Diese Frage wird am 16.12. gestellt auf berliner-zeitung.de.
»Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat in dieser Woche namens ihrer Mandantin alle Richter und Richterinnen des Ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: Die Sorge sei berechtigt, weil der Erste Senat bei der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, die ebenfalls am Dienstag stattfand, ohne dass es rechtlich erforderlich gewesen wäre, „2G-Plus-Plus“ für alle anwesenden Personen, inklusive der Verfahrensbeteiligten, angeordnet habe.
Das bedeutet: Auch Geimpfte müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Sollte der Test aus administrativen Gründen nicht rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn eingetroffen sein – was bei der Überlastung von Laboren durchaus denkbar ist – würden Kläger und ihre Rechtsvertretung, obwohl nicht schuldhaft, automatisch von Verhandlungen ausgeschlossen…
Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“
Kritik in diesem Zusammenhang kommt auch vom Präsidenten des Oberlandesgericht Frankfurt. Er legt dar, dass sich die Gerichte der Republik vielerorts derartiger Regelungen enthalten und allenfalls 3G anordnen, um dem Öffentlichkeitsgrundsatz Genüge zu tun und verweist auch darauf, dass Infektionen im Gerichtssaal bislang seltene Ausnahmen geblieben seien.«
Nicht befangen … bekloppt!
Hamed, wörtlich:
„…eindeutig verfassungswidrig.“
Das Handeln des BVerfG ist verfassungskonform,
da im „NOT-“stand – im verfassungsrechtlichen Sinn -
das eine gefährliche Situation ist, die durch schnelles
Handeln bereinigt werden muss.
Damit ist der unbedingte Befehlsgehorsam verbunden,
nur der, ein schnelles Handeln gewährleisten kann.
Seit 1968 hat das GG eine „NOT-“verfassung in der
alles erlaubt wird, was angeordnet wird, also befohlen
wird. Diskussion verboten / sinnlos.
„NOT-“verfassung heißt „dezisionistisch-demokratische Exekutiv- und Zwangsmaßnahmen-Grundordnung“.
Ra Jessica Hamed ist eine Träumerin oder eine
knallharte Juristin, die, diese Rechtstatsache unterschlägt, um ihr Geschäftsprinzip aufrechterhalten
zu können.
Corona-Totalverweigerer-Interview: Herr ……….., Sie gelten beim Dt. Staat als ein „Totalverweigerer im / des Ausnahmezustand“ (UDHR-Referent) seit Ihrer Jugendzeit und verweigern sich daher sämtlichen staatlichen Maßnahmen (Befehlen) im Zuge der Corona-Krise—auch dem, wie der nun anstehenden Impfpflicht. Teil 1.
Text:
Interviewer / in:
—Wie wurden Sie zum „TOTAL-VERWEIGERER“ ?
—Warum haben Sie Ihren EID auf das Grundgesetz für
Bundesrepublik Deutschland total verweigert ?
—Wie wurden Sie ein „Stéphane-Hessel-UDHR-Referent“ ?
—Inwieweit sind Sie von Staatlicher Repression betroffen ?
Klaus G. Stölzel:
Ich habe seinerzeit erkannt, dass es sich beim Grundgesetz (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland, um ein
„SCHÖNWETTER-GRUNDGESETZ“
handelt, dessen Wirkung sich bei Schlechtwetter umkehrt, also
dann ein
„SCHLECHTWETTER-GRUNDGESETZ“
ist.
Dabei bedarf es tatsächlich keines Schlechtwetter, sondern es gilt dann das Motto:
„SCHLECHTWETTER ist dann, wenn es befohlen wird – nicht wenn
es sich tatsächlich um ein SCHLECHTWETTER handelt.
Ein Wehrpflichtiger – der mir persönlich bekannt ist – hat daher folgenden Befehl – sinngemäß – bei der Bundeswehr circa 1974 verweigert:
„Winter ist dann, wenn er befohlen ist – nicht wenn der Winter tatsächlich ist.“
Er hat den Befehl nicht nur verweigert, sondern ist dann auch desertiert. Konsequenz: zweieinhalb Jahre Knast im Jahre 1975. Danach kam für den Befehlsverweigerer / Deserteur der totale Absturz, da sein Wille gebrochen war und danach sein früher
Tod.
Das war für mich ein entscheidendes Schlüsselerlebnis dem
„tollen“ Grundgesetz genauer auf die Finger zu schauen.
Interviewer / in:
Was haben Sie circa 1976 genauer erkannt ?
