Bundesverfassungsgericht: Sind alle Richter befangen?

Diese Frage wird am 16.12. gestellt auf ber​li​ner​-zei​tung​.de.

»Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat in die­ser Woche namens ihrer Mandantin alle Richter und Richterinnen des Ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit abge­lehnt: Die Sorge sei berech­tigt, weil der Erste Senat bei der münd­li­chen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, die eben­falls am Dienstag statt­fand, ohne dass es recht­lich erfor­der­lich gewe­sen wäre, „2G-Plus-Plus“ für alle anwe­sen­den Personen, inklu­si­ve der Verfahrensbeteiligten, ange­ord­net habe.

Das bedeu­tet: Auch Geimpfte müs­sen einen PCR-Test vor­le­gen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Sollte der Test aus admi­ni­stra­ti­ven Gründen nicht recht­zei­tig vor Verhandlungsbeginn ein­ge­trof­fen sein – was bei der Überlastung von Laboren durch­aus denk­bar ist – wür­den Kläger und ihre Rechtsvertretung, obwohl nicht schuld­haft, auto­ma­tisch von Verhandlungen ausgeschlossen…

Hamed sag­te der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus mei­ner Sicht nicht umstrit­ten oder zwei­fel­haft, son­dern ein­deu­tig ver­fas­sungs­wid­rig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, son­dern um den ein­zi­gen Ort, an dem man Recht ein­for­dern kön­ne. „Das Gericht ist die letz­te Bastion, die frei zugäng­lich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeig­net, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“

Kritik in die­sem Zusammenhang kommt auch vom Präsidenten des Oberlandesgericht Frankfurt. Er legt dar, dass sich die Gerichte der Republik vie­ler­orts der­ar­ti­ger Regelungen ent­hal­ten und allen­falls 3G anord­nen, um dem Öffentlichkeitsgrundsatz Genüge zu tun und ver­weist auch dar­auf, dass Infektionen im Gerichtssaal bis­lang sel­te­ne Ausnahmen geblie­ben seien.«

23 Antworten auf „Bundesverfassungsgericht: Sind alle Richter befangen?“

  1. Hamed, wört­lich:
    „…ein­deu­tig verfassungswidrig.“

    Das Handeln des BVerfG ist verfassungskonform,
    da im „NOT-“stand – im ver­fas­sungs­recht­li­chen Sinn -
    das eine gefähr­li­che Situation ist, die durch schnelles
    Handeln berei­nigt wer­den muss.

    Damit ist der unbe­ding­te Befehlsgehorsam verbunden,
    nur der, ein schnel­les Handeln gewähr­lei­sten kann.

    Seit 1968 hat das GG eine „NOT-“verfassung in der
    alles erlaubt wird, was ange­ord­net wird, also befohlen
    wird. Diskussion ver­bo­ten / sinnlos.

    „NOT-“verfassung heißt „dezi­sio­ni­stisch-demo­kra­ti­sche Exekutiv- und Zwangsmaßnahmen-Grundordnung“.

    Ra Jessica Hamed ist eine Träumerin oder eine
    knall­har­te Juristin, die, die­se Rechtstatsache unter­schlägt, um ihr Geschäftsprinzip aufrechterhalten
    zu können.

    Corona-Totalverweigerer-Interview: Herr ……….., Sie gel­ten beim Dt. Staat als ein „Totalverweigerer im / des Ausnahmezustand“ (UDHR-Referent) seit Ihrer Jugendzeit und ver­wei­gern sich daher sämt­li­chen staat­li­chen Maßnahmen (Befehlen) im Zuge der Corona-Krise—auch dem, wie der nun anste­hen­den Impfpflicht. Teil 1.

    Text:
    Interviewer / in:
    —Wie wur­den Sie zum „TOTAL-VERWEIGERER“ ?
    —Warum haben Sie Ihren EID auf das Grundgesetz für
    Bundesrepublik Deutschland total verweigert ?
    —Wie wur­den Sie ein „Stéphane-Hessel-UDHR-Referent“ ?
    —Inwieweit sind Sie von Staatlicher Repression betroffen ?

