Virologe Streeck: An Omikron angepasste Impfung kein Gamechanger

Unter die­ser Überschrift mel­det dpa am 2.9.:

"Berlin/Bonn (dpa) – Angesichts der neu­en ange­pass­ten Omikron-Impfstoffe dämpft der Virologe Hendrik Streeck die Erwartungen. «Der Booster sorgt noch ein­mal für etwas gestei­ger­te Antikörperspiegel im Blut von Geimpften. Wie gut er vor einer Infektion schützt, wur­de nicht gete­stet», sag­te der Wissenschaftler, der Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung ist, der Deutschen Presse-Agentur.

Man müs­se davon aus­ge­hen, dass der Effekt aus­fal­le wie beim bis­he­ri­gen Booster, also mit einem Schutz vor Ansteckung für einen unge­fäh­ren Zeitraum von drei Monaten. «Ein Schutz vor Ansteckung für einen län­ge­ren Zeitraum ist nicht bewie­sen und auch nicht wahr­schein­lich», sag­te der Direktor des Instituts für Virologie der Universität Bonn.

Trotz allem sei auch hier ein guter Schutz vor schwe­rer Erkrankung wie bei den vor­he­ri­gen Impfstoffen gegeben…

«Es ist nicht der Fall, dass sich jeder jun­ge, fit­te, geimpf­te Mensch nun schnellst­mög­lich eine Dosis davon geben las­sen muss – ins­be­son­de­re dann nicht, wenn man im Sommer eine Corona-Infektion durch­ge­macht hat. Meist waren das bereits Ansteckungen mit der Sublinie BA.5, was als Ersatz für den Booster gese­hen wer­den kann.» Er riet davon ab, sich nach einer Infektion gleich wie­der imp­fen zu las­sen.

Streeck beton­te, er wün­sche sich eine kla­re Kommunikation der Politik, für wen eine vier­te Impfung mit dem ange­pass­ten Impfstoff über­haupt not­wen­dig ist. Dass es dazu bis­her kei­ne Stellungnahme der Stiko gebe fin­de er ver­tret­bar. «Angesichts der vor­lie­gen­den Daten sehe ich kei­nen ganz aku­ten Handlungsbedarf. Denn man darf sich von dem ange­pass­ten Impfstoff nun nicht zu viel ver­spre­chen und den­ken, dass das jetzt der Gamechanger in der Pandemie wäre.»"

26 Antworten auf „Virologe Streeck: An Omikron angepasste Impfung kein Gamechanger“

  1. Wie immer seit zwei­ein­halb Jahren feh­len Daten und Erkenntnisse.
    Sicher scheint nur zu sein, dass ledig­lich ein gerin­ger Teil der Bevölkerung wirk­lich merk­bar oder ernst­haft erkrankt, ob geimpft oder nicht.
    Da es eine Impfung gibt und "Konsens besteht", ste­hen die Hintergründe nicht im Fokus der Wissenschaft.
    Ob "Immunebridge" im Dezember Ergebnisse lie­fert, bezweif­le ich jetzt schon.

  2. Warum gibt "der gute Professor", der es immer wie­der ein biss­chen ver­steht, anders zu sein mit sei­nem Hauch von Kritik nicht ein­fach bekannt: "es wird und es kann nie­mals einen sog. Gamechanger geben und es gab ihn nie".

    Absetzbewegungen von die­ser Politik wären bes­ser, als irgend­wann schmerz­haft auf die Nase zu fallen.

  3. Wie soll­te die in der Praxis (lei­der) ein­ge­setz­te mRNA-Technologie auch ein "Gamechanger" sein oder gar wer­den? Weit über 20 Jahre Forschung und – Daneben! Die Akzeptanz dürf­te selbst bei Weiterentwicklung kaum mehr gege­ben sein. Da wird es schon eine neue "Pandemie" brau­chen, um aus­rei­chend Probanden zu "rekru­tie­ren".

    Abgesehen davon: Bei die­sem nun­mehr eher pro­fa­nen Virus braucht es kei­nen Gamechanger. Game over ist die Realität, die lei­der nicht den Weg in die seucho­lo­gi­schen Hirnwindungen der viro­lo­gi­schen "Experten" fin­det. Bei der Pharmaindustrie und den ange­schlos­se­nen Unternehmen ist es das Zaster-Virus, das apo­ka­lyp­tisch wütet.

