Unter dieser Überschrift meldet dpa am 2.9.:
"Berlin/Bonn (dpa) – Angesichts der neuen angepassten Omikron-Impfstoffe dämpft der Virologe Hendrik Streeck die Erwartungen. «Der Booster sorgt noch einmal für etwas gesteigerte Antikörperspiegel im Blut von Geimpften. Wie gut er vor einer Infektion schützt, wurde nicht getestet», sagte der Wissenschaftler, der Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung ist, der Deutschen Presse-Agentur.
Man müsse davon ausgehen, dass der Effekt ausfalle wie beim bisherigen Booster, also mit einem Schutz vor Ansteckung für einen ungefähren Zeitraum von drei Monaten. «Ein Schutz vor Ansteckung für einen längeren Zeitraum ist nicht bewiesen und auch nicht wahrscheinlich», sagte der Direktor des Instituts für Virologie der Universität Bonn.
Trotz allem sei auch hier ein guter Schutz vor schwerer Erkrankung wie bei den vorherigen Impfstoffen gegeben…
«Es ist nicht der Fall, dass sich jeder junge, fitte, geimpfte Mensch nun schnellstmöglich eine Dosis davon geben lassen muss – insbesondere dann nicht, wenn man im Sommer eine Corona-Infektion durchgemacht hat. Meist waren das bereits Ansteckungen mit der Sublinie BA.5, was als Ersatz für den Booster gesehen werden kann.» Er riet davon ab, sich nach einer Infektion gleich wieder impfen zu lassen.
Streeck betonte, er wünsche sich eine klare Kommunikation der Politik, für wen eine vierte Impfung mit dem angepassten Impfstoff überhaupt notwendig ist. Dass es dazu bisher keine Stellungnahme der Stiko gebe finde er vertretbar. «Angesichts der vorliegenden Daten sehe ich keinen ganz akuten Handlungsbedarf. Denn man darf sich von dem angepassten Impfstoff nun nicht zu viel versprechen und denken, dass das jetzt der Gamechanger in der Pandemie wäre.»"
Wie immer seit zweieinhalb Jahren fehlen Daten und Erkenntnisse.
Sicher scheint nur zu sein, dass lediglich ein geringer Teil der Bevölkerung wirklich merkbar oder ernsthaft erkrankt, ob geimpft oder nicht.
Da es eine Impfung gibt und "Konsens besteht", stehen die Hintergründe nicht im Fokus der Wissenschaft.
Ob "Immunebridge" im Dezember Ergebnisse liefert, bezweifle ich jetzt schon.
Warum gibt "der gute Professor", der es immer wieder ein bisschen versteht, anders zu sein mit seinem Hauch von Kritik nicht einfach bekannt: "es wird und es kann niemals einen sog. Gamechanger geben und es gab ihn nie".
Absetzbewegungen von dieser Politik wären besser, als irgendwann schmerzhaft auf die Nase zu fallen.
Wie sollte die in der Praxis (leider) eingesetzte mRNA-Technologie auch ein "Gamechanger" sein oder gar werden? Weit über 20 Jahre Forschung und – Daneben! Die Akzeptanz dürfte selbst bei Weiterentwicklung kaum mehr gegeben sein. Da wird es schon eine neue "Pandemie" brauchen, um ausreichend Probanden zu "rekrutieren".
Abgesehen davon: Bei diesem nunmehr eher profanen Virus braucht es keinen Gamechanger. Game over ist die Realität, die leider nicht den Weg in die seuchologischen Hirnwindungen der virologischen "Experten" findet. Bei der Pharmaindustrie und den angeschlossenen Unternehmen ist es das Zaster-Virus, das apokalyptisch wütet.