Klaus G. Stölzel:
Dass sich die „FREIHEIT“ umkehrt, also zur „UNFREIHEIT“ wird,
wenn schlechtes Wetter befohlen, also wenn der Ausnahmezustand befohlen wird. Dabei zählen keine Fakten, sondern nur der Befehl
der staatlichen Exekutiv-Entscheider / innen gemäß dem Motto:
Fresse halten, keine Diskussion und Befehl befolgen, auch „Entscheidung für die Entschiedenheit“ genannt, also, als „dezisionistisch“ bekannt.
Aus der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ wird dann
(Umkehrung) die „dezisionistisch-demokratische Exekutiv- und
Zwangsmaßnahmen-Grundordnung“.
Ja, ja, es stimmt, das GG gilt auch im pandemischen Ausnahmezustand, aber, da nur in der Umkehrung. Das
wird vorsätzlich verschwiegen in der Corona-Krise.
Das Bundesverfassungsgericht hat die „Umkehrung“ bestätigt.
Siehe hierzu meinen Text mit folgenden Titel:
„ BVerfG bestätigt: GG-Staat ist ein dezisionistisch-demokratischer Exekutiv- und Zwangsmaßnahmen-Staat—also „OBJEKT- und OBJEKTIVIERUNGS-STAAT“—mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland —- „Es ist KRIEG und ALLE (Objekte) müssen (zwangs-) mitmachen. Wer nicht mit mitmacht, darf gefoltert (objektiviert) werden, so das BVerfG in Anspielung auf die kommende Impfpflicht.“
Interviewer / in:
Sie haben in Ihrem o. g. Aufsatz aus dem Text des BVerfG das Wort /
den Begriff: „ZWANG“ isoliert.
Was ist für Sie: „ZWANG“ ?
Klaus G. Stölzel:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwendet dort den Begriff:
„ZWANG“ im Kontext mit staatlichen Maßnahmen und heißt in der Konsequenz dann: Staatliche „ZWANGSMASSNAHMEN“.
Desweiteren setzt das Bundesverfassungsgericht psychisch und physischen Zwang gleich.
Also, was ist für mich „ZWANG“ ?
„ZWANG“ ist für mich ein Angriff auf den WILLEN eines Menschen,
mit dem Ziel den WILLEN dieses Menschen zu brechen, egal, ob
mit psychischen Zwang (weiße Folter) oder physischen Zwang (schwarze Folter), also angewendet wird.
„ZWANG“ (Folter) ist damit ein Angriff auf die „WÜRDE“ eines Menschen und daher nach Art. 5, UDHR (absolutes Folterverbot)
im Kontext mit Art. 4, UDHR (absolutes Zwangsarbeitverbot)
absolut verboten.
Im Klartext:
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt – nicht nur weiter – der Exekutive die FOLTER als ein Mittel staatlichen Handelns anzuwenden, sondern bestätigt, bisher „KORREKT“, also „OBJEKTIV“ korrekt, also RECHTSSTAATLICH korrekt gefoltert zu haben.
Denn, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, auch die FOLTER —
nicht nur der KRIEG, verdeckt / verharmlosend dann Ausnahmezustand genannt.
Interviewer / in:
Aber, nach Art. 1.1, GG ist die „WÜRDE“ des Menschen doch unantastbar oder etwa nicht ?
Klaus G. Stölzel:
Richtig gefragt, also nicht unantastbar = antastbar !
Also, in der UMKEHRUNG des GG ist die „WÜRDE“ eines Menschen
rechtlich und tatsächlich = objektiv antastbar.
Im Klartext:
Im Ausnahmezustand wird jeder Freiheits-Artikel des GG
umgekehrt, auch der Artikel 4, GG, wie die „Freiheit des Gewissens“.
So funktioniert das „tolle“ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Ausnahmezustand. Haben Sie das nicht gewusst ?
Interviewer / in:
NEIN ! Woher denn ?
Das ist – ja – der totale Wahnsinn !
Klaus G. Stölzel:
Absolut korrekt.
Sie und ich erleben die „UMKEHRUNG / PERVERTIERUNG“ der
Verhältnisse. Zurück ins Mittelalter. Back to 1648.
Ja, das ist der totale Wahnsinn.
Interviewer / in:
Haben Sie deswegen – wegen der verdeckten Pervertierung – Ihren
EID auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verweigert ?
Klaus G. Stölzel:
Ja.