  4. 02.09.2022 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
    [ein­ge­fügt: Sitz Koblenz]

    Corona:
    Eilantrag einer unge­impf­ten Zahnarztmitarbeiterin gegen Praxisbetretungsverbot bleibt erfolglos
    Pressemitteilung Nr. 13/2022

    Der Eilantrag einer in einer Zahnarztpraxis Beschäftigten, die nicht gegen das Coronavirus (SARS-CoV‑2) geimpft ist, gegen das Verbot des Gesundheitsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße, die Praxisräume zu betre­ten, bleibt ohne Erfolg. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

    Nach § § 20a Infektionsschutzgesetz – IfSG – müs­sen Personen in bestimm­ten Einrichtungen, zu denen u.a. Arzt- und Zahnarztpraxen gehö­ren, ab 15. März 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis gegen das Coronavirus (SARS-CoV‑2) ver­fü­gen. Das Gesundheitsamt kann einer Person, die kei­nen Nachweis inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist vor­legt, unter­sa­gen, dass sie die Räume der Einrichtung betritt. Hierauf gestützt unter­sag­te das Gesundheitsamt des Landkreises Südliche Weinstraße mit Bescheid vom 30. Juni 2022 der unge­impf­ten Antragstellerin, die dem Betrieb der Praxis die­nen­den Räume zu betre­ten und droh­te ihr zur Durchsetzung des Betretungsverbots ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 € an. Sie erhob dage­gen Widerspruch und such­te zugleich um vor­läu­fi­gen gericht­li­chen Rechtsschutz nach. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wur­de bei ihr das Coronavirus mit einem PCR-Test nach­ge­wie­sen. Daraufhin kon­kre­ti­sier­te der Landkreis Südliche Weinstraße das Betretungsverbot dahin­ge­hend, dass es bis zum Außerkrafttreten des § 20a IfSG (der­zeit: 31. Dezember 2022) mit Ausnahme des Zeitraums ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach der Testung zum Nachweis der vor­he­ri­gen Infektion gilt. Ihren Eilantrag lehn­te das Verwaltungsgericht ab (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße Nr. 13/2022). Das Oberverwaltungsgericht wies ihre hier­ge­gen ein­ge­leg­te Beschwerde zurück.

    Das öffent­li­che Interesse am Sofortvollzug des gegen­über der Antragstellerin ange­ord­ne­ten Praxisbetretungsverbots über­wie­ge gegen­über ihrem Aussetzungsinteresse. Die in § 20a IfSG bis zum 31. Dezember 2022 befri­stet gere­gel­te Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller in bestimm­ten Einrichtungen täti­gen Personen sei ent­ge­gen der Auffassung der Antragstellerin nicht wegen zwi­schen­zeit­lich ver­än­der­ter tat­säch­li­cher Bedingungen oder neu gewon­ne­ner wis­sen­schaft­li­cher Erkenntnisse als offen­sicht­lich ver­fas­sungs­wid­rig zu erachten.

    In Verfahren des einst­wei­li­gen Rechtsschutzes kön­ne die Frage der Verfassungskonformität eines Gesetzes nur dann Gegenstand der aus­schließ­lich mög­li­chen sum­ma­ri­schen Prüfung sein, wenn bei offen­sicht­li­cher Verfassungswidrigkeit der Norm die Dringlichkeit, ihren Vollzug einst­wei­len aus­zu­set­zen, beson­ders deut­lich wird. Gerade im Hinblick auf die Regelungsgegenstände aus dem Bereich des Infektionsschutzes – als beson­de­rem Gefahrenabwehrrecht – müs­se eine etwa­ige Verfassungswidrigkeit in einem Eilverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit fest­stell­bar sein. Gemessen hier­an blei­be das Beschwerdevorbringen ohne Erfolg, wonach § 20a IfSG mitt­ler­wei­le wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz offen­sicht­lich ver­fas­sungs­wid­rig sei, da eine Wirksamkeit der Impfungen zum Schutz vor (sym­pto­ma­ti­schen) SARS-CoV-2-Infektionen bei der nun­mehr vor­herr­schen­den Omikron-Variante BA.5 im Vergleich zu den Omikron-Vorgängervarianten deut­lich nach­ge­las­sen habe bzw. nicht mehr „rele­vant“ sei (sog. Immune Escape), so dass mit Testungen ein mil­de­res und effek­ti­ve­res Mittel zur Infektionsprävention zur Verfügung ste­he. Entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin sei es nicht „auf Grundlage aller ver­füg­ba­ren Daten“ offen­sicht­lich, dass die Vertretbarkeit der Eignungsprognose des Gesetzgebers, die ver­füg­ba­ren Impfstoffe könn­ten in einem noch rele­van­ten Umfang vor einer Infektion schüt­zen und – soll­ten sich Betroffene gleich­wohl infi­zie­ren – zu einer Reduzierung des Transmissionsrisikos bei­tra­gen, erschüt­tert wäre.