02.09.2022 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
[eingefügt: Sitz Koblenz]
Corona:
Eilantrag einer ungeimpften Zahnarztmitarbeiterin gegen Praxisbetretungsverbot bleibt erfolglos
Pressemitteilung Nr. 13/2022
Der Eilantrag einer in einer Zahnarztpraxis Beschäftigten, die nicht gegen das Coronavirus (SARS-CoV‑2) geimpft ist, gegen das Verbot des Gesundheitsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße, die Praxisräume zu betreten, bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Nach § § 20a Infektionsschutzgesetz – IfSG – müssen Personen in bestimmten Einrichtungen, zu denen u.a. Arzt- und Zahnarztpraxen gehören, ab 15. März 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis gegen das Coronavirus (SARS-CoV‑2) verfügen. Das Gesundheitsamt kann einer Person, die keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt, untersagen, dass sie die Räume der Einrichtung betritt. Hierauf gestützt untersagte das Gesundheitsamt des Landkreises Südliche Weinstraße mit Bescheid vom 30. Juni 2022 der ungeimpften Antragstellerin, die dem Betrieb der Praxis dienenden Räume zu betreten und drohte ihr zur Durchsetzung des Betretungsverbots ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 € an. Sie erhob dagegen Widerspruch und suchte zugleich um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde bei ihr das Coronavirus mit einem PCR-Test nachgewiesen. Daraufhin konkretisierte der Landkreis Südliche Weinstraße das Betretungsverbot dahingehend, dass es bis zum Außerkrafttreten des § 20a IfSG (derzeit: 31. Dezember 2022) mit Ausnahme des Zeitraums ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion gilt. Ihren Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße Nr. 13/2022). Das Oberverwaltungsgericht wies ihre hiergegen eingelegte Beschwerde zurück.
Das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des gegenüber der Antragstellerin angeordneten Praxisbetretungsverbots überwiege gegenüber ihrem Aussetzungsinteresse. Die in § 20a IfSG bis zum 31. Dezember 2022 befristet geregelte Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller in bestimmten Einrichtungen tätigen Personen sei entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht wegen zwischenzeitlich veränderter tatsächlicher Bedingungen oder neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse als offensichtlich verfassungswidrig zu erachten.
In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes könne die Frage der Verfassungskonformität eines Gesetzes nur dann Gegenstand der ausschließlich möglichen summarischen Prüfung sein, wenn bei offensichtlicher Verfassungswidrigkeit der Norm die Dringlichkeit, ihren Vollzug einstweilen auszusetzen, besonders deutlich wird. Gerade im Hinblick auf die Regelungsgegenstände aus dem Bereich des Infektionsschutzes – als besonderem Gefahrenabwehrrecht – müsse eine etwaige Verfassungswidrigkeit in einem Eilverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellbar sein. Gemessen hieran bleibe das Beschwerdevorbringen ohne Erfolg, wonach § 20a IfSG mittlerweile wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz offensichtlich verfassungswidrig sei, da eine Wirksamkeit der Impfungen zum Schutz vor (symptomatischen) SARS-CoV-2-Infektionen bei der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante BA.5 im Vergleich zu den Omikron-Vorgängervarianten deutlich nachgelassen habe bzw. nicht mehr „relevant“ sei (sog. Immune Escape), so dass mit Testungen ein milderes und effektiveres Mittel zur Infektionsprävention zur Verfügung stehe. Entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin sei es nicht „auf Grundlage aller verfügbaren Daten“ offensichtlich, dass die Vertretbarkeit der Eignungsprognose des Gesetzgebers, die verfügbaren Impfstoffe könnten in einem noch relevanten Umfang vor einer Infektion schützen und – sollten sich Betroffene gleichwohl infizieren – zu einer Reduzierung des Transmissionsrisikos beitragen, erschüttert wäre.
Die dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2022 zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gemäß § 20a IfSG zugrundeliegenden Stellungnahmen der als sachkundige Dritte angehörten Fachgesellschaften bezifferten eine Impfstoffwirksamkeit gegenüber „der Omikron-Variante“ des Coronavirus SARS-CoV‑2 – vorbehaltlich wissenschaftlicher Bewertungsunsicherheiten – bei dreifach Geimpften auf 40 bzw. 50 bis 70 %; bei einer Grundimmunisierung sei die Schutzrate (teils mit 42,8 % beziffert) zwar reduziert, aber nicht bzw. erst nach Ablauf von 15 Wochen nach der Grundimmunisierung aufgehoben. Zudem bestehe eine im Allgemeinen niedrigere Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch eine geimpfte Person nach Infektion mit der Omikron-Variante. Hiervon ausgehend habe das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass die Annahme des Gesetzgebers einer noch relevanten Schutzwirkung der Nachweispflicht des § 20a IfSG im Rahmen der auf die Eignung bezogenen Einschätzungsprärogative sowohl im Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes als auch weiterhin tragfähig sei (vgl. Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 –). Nach der im vorliegenden Eilverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung sei nicht festzustellen, dass sich diese noch im April 2022 verfassungsgerichtlich gebilligte Einschätzung des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der seit Mitte Juni 2022 und gegenwärtig mit 95 % den ganzüberwiegenden Teil sequenzierter Sublinien ausmachenden Omikron-Sublinie BA.5 offensichtlich als nicht mehr vertretbar erweise. Dies gelte insbesondere mit Blick auf eine nach der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 1. September 2022 erwartbare Zulassung für September 2022 angekündigter, an die Virusvariante BA.1 angepasster Impfstoffe sowie die geplante Einführung an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepasster Impfstoffe Ende September/Anfang Oktober 2022.