Ich stelle mich damit juristisch gegen den Ausnahmezustand,
also gegen den Krieg,
also gegen die Folter,
also gegen die Zwangsarbeit.
Ich bin damit ein Subjekt.
Ich bin damit ein UDHR-Subjekt.
Ein weiteres Argument habe ich bis zum Beginn der Corona-Krise
ungern verwendet, weil es äußerst moralisierend wirkt. Damit
habe ich bereits 1978 große Probleme mit den Deutschen bekommen.
Bisher hatte ich immer formaljuristisch sauber argumentiert.
Das hilft bei der Bay. Justiz überhaupt nicht.
Ich habe nun meine gewaltige „MORAL-KEULE“ aus dem
Grundgesetz gegen Richter / innen bzw. Staatsanwalt / innen angewendet.
Ich habe zumindest eine BREMS-WIRKUNG damit erzielen können.
Immer mehr Menschen verstehen meine Rechtsposition und damit meine absolute juristische Immunität vor staatlicher Verfolgung nach Art. 14, UDHR.
Immer mehr Menschen verstehen, was pandemischer Ausnahmezustand für sie persönlich heißt, also für das eigene
„ICH“, also, was das für das „Subjekt“ heisst, dann das „Objekt“ ist, also, dann so juristisch heißt.
Interviewer / in:
Ist das der Grund, weshalb Sie sich nicht testen
lassen ?
Klaus G. Stölzel:
Ja.
Eine Testung – wie das Maskentragen – ist eine staatliche Objektivierungsmassnahme zum Nachteil eines Subjektes, also, stellt mich als Menschen tatsächlich infrage.
Also, stellt mich als ein UDHR-Subjekt menschlich-juristisch infrage.
Das ist die menschliche Seite.
Auf der technischen Seite handelt es sich bei der Testung um ein unzureichendes technisches Hilfsmittel, also um mangelhaftes Produkt, das
ich deswegen aus technischen Gründen absolut ablehne.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ich
„falsch-positiv“ getestet werden kann.
Aus meiner Anschauung nach, handelt sich beim Covid-Virus um ein rein medizinisches Problem, das nur so bekämpft werden darf, wenn dabei der Nürnberger Ärztekodex strikt beachtet wird.
D. h., u.a.:
Scharfe Trennung zwischen Politik, Staat, Medizin
und Pharma.
Herr Söder tritt dabei wie ein Pharmareferent auf.
Also, wie gewohnt populistisch.
Als könnte das komplexe Problem eines Covid-Virus mit einem Pieks (Schuss) in den Oberarm erledigt werden.
Ich nenne das die „Django-Methode“.
Erst schiessen—dann erst denken.
Söder schiesst, trifft alles, nur nicht das Problem
namens COVID-19-&-Co-Pandemie im Kern.
Interviewer / in:
Was heißt das juristisch im Umkehrschluss ?
Etwa, wer „FÜR“ das GG ist, d / d / d ist „FÜR“
Krieg, Folter, Zwangsarbeit juristisch gesehen
und kommt aus der Nummer nicht mehr raus ?
Klaus G. Stölzel:
Richtig !
Sie sind dann ein OBJEKT.
Sie sind dann ein GG-Objekt.
Der GG-Staat kann juristisch mit Ihnen machen,
was der GG-Staat will.
Die Politik orientiert sich „tatsächlich“
dahin – Stück für Stück – was juristisch erlaubt / möglich ist.
Das ist ein Tatsache.
Deutschland fährt einen scharfen Kriegskurs nach
Innen und nach Außen.
ENDE Teil 1.
Interviewer / in:
Was heißt SUBJEKTIVISMUS für Sie, Herr Stölzel, etwa „absolute Freiheit des Gewissens“ ?
Interviewer / in:
Welche persönliche Konsequenzen haben Sie ca. 1976 / 77 —
mitten in der RAF-Hochzeit-Krise —daraus gezogen, also
mit Hilfe des Subjektivismus ?
Fortsetzung dazu folgt:
Klaus G. Stölzel
UDHR-Subjekt nicht-staatlichen Handelns
statt (Umkehrung)
GG-Objekt staatlichen Handelns (aktiv oder passiv oder „bloß“)
Zu meiner VITA gehört:
Gebürtiger Nürnberger.
Stephane-Hessel-UDHR-Referent
seit 1978.
Träger des „Stern der Hoffnung“
der Nürnberger Prinzipien seit 1978 und damit
„Exklusiver“ Repräsentant des
Komplex Nürnberger Prinzipien (UDHR, usw.) seit 1978.