    Die dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2022 zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Nachweispflicht gemäß § 20a IfSG zugrun­de­lie­gen­den Stellungnahmen der als sach­kun­di­ge Dritte ange­hör­ten Fachgesellschaften bezif­fer­ten eine Impfstoffwirksamkeit gegen­über „der Omikron-Variante“ des Coronavirus SARS-CoV‑2 – vor­be­halt­lich wis­sen­schaft­li­cher Bewertungsunsicherheiten – bei drei­fach Geimpften auf 40 bzw. 50 bis 70 %; bei einer Grundimmunisierung sei die Schutzrate (teils mit 42,8 % bezif­fert) zwar redu­ziert, aber nicht bzw. erst nach Ablauf von 15 Wochen nach der Grundimmunisierung auf­ge­ho­ben. Zudem bestehe eine im Allgemeinen nied­ri­ge­re Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch eine geimpf­te Person nach Infektion mit der Omikron-Variante. Hiervon aus­ge­hend habe das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass die Annahme des Gesetzgebers einer noch rele­van­ten Schutzwirkung der Nachweispflicht des § 20a IfSG im Rahmen der auf die Eignung bezo­ge­nen Einschätzungsprärogative sowohl im Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes als auch wei­ter­hin trag­fä­hig sei (vgl. Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 –). Nach der im vor­lie­gen­den Eilverfahren allein gebo­te­nen sum­ma­ri­schen Prüfung sei nicht fest­zu­stel­len, dass sich die­se noch im April 2022 ver­fas­sungs­ge­richt­lich gebil­lig­te Einschätzung des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der seit Mitte Juni 2022 und gegen­wär­tig mit 95 % den ganz­über­wie­gen­den Teil sequen­zier­ter Sublinien aus­ma­chen­den Omikron-Sublinie BA.5 offen­sicht­lich als nicht mehr ver­tret­bar erwei­se. Dies gel­te ins­be­son­de­re mit Blick auf eine nach der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 1. September 2022 erwart­ba­re Zulassung für September 2022 ange­kün­dig­ter, an die Virusvariante BA.1 ange­pass­ter Impfstoffe sowie die geplan­te Einführung an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 ange­pass­ter Impfstoffe Ende September/Anfang Oktober 2022.

    Beschluss vom 2. September 2022, Aktenzeichen: 6 B 10723/22.OVG
    https://​ovg​.justiz​.rlp​.de/​d​e​/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​d​e​t​a​i​l​/​n​e​w​s​/​N​e​w​s​/​d​e​t​a​i​l​/​c​o​r​o​n​a​-​e​i​l​a​n​t​r​a​g​-​e​i​n​e​r​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​n​-​z​a​h​n​a​r​z​t​m​i​t​a​r​b​e​i​t​e​r​i​n​-​g​e​g​e​n​-​p​r​a​x​i​s​b​e​t​r​e​t​u​n​g​s​v​e​r​b​o​t​-​b​l​e​i​b​t​-​e​r​f​o​lg/

    aus
    Jessica Hamed
    @jeha2019
    ·
    6h
    Das OVG RLP sieht einen – auch im Zeitpunkt der @BVerfG
    ‑Entscheidung bereits fak­tisch nicht exi­stie­ren­den – rele­van­ten Fremdschutz & bestä­tigt 1 Betretungsverbot.
    Herr @MarcoBuschmann
    , Sie soll­ten der wiss. unbe­grün­de­ten #einrichtungsbezogeneImpfpflicht schnell ein Ende bereiten.
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​b​r​r​j​V​8​W​Q​A​I​0​H​n​4​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    Jessica Hamed
    @jeha2019
    ovg​.justiz​.rlp​.de
    Corona: Eilantrag einer unge­impf­ten Zahnarztmitarbeiterin gegen Praxisbetretungsverbot bleibt…
    Pressemitteilung Nr. 13/2022
    10:03 PM · Sep 2, 2022
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​6​5​8​2​2​8​1​7​7​5​6​6​5​9​712

    Anmerkung:
    Wieso darf die Mitarbeiterin, die ver­mut­lich sowie­so bei ihrer Arbeit eine Maske trägt, nicht arbeiten?
    Oder sind die Masken evtl. untauglich?

  5. "Streeck beton­te, er wün­sche sich eine kla­re Kommunikation der Politik, für wen eine vier­te Impfung mit dem ange­pass­ten Impfstoff über­haupt not­wen­dig ist. " 

    Der "Virologe" Streeck, von Seiten "der Politik" als "Experte" her­um­ge­zeigt, benö­tigt dem­nach poli­ti­sche Vorgaben, um sei­ne fach­li­che Expertise zur Anwendung zu bringen. 

    "Die Besten der Besten der Besten, SIR!" (MiB)

    S.P.

    1. Das ist der Virologen-Bubi aus der glei­chen Generation wie der Leif Eric Sander vom Sander-Lab, der mit dem gefähr­li­chen Bart. Die sind sehr groß dar­in, was vom Pferd zu erzäh­len. Aber sie fin­den sich alle ganz toll. Eitle Gecken, Hofschranzen, dum­me Jungs, die das Geld brauchen.

  6. Mehr #Ehrlichkeit wagen! - Es existieren bislang keine publizierte Daten zur Effektivität neuer Variantenimpfstoffe sagt:

    Jessica Hamed Retweeted
    Andrew Ullmann
    @UllmannMdB
    Mehr #Ehrlichkeit wagen! Ansonsten ver­lie­ren wir. Es exi­stie­ren bis­lang kei­ne publi­zier­te Daten zur Effektivität neu­er Variantenimpfstoffe. Diese sind immu­no­lo­gi­sche Auswertungen. Zum Schutz vor #Infektionen liegt bis­lang nichts vor. Lediglich zu Nebenwirkungen. #COVID19 #Impfen
    Translate Tweet
    1:10 PM · Sep 2, 2022
    Jessica Hamed Retweeted
    Andrew Ullmann
    @UllmannMdB
    Mehr #Ehrlichkeit wagen!
    Ansonsten ver­lie­ren wir. 

