Das berichtet soeben dpa:
"Soldaten müssen sich gegen viele Krankheiten impfen lassen – seit November auch gegen Corona. Diese Pflicht bleibt bestehen, hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es gibt dem Verteidigungsministerium aber Hausaufgaben auf.
Leipzig (dpa) – Die Corona-Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag entschieden. Er wies die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück.
Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen, betonte der Vorsitzende des Senats, Richard Häußler. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. «Das Coronavirus ist das, was früher eine Seuche genannt wurde.» Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.
Das Gericht verpflichtete «das Ministerium aber, vor der Anordnung einer Auffrischungsimpfung die Sachlage neu zu überprüfen. «Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen», hieß es weiter.
Wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts gilt die Entscheidung zunächst nur für die beiden Oberstleutnante. Dem Bundesverwaltungsgericht liegen aber laut Wehrdienstsenat noch mehrere Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor.
Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift «Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen» auf. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
«Ich bin Soldat und habe den Urteilsspruch anzunehmen», sagte der sichtlich enttäuschte Kläger, Oberstleutnant Marcus Baier. Er habe noch nicht entschieden, ob er sich nun impfen lasse. Sein Kamerad und Mitkläger, Christian Baier, betonte, dass er zunächst auf die Aufforderung zur Impfung warte. «Dann habe ich mehrere Möglichkeiten und schließe auch eine Kündigung nicht aus», sagte der Berufssoldat.
Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Bislang habe es unter den 183 638 Soldatinnen und Soldaten rund 60 000 Corona-Fälle gegeben.
Die Prozessvertreter des Verteidigungsministeriums wollten sich am Donnerstag vor Ort nicht näher äußern."
krankenkassen.de (7.7.)
Welche Überraschung.
https://www.bverwg.de/pm/2022/44
In dieser Pressemitteilung des Gerichts:
"Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen. Denn Daueranordnungen müssen stets daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht sind. Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen. Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zugesagt worden."
Jetzt wisssen wir auch, warum die Zahlen der Impfeffektivität verzögert werden.
Für ein politisches Erdbeben waren die Richter nicht mutig genug, sie dürften die Lektion von Weimar verinnerlicht haben. Was bleibt, ist eine Beweisaufnahme, die Bände spricht.
https://www.kayak.com/travel-restrictions?
aus
Corona Realism
@holmenkollin
Vakzinismus gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.
https://pbs.twimg.com/media/FXCk_50WAAAORff?format=jpg&name=small
5:27 AM · Jul 7, 2022
https://twitter.com/holmenkollin/status/1544916094221156357
@In welche Länder …
Ich glaube, dass die Karte nicht korrekt ist. China lässt "Ungeimpfte" meines Wissens einreisen. Ich bin als solcher 2021 eingereist. (Und reise als solcher wieder aus.) China verlangt Drosten-"Tests".
Hätten sie mal Bahner und die anderen Anwälte besser nicht hinausgeworfen. Die Pressemeldung vom Gericht klingt aber so, als hätten die Richter während der Beweisaufnahme geschlafen. Die Vertreter von der Bundeswehr und vom RKI standen doch mit leeren Händen vor dem Gericht.
Ja, diese absurde und unterwürfige Ego-Nummer von Schmitz (den ich bislang für authentisch hielt) hat ein ziemliches Geschmäckle. Auf der anderen Seite hätte eine einige Klägervertretung an diesem politischen Urteil nicht das Mindeste geändert; jenes stand schon vorher fest.
Fakten interessieren seit mindestens 2,5 Jahren absolut niemanden; vor allem nicht die auf tiefbraunen Pfaden wandelnden Verwaltungs- und Verfassungsrichter.
"Die Vertreter von der Bundeswehr und vom RKI standen doch mit leeren Händen vor dem Gericht."
Genau. Und das macht die Entscheidung umso ungeheuerlicher.
Kann aber leider auch nicht sagen, dass ich überrascht bin. Die "freie Beweiswürdigung" der Richter steht möglicherweise auch in einem Zusammenhang mit der eigenen Impfentscheidung (und dem Parteibuch?). Sind die Richter selbst gespritzt (und evtl. "geboostert"), sind sie genau genommen schon nicht mehr unbefangen, weil sie für sich selbst eine Abwägung getroffen haben, die zu Gunsten des Experiments ausfiel.
@ Henning:
Warum wurden RA Bahner und die anderen RAe rausgeworfen? Wer sind die anderen RAe, die rausgeworfen worden waren?
Menschenmaterial.
Alle Menschen müssen geimpft werden!
Das ist die Agenda der herrschenden Klasse!
Das wird niemals aufhören!
Es sei denn, wir beseitigen diese 1%.…
@Publicviewer
Es geht nicht darum, sie zu "beseitigen", sondern sie in (demokratische) Grenzen zu weisen.
Ohne über PVs Methodik zu urteilen: Wie genau weist man diese denn in demokratische Grenzen? Wir versuchen das seit rund 2,5 Jahren – und absolut nichts davon hat auch nur die geringste Wirkung.