Absolutes Diplomatic Asylum nach
Artikel 14, UDHR, da ich mich seit
1978 für die Ziele und Grundsätze
des Internationalen Rechts gegen
Staaten, insbesondere gegen Westliche Staaten einsetze und
deswegen zu meinem Schutz
vor staatlicher Verfolgung „juristisch-absolut“ verrechtlicht bin.
Vertreter des „Nicht-Autoritären
Führungsstil“, infolge meiner
„Exklusiv-Repräsentanz“.
Ehem.
Vorstandsnachwuchs-Mitglied
der HOCHTIEF AG in Essen der
Strategischen Unternehmensplanung
Schwerpunkt:
„Umstellung des Führungsstil“
Meine Postadresse:
Klaus G. Stölzel
über
Susanne Stölzel
Postfach 20 02 13
89 309 Günzburg
vormals
Laim, Irlreith Str. 24
5340 Sankt Gilgen am Wolfgangsee
ÖSTERREICH
Freunde.der.Nürnberger-Prinzipien:
Nelson Mandela (+),
Stéphane Hessel (+),
Ingeborg Bachmann (+)
Hannah Arendt (+),
Daniel Ellsberg,
Noam Chomsky,
Erich Fried (+),
Julian Assange,
Chelsea Manning,
Edward Snowdon,
uva.
(+) heißt verstorben.
STÖLZL:
ARE YOU CRAZY ?
or just weird ?
@ Klaus
so denke ich auch,
habe früher mal ein Haus besetzt, habe früher mal Geflüchteten geholfen, habe Kartoffeln gesetzt und von Käfern befreit, habe Broschüren gedruckt, bin auf Demos gelaufen, bin aus Solidarität und Überzeugung Mitglied beim VVN BdA und immer noch ungeimpfte und ungetestete überzeugte Antifa (jetzt erst recht!!!). und heute morgen wieder halte ich meinem Sohn die Hand, dem die Tränen übers Gesicht laufen und meint, du weißt doch wie das ist, wenn du morgens aufstehst und du nicht weißt wofür… wir haben nicht genug aufgepasst. Wir haben was übersehen.
Wie lange noch?
Wen stört schon Verfassungsbruch/ Rechtsbeugung oder Verfolgung unschuldiger. Stellt euch alle mal nicht so an .… Spaß beiseite, das ist alles nicht mehr gut und es ist mehr als Zeit das das Volk sich ehebt. Das Polizei/ Behörden da noch mit machen erstaunt mich auch .….
@ S. Andersson: Ist es nicht exakt der Charme der autoritär-totalitärer Systeme, jeden zum Mittäter machen zu wollen und dies auch zu großen Teilen zu schaffen?
Behörden und ähnliche Organisationen führen immer nur Anweisungen aus. Arbeitsteilung ist die entscheidende Größe bei einem solchen System. Keiner fühlt sich irgendwie komplett verantwortlich und die Spitze der Pyramide ist eben skrupellos.
Irgendwie kommt dies bekannt vor? Nicht nur einmal, sondern immer wieder ist dieses Muster zu sehen.
@Clarence
Der Charme .… eher nicht auffallen zu wollen. Was denken die Leut.…Angst & Gehorsam ist es doch was viele davon (noch) abhält der Regierung richtig Dampf zu machen. Es gehört auch ein wenig… das geht mich nichts an inkl. ich, ich, ich und noch mal ich dazu. Und mit dem Wissen das es an diesem Gericht extrem oft an Formfehlern scheitert … also das die Klage zugelassen wird… macht es nicht besser. Und jep.… das Muster ist immer und überall das gleiche
Es begann vor Jahrzehnten ganz harmlos, mit den unterschriftslosen Behördenmitteilungen . .
Das Bundesverfassungsgericht könnte sich selbst für befangen erklären, weil es in Deutschland Zertifikate (ID2020, "Green Pass", "Impfpass") als amtliche Urkunden zur Kontrolle von Personen verlangt, wobei das System hinter den Zertifikaten von US-amerikanischen Konzernen kontrolliert wird (u. a. IBM und Microsoft) und nicht einer staatlichen Einrichtung in Deutschland.
Und da wir schon dabei sind, das Bundesverfassungsgericht kümmert sich einen Dreck darum, dass zur Durchsetzung der Zertifikate besagter Konzerne wichtige Teile der Verfassung per Verordnungen (!) außer Kraft gesetzt werden. Schon deshalb ist das gesamte Bundesverfassungsgericht befangen oder zumindest inkompetent.