    Klaus G. Stölzel:
    Ich habe sei­ner­zeit erkannt, dass es sich beim Grundgesetz (GG)
    für die Bundesrepublik Deutschland, um ein 

    „SCHÖNWETTER-GRUNDGESETZ“

    han­delt, des­sen Wirkung sich bei Schlechtwetter umkehrt, also
    dann ein 

    „SCHLECHTWETTER-GRUNDGESETZ“

    ist.

    Dabei bedarf es tat­säch­lich kei­nes Schlechtwetter, son­dern es gilt dann das Motto:

    „SCHLECHTWETTER ist dann, wenn es befoh­len wird – nicht wenn
    es sich tat­säch­lich um ein SCHLECHTWETTER handelt.

    Ein Wehrpflichtiger – der mir per­sön­lich bekannt ist – hat daher fol­gen­den Befehl – sinn­ge­mäß – bei der Bundeswehr cir­ca 1974 verweigert:

    „Winter ist dann, wenn er befoh­len ist – nicht wenn der Winter tat­säch­lich ist.“

    Er hat den Befehl nicht nur ver­wei­gert, son­dern ist dann auch deser­tiert. Konsequenz: zwei­ein­halb Jahre Knast im Jahre 1975. Danach kam für den Befehlsverweigerer / Deserteur der tota­le Absturz, da sein Wille gebro­chen war und danach sein früher
    Tod.

    Das war für mich ein ent­schei­den­des Schlüsselerlebnis dem
    „tol­len“ Grundgesetz genau­er auf die Finger zu schauen.

    Interviewer / in:
    Was haben Sie cir­ca 1976 genau­er erkannt ?

    Klaus G. Stölzel:
    Dass sich die „FREIHEIT“ umkehrt, also zur „UNFREIHEIT“ wird,
    wenn schlech­tes Wetter befoh­len, also wenn der Ausnahmezustand befoh­len wird. Dabei zäh­len kei­ne Fakten, son­dern nur der Befehl
    der staat­li­chen Exekutiv-Entscheider / innen gemäß dem Motto:
    Fresse hal­ten, kei­ne Diskussion und Befehl befol­gen, auch „Entscheidung für die Entschiedenheit“ genannt, also, als „dezi­sio­ni­stisch“ bekannt. 

    Aus der „frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grundordnung“ wird dann
    (Umkehrung) die „dezi­sio­ni­stisch-demo­kra­ti­sche Exekutiv- und
    Zwangsmaßnahmen-Grundordnung“.

    Ja, ja, es stimmt, das GG gilt auch im pan­de­mi­schen Ausnahmezustand, aber, da nur in der Umkehrung. Das
    wird vor­sätz­lich ver­schwie­gen in der Corona-Krise.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die „Umkehrung“ bestätigt.
    Siehe hier­zu mei­nen Text mit fol­gen­den Titel:

    „ BVerfG bestä­tigt: GG-Staat ist ein dezi­sio­ni­stisch-demo­kra­ti­scher Exekutiv- und Zwangsmaßnahmen-Staat—also „OBJEKT- und OBJEKTIVIERUNGS-STAAT“—mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland —- „Es ist KRIEG und ALLE (Objekte) müs­sen (zwangs-) mit­ma­chen. Wer nicht mit mit­macht, darf gefol­tert (objek­ti­viert) wer­den, so das BVerfG in Anspielung auf die kom­men­de Impfpflicht.“

    Interviewer / in:
    Sie haben in Ihrem o. g. Aufsatz aus dem Text des BVerfG das Wort /
    den Begriff: „ZWANG“ isoliert.

    Was ist für Sie: „ZWANG“ ?

    Klaus G. Stölzel:
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ver­wen­det dort den Begriff:
    „ZWANG“ im Kontext mit staat­li­chen Maßnahmen und heißt in der Konsequenz dann: Staatliche „ZWANGSMASSNAHMEN“.

    Desweiteren setzt das Bundesverfassungsgericht psy­chisch und phy­si­schen Zwang gleich.

