Niedersachsen: Nur geboosterte Quarantänepflichtige erhalten Lohnfortzahlung

»Corona: Neue Regeln für Entschädigungszahlungen im Quarantänefall (13.04.2022)

Wer als enge Kontaktperson eines Corona-Infizierten in Quarantäne gehen muss, erhält ab dem 25. April 2022 kei­ne Erstattung sei­nes Verdienstausfalls mehr. Dies hat die nie­der­säch­si­sche Gesundheitsministerin Daniela Behrens am Dienstag (12. April 2022) in einem Schreiben an die nie­der­säch­si­schen Landkreise mitgeteilt.

Von die­ser neu­en Regelung sind nur Personen betrof­fen, die bis­lang kei­ne Corona-Schutzimpfung erhal­ten haben oder deren Impfstatus unvoll­stän­dig ist. „Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass der Verdienstausfall nicht zu erstat­ten ist, wenn eine Quarantäne hät­te ver­mie­den wer­den kön­nen“, erklärt Gesundheitsministerin Behrens. „Jede und jeder kann sich schnell und unkom­pli­ziert imp­fen las­sen und damit die Quarantäne ver­mei­den. Es ist damit fol­ge­rich­tig, dass die Allgemeinheit hier nicht län­ger für den Dienstausfall der Minderheit auf­kommt.“ Personen, die sich auf­grund einer Kontraindikation nicht imp­fen las­sen kön­nen, haben dage­gen wei­ter­hin Anspruch auf Entschädigungszahlungen, sofern sie die Kontraindikation mit einem gül­ti­gen ärzt­li­chen Attest nach­wei­sen kön­nen. Wer bereits drei­fach geimpft ist, als gene­sen gilt (für 90 Tage ab dem 28. Tag nach der PCR-Testung) oder in den vor­an­ge­gan­ge­nen 90 Tagen eine Zweitimpfung erhal­ten hat, muss – solan­ge er nur als Kontaktperson gilt – nicht in Quarantäne und bleibt von die­ser Regelung unberührt.

Wer arbeits­un­fä­hig ist, also durch einen PCR-Test bestä­tigt infi­ziert ist und Symptome hat oder kei­ne Symptome hat, aber sei­ner beruf­li­chen Tätigkeit in der häus­li­chen Isolation nicht nach­kom­men kann, hat als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung – unab­hän­gig davon, ob er geimpft ist oder nicht. Die für den Arbeitgeber erfor­der­li­che AU-Bescheinigung, den „Gelben Schein“, stellt der Hausarzt aus. „Dies ist kei­ne Aufgabe des Gesundheitsamts“, macht Janika Waaschke, stell­ver­tre­ten­de Leitung der Behörde im Lüchower Kreishaus, deutlich.

AU-Bescheinigungen kön­nen die behan­deln­den Ärztinnen und Ärzte tele­fo­nisch für bis zu sie­ben Kalendertage aus­stel­len – „das ist unab­hän­gig von einer Anordnung des Gesundheitsamts“, sagt Waaschke. Ist ver­säumt wor­den, sich vom Hausarzt eine AU-Bescheinigung aus­stel­len zu las­sen, ist dies zwi­schen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und dem Hausarzt zu klä­ren. „Ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz erge­ben sich dar­aus nicht“, stellt Waaschke klar.«
luechow​-dan​nen​berg​.de

14 Antworten auf „Niedersachsen: Nur geboosterte Quarantänepflichtige erhalten Lohnfortzahlung“

  1. Also wenn ich jetzt nur Geboosterte um mich habe und nur aus ihrem Kreis infi­ziert wer­den kann oder wur­de, kann ich die dann auf Erstattung mei­nes Lohnausfalls verklagen?

    1. https://​www​.coro​dok​.de/​h​e​i​l​-​w​e​i​l​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​9​6​950

      tref­fen­der Kommentar. Die Landesregierung hofft, durch sol­che Versuche, das Gatter, den Zaun, den Stacheldraht rund ums Freigelände der Herde zu repa­rie­ren, vie­le, vie­le Schlafschafe, die auf der grü­nen (!) Wiese gra­sen, zu beein­drucken vor den Wahlen.