@ LOL
Befangen? Korrupt und korrumpiert bis ins Mark!
"Infektionen im Gerichtssaal bislang seltene Ausnahmen" – Das BVG mit seinen Weihnachtsroben ist wenigstens für seine Kuscheligkeit – beim Kanzlerdinner – bekannt und zudem seiner Funktion nach Beispiel gebend, mithin ansteckend. Apopros Stecken, Reisigbündel: Faschismus?
Ein Verfahren mit einer 2G Regelung, wäre selbst bei einer Impfpflicht grob Verfassungswidrig, weil jedem Menschen Zugang zu Rechtsmitteln ermöglicht werden muss!
Allein das ein Verfassungsgericht solch eine Regelung trifft, (möglich wäre es ja Leute per Videokonferenz dazu zu schalten, wird aber noch nicht mal in Betracht gezogen) zeigt in welcher Art von System wir uns befinden. Ein Rechtsstaat im eigentlichen Sinne ist es nicht.
Einer Gruppe von Menschen, egal aus welchen Gründen, den Zugang zu Gerichten und damit ihre Vertretung vor dem Gesetz zu verweigern ist in meinen Augen das schlimmste was dieser Staat bisher getan hat.
Mit der Duldung dessen, hat er die Aussage gefestigt, dass zum einen jemanden der nicht dem erwünschten Verhalten entspricht jegliches Menschenrecht entzogen werden darf, zum anderen das Gerichte nur noch in diesem Sinne entscheiden werden und zwar in Abwesenheit der Betroffenen.
Das ist eindeutig der komplette Verlust aller rechtsstaatlichen Werte. Selbst wer absoluter Befürworter von Impfung und Maßnahmen ist muss eigentlich jetzt aufgerüttelt werden.
Rechtsstaatlichkeit ist keine Sache des Mainstreams oder irgendwelcher politisch Korrekten Ansichten oder Verhaltens, sondern eines der wichtigsten Grundrechte unserer Zivilisation.
Wenn wir das jetzt hinnehmen geben wir alles auf wofür unsere Mütter und Väter gekämpft haben.
Meine Vorfahren waren damals im Widerstand gegen das Nazi Regime, ich schäme mich unendlich für dieses Deutschland.
ot
"Nach medatixx jetz CGM: Größter deutscher Anbieter von Hard- und Software für die Telematikinfrastruktur von Hackern tw. lahmgelegt
20. Dezember 2021 Klaus-Peter Powidatschl Schreibe einen Kommentar
Die CMG CompuGroup (CGM) ist der größte Anbieter von Hard- und Software für die Datenverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen.
Am 20.12.2021 meldet die CGM-Konzerntochter CGM Turbomed auf ihrer Homepage: „Wir haben derzeit einen größeren Netzwerkaufall… Die CGM ist von einem Angriff auf interne IT-Systeme betroffen. Die Sicherheit der Daten unserer Kunden hat für uns oberste Priorität, daher haben wir wichtige Teile unserer Dienste in den frühen Morgenstunden isoliert. Schritt für Schritt werden jetzt die einzelnen Dienste intensiv geprüft, um sie wieder in Betrieb nehmen zu können…
CGM ist vor der Medatixx GmbH der größte Anbieter von Software für die Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen und soll in diesem Segment einen Marktanteil von deutlich mehr als 25 % haben. Damit haben zwei Unternehmen, die gemeinsam mehr als 50 % der gesamten im Gesundheitswesen und in der Telematikinfrastruktur genutzten Technik verkaufen, mit massiven Problemen bei der Sicherheit und Stabilität ihrer Unternehmen und Produkte zu kämpfen.
Dass diese Probleme nicht ohne Weiteres lösbar sind, macht eine Veröffentlichung von Medatixx vom 20.12.2021 deutlich: „Intensive Analysen im Rahmen der forensischen Untersuchungen des Angriffes ergaben, dass die in Praxen, MVZs und Ambulanzen eingesetzten Praxissoftwarelösungen von medatixx durch den sich in der ersten Novemberwoche ereigneten Cyber-Angriff mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betroffen sind. Darüber hinaus konnten bereits wichtige Schritte zur Wiederherstellung der Erreichbarkeit von Telefon, Sammel-E-Mailadressen sowie Software- und technischem Support der medatixx abgeschlossen werden…““
https://patientenrechte-datenschutz.de/nach-medatixx-jetz-cgm-groesster-deutscher-anbieter-von-hard-und-software-fuer-die-telematikinfrastruktur-von-hackern-tw-tahmgelegt/#more-4375
Blöde Frage, natürlich sind die befangen aber sowas von! Denn die Justiz ist ein Organ des Staates der die Interessen Privater Unternehmer vertritt. Und damit auch die Interessen der Pharma-Industriellen!