    Also, was ist für mich „ZWANG“ ?

    „ZWANG“ ist für mich ein Angriff auf den WILLEN eines Menschen,
    mit dem Ziel den WILLEN die­ses Menschen zu bre­chen, egal, ob
    mit psy­chi­schen Zwang (wei­ße Folter) oder phy­si­schen Zwang (schwar­ze Folter), also ange­wen­det wird.

    „ZWANG“ (Folter) ist damit ein Angriff auf die „WÜRDE“ eines Menschen und daher nach Art. 5, UDHR (abso­lu­tes Folterverbot)
    im Kontext mit Art. 4, UDHR (abso­lu­tes Zwangsarbeitverbot)
    abso­lut verboten.

    Im Klartext:
    Das Bundesverfassungsgericht erlaubt – nicht nur wei­ter – der Exekutive die FOLTER als ein Mittel staat­li­chen Handelns anzu­wen­den, son­dern bestä­tigt, bis­her „KORREKT“, also „OBJEKTIV“ kor­rekt, also RECHTSSTAATLICH kor­rekt gefol­tert zu haben.

    Denn, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, auch die FOLTER —
    nicht nur der KRIEG, ver­deckt / ver­harm­lo­send dann Ausnahmezustand genannt.

    Interviewer / in:
    Aber, nach Art. 1.1, GG ist die „WÜRDE“ des Menschen doch unan­tast­bar oder etwa nicht ?

    Klaus G. Stölzel:
    Richtig gefragt, also nicht unan­tast­bar = antastbar !
    Also, in der UMKEHRUNG des GG ist die „WÜRDE“ eines Menschen
    recht­lich und tat­säch­lich = objek­tiv antastbar.

    Im Klartext:
    Im Ausnahmezustand wird jeder Freiheits-Artikel des GG
    umge­kehrt, auch der Artikel 4, GG, wie die „Freiheit des Gewissens“.

    So funk­tio­niert das „tol­le“ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Ausnahmezustand. Haben Sie das nicht gewusst ?

    Interviewer / in:
    NEIN ! Woher denn ?
    Das ist – ja – der tota­le Wahnsinn !

    Klaus G. Stölzel:
    Absolut korrekt.
    Sie und ich erle­ben die „UMKEHRUNG / PERVERTIERUNG“ der
    Verhältnisse. Zurück ins Mittelalter. Back to 1648.
    Ja, das ist der tota­le Wahnsinn.

    Interviewer / in:
    Haben Sie des­we­gen – wegen der ver­deck­ten Pervertierung – Ihren
    EID auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verweigert ?

    Klaus G. Stölzel:
    Ja.
    Ich stel­le mich damit juri­stisch gegen den Ausnahmezustand,
    also gegen den Krieg,
    also gegen die Folter,
    also gegen die Zwangsarbeit.

    Ich bin damit ein Subjekt.
    Ich bin damit ein UDHR-Subjekt.

    Ein wei­te­res Argument habe ich bis zum Beginn der Corona-Krise
    ungern ver­wen­det, weil es äußerst mora­li­sie­rend wirkt. Damit
    habe ich bereits 1978 gro­ße Probleme mit den Deutschen bekommen.

    Bisher hat­te ich immer for­mal­ju­ri­stisch sau­ber argumentiert.
    Das hilft bei der Bay. Justiz über­haupt nicht.
    Ich habe nun mei­ne gewal­ti­ge „MORAL-KEULE“ aus dem
    Grundgesetz gegen Richter / innen bzw. Staatsanwalt / innen angewendet.

    Ich habe zumin­dest eine BREMS-WIRKUNG damit erzie­len können.
    Immer mehr Menschen ver­ste­hen mei­ne Rechtsposition und damit mei­ne abso­lu­te juri­sti­sche Immunität vor staat­li­cher Verfolgung nach Art. 14, UDHR.