Beschluss vom 2. September 2022, Aktenzeichen: 6 B 10723/22.OVG
https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/corona-eilantrag-einer-ungeimpften-zahnarztmitarbeiterin-gegen-praxisbetretungsverbot-bleibt-erfolg/
aus
Jessica Hamed
@jeha2019
·
6h
Das OVG RLP sieht einen – auch im Zeitpunkt der @BVerfG
‑Entscheidung bereits faktisch nicht existierenden – relevanten Fremdschutz & bestätigt 1 Betretungsverbot.
Herr @MarcoBuschmann
, Sie sollten der wiss. unbegründeten #einrichtungsbezogeneImpfpflicht schnell ein Ende bereiten.
https://pbs.twimg.com/media/FbrrjV8WQAI0Hn4?format=jpg&name=small
Jessica Hamed
@jeha2019
ovg.justiz.rlp.de
Corona: Eilantrag einer ungeimpften Zahnarztmitarbeiterin gegen Praxisbetretungsverbot bleibt…
Pressemitteilung Nr. 13/2022
10:03 PM · Sep 2, 2022
https://twitter.com/jeha2019/status/1565822817756659712
Anmerkung:
Wieso darf die Mitarbeiterin, die vermutlich sowieso bei ihrer Arbeit eine Maske trägt, nicht arbeiten?
Oder sind die Masken evtl. untauglich?
"Streeck betonte, er wünsche sich eine klare Kommunikation der Politik, für wen eine vierte Impfung mit dem angepassten Impfstoff überhaupt notwendig ist. "
Der "Virologe" Streeck, von Seiten "der Politik" als "Experte" herumgezeigt, benötigt demnach politische Vorgaben, um seine fachliche Expertise zur Anwendung zu bringen.
"Die Besten der Besten der Besten, SIR!" (MiB)
S.P.
Das ist der Virologen-Bubi aus der gleichen Generation wie der Leif Eric Sander vom Sander-Lab, der mit dem gefährlichen Bart. Die sind sehr groß darin, was vom Pferd zu erzählen. Aber sie finden sich alle ganz toll. Eitle Gecken, Hofschranzen, dumme Jungs, die das Geld brauchen.
Jessica Hamed Retweeted
Andrew Ullmann
@UllmannMdB
Mehr #Ehrlichkeit wagen! Ansonsten verlieren wir. Es existieren bislang keine publizierte Daten zur Effektivität neuer Variantenimpfstoffe. Diese sind immunologische Auswertungen. Zum Schutz vor #Infektionen liegt bislang nichts vor. Lediglich zu Nebenwirkungen. #COVID19 #Impfen
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1:10 PM · Sep 2, 2022
Jessica Hamed Retweeted
Andrew Ullmann
@UllmannMdB
Mehr #Ehrlichkeit wagen!
Ansonsten verlieren wir.
Es existieren bislang keine publizierte Daten zur Effektivität neuer Variantenimpfstoffe.
Diese sind immunologische Auswertungen. Zum Schutz vor #Infektionen liegt bislang nichts vor. Lediglich zu Nebenwirkungen. #COVID19 #Impfen
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1:10 PM · Sep 2, 2022
https://twitter.com/UllmannMdB/status/1565688564477829120?cxt=HHwWgIC9qYfduLorAAAA
Germany should pursue efforts to fully ensure children’s rights
Strasbourg 31/08/2021
Germany should pursue efforts to fully ensure children’s rights
[eingefügt
https://www.coe.int/documents/365513/10877703/letter-germany-children-2021–870x489.png/5abc9465-4fc1-4628-de81-d0930cae3cec?t=1630390881000 ]
In a letter addressed to Christine Lambrecht, the Federal Minister of Justice and Consumer Protection and Federal Minister for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth of Germany, made public today, the Council of Europe Commissioner for Human Rights, Dunja Mijatović, urges the German authorities to ensure that the best interests of children are considered a priority in all government action affecting them. “At a time when the severe detrimental effects of the pandemic and related containment measures on children and youth are so clearly emerging, the protection of their rights and needs should be an absolute priority for the German government”, she stressed.