PCR-Test nur 24 h gültig – in der Bananenrepublik Deutschland in der das Ergebnis nach frühestens 30 h vorliegt und etwa 70 € kostet. Finde ich nicht so lustig. Die schnelleren Tests kosten dann entweder 130 € /3 h Wartezeit) oder 200 € für 75 Minuten Wartezeit. Bei keinem dieser Tests erhält man den ct-Wert mitgeteilt. Echt üble Machenschaften, an denen jeder Korrupte gut mitverdient bzw sich mitbereichert.
Jessica Hamed ist super! Ach, gäbe es doch mehrere von ihrer Art…
"Bundesverfassungsgericht: Sind alle Richter befangen?"
Ja.
Bitte wer soll über den Befangenheitsantrag befinden?
Was, wenn erst gar keine Verhandlung stattfindet und die RKI-Modelle ohne Prüfung oder Anhörung vom BVG "beschlossen" werden – analog der Festlegung statt Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite?
Über einen Hochverrat kann nur das BVG entscheiden: Zirkelschluss?
Und was jetzt?
Ich frag ja nur!
(ohne Hetze, Verleumdung oder Herabwürdigung)
Bitte wer soll über den Befangenheitsantrag befinden?
Die Antwort ist im System des Kapitalismus begründet. Das heißt daß diese Befangenheit systematisch ist weil dieses System des Real Existierenden Kapitalismus nicht anders funktioniert.
Ziel erkannt!?
Es ist wohl ein Systemfehler, dass diejenigen, die befangen sein könnten, hierüber auch noch selbst befinden dürfen. Willkommen im Willkürsystem.
Mit diesem Personal dürfte beim BVG nur noch wenig zu erreichen sein. Die Konzeption des BVG und dessen Besetzung haben es erledigt. Es ist zu einem Zombie mutiert.
Das wurde schon in den Siebziger Jahren im Geschichts-/Gemeinschaftskunde-Unterricht diskutiert. Damals allerdings im Bewußtsein, dass da die Siegermächte des freien Westens (USA) ein Auge drauf haben. Dieses ist dann aber blind geworden.
Corona-Pandemie: Anwendungshilfe der Datenschutzkonferenz zu 3G-Überprüfung am Arbeitsplatz
Gesunde_daten/ Dezember 21, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz in Zeiten von Corona/ 0Kommentare
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 20.12.2021 Hinweise zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht. Darin werden folgende Fragestellungen bearbeitet:
Dürfen Beschäftigtendaten zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
Dürfen Beschäftigtendaten mittels eines „Kontakt-Tagebuches“ (berufsbedingte beziehungsweise innerbetriebliche Kontakte) zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
Dürfen private Kontaktdaten der Beschäftigten zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
Dürfen positiv getestete Beschäftigte innerhalb der gesamten Belegschaft oder gegenüber ihren (möglichen) Kontaktpersonen namentlich bekannt gegeben werden?
Dürfen zur Befreiung der Beschäftigten von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ärztliche Bescheinigungen mit konkreten Gesundheitsangaben verarbeitet werden?
Dürfen Beschäftigtendaten mittels Einsatz von sogenannten Wärmebildkameras zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
Dürfen Beschäftigtendaten bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen verarbeitet werden?
Dürfen Unternehmen und/oder Behörden die „3‑G-Daten“ ihrer Beschäftigten verarbeiten?
Dürfen Unternehmen und/oder Behörden für ihre Beschäftigten Impftermine organisieren und in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeiten?
https://ddrm.de/corona-pandemie-anwendungshilfe-der-datenschutzkonferenz-zu-3g-ueberpruefung-am-arbeitsplatz/
darin
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder
(Stand: 20. Dezember 2021)
Die nachfolgenden Ausführungen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbe-
hörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) sollen für den prak-
tischen Vollzug als Hilfestellung im Anwendungsbereich der Verordnung (EU)
2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) dienen.
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20211220_oh_dsk_anwendungshilfe.pdf
Parteibuch: Mafia Klientel Politik ist es in Deutschland: Punkt! Peinlich, als einziger EU Staat natürlich, hat man dieses korrupte Justiz System geschaffen