    Immer mehr Menschen ver­ste­hen, was pan­de­mi­scher Ausnahmezustand für sie per­sön­lich heißt, also für das eigene
    „ICH“, also, was das für das „Subjekt“ heisst, dann das „Objekt“ ist, also, dann so juri­stisch heißt.

    Interviewer / in:
    Ist das der Grund, wes­halb Sie sich nicht testen
    lassen ?

    Klaus G. Stölzel:
    Ja.
    Eine Testung – wie das Maskentragen – ist eine staat­li­che Objektivierungsmassnahme zum Nachteil eines Subjektes, also, stellt mich als Menschen tat­säch­lich infrage.
    Also, stellt mich als ein UDHR-Subjekt mensch­lich-juri­stisch infrage.
    Das ist die mensch­li­che Seite.

    Auf der tech­ni­schen Seite han­delt es sich bei der Testung um ein unzu­rei­chen­des tech­ni­sches Hilfsmittel, also um man­gel­haf­tes Produkt, das
    ich des­we­gen aus tech­ni­schen Gründen abso­lut ablehne.
    Da nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann, dass ich
    „falsch-posi­tiv“ gete­stet wer­den kann.

    Aus mei­ner Anschauung nach, han­delt sich beim Covid-Virus um ein rein medi­zi­ni­sches Problem, das nur so bekämpft wer­den darf, wenn dabei der Nürnberger Ärztekodex strikt beach­tet wird.

    D. h., u.a.:
    Scharfe Trennung zwi­schen Politik, Staat, Medizin
    und Pharma.
    Herr Söder tritt dabei wie ein Pharmareferent auf.
    Also, wie gewohnt populistisch.
    Als könn­te das kom­ple­xe Problem eines Covid-Virus mit einem Pieks (Schuss) in den Oberarm erle­digt werden.

    Ich nen­ne das die „Django-Methode“.
    Erst schiessen—dann erst denken.

    Söder schiesst, trifft alles, nur nicht das Problem
    namens COVID-19-&-Co-Pandemie im Kern.

    Interviewer / in:
    Was heißt das juri­stisch im Umkehrschluss ?
    Etwa, wer „FÜR“ das GG ist, d / d / d ist „FÜR“
    Krieg, Folter, Zwangsarbeit juri­stisch gesehen
    und kommt aus der Nummer nicht mehr raus ?

    Klaus G. Stölzel:
    Richtig !
    Sie sind dann ein OBJEKT.
    Sie sind dann ein GG-Objekt.
    Der GG-Staat kann juri­stisch mit Ihnen machen,
    was der GG-Staat will.
    Die Politik ori­en­tiert sich „tat­säch­lich“
    dahin – Stück für Stück – was juri­stisch erlaubt / mög­lich ist.

    Das ist ein Tatsache.
    Deutschland fährt einen schar­fen Kriegskurs nach
    Innen und nach Außen.

    ENDE Teil 1.

    Interviewer / in:
    Was heißt SUBJEKTIVISMUS für Sie, Herr Stölzel, etwa „abso­lu­te Freiheit des Gewissens“ ?

    Interviewer / in:
    Welche per­sön­li­che Konsequenzen haben Sie ca. 1976 / 77 —
    mit­ten in der RAF-Hochzeit-Krise —dar­aus gezo­gen, also
    mit Hilfe des Subjektivismus ?

    Fortsetzung dazu folgt:

    Klaus G. Stölzel

    UDHR-Subjekt nicht-staat­li­chen Handelns
    statt (Umkehrung)
    GG-Objekt staat­li­chen Handelns (aktiv oder pas­siv oder „bloß“)

    Zu mei­ner VITA gehört:

    Gebürtiger Nürnberger.

    Stephane-Hessel-UDHR-Referent
    seit 1978.

    Träger des „Stern der Hoffnung“
    der Nürnberger Prinzipien seit 1978 und damit 

    „Exklusiver“ Repräsentant des
    Komplex Nürnberger Prinzipien (UDHR, usw.) seit 1978.