Schade das Deutsche Gerichte nicht in der Lage sind, 1 und 1 zusammenzählen zu können. Wieso machen die sich eigentlich so dermaßen von der Politik abhängig?
@Milo: Das Justizsystem und der Rechtsstaat sind hierarchische, autoritäre Strukturen, und die dort arbeitenen Menschen sind in der Regel hierarchie- und autoritätshörig. Die buckeln halt gerne vor dem Zeitgeist und der "Herrschenden Meinung", ob sie nun in grün, rot, schwarz oder braun daherkommt.
Beim Soldaten geht es nur darum daß er kampffähig bleibt.
@Erfurt: Ein anderes Urteil wäre erfreulich gewesen. Die zuvor aufgebauten hoffnungsfrohen Erwartungshaltungen hielt ich für recht blauäugig und mich mit dieser Meinung aber zurück.
Etwas absurd finde ich das Setting insgesamt. Menschen, deren Job die Fremd- und potentielle Eigenschädigung ist, klagen gegen eine potentielle Eigenschädigung.
Frage als juristischer Laie:
Ist die Formulierung "Bundesgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten" korrekt?
Zumindest ist interpretierbar.
Grund der Frage:
Offensichtlich ging es nicht allgemein um Soldaten, wie durch die obige Formulierung suggeriert wird, sondern um 2 ganz bestimmte Soldaten.
"Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai hatte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich gemacht, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe."
https://taz.de/Nachrichten-zur-Coronakrise/!5866248/
Wohl nicht nur die beiden Luftwaffenoffiziere. Nach Verhandlungsschluss haben die beiden augenscheinlich ihre Erkennungsmarken (der Teil mit Halskette, der bei der Leiche verbleibt) sowie 10 andere im Gerichtssaal hinterlassen.
Frau Bahner klingt vor dem letzten Verhandlungstermin mächtig sauer:
"Rechtsanwalt Schmitz zerschlägt kompetentes Verteidigerteam, zieht eigenmächtig Beweisanträge zurück, erklärt bislang offene Fragen als „geklärt", verprellt den Sachverständigen Tom Lausen und verspricht seinen Mandanten einen hundertprozentigen Prozesserfolg!"
https://www.covidimpfung-soldaten.de/
Das zuletzt aktive Anwaltsteam präsentiert sich bei Anwalt Schmitz:
https://www.anwalt-schmitz.eu/soldaten-gegen-impfpflicht/
Klingt nach einer U‑Boot- Geschichte.
Nach so einer Beweisaufnahme alles wieder in den Sand zu setzen, muss Absicht sein.
„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
Gustav Radbruch: Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht
@MUUUFNE: "…Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde er am 8. Mai 1933 als erster deutscher Professor aus dem Staatsdienst entlassen. Grundlage dafür war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Er widmete sich während der Nazidiktatur vor allem der scheinbar unverfänglichen Rechtsgeschichte. So entstand zum Beispiel seine Biographie über Paul Johann Anselm von Feuerbach, die 1934 in Wien erschien. Eine Lehrtätigkeit im Ausland wurde ihm nicht gestattet. Aber von 1935 bis 1936 durfte er sich zu Studien an das University College nach Oxford begeben…"
https://www.juraforum.de/lexikon/gustav-radbruch
Keine Ahnung, warum mir aktuell, ohne jeden Bezug, dieser Ausspruch im Kopf rumgeht: "Soldaten sind Mörder" (Kurt Tucholsky).
In den 90-iger-Jahren hat dies einigen Wirbel verursacht und es gab diesbezüglich Urteile vom Bundesverfassungsgericht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Soldaten_sind_Mörder
Naja, egal.
Andere Frage: Werden Soldaten eigentlich von Soldaten mit der C‑Spritze versorgt?
https://t.co/WMkULB1gAz
"Das Bundesministerium der Verteidigung war berechtigt, bei seiner Einschätzung der Impfrisiken auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts zurückzugreifen, auch wenn diese Fachbehörde die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen entgegen § 13 Abs. 5 IfSG bislang nicht erhalten hat.
Sollte ein Witz werden
"Habe die Daten nicht"
Die hätte man anfordern können
Man könnte dies Unterlassung oder gar … nennen
"Außerdem erfordern etwa das Auftreten neuer Krankheitserreger oder das Bekanntwerden neuer Nebenwirkungen von Impfstoffen eine flexible und schnelle Entscheidungsfindung."
Da die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen fehlen,
die Zahlen des RKI zur Impfeffektivität intransparent sind und
das PEI eine methodisch fehlerhafte Sicherheitsanalyse verwendet, welche selbst bei einer extrem hohen Anzahl an impfbedingten Todesfällen noch zu dem Schluss kommt, dass eine Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sei,
kann man auch nicht reagieren
Wie praktisch
"Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert."
Durchgreifend wohl nicht, erschüttert schon, weil:
"Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen.
Denn Daueranordnungen müssen stets daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht sind.
Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen. Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zugesagt worden."
Dann wollen wir mal hoffen, daß die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen und noch andere Daten den Weg dahin finden
Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen
" Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die #Impfpflicht bei der Bundeswehr bestätigt.
Aus Protest gegen dieses Urteil zerbrachen die klagenden Soldaten noch im Gerichtssaal ihre Erkennungsmarken und quittierten den Dienst bei der Bundeswehr. "
https://twitter.com/FranzBranntwe10/status/1545040272555274241
Ich finde das Urteil falsch, aber wer zum Militär geht, um seinem Land zu "dienen"(!), sollte nicht erwarten, über seinen eigenen Körper noch selbst bestimmen zu dürfen. So naiv kann doch kein Soldat sein.
Wenn ich das richtig interpretiere, so handelt es sich um Piloten oder anderes hochqualifizierte Personal. In Anbetracht der mittlerweile Personalmangel bei Piloten verursachenden Impfschäden könnte diese Weigerung auch dem Schutz der Wehfähigkeit dienen. Mit diesem Urteil wurde den Klägern beschieden, dass die Luftwaffe keinen Wert auf sie als arbeitsfähige Soldaten legt. Da man sich nicht aufdrängen will, ist das Quittieren des Dienstes schon noch sehr folgerichtig.
@Hartwin: Mit dem „Schutz der Wehrfähigkeit“ argumentiert aber ja auch die Gegenseite. In deren Augen schützt die „Impfung“ die Wehrfähigkeit, weil sie den Soldaten vor schweren Verläufen schützt und damit dazu beiträgt, dass dieser einsatzfähig bleibt. Die Kläger dagegen sehen ihre Wehrfähigkeit durch die „Impfung“ gefährdet. Meiner Meinung nach auch zurecht.
Leider hat das Gericht aber wieder mal keine der Lügen über diese „Impfung“ in Frage gestellt. Und deswegen zugunsten der „Impfung“ entschieden.
Zufälligerweise hat das Rki NACH Urteilsverkündung den neuen Monatsbericht veröffentlicht.
https://twitter.com/rki_de/status/1545027584047587328?s=20&t=9t1i_TuPIzUogcTGK2KAyg
Dann geht doch nach Banderastan, "Collateral Murder"!
Die Kastanien für durchgeknallte transhumanistische EugenikerOligarchen aus der Höllenglut zu holen ist Euer Job, stupids.
https://m.youtube.com/watch?v=HfvFpT-iypw
@Keine Roten Linien…: Oder wie es bei uns im Kindergarten früher hieß, "Pisse, Kacke Lulle!".
Ich tippe auf eine Inszenierung, um zum Thema ein höchstrichterliches Urteil zu erhalten, daß für weitere als Präzedenzfall dienen kann:
- der Fall wird sofort zur höchsten Instanz verwiesen
– der Fall wird für das, was wir von unseren Gerichten so gewohnt sind, ungewöhnlich schnell behandelt (ist kein Eilverfahren)
– Richter offenbar ein guter Schauspieler, er soll ja sehr offen gewesen und gute Fragen zur Sache gestellt haben, umso überraschender diese Entscheidung
– Anwalt der Kläger ein U‑Boot? (nach dem, was der in den letzten Wochen veranstaltet hat)
Auch als Soldat findet man eine andere Beschäftigung. Vielleicht überlegt sich die Regierung die Sache ja nochmal, wenn die Soldaten reihenweise davonlaufen. Vielleicht braucht es aber auch erst zig Soldaten, die wegen der Impfung aus dem Dienst ausfallen, bis sie es begreifen. Wie lange hat es bei Contergan gedauert und da war das Ergebnis deutlich sichtbar behinderte Kinder? Ich meine, mehrere Jahre…
Beschluss vom 03.02.2023 -
BVerwG 2 WNB 2.22ECLI:DE:BVerwG:2023:030223B2WNB2.22.0
Soldat muss Impfung nicht zustimmen
17.3.2023
Wenn man rechtlich zu etwas verpflichtet ist, dann muss man sich nicht noch freiwillig damit einverstanden erklären.
Diese Selbstverständlichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht nun in einem Urteil hervorgehoben.
Allerdings aus berechtigtem Anlass:
Einem Soldaten wurde es als Befehlsverweigerung ausgelegt,
weil er sich nicht schriftlich mit der Impfung gegen Covid-19 einverstanden erklärte
– obwohl er zur Impfung aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist.
…
https://www.lawblog.de/archives/2023/03/17/soldat-muss-impfung-nicht-zustimmen/
s.a.
Beschluss vom 03.02.2023 -
BVerwG 2 WNB 2.22ECLI:DE:BVerwG:2023:030223B2WNB2.22.0
Keine Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung
Leitsatz:
Ein Soldat muss bei pflichtgemäßer Duldung einer Schutzimpfung keine schriftliche Einwilligungserklärung als Patient abgeben.
…
https://www.bverwg.de/de/030223B2WNB2.22.0