    Es exi­stie­ren bis­lang kei­ne publi­zier­te Daten zur Effektivität neu­er Variantenimpfstoffe. 

    Diese sind immu­no­lo­gi­sche Auswertungen. Zum Schutz vor #Infektionen liegt bis­lang nichts vor. Lediglich zu Nebenwirkungen. #COVID19 #Impfen
    Translate Tweet
    1:10 PM · Sep 2, 2022
    https://​twit​ter​.com/​U​l​l​m​a​n​n​M​d​B​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​6​5​6​8​8​5​6​4​4​7​7​8​2​9​1​2​0​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​9​q​Y​f​d​u​L​o​r​A​AAA

  7. Germany should pur­sue efforts to ful­ly ensu­re children’s rights
    Strasbourg 31/08/2021
    Germany should pur­sue efforts to ful­ly ensu­re children’s rights

    [ein­ge­fügt
    https://www.coe.int/documents/365513/10877703/letter-germany-children-2021–870x489.png/5abc9465-4fc1-4628-de81-d0930cae3cec?t=1630390881000 ]

    In a let­ter addres­sed to Christine Lambrecht, the Federal Minister of Justice and Consumer Protection and Federal Minister for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth of Germany, made public today, the Council of Europe Commissioner for Human Rights, Dunja Mijatović, urges the German aut­ho­ri­ties to ensu­re that the best inte­rests of child­ren are con­side­red a prio­ri­ty in all govern­ment action affec­ting them. “At a time when the seve­re detri­men­tal effects of the pan­de­mic and rela­ted con­tain­ment mea­su­res on child­ren and youth are so cle­ar­ly emer­ging, the pro­tec­tion of their rights and needs should be an abso­lu­te prio­ri­ty for the German govern­ment”, she stressed.

    The Commissioner reg­rets that, despi­te repea­ted calls by the UN Committee on the Rights of the Child, children’s rights are still not ancho­red in the German Constitution. She the­r­e­fo­re encou­ra­ges the Minister to pur­sue efforts to ensu­re that the German Constitution pro­vi­des the same gua­ran­tees as enshri­ned in the UN Convention on the Rights of the Child, in par­ti­cu­lar with respect to the pri­ma­ry con­side­ra­ti­on of the best inte­rest of the child and streng­the­ned child par­ti­ci­pa­ti­on guarantees.

    Since Germany has impo­sed espe­ci­al­ly strict lock­downs on schools, the Commissioner under­lines that kee­ping schools open should be a key objec­ti­ve for govern­ments and that clo­sures, given their adver­se long-term effects on child health and well-being and on edu­ca­tio­nal out­co­mes, should be con­side­red only as a mea­su­re of last resort when other mea­su­res have pro­ven ineffective.

    Read the Commissioner's let­ter addres­sed to the Federal Minister of Justice and Consumer Protection and Federal Minister for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth of Germany
    [Link eingefügt
    https://rm.coe.int/letter-to-ms-christine-lambrecht-federal-minister-for-family-affairs‑o/1680a33500 ]

    Read the rep­ly of the German Federal Minister
    (in German and English)
    [Link eingefügt
    https://​rm​.coe​.int/​r​e​p​l​y​-​o​f​-​m​s​-​c​h​r​i​s​t​i​n​e​-​l​a​m​b​r​e​c​h​t​-​f​e​d​e​r​a​l​-​m​i​n​i​s​t​e​r​-​f​o​r​-​f​a​m​i​l​y​-​a​f​f​a​i​r​s​-​o​f​/​1​6​8​0​a​3​9​fb0 ]

    https://​www​.coe​.int/​e​n​/​w​e​b​/​c​o​m​m​i​s​s​i​o​n​e​r​/​-​/​g​e​r​m​a​n​y​-​s​h​o​u​l​d​-​p​u​r​s​u​e​-​e​f​f​o​r​t​s​-​t​o​-​f​u​l​l​y​-​e​n​s​u​r​e​-​c​h​i​l​d​r​e​n​-​s​-​r​i​g​hts

    aus
    Iris Retweeted
    stefanie
    @Quo_vadis_BRD
    Dear @Dunja_Mijatovic
    , I refer to your let­ter from last August, which was addres­sed to German authorities. 