    Absolutes Diplomatic Asylum nach
    Artikel 14, UDHR, da ich mich seit
    1978 für die Ziele und Grundsätze
    des Internationalen Rechts gegen
    Staaten, ins­be­son­de­re gegen Westliche Staaten ein­set­ze und
    des­we­gen zu mei­nem Schutz
    vor staat­li­cher Verfolgung „juri­stisch-abso­lut“ ver­recht­licht bin.

    Vertreter des „Nicht-Autoritären
    Führungsstil“, infol­ge meiner
    „Exklusiv-Repräsentanz“.

    Ehem.
    Vorstandsnachwuchs-Mitglied
    der HOCHTIEF AG in Essen der
    Strategischen Unternehmensplanung
    Schwerpunkt:
    „Umstellung des Führungsstil“

    Meine Postadresse:
    Klaus G. Stölzel
    über
    Susanne Stölzel
    Postfach 20 02 13
    89 309 Günzburg
    vormals
    Laim, Irlreith Str. 24
    5340 Sankt Gilgen am Wolfgangsee
    ÖSTERREICH 

    Freunde.der.Nürnberger-Prinzipien:
    Nelson Mandela (+),
    Stéphane Hessel (+),
    Ingeborg Bachmann (+)
    Hannah Arendt (+),
    Daniel Ellsberg,
    Noam Chomsky,
    Erich Fried (+),
    Julian Assange,
    Chelsea Manning,
    Edward Snowdon,
    uva.
    (+) heißt verstorben.

    1. @ Klaus
      so den­ke ich auch,

      habe frü­her mal ein Haus besetzt, habe frü­her mal Geflüchteten gehol­fen, habe Kartoffeln gesetzt und von Käfern befreit, habe Broschüren gedruckt, bin auf Demos gelau­fen, bin aus Solidarität und Überzeugung Mitglied beim VVN BdA und immer noch unge­impf­te und unge­te­ste­te über­zeug­te Antifa (jetzt erst recht!!!). und heu­te mor­gen wie­der hal­te ich mei­nem Sohn die Hand, dem die Tränen übers Gesicht lau­fen und meint, du weißt doch wie das ist, wenn du mor­gens auf­stehst und du nicht weißt wofür… wir haben nicht genug auf­ge­passt. Wir haben was übersehen.
      Wie lan­ge noch?

  2. Wen stört schon Verfassungsbruch/ Rechtsbeugung oder Verfolgung unschul­di­ger. Stellt euch alle mal nicht so an .… Spaß bei­sei­te, das ist alles nicht mehr gut und es ist mehr als Zeit das das Volk sich ehebt. Das Polizei/ Behörden da noch mit machen erstaunt mich auch .….

    1. @ S. Andersson: Ist es nicht exakt der Charme der auto­ri­tär-tota­li­tä­rer Systeme, jeden zum Mittäter machen zu wol­len und dies auch zu gro­ßen Teilen zu schaffen?

      Behörden und ähn­li­che Organisationen füh­ren immer nur Anweisungen aus. Arbeitsteilung ist die ent­schei­den­de Größe bei einem sol­chen System. Keiner fühlt sich irgend­wie kom­plett ver­ant­wort­lich und die Spitze der Pyramide ist eben skrupellos.

      Irgendwie kommt dies bekannt vor? Nicht nur ein­mal, son­dern immer wie­der ist die­ses Muster zu sehen.

      1. @Clarence
        Der Charme .… eher nicht auf­fal­len zu wol­len. Was den­ken die Leut.…Angst & Gehorsam ist es doch was vie­le davon (noch) abhält der Regierung rich­tig Dampf zu machen. Es gehört auch ein wenig… das geht mich nichts an inkl. ich, ich, ich und noch mal ich dazu. Und mit dem Wissen das es an die­sem Gericht extrem oft an Formfehlern schei­tert … also das die Klage zuge­las­sen wird… macht es nicht bes­ser. Und jep.… das Muster ist immer und über­all das gleiche

  3. Das Bundesverfassungsgericht könn­te sich selbst für befan­gen erklä­ren, weil es in Deutschland Zertifikate (ID2020, "Green Pass", "Impfpass") als amt­li­che Urkunden zur Kontrolle von Personen ver­langt, wobei das System hin­ter den Zertifikaten von US-ame­ri­ka­ni­schen Konzernen kon­trol­liert wird (u. a. IBM und Microsoft) und nicht einer staat­li­chen Einrichtung in Deutschland.