      Die blö­ken­de Herde soll sich sicher füh­len vor dem Wolf, der schon längst wei­ter gezo­gen ist. "IMPF"-Lücken im Zaun las­sen sich lei­der nur schwer schließen.

  2. Einstweilige Verfügungen auf Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim zurückgewiesen
    12.04.2022Pressestelle:
    ArbG Gießen
    Verfahren 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22

    Nr. 01/2022

    Die Anträge eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises wur­den von der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Gießen zurückgewiesen.

    Die Antragsteller begeh­ren im Wege der einst­wei­li­gen Verfügung ihre ver­trags­ge­mä­ße Beschäftigung in einem Seniorenheim. Beide Antragsteller ste­hen in unge­kün­dig­ten Arbeitsverhältnissen zur Antragsgegnerin und sind nicht gegen SARS-CoV‑2 geimpft. Beide wur­den mit Wirkung ab dem 16. März 2022 von der Antragsgegnerin, die bun­des­weit Seniorenheime betreibt, ohne Fortzahlung der Vergütung frei­ge­stellt, weil sie bis zum 15. März 2022 ent­ge­gen § 20a Abs. 2 IfSG kei­ne Impfung gegen SARS-CoV‑2 nach­ge­wie­sen und auch kei­nen Genesenennachweis vor­ge­legt hat­ten. Die Antragsteller hal­ten die Freistellungen für rechtswidrig.

    Dieser Auffassung folgt die zustän­di­ge Kammer nicht.

    Zwar sehe § 20 a Abs. Abs.3 Satz 4 IfSG unmit­tel­bar ein Beschäftigungsverbot im Falle der Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nur für ab dem 16. März 2022 neu ein­ge­stell­te Personen, nicht aber für bis­lang schon beschäf­tig­te Personen vor. Dennoch ste­he es der Arbeitgeberin unter Zugrundelegung der gesetz­li­chen Wertungen des § 20 a IfSG im Rahmen bil­li­gen Ermessens frei, im Hinblick auf das beson­de­re Schutzbedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims Beschäftigte, die weder geimpft noch gene­sen sind und der Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht nach­kom­men, von der Arbeitsleistung frei­zu­stel­len. Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit über­wie­ge inso­fern das Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner an deren Gesundheitsschutz.

    Die Frage ob die Vergütung für die Zeit der Freistellung fort­zu­zah­len ist, war nicht Gegenstand der vor­lie­gen­den einst­wei­li­gen Verfügungsverfahren.

    https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/einstweilige-verf%C3%BCgungen-auf-besch%C3%A4ftigung-ungeimpfter-in-seniorenheim

    die arbeit­ge­be­rin stell­te frei, ohne auf die anord­nung des gesund­heits­am­tes zu warten.
    die arbeit­ge­be­rin ver­letzt das Recht auf freie Berufsausübung, ohne dazu ermäch­tigt zu sein.
    das gericht erteilt die­se Ermächtigung vorläufig.

  3. Ist doch alles nur Diskussion um des Kaisers Bart bzw. Wehklagen um den Wegfall einer unge­recht­fer­tig­ten Einnahmequelle. Die Gesundheitsämter sind für die Quarantäneanordnungen zustän­dig und schaf­fen das nie recht­zei­tig zu kom­mu­ni­zie­ren. Gleichzeitig bin ich natür­lich nicht zur Kenntnisnahme irgend einer Erkrankung von irgend­je­man­dem ver­pflich­tet. Wenn mich Dritte (außer das Gesundheitsamt per direkt über­ge­be­nem Einschreiben) über medi­zi­ni­sche Sachverhalte ande­rer infor­mie­ren wol­len, ist mir das egal – ent­we­der wol­len die sich wich­tig machen und begrei­fen nicht, dass ich mich für den Gesundheitszustand ande­rer nicht inter­es­sie­re oder die Schwurbler und Verschwörer wol­len mich anlü­gen um mich für 'ne Woche aus dem Weg zu haben. Es bleibt wei­ter­hin dabei: als Kontaktperson in Quarantäne geht nur, wer das auch wirk­lich möch­te. Nun ver­schwin­det jedoch der Anreiz des zu erstat­ten­den Verdienstausfalls – zumin­dest so lan­ge bis fest­ge­legt wur­de, wie lan­ge nach dem ersten Booster die Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne gehen müssen.