The Commissioner regrets that, despite repeated calls by the UN Committee on the Rights of the Child, children’s rights are still not anchored in the German Constitution. She therefore encourages the Minister to pursue efforts to ensure that the German Constitution provides the same guarantees as enshrined in the UN Convention on the Rights of the Child, in particular with respect to the primary consideration of the best interest of the child and strengthened child participation guarantees.
Since Germany has imposed especially strict lockdowns on schools, the Commissioner underlines that keeping schools open should be a key objective for governments and that closures, given their adverse long-term effects on child health and well-being and on educational outcomes, should be considered only as a measure of last resort when other measures have proven ineffective.
Read the Commissioner's letter addressed to the Federal Minister of Justice and Consumer Protection and Federal Minister for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth of Germany
[Link eingefügt
https://rm.coe.int/letter-to-ms-christine-lambrecht-federal-minister-for-family-affairs‑o/1680a33500 ]
Read the reply of the German Federal Minister
(in German and English)
[Link eingefügt
https://rm.coe.int/reply-of-ms-christine-lambrecht-federal-minister-for-family-affairs-of/1680a39fb0 ]
https://www.coe.int/en/web/commissioner/-/germany-should-pursue-efforts-to-fully-ensure-children-s-rights
aus
Iris Retweeted
stefanie
@Quo_vadis_BRD
Dear @Dunja_Mijatovic
, I refer to your letter from last August, which was addressed to German authorities.
Actually, the German government wants to implement further restrictions for pupils concerning Covid-19 in October. It seems, as if any …
https://pbs.twimg.com/card_img/1563483020538941441/BGgFdBgt?format=png&name=small
coe.int
[eingefügt
https://www.coe.int/en/web/commissioner/-/germany-should-pursue-efforts-to-fully-ensure-children-s-rights ]
Germany should pursue efforts to fully ensure children’s rights
Strasbourg 31/08/2021
1:47 PM · Sep 2, 2022·Twitter for iPhone
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stefanie
@Quo_vadis_BRD
·
15h
Replying to
@Quo_vadis_BRD
… suspicion of Covid-19-infection will require official negative testing in the future. Otherwise, school attendance will not be possible.
The #Ampel government also wants to maintain the possibility of masking and testing children without case.
These plans, which …
stefanie
@Quo_vadis_BRD
·
15h
… represent an enormous disadvantage for children in relation to adults and employees, are expected to be fixed next week in the #Infektionsschutzgesetz.
Please help us and address another warning letter to the political parties which are responsible.
Thank you so much./
https://twitter.com/Quo_vadis_BRD/status/1565697987183104004?cxt=HHwWiMC–cOBvborAAAA
stefanie
@Quo_vadis_BRD
·
13h
WICHTIG!
Hart aber fair, 15.03.2021:
Lauterbach zum Impfstoff von AstraZeneca:
„Der Impfstoff ist ja REGULÄR zugelassen.
Und bei einer regulären Zulassung haftet natürlich der Hersteller.
… Aber die Haftung ist geregelt durch die Zulassung,
und da …
youtube.com
hart aber fair – 15.03.2021 – Stopp für AstraZeneca: Impfplan…
hart aber fair vom 15. März 2021Stopp für AstraZeneca:
Impfplan gescheitert?
Deutschland stoppt das Impfen mit AstraZeneca.
Ist der Impfstoff wirklich eine Ge…
stefanie
@Quo_vadis_BRD
·
13h
… ist natürlich das Unternehmen in der Haftung.“
Ab Minute 28:15.
Fakt: Die Covid-19-Impfstoffe haben in der EU nur eine „bedingte Marktzulassung“.