    Und da wir schon dabei sind, das Bundesverfassungsgericht küm­mert sich einen Dreck dar­um, dass zur Durchsetzung der Zertifikate besag­ter Konzerne wich­ti­ge Teile der Verfassung per Verordnungen (!) außer Kraft gesetzt wer­den. Schon des­halb ist das gesam­te Bundesverfassungsgericht befan­gen oder zumin­dest inkompetent.

  4. "Infektionen im Gerichtssaal bis­lang sel­te­ne Ausnahmen" – Das BVG mit sei­nen Weihnachtsroben ist wenig­stens für sei­ne Kuscheligkeit – beim Kanzlerdinner – bekannt und zudem sei­ner Funktion nach Beispiel gebend, mit­hin ansteckend. Apopros Stecken, Reisigbündel: Faschismus?

  5. Ein Verfahren mit einer 2G Regelung, wäre selbst bei einer Impfpflicht grob Verfassungswidrig, weil jedem Menschen Zugang zu Rechtsmitteln ermög­licht wer­den muss!
    Allein das ein Verfassungsgericht solch eine Regelung trifft, (mög­lich wäre es ja Leute per Videokonferenz dazu zu schal­ten, wird aber noch nicht mal in Betracht gezo­gen) zeigt in wel­cher Art von System wir uns befin­den. Ein Rechtsstaat im eigent­li­chen Sinne ist es nicht.
    Einer Gruppe von Menschen, egal aus wel­chen Gründen, den Zugang zu Gerichten und damit ihre Vertretung vor dem Gesetz zu ver­wei­gern ist in mei­nen Augen das schlimm­ste was die­ser Staat bis­her getan hat.
    Mit der Duldung des­sen, hat er die Aussage gefe­stigt, dass zum einen jeman­den der nicht dem erwünsch­ten Verhalten ent­spricht jeg­li­ches Menschenrecht ent­zo­gen wer­den darf, zum ande­ren das Gerichte nur noch in die­sem Sinne ent­schei­den wer­den und zwar in Abwesenheit der Betroffenen.
    Das ist ein­deu­tig der kom­plet­te Verlust aller rechts­staat­li­chen Werte. Selbst wer abso­lu­ter Befürworter von Impfung und Maßnahmen ist muss eigent­lich jetzt auf­ge­rüt­telt werden.
    Rechtsstaatlichkeit ist kei­ne Sache des Mainstreams oder irgend­wel­cher poli­tisch Korrekten Ansichten oder Verhaltens, son­dern eines der wich­tig­sten Grundrechte unse­rer Zivilisation.
    Wenn wir das jetzt hin­neh­men geben wir alles auf wofür unse­re Mütter und Väter gekämpft haben.
    Meine Vorfahren waren damals im Widerstand gegen das Nazi Regime, ich schä­me mich unend­lich für die­ses Deutschland.

  6. ot

    "Nach meda­tixx jetz CGM: Größter deut­scher Anbieter von Hard- und Software für die Telematikinfrastruktur von Hackern tw. lahmgelegt
    20. Dezember 2021 Klaus-Peter Powidatschl Schreibe einen Kommentar

    Die CMG CompuGroup (CGM) ist der größ­te Anbieter von Hard- und Software für die Datenverarbeitung im deut­schen Gesundheitswesen.