    Actually, the German govern­ment wants to imple­ment fur­ther rest­ric­tions for pupils con­cer­ning Covid-19 in October. It seems, as if any …
    https://​pbs​.twimg​.com/​c​a​r​d​_​i​m​g​/​1​5​6​3​4​8​3​0​2​0​5​3​8​9​4​1​4​4​1​/​B​G​g​F​d​B​g​t​?​f​o​r​m​a​t​=​p​n​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    coe​.int
    [ein­ge­fügt
    https://​www​.coe​.int/​e​n​/​w​e​b​/​c​o​m​m​i​s​s​i​o​n​e​r​/​-​/​g​e​r​m​a​n​y​-​s​h​o​u​l​d​-​p​u​r​s​u​e​-​e​f​f​o​r​t​s​-​t​o​-​f​u​l​l​y​-​e​n​s​u​r​e​-​c​h​i​l​d​r​e​n​-​s​-​r​i​g​hts ]
    Germany should pur­sue efforts to ful­ly ensu­re children’s rights
    Strasbourg 31/08/2021
    1:47 PM · Sep 2, 2022·Twitter for iPhone
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    stefanie
    @Quo_vadis_BRD
    ·
    15h
    Replying to
    @Quo_vadis_BRD
    … sus­pi­ci­on of Covid-19-infec­tion will requi­re offi­ci­al nega­ti­ve test­ing in the future. Otherwise, school atten­dance will not be possible. 

    The #Ampel govern­ment also wants to main­tain the pos­si­bi­li­ty of mas­king and test­ing child­ren wit­hout case. 

    These plans, which …
    stefanie
    @Quo_vadis_BRD
    ·
    15h
    … repre­sent an enorm­ous dis­ad­van­ta­ge for child­ren in rela­ti­on to adults and employees, are expec­ted to be fixed next week in the #Infektionsschutzgesetz.

    Please help us and address ano­ther war­ning let­ter to the poli­ti­cal par­ties which are responsible. 

    Thank you so much./
    https://twitter.com/Quo_vadis_BRD/status/1565697987183104004?cxt=HHwWiMC–cOBvborAAAA

  8. ste­fa­nie
    @Quo_vadis_BRD
    ·
    13h
    WICHTIG!

    Hart aber fair, 15.03.2021:

    Lauterbach zum Impfstoff von AstraZeneca:

    „Der Impfstoff ist ja REGULÄR zugelassen. 

    Und bei einer regu­lä­ren Zulassung haf­tet natür­lich der Hersteller. 

    … Aber die Haftung ist gere­gelt durch die Zulassung,
    und da …
    you​tube​.com
    hart aber fair – 15.03.2021 – Stopp für AstraZeneca: Impfplan…
    hart aber fair vom 15. März 2021Stopp für AstraZeneca:

    Impfplan gescheitert?
    Deutschland stoppt das Impfen mit AstraZeneca.
    Ist der Impfstoff wirk­lich eine Ge…
    stefanie
    @Quo_vadis_BRD
    ·
    13h
    … ist natür­lich das Unternehmen in der Haftung.“

    Ab Minute 28:15.

    Fakt: Die Covid-19-Impfstoffe haben in der EU nur eine „beding­te Marktzulassung“.

    Addendum:
    @focusonline
    , 19.08.2022

    https://​amp​.focus​.de/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​n​e​w​s​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​s​c​h​a​e​d​e​n​-​w​e​l​c​h​e​-​c​h​a​n​c​e​n​-​b​e​t​r​o​f​f​e​n​e​-​j​e​t​z​t​-​v​o​r​-​g​e​r​i​c​h​t​-​h​a​b​e​n​_​i​d​_​1​2​8​0​5​4​1​1​8​.​h​tml
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​b​q​h​G​V​6​X​E​A​I​_​N​s​F​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    stefanie
    @Quo_vadis_BRD
    ·
    13h
    @WELTspr
    @cicero_online
    @berlinerzeitung
    @janinisabel
    @EBodderas
    @Tim_Roehn
    @RalfHanselle
    @KrischkeBen
    @aufmerken
    stefanie
    @Quo_vadis_BRD
    ·
    13h
    @jeha2019
    stefanie
    @Quo_vadis_BRD
    Addendum:
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​b​t​R​l​c​-​X​0​A​A​-​Y​W​7​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    Quote Tweet
    Alexander Kekulé
    @AlexanderKekule
    ·
    Jul 22, 2021
    Gute Darstellung des Unterschieds zwi­schen Notfall- und regu­lä­rer Zulassung der #Coronavirus Impfstoffe. 

    Um Misstrauen abzu­bau­en, soll­te BM #Spahn end­lich klar­stel­len, dass auch bei uns die regu­lä­ren Zulassungen noch ausstehen. 

    https://​sci​ence​mag​.org/​n​e​w​s​/​2​0​2​1​/​0​7​/​w​h​e​n​-​w​i​l​l​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​v​a​c​c​i​n​e​s​-​b​e​-​f​u​l​l​y​-​a​p​p​r​o​v​e​d​-​a​n​d​-​d​o​e​s​-​i​t​-​m​a​t​t​e​r​-​i​f​-​t​h​e​y​-​are
    5:29 AM · Sep 3, 2022·
    https://​twit​ter​.com/​Q​u​o​_​v​a​d​i​s​_​B​R​D​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​6​5​7​3​9​7​7​8​8​5​0​5​7​0​240