Addendum:
@focusonline
, 19.08.2022
https://amp.focus.de/gesundheit/news/corona-impfschaeden-welche-chancen-betroffene-jetzt-vor-gericht-haben_id_128054118.html
https://pbs.twimg.com/media/FbqhGV6XEAI_NsF?format=jpg&name=small
stefanie
@Quo_vadis_BRD
·
13h
@WELTspr
@cicero_online
@berlinerzeitung
@janinisabel
@EBodderas
@Tim_Roehn
@RalfHanselle
@KrischkeBen
@aufmerken
stefanie
@Quo_vadis_BRD
·
13h
@jeha2019
stefanie
@Quo_vadis_BRD
Addendum:
https://pbs.twimg.com/media/FbtRlc-X0AA-YW7?format=jpg&name=small
Quote Tweet
Alexander Kekulé
@AlexanderKekule
·
Jul 22, 2021
Gute Darstellung des Unterschieds zwischen Notfall- und regulärer Zulassung der #Coronavirus Impfstoffe.
Um Misstrauen abzubauen, sollte BM #Spahn endlich klarstellen, dass auch bei uns die regulären Zulassungen noch ausstehen.
https://sciencemag.org/news/2021/07/when-will-covid-19-vaccines-be-fully-approved-and-does-it-matter-if-they-are
5:29 AM · Sep 3, 2022·
https://twitter.com/Quo_vadis_BRD/status/1565739778850570240
die "angepassten impfstoffe" wirken sich auf die rechtslage aus.
mit ihnen wird neu "fremdschutz" wahrscheinlich und wahrscheinlichkeit begründet "gefahrenabwehr".
https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/corona-eilantrag-einer-ungeimpften-zahnarztmitarbeiterin-gegen-praxisbetretungsverbot-bleibt-erfolg/
02.09.2022 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Corona: Eilantrag einer ungeimpften Zahnarztmitarbeiterin gegen Praxisbetretungsverbot bleibt erfolglos
Pressemitteilung Nr. 13/2022
…
Das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des gegenüber der Antragstellerin angeordneten Praxisbetretungsverbots überwiege gegenüber ihrem Aussetzungsinteresse. Die in § 20a IfSG bis zum 31. Dezember 2022 befristet geregelte Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller in bestimmten Einrichtungen tätigen Personen sei entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht wegen zwischenzeitlich veränderter tatsächlicher Bedingungen oder neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse als offensichtlich verfassungswidrig zu erachten.
.…
Entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin sei es nicht „auf Grundlage aller verfügbaren Daten“ offensichtlich, dass die Vertretbarkeit der Eignungsprognose des Gesetzgebers, die verfügbaren Impfstoffe könnten in einem noch relevanten Umfang vor einer Infektion schützen und – sollten sich Betroffene gleichwohl infizieren – zu einer Reduzierung des Transmissionsrisikos beitragen, erschüttert wäre.
Die dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2022 zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gemäß § 20a IfSG zugrundeliegenden Stellungnahmen der als sachkundige Dritte angehörten Fachgesellschaften bezifferten eine Impfstoffwirksamkeit gegenüber „der Omikron-Variante“ des Coronavirus SARS-CoV‑2 – vorbehaltlich wissenschaftlicher Bewertungsunsicherheiten – bei dreifach Geimpften auf 40 bzw. 50 bis 70 %; bei einer Grundimmunisierung sei die Schutzrate (teils mit 42,8 % beziffert) zwar reduziert, aber nicht bzw. erst nach Ablauf von 15 Wochen nach der Grundimmunisierung aufgehoben. Zudem bestehe eine im Allgemeinen niedrigere Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch eine geimpfte Person nach Infektion mit der Omikron-Variante. Hiervon ausgehend habe das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass die Annahme des Gesetzgebers einer noch relevanten Schutzwirkung der Nachweispflicht des § 20a IfSG im Rahmen der auf die Eignung bezogenen Einschätzungsprärogative sowohl im Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes als auch weiterhin tragfähig sei (vgl. Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 –). Nach der im vorliegenden Eilverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung sei nicht festzustellen, dass sich diese noch im April 2022 verfassungsgerichtlich gebilligte Einschätzung des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der seit Mitte Juni 2022 und gegenwärtig mit 95 % den ganzüberwiegenden Teil sequenzierter Sublinien ausmachenden Omikron-Sublinie BA.5 offensichtlich als nicht mehr vertretbar erweise. Dies gelte insbesondere mit Blick auf eine nach der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 1. September 2022 erwartbare Zulassung für September 2022 angekündigter, an die Virusvariante BA.1 angepasster Impfstoffe sowie die geplante Einführung an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepasster Impfstoffe Ende September/Anfang Oktober 2022."