    Am 20.12.2021 mel­det die CGM-Konzerntochter CGM Turbomed auf ihrer Homepage: „Wir haben der­zeit einen grö­ße­ren Netzwerkaufall… Die CGM ist von einem Angriff auf inter­ne IT-Systeme betrof­fen. Die Sicherheit der Daten unse­rer Kunden hat für uns ober­ste Priorität, daher haben wir wich­ti­ge Teile unse­rer Dienste in den frü­hen Morgenstunden iso­liert. Schritt für Schritt wer­den jetzt die ein­zel­nen Dienste inten­siv geprüft, um sie wie­der in Betrieb neh­men zu können…
    CGM ist vor der Medatixx GmbH der größ­te Anbieter von Software für die Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen und soll in die­sem Segment einen Marktanteil von deut­lich mehr als 25 % haben. Damit haben zwei Unternehmen, die gemein­sam mehr als 50 % der gesam­ten im Gesundheitswesen und in der Telematikinfrastruktur genutz­ten Technik ver­kau­fen, mit mas­si­ven Problemen bei der Sicherheit und Stabilität ihrer Unternehmen und Produkte zu kämpfen.

    Dass die­se Probleme nicht ohne Weiteres lös­bar sind, macht eine Veröffentlichung von Medatixx vom 20.12.2021 deut­lich: „Intensive Analysen im Rahmen der foren­si­schen Untersuchungen des Angriffes erga­ben, dass die in Praxen, MVZs und Ambulanzen ein­ge­setz­ten Praxissoftwarelösungen von meda­tixx durch den sich in der ersten Novemberwoche ereig­ne­ten Cyber-Angriff mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betrof­fen sind. Darüber hin­aus konn­ten bereits wich­ti­ge Schritte zur Wiederherstellung der Erreichbarkeit von Telefon, Sammel-E-Mailadressen sowie Software- und tech­ni­schem Support der meda­tixx abge­schlos­sen werden…““

    https://​pati​en​ten​rech​te​-daten​schutz​.de/​n​a​c​h​-​m​e​d​a​t​i​x​x​-​j​e​t​z​-​c​g​m​-​g​r​o​e​s​s​t​e​r​-​d​e​u​t​s​c​h​e​r​-​a​n​b​i​e​t​e​r​-​v​o​n​-​h​a​r​d​-​u​n​d​-​s​o​f​t​w​a​r​e​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​t​e​l​e​m​a​t​i​k​i​n​f​r​a​s​t​r​u​k​t​u​r​-​v​o​n​-​h​a​c​k​e​r​n​-​t​w​-​t​a​h​m​g​e​l​e​g​t​/​#​m​o​r​e​-​4​375

  7. Blöde Frage, natür­lich sind die befan­gen aber sowas von! Denn die Justiz ist ein Organ des Staates der die Interessen Privater Unternehmer ver­tritt. Und damit auch die Interessen der Pharma-Industriellen!

  8. PCR-Test nur 24 h gül­tig – in der Bananenrepublik Deutschland in der das Ergebnis nach frü­he­stens 30 h vor­liegt und etwa 70 € kostet. Finde ich nicht so lustig. Die schnel­le­ren Tests kosten dann ent­we­der 130 € /3 h Wartezeit) oder 200 € für 75 Minuten Wartezeit. Bei kei­nem die­ser Tests erhält man den ct-Wert mit­ge­teilt. Echt üble Machenschaften, an denen jeder Korrupte gut mit­ver­dient bzw sich mitbereichert.

  9. Bitte wer soll über den Befangenheitsantrag befinden?
    Was, wenn erst gar kei­ne Verhandlung statt­fin­det und die RKI-Modelle ohne Prüfung oder Anhörung vom BVG "beschlos­sen" wer­den – ana­log der Festlegung statt Feststellung einer epi­de­mi­schen Lage natio­na­ler Tragweite?
    Über einen Hochverrat kann nur das BVG ent­schei­den: Zirkelschluss?
    Und was jetzt?

    Ich frag ja nur!
    (ohne Hetze, Verleumdung oder Herabwürdigung)

    1. Bitte wer soll über den Befangenheitsantrag befinden?

      Die Antwort ist im System des Kapitalismus begrün­det. Das heißt daß die­se Befangenheit syste­ma­tisch ist weil die­ses System des Real Existierenden Kapitalismus nicht anders funktioniert.

      Ziel erkannt!?