  9. die "ange­pass­ten impf­stof­fe" wir­ken sich auf die rechts­la­ge aus.
    mit ihnen wird neu "fremd­schutz" wahr­schein­lich und wahr­schein­lich­keit begrün­det "gefah­ren­ab­wehr".

    https://​ovg​.justiz​.rlp​.de/​d​e​/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​d​e​t​a​i​l​/​n​e​w​s​/​N​e​w​s​/​d​e​t​a​i​l​/​c​o​r​o​n​a​-​e​i​l​a​n​t​r​a​g​-​e​i​n​e​r​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​n​-​z​a​h​n​a​r​z​t​m​i​t​a​r​b​e​i​t​e​r​i​n​-​g​e​g​e​n​-​p​r​a​x​i​s​b​e​t​r​e​t​u​n​g​s​v​e​r​b​o​t​-​b​l​e​i​b​t​-​e​r​f​o​lg/

    02.09.2022 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
    Corona: Eilantrag einer unge­impf­ten Zahnarztmitarbeiterin gegen Praxisbetretungsverbot bleibt erfolglos
    Pressemitteilung Nr. 13/2022

    Das öffent­li­che Interesse am Sofortvollzug des gegen­über der Antragstellerin ange­ord­ne­ten Praxisbetretungsverbots über­wie­ge gegen­über ihrem Aussetzungsinteresse. Die in § 20a IfSG bis zum 31. Dezember 2022 befri­stet gere­gel­te Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller in bestimm­ten Einrichtungen täti­gen Personen sei ent­ge­gen der Auffassung der Antragstellerin nicht wegen zwi­schen­zeit­lich ver­än­der­ter tat­säch­li­cher Bedingungen oder neu gewon­ne­ner wis­sen­schaft­li­cher Erkenntnisse als offen­sicht­lich ver­fas­sungs­wid­rig zu erachten.
    .…
    Entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin sei es nicht „auf Grundlage aller ver­füg­ba­ren Daten“ offen­sicht­lich, dass die Vertretbarkeit der Eignungsprognose des Gesetzgebers, die ver­füg­ba­ren Impfstoffe könn­ten in einem noch rele­van­ten Umfang vor einer Infektion schüt­zen und – soll­ten sich Betroffene gleich­wohl infi­zie­ren – zu einer Reduzierung des Transmissionsrisikos bei­tra­gen, erschüt­tert wäre.

    Die dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2022 zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Nachweispflicht gemäß § 20a IfSG zugrun­de­lie­gen­den Stellungnahmen der als sach­kun­di­ge Dritte ange­hör­ten Fachgesellschaften bezif­fer­ten eine Impfstoffwirksamkeit gegen­über „der Omikron-Variante“ des Coronavirus SARS-CoV‑2 – vor­be­halt­lich wis­sen­schaft­li­cher Bewertungsunsicherheiten – bei drei­fach Geimpften auf 40 bzw. 50 bis 70 %; bei einer Grundimmunisierung sei die Schutzrate (teils mit 42,8 % bezif­fert) zwar redu­ziert, aber nicht bzw. erst nach Ablauf von 15 Wochen nach der Grundimmunisierung auf­ge­ho­ben. Zudem bestehe eine im Allgemeinen nied­ri­ge­re Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch eine geimpf­te Person nach Infektion mit der Omikron-Variante. Hiervon aus­ge­hend habe das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass die Annahme des Gesetzgebers einer noch rele­van­ten Schutzwirkung der Nachweispflicht des § 20a IfSG im Rahmen der auf die Eignung bezo­ge­nen Einschätzungsprärogative sowohl im Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes als auch wei­ter­hin trag­fä­hig sei (vgl. Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 –). Nach der im vor­lie­gen­den Eilverfahren allein gebo­te­nen sum­ma­ri­schen Prüfung sei nicht fest­zu­stel­len, dass sich die­se noch im April 2022 ver­fas­sungs­ge­richt­lich gebil­lig­te Einschätzung des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der seit Mitte Juni 2022 und gegen­wär­tig mit 95 % den ganz­über­wie­gen­den Teil sequen­zier­ter Sublinien aus­ma­chen­den Omikron-Sublinie BA.5 offen­sicht­lich als nicht mehr ver­tret­bar erwei­se. Dies gel­te ins­be­son­de­re mit Blick auf eine nach der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 1. September 2022 erwart­ba­re Zulassung für September 2022 ange­kün­dig­ter, an die Virusvariante BA.1 ange­pass­ter Impfstoffe sowie die geplan­te Einführung an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 ange­pass­ter Impfstoffe Ende September/Anfang Oktober 2022."

  10. Wenn die Geschäfte plei­te, die Jobcenter über­lau­fen, und die Währung nichts mehr wert ist, wer­den sie mer­ken, dass Bill Gates und sei­ne Kumpels zwar rei­cher gewor­den sind, man Impfe und Masken aber nicht essen kann. ("Gamechanger der Pandemie")

  11. https://​www​.boer​se​-frank​furt​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​4​4​1​6​a​0​7​0​-​0​d​6​6​-​4​c​a​a​-​b​6​4​1​-​f​c​5​a​5​d​a​a​9​db8

    Auch das Weglassen von Informationen ist Manipulation.

    Streeck hat z.B. in die­sem Artikel dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das "Nebenwirkungsprofil" der neu­en "Omikron-Medikamente" ähn­lich ist wie das der Vorgänger-Produkte.

    Zitat:

    "Ein Schutz vor Ansteckung für einen län­ge­ren Zeitraum ist nicht bewie­sen und auch nicht wahr­schein­lich", sag­te Streek, der das Institut für Virologie der Universität Bonn lei­tet. Trotz allem sei auch bei den neu­en Impfstoffen ein guter Schutz vor schwe­rer Erkrankung wie bei den vor­he­ri­gen Produkten gegeben. 

    Zudem hät­ten die bis­he­ri­gen Daten gezeigt, dass das Profil der Nebenwirkungen SEHR ÄHNLICH ist wie bei den ursprüng­li­chen Covid-19-Impfstoffen.


    Zitat Ende

    "Profil der Nebenwirkungen" – ist eine zurück­hal­ten­de Formulierung, aber immer­hin ein Versuch, die Wahrheit über die gefähr­li­chen Risiken die­ser Medikamente nicht kom­plett zu verschweigen.

  12. "Josh Guetzkow
    @joshg99
    2h
    A quick rundown on how the @IsraelMOH hid an mani­pu­la­ted the fin­dings of the experts they hired to ana­ly­ze adver­se events fol­lo­wing COVID-19 vac­ci­nes from a new report­ing system they crea­ted in December, 2021:
    jack​ana​pes​.sub​stack​.com/​p​/ho…
    @YaffaRaz"

    https://​nit​ter​.net/​j​o​s​h​g99

    https://​jack​ana​pes​.sub​stack​.com/​p​/​h​o​w​-​d​i​d​-​t​h​e​-​i​s​r​a​e​l​i​-​m​i​n​i​s​t​r​y​-​o​f​-​h​e​a​lth

  13. Warum mixt man eigent­lich den alten Wuhan-Varianten-Impfstoff (im Verhältnis 50:50) mit dem neu-ange­pass­ten Impfstoff?
    Enthalten bei­de Impfstoffe eigent­lich die gene­ti­sche Sequenz der Furin-Spaltstelle?

    "Side effects obser­ved with the adapt­ed vac­ci­nes were com­pa­ra­ble to tho­se seen with the ori­gi­nal ones and were typi­cal­ly mild and short-lived."

    https://​www​.ema​.euro​pa​.eu/​e​n​/​n​e​w​s​/​f​i​r​s​t​-​a​d​a​p​t​e​d​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​b​o​o​s​t​e​r​-​v​a​c​c​i​n​e​s​-​r​e​c​o​m​m​e​n​d​e​d​-​a​p​p​r​o​v​a​l​-​e​u​?​s​=08

    Alter, abge­stan­de­ner Wein im neu­em Schlauch?

    1. Hallo Nur für Profis,

      indem man die alte Wuhan-Impfsuppe rein­mischt, laeuft das Ganze wohl unter "Anpassung".

      Dadurch ent­fie­len prak­ti­scher­wei­se vie­le der eigent­lich gefor­der­ten Studien und Big Pharma konn­te sich mit nichts­sa­gen­den Antikoerperbeobachtungen und ein paar Maeusen durch­mo­geln. Bei einer kom­plett neu­en Bruehe haet­te dies selbst den Handaufhaltern in den Zulassungsbehoerden nicht gereicht, da ein sol­ches Durchwinken schlicht zu offen­sicht­lich gewe­sen waere.

      So hab ich das zumin­dest hier und da auf­ge­schnappt. Ob's letzt­lich stimmt, weiss ich nicht, ich will's aber ein­fach mal als moeg­li­chen Erklaerungsansatz in den Raum gestellt haben.

      Liebe Gruesse
      Poppy

  14. Man braucht kei­nen "Gamechanger" bei der ledig­lich künst­lich, durch mani­pu­la­ti­ve Kommunikation auf­recht erhal­te­nen Pandemie! Den SPIELEwechsler gibt es bereits seit ca. einem hal­ben Jahr und der heißt "Omikron". Es braucht aller­dings einen "Gamechanger" für die Politik, damit die evi­denz­be­frei­te Maßnahmen- bzw. Sanktionspolitik end­lich ein Ende hat. Dieser "Gamechanger" kann mei­ner Meinung nach nur noch die Straße sein.

    1. Für sie ist wohl nur ein Spiel, des­sen Regeln nach Belieben geän­dert wer­den kann. Streek hät­te nach der Heinsberg Sudie sagen kön­nen: "Gehen Sie wei­ter, hier gibt es nichts zu sehen" Aber nein er blieb bei sei­nem "Gucken Sie hier, hier gibt es nichts zu sehen" und mach­te trotz­dem wei­ter, als wür­den sei­ne Ergebnisse nicht dar­auf hin­wei­sen, daß es eben kei­ne Kastrophale Seuche ist. Besänftigte hier, rela­ti­vier­te dort, aber nie ein HALT Schluss jetzt mit dem Theater, wir haben drin­gen­de­re Probleme. Er ist eben auch ein Krisenprofiteur.