Wenn die Geschäfte pleite, die Jobcenter überlaufen, und die Währung nichts mehr wert ist, werden sie merken, dass Bill Gates und seine Kumpels zwar reicher geworden sind, man Impfe und Masken aber nicht essen kann. ("Gamechanger der Pandemie")
Kein Gamechanger aber ein Genechanger.
https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/4416a070-0d66-4caa-b641-fc5a5daa9db8
Auch das Weglassen von Informationen ist Manipulation.
Streeck hat z.B. in diesem Artikel darauf hingewiesen, dass das "Nebenwirkungsprofil" der neuen "Omikron-Medikamente" ähnlich ist wie das der Vorgänger-Produkte.
Zitat:
"Ein Schutz vor Ansteckung für einen längeren Zeitraum ist nicht bewiesen und auch nicht wahrscheinlich", sagte Streek, der das Institut für Virologie der Universität Bonn leitet. Trotz allem sei auch bei den neuen Impfstoffen ein guter Schutz vor schwerer Erkrankung wie bei den vorherigen Produkten gegeben.
Zudem hätten die bisherigen Daten gezeigt, dass das Profil der Nebenwirkungen SEHR ÄHNLICH ist wie bei den ursprünglichen Covid-19-Impfstoffen.
—
Zitat Ende
"Profil der Nebenwirkungen" – ist eine zurückhaltende Formulierung, aber immerhin ein Versuch, die Wahrheit über die gefährlichen Risiken dieser Medikamente nicht komplett zu verschweigen.
"Josh Guetzkow
@joshg99
2h
A quick rundown on how the @IsraelMOH hid an manipulated the findings of the experts they hired to analyze adverse events following COVID-19 vaccines from a new reporting system they created in December, 2021:
jackanapes.substack.com/p/ho…
@YaffaRaz"
https://nitter.net/joshg99
https://jackanapes.substack.com/p/how-did-the-israeli-ministry-of-health
Warum mixt man eigentlich den alten Wuhan-Varianten-Impfstoff (im Verhältnis 50:50) mit dem neu-angepassten Impfstoff?
Enthalten beide Impfstoffe eigentlich die genetische Sequenz der Furin-Spaltstelle?
"Side effects observed with the adapted vaccines were comparable to those seen with the original ones and were typically mild and short-lived."
https://www.ema.europa.eu/en/news/first-adapted-covid-19-booster-vaccines-recommended-approval-eu?s=08
Alter, abgestandener Wein im neuem Schlauch?
Hallo Nur für Profis,
indem man die alte Wuhan-Impfsuppe reinmischt, laeuft das Ganze wohl unter "Anpassung".
Dadurch entfielen praktischerweise viele der eigentlich geforderten Studien und Big Pharma konnte sich mit nichtssagenden Antikoerperbeobachtungen und ein paar Maeusen durchmogeln. Bei einer komplett neuen Bruehe haette dies selbst den Handaufhaltern in den Zulassungsbehoerden nicht gereicht, da ein solches Durchwinken schlicht zu offensichtlich gewesen waere.
So hab ich das zumindest hier und da aufgeschnappt. Ob's letztlich stimmt, weiss ich nicht, ich will's aber einfach mal als moeglichen Erklaerungsansatz in den Raum gestellt haben.
Liebe Gruesse
Poppy
Wer solch einen Stuß verbreitet ist ganz sicher kein Virologe.
Kann man diesem unsäglichen Opportunisten eigentlich irgendwas glauben…?
Man braucht keinen "Gamechanger" bei der lediglich künstlich, durch manipulative Kommunikation aufrecht erhaltenen Pandemie! Den SPIELEwechsler gibt es bereits seit ca. einem halben Jahr und der heißt "Omikron". Es braucht allerdings einen "Gamechanger" für die Politik, damit die evidenzbefreite Maßnahmen- bzw. Sanktionspolitik endlich ein Ende hat. Dieser "Gamechanger" kann meiner Meinung nach nur noch die Straße sein.
Für sie ist wohl nur ein Spiel, dessen Regeln nach Belieben geändert werden kann. Streek hätte nach der Heinsberg Sudie sagen können: "Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen" Aber nein er blieb bei seinem "Gucken Sie hier, hier gibt es nichts zu sehen" und machte trotzdem weiter, als würden seine Ergebnisse nicht darauf hinweisen, daß es eben keine Kastrophale Seuche ist. Besänftigte hier, relativierte dort, aber nie ein HALT Schluss jetzt mit dem Theater, wir haben dringendere Probleme. Er ist eben auch ein Krisenprofiteur.