  10. Es ist wohl ein Systemfehler, dass die­je­ni­gen, die befan­gen sein könn­ten, hier­über auch noch selbst befin­den dür­fen. Willkommen im Willkürsystem.

    Mit die­sem Personal dürf­te beim BVG nur noch wenig zu errei­chen sein. Die Konzeption des BVG und des­sen Besetzung haben es erle­digt. Es ist zu einem Zombie mutiert.

    1. Das wur­de schon in den Siebziger Jahren im Geschichts-/Gemeinschaftskunde-Unterricht dis­ku­tiert. Damals aller­dings im Bewußtsein, dass da die Siegermächte des frei­en Westens (USA) ein Auge drauf haben. Dieses ist dann aber blind geworden.

  11. Corona-Pandemie: Anwendungshilfe der Datenschutzkonferenz zu 3G-Überprüfung am Arbeitsplatz

    Gesunde_daten/ Dezember 21, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz in Zeiten von Corona/ 0Kommentare

    Die Konferenz der unab­hän­gi­gen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 20.12.2021 Hinweise zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ver­öf­fent­licht. Darin wer­den fol­gen­de Fragestellungen bearbeitet:

    Dürfen Beschäftigtendaten zur Pandemiebekämpfung ver­ar­bei­tet werden?
    Dürfen Beschäftigtendaten mit­tels eines „Kontakt-Tagebuches“ (berufs­be­ding­te bezie­hungs­wei­se inner­be­trieb­li­che Kontakte) zur Pandemiebekämpfung ver­ar­bei­tet werden?
    Dürfen pri­va­te Kontaktdaten der Beschäftigten zur Pandemiebekämpfung ver­ar­bei­tet werden?
    Dürfen posi­tiv gete­ste­te Beschäftigte inner­halb der gesam­ten Belegschaft oder gegen­über ihren (mög­li­chen) Kontaktpersonen nament­lich bekannt gege­ben werden?
    Dürfen zur Befreiung der Beschäftigten von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ärzt­li­che Bescheinigungen mit kon­kre­ten Gesundheitsangaben ver­ar­bei­tet werden?
    Dürfen Beschäftigtendaten mit­tels Einsatz von soge­nann­ten Wärmebildkameras zur Pandemiebekämpfung ver­ar­bei­tet werden?
    Dürfen Beschäftigtendaten bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen ver­ar­bei­tet werden?
    Dürfen Unternehmen und/oder Behörden die „3‑G-Daten“ ihrer Beschäftigten verarbeiten?
    Dürfen Unternehmen und/oder Behörden für ihre Beschäftigten Impftermine orga­ni­sie­ren und in die­sem Zusammenhang per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten verarbeiten?

    https://​ddrm​.de/​c​o​r​o​n​a​-​p​a​n​d​e​m​i​e​-​a​n​w​e​n​d​u​n​g​s​h​i​l​f​e​-​d​e​r​-​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​k​o​n​f​e​r​e​n​z​-​z​u​-​3​g​-​u​e​b​e​r​p​r​u​e​f​u​n​g​-​a​m​-​a​r​b​e​i​t​s​p​l​a​tz/

    dar­in
    Konferenz der unab­hän­gi­gen Datenschutzaufsichtsbehörden
    des Bundes und der Länder
    (Stand: 20. Dezember 2021)

    Die nach­fol­gen­den Ausführungen der Konferenz der unab­hän­gi­gen Datenschutzbe-
    hör­den des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) sol­len für den prak-
    tischen Vollzug als Hilfestellung im Anwendungsbereich der Verordnung (EU)
    2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) dienen. 

    https://​www​.daten​schutz​kon​fe​renz​-online​.de/​m​e​d​i​a​/​o​h​/​2​0​2​1​1​2​2​0​_​o​h​_​d​s​k​_​a​n​w​e​n​d​u​n​g​s​h​i​l​f​e​.​pdf

  12. Parteibuch: Mafia Klientel Politik ist es in Deutschland: Punkt! Peinlich, als ein­zi­ger EU Staat natür­lich, hat man die­ses kor­rup­te Justiz System geschaffen

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