    Ich kann mir übri­gens sehr leb­haft vor­stel­len, wie Freiberufler mit einem echt gro­ßen sozia­len Umfeld prak­tisch seit zwei Jahren in Dauerquarantäne sind und sich den Umsatz des Vergleichszeitraums aus 2019 bezah­len las­sen. Kann natür­lich auch sein, dass das Wort "Kontaktbörse" in irgend­wel­chen Telegram oer WhatsApp Channels an der Stelle schon eine kom­plett neue Dimension erhal­ten hat.

  4. Ist doch lei­der nur kon­se­quent. Immerhin steht in der aktu­el­len Fassung das IfSG, dass nur eine drei­fa­che Impfung eine "voll­stän­di­ge Impfung" ist. Eigentlich dürf­te man daher die drit­te Impfung auch nicht mehr als "Booster" bezeich­nen, son­dern erst die vierte.

    Das wird noch lustig wer­den im Herbst, wenn die 2‑fach Geimpften dann mit den Ungeimpften drau­ßen in der Kälte ste­hen, weil man sie auch nicht mehr ins Restaurant lässt.

  5. Man soll­te ein­fach kei­ne Leute denun­zie­ren (als Kontaktpersonen mel­den), wenn man nicht alle sei­ne Freunde und Bekannten ver­lie­ren will. Wer möch­te denn dafür ver­ant­wort­lich sein, dass den Freunden 1000-10.000 EUR Verdienstaufall dro­hen? Wegen nichts und wie­der nichts bzw. wegen einem posi­ti­ven Test, der über­haupt nichts beweist. Das ist alles nur noch sowas von krank.

  6. 100 Milliarden für Waffen, aber kein Geld für Menschen, die nicht arbei­ten dür­fen aus faden­schei­ni­gen Gründen, bzw. aus päd­ago­gi­schen Gründen.
    Manchmal kann ich es für einen Tag ver­ges­sen in wel­chem Land ich lebe, aber sol­che Artikel brin­gen mich sofort zurück in die Realität.

  7. Es ist damit fol­ge­rich­tig, dass die Allgemeinheit hier nicht län­ger für den Dienstausfall der Minderheit aufkommt.

    Es ist damit fol­ge­rich­tig, dass die Minderheit hier nicht län­ger für den Dienstausfall der Allgemeinheit aufkommt.

  8. Mal eine Frage zum all­ge­mei­nen Verständnis:
    Aktueller Stand: Freiheit mit 3 Stichen. Wenn ich jetzt ent­schlie­ßen wür­de, mich imp­fen zu las­sen (natür­lich nur rein hypo­the­tisch), wür­de ich doch 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen bekom­men. Ich wäre danach also nicht geboo­stert, wür­de also nie die­se Voraussetzung erfül­len. Wenn ich mich dann in ein paar Monaten boo­stern könn­te (also Nr. 3), wäre die Grundvoraussetzung für den eli­tä­ren Club der Solidarischen wahr­schein­lich schon auf 4 Stiche erhöht, ich wäre also wie­der nicht dabei.
    Fazit: Impfen lohnt sich über­haupt nicht (mehr).

  9. kurz und knapp : es wer­den stän­dig neue Begründungen bzw. Bedrohungs-Szenarien erfunden.…wir wer­den gespal­ten und drangsaliert

  10. Und wer sich wegen Kopfschmerzen krank schrei­ben lässt , erhält auch kei­ne Lohnfortzahlung mehr, da er ja das Angebot sich köp­fen zu las­sen hät­te anneh­men können …

    ;-(

    Es ist wirk­lich nicht mehr erträg­lich, wenn Leute öffent­lich behaup­ten "Jede und jeder kann sich schnell und unkom­pli­ziert imp­fen las­sen und damit die Quarantäne ver­mei­den." … und was ist mit den Geinjizierten, Gepieksten und Geboosterten, die trotz­dem nicht "die Quarantäne vermeiden"?

    Warum fin­den sich nur noch die Stimmen von völ­lig rea­li­täts­ver­wei­gern­den Volltrottel in den Groß-Medien?

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