Diese Seren sind ja auch nicht dazu gedacht irgendwas gutes zu bewirken. Sie sind Experimente am lebendenden Menschen. Sie werden krank oder sterben gar, das ist der Sinn. Lest euch doch mal die Absichten dieser Spritzungen von Fizer und Konsorten durch, da steht es doch Klipp und Klar geschrieben was sie beabsichtigen.
@Roswitha Ripke: Ich habe einige Dokumente gelesen von den Konsorten. Die Totspritz-Absicht habe ich nicht gefunden. Wo habe ich etwas übersehen?
Man müsse davon ausgehen, dass der Effekt ausfalle wie beim bisherigen Booster, also mit einem Schutz vor Ansteckung für einen ungefähren Zeitraum von drei Monaten.
Das ist mal wieder eine typische Propagandameldung der dpa, die eine Lüge (Schutz vor Ansteckung durch diese "Impfung") als ein Zitat darstellt, ohne dass es wörtlich zitiert wird, und ohne jeglichen Beleg zu fordern, geschweige denn selbst zu liefern.
Widerlich, diese Berufslügner.
Abgesehen davon hat der Kasperle des deutschen Gesundheitswesens selbst den Schutz vor Ansteckung ad absurdum geführt, indem er sagte, die gespritzten Versuchsteilnehmer würden sogar noch schneller erkranken als die ungespritzten Menschen.
Mal sehen, was die Schwurbler am Bundesverfassungsgericht daraus basteln. Mit Recht und Wirklichkeit hat das schon lange nichts mehr zu tun und was deren Verfassung betrifft, kann ich nur spekulieren und auf Drogenkonsum tippen.
https://nitter.net/pic/orig/media%2FFbq4M77XgAQRSc6.jpg
Auch Streek erzählt wieder was von einem angeblichen Schutz vor Infektion, der etwa 3 Monate halten soll. Ich bleibe dabei: Diesen Schutz gibt es nicht. Die 3 Monate sind nichts anderes als ein "statistisches Artefakt". Denn damit die "Impfung" einen Unterschied machen kann, muss man ja erstmal einem Infizierten begegnen, der zudem auch noch gerade ansteckend ist. Im Schnitt dauert das offenbar eben anscheinend bis zu 3 Monate.
Aber so lässt sich eben erklären, wieso sich manche schon recht kurz nach ihrer "Impfung" infizieren und andere erst ein paar Wochen oder Monate später. Und wieso manche, die nicht mal "geimpft" sind, jetzt schon fast 3 Jahre darauf warten, sich endlich mal zu infizieren. Es ist einfach nur ein Lotteriespiel. Und die einen haben Glück und die anderen Pech. Die "Impfung" ändert daran nichts.
Das Problem war von Anfang an (03/'20) dass sich Politiker um Erkrankungen kümmern. Im übertragenen Sinne wäre das bereits die Erkrankung, und zwar des ganzen Systemes.
Nochmal, die Verfassung wurde durch Ermächtigungsbeschluss (so heisst das nunmal), ohne ausreichende Grundlage, ausser Kraft gesetzt. Halbe oder Dreiviertelverfassungen gibt es nicht. Der Fehler (der meiner Meinung nach gar keiner war) wurde nach "Gangelt" weder relativiert noch ausser Kraft gesetzt. Streng genommen nennt man das im Allgemeinen einen Regierungsputsch. In Deutschland insbesondere weil die Verfassung genau das auszuschliessen hat! Ein IFSG wegen einer saisonalen Grippe geht nicht. (s. Sterblichkeitsrate) Es wird ja noch nicht mal bestritten dass bei den angeblichen "Opferzahlen" getäuscht wird. Ein wesentlicher Teil von denen ist nicht an der angeblichen "Pandemie" (n.WHO) gestorben. Wo liegt eigentlich das Problem. Wenn's die Justitz nicht verfolgt, ist doch eigentlich alles klar, denn dafür wäre diese ja angeblich da?!
Wir leben folgerichtig in einer f.…. Ordnung. (Einer Willkürordnung) Auch wenn das noch nicht in aller Drastigkeit umgesetzt wird. Ob es auf Schwäche hindeutet – wir wissen es nicht.
Welche Erklärung klämge denn plausibler?