  15. Diese Seren sind ja auch nicht dazu gedacht irgend­was gutes zu bewir­ken. Sie sind Experimente am leben­denden Menschen. Sie wer­den krank oder ster­ben gar, das ist der Sinn. Lest euch doch mal die Absichten die­ser Spritzungen von Fizer und Konsorten durch, da steht es doch Klipp und Klar geschrie­ben was sie beabsichtigen.

    1. @Roswitha Ripke: Ich habe eini­ge Dokumente gele­sen von den Konsorten. Die Totspritz-Absicht habe ich nicht gefun­den. Wo habe ich etwas übersehen?

  16. Man müs­se davon aus­ge­hen, dass der Effekt aus­fal­le wie beim bis­he­ri­gen Booster, also mit einem Schutz vor Ansteckung für einen unge­fäh­ren Zeitraum von drei Monaten.

    Das ist mal wie­der eine typi­sche Propagandameldung der dpa, die eine Lüge (Schutz vor Ansteckung durch die­se "Impfung") als ein Zitat dar­stellt, ohne dass es wört­lich zitiert wird, und ohne jeg­li­chen Beleg zu for­dern, geschwei­ge denn selbst zu liefern.
    Widerlich, die­se Berufslügner.

    Abgesehen davon hat der Kasperle des deut­schen Gesundheitswesens selbst den Schutz vor Ansteckung ad absur­dum geführt, indem er sag­te, die gespritz­ten Versuchsteilnehmer wür­den sogar noch schnel­ler erkran­ken als die unge­spritz­ten Menschen.

    Mal sehen, was die Schwurbler am Bundesverfassungsgericht dar­aus basteln. Mit Recht und Wirklichkeit hat das schon lan­ge nichts mehr zu tun und was deren Verfassung betrifft, kann ich nur spe­ku­lie­ren und auf Drogenkonsum tippen.

  17. Auch Streek erzählt wie­der was von einem angeb­li­chen Schutz vor Infektion, der etwa 3 Monate hal­ten soll. Ich blei­be dabei: Diesen Schutz gibt es nicht. Die 3 Monate sind nichts ande­res als ein "sta­ti­sti­sches Artefakt". Denn damit die "Impfung" einen Unterschied machen kann, muss man ja erst­mal einem Infizierten begeg­nen, der zudem auch noch gera­de ansteckend ist. Im Schnitt dau­ert das offen­bar eben anschei­nend bis zu 3 Monate.

    Aber so lässt sich eben erklä­ren, wie­so sich man­che schon recht kurz nach ihrer "Impfung" infi­zie­ren und ande­re erst ein paar Wochen oder Monate spä­ter. Und wie­so man­che, die nicht mal "geimpft" sind, jetzt schon fast 3 Jahre dar­auf war­ten, sich end­lich mal zu infi­zie­ren. Es ist ein­fach nur ein Lotteriespiel. Und die einen haben Glück und die ande­ren Pech. Die "Impfung" ändert dar­an nichts.

  18. Das Problem war von Anfang an (03/'20) dass sich Politiker um Erkrankungen küm­mern. Im über­tra­ge­nen Sinne wäre das bereits die Erkrankung, und zwar des gan­zen Systemes.
    Nochmal, die Verfassung wur­de durch Ermächtigungsbeschluss (so heisst das nun­mal), ohne aus­rei­chen­de Grundlage, ausser Kraft gesetzt. Halbe oder Dreiviertelverfassungen gibt es nicht. Der Fehler (der mei­ner Meinung nach gar kei­ner war) wur­de nach "Gangelt" weder rela­ti­viert noch ausser Kraft gesetzt. Streng genom­men nennt man das im Allgemeinen einen Regierungsputsch. In Deutschland ins­be­son­de­re weil die Verfassung genau das aus­zu­schlie­ssen hat! Ein IFSG wegen einer sai­so­na­len Grippe geht nicht. (s. Sterblichkeitsrate) Es wird ja noch nicht mal bestrit­ten dass bei den angeb­li­chen "Opferzahlen" getäuscht wird. Ein wesent­li­cher Teil von denen ist nicht an der angeb­li­chen "Pandemie" (n.WHO) gestor­ben. Wo liegt eigent­lich das Problem. Wenn's die Justitz nicht ver­folgt, ist doch eigent­lich alles klar, denn dafür wäre die­se ja angeb­lich da?!
    Wir leben fol­ge­rich­tig in einer f.…. Ordnung. (Einer Willkürordnung) Auch wenn das noch nicht in aller Drastigkeit umge­setzt wird. Ob es auf Schwäche hin­deu­tet – wir wis­sen es nicht.
    Welche Erklärung kläm­ge denn plausibler?

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