Das sind die Forderungen eines Papiers, das von Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, Universität Köln, ehem. Stellv. Vorsitzender des Sachverständigenrates Gesundheit, Prof. Dr. med. K. Püschel, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Prof. Dr. rer.nat. Gerd Glaeske, Universität Bremen, SOCIUM Public Health, ehem. Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit und anderen vorgelegt wurde. Sie kommen darin zu diesem Fazit:
»Zur epidemiologischen Beschreibung der Epidemie sind zuverlässige Häufigkeitsmaße genauso wichtig wie sinnvolle Teststrategien, die eine zu hohe Rate falsch-positiver Befunde vermeiden. Schwerpunkte sind die Infektionen im hohen Alter bei Vorliegen von Begleiterkrankungen sowie die nosokomiale bzw. herdförmige Ausbreitung; aus bislang ungeklärten Gründen spielen Kinder in der Dynamik der Epidemie eine untergeordnete Rolle. Die Präventionsmaßnahmen können sich nicht auf allgemeine Maßnahmen (z.B. social distancing) oder Nachverfolgung beschränken, sondern sollten in Analogie zu anderen Epidemien den spezifischen Schutz von Risikogruppen mit einschließen.
Die deutsche Verfassung kennt für den Fall einer Pandemie keinen Ausnahmezustand,
der eine Abweichung von Aufgabenzuordnungen und Kompetenzen des föderalen Staatsaufbaus und der demokratischen Gewaltenteilung erlauben würde. Zwar kann in Grundrechte auch der gesamten Bevölkerung eingegriffