Alternativen: Keine. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19

Wieder ein­mal pres­siert es im Kampf gegen das neu­ar­ti­ge Corona-Virus.

bun​des​tag​.de (6.7.)

Hier gibt es den Gesetzentwurf. Näheres folgt.

7 Antworten auf „Alternativen: Keine. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“

  1. "…Dass rund 2,5 Millionen Menschen nach der Corona-Impfung einen Arzt zur Behand-
    lung der Impffolgen auf­su­chen muss­ten, wider­spricht der bis­lang von Bundesgesund-
    heits­mi­ni­ste­ri­um und Regierung betrie­be­nen Marginalisierung und Bagatellisierung…"
    Heute um 18.55
    https://​dser​ver​.bun​des​tag​.de/​b​t​d​/​2​0​/​0​2​5​/​2​0​0​2​5​6​7​.​pdf
    —-
    https://​www​.bun​des​tag​.de/​t​a​g​e​s​o​r​d​n​ung
    18:55
    ZP 3
    Impfnebenwirkungen
    Beratung des Antrags der Fraktion der AfD
    Impfnebenwirkungen auf­klä­ren und ernst nehmen
    Drucksache 20/2567

    19:40
    Sitzungsende

  2. "Artikel 5
    Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung wei­te­rer Vorschriften im Zusammen-hang mit der COVID-19-Pandemie
    Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung wei­te­rer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) wird wie folgt geändert:
    1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
    a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
    „§ 20a wird aufgehoben.“
    .…
    = "§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19"
    ——–
    „(4) Artikel 2 Nummer 1 und 3 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft."
    .….…..

    ist das eine gute nachricht?
    es gibt halt kei­ne rechts­si­cher­heit mehr in die­sem rechtsstaat.

  3. Liest man ledig­lich die Prosa von wegen Datenerfassung, Finanzierung und Surveillance ist man fast beruhigt.

    Hier aber die akten­kun­di­gen "Änderungen" zum GESAMTEN INSCHTRUMENTENKASCHTEN des zum 23.9. "aus­lau­fen­den Gesetzes":
    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​i​f​s​g​/​_​_​2​8​a​.​h​tml
    KEINE der geli­ste­teb "Maßnahmen" auf der (Folter)liste (1) und (2) hat es durch die "Evaluierung" geschafft (jen­seits des Konjunktivs und des Disclaimers von wegen man­geln­der Datenlage).
    Entsprechend: ALLES rei­ne Willkür.

    "16. § 28a wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 7 Satz 1 wird wie folgt geändert:
    aa) In Nummer 1 Buchstabe a wer­den die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2 und 7“ durch die
    Wörter „§ 35 Absatz 1 Satz 1“ ersetzt.
    bb) In Nummer 2 Buchstabe a wer­den die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2, 4 und 7“ durch
    die Wörter „§ 35 Absatz 1 Satz 1 und § 36 Absatz 1 Nummer 4“ ersetzt.
    b) In Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 36 Absatz 1“ durch die Wörter „§ 35 Absatz 1
    Satz 1 sowie § 36 Absatz 1“ ersetzt."

    Es ist zu befürch­ten, dass sie mit die­ser Verarsche durch­kom­men. "Notfalls" mit Hilfe der soge­nann­ten "Opposition".

    1. Ergänzung (im Entwurf unter "Lösungsmöglichkeiten")
      "Die Regelungsmöglichkeiten für Schutzmaßnahmen außer­halb die­ser Einrichtungen (§§ 28 ff. IfSG) sol­len nach Vorliegen der Evaluation nach § 5 Absatz 9 IfSG im Rahmen des vor­lie­gen­den Gesetzentwurfs im par­la­men­ta­ri­schen Verfahren Berücksichtigung finden. "
      Die "Evaluation" lag spä­te­stens am 1.7. vor – fand aber noch kei­ne "Berücksichtigung" für die­sen "Entwurf" vom 5.7..

      Erbärmlich. Es wird wohl intern schon rum­ge­scha­chert, was dar­in denn jetzt Konjunktiv und was Imperativ sein soll.
      "im par­la­men­ta­ri­schen Verfahren" lässt man die lächer­lich­sten "Inschtrumente" weg (außer der hei­li­gen Maske), nicht ohne den Zeloten die Gelegenheit zu geben, sich vor­her auch dar­über zu beschweren.
      Es ist grus­lig. Bleibt zu hof­fen, dass sich das D‑Land dadurch lächer­lich macht, weil kein (Nachbar-)Land (außer dem treu­en Austria) sich an die­sem Affentheater mehr betei­li­gen will.
      Umrührern, fertig.

  4. Berliner Zeitung: Warum die Maskenpflicht aktu­ell ver­fas­sungs­wid­rig ist und sofort been­det wer­den muss (Philipp von Becker) 

    Auszug: „Es bleibt fest­zu­hal­ten, dass der Zwang dazu, etwas im Gesicht zu tra­gen, wodurch das Gesicht ver­hüllt, die Atmung beein­träch­tigt und die visu­el­le wie audi­tive Kommunikation erschwert wird, einen Eingriff in die kör­per­li­che Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde des Menschen dar­stellt und nur ver­fas­sungs­kon­form ist, wenn damit ein legi­ti­mes Ziel ver­folgt wird und der Eingriff zur Erreichung des Ziels geeig­net, ange­mes­sen und ver­hält­nis­mä­ßig ist. (…) Mindestens zum gegen­wär­ti­gen Zeitpunkt – zumal bei fast der Gesamtheit der Bevölkerung Sars-CoV‑2 nun nicht mehr unbe­kannt für das Immunsystem ist – ist die Maskenpflicht des­halb schlicht ver­fas­sungs­wid­rig. Ihr Beibehalten wür­de eine Umdeutung unse­res Verständnisses der Würde des Menschen und des Rechts auf Selbstbestimmung und kör­per­li­che Unversehrtheit und damit einen fun­da­men­ta­len Kulturbruch bedeuten.“

    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​o​p​e​n​-​s​o​u​r​c​e​/​w​a​r​u​m​-​d​i​e​-​m​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​a​k​t​u​e​l​l​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​w​i​d​r​i​g​-​i​s​t​-​u​n​d​-​s​o​f​o​r​t​-​b​e​e​n​d​e​t​-​w​e​r​d​e​n​-​m​u​s​s​-​l​i​.​2​4​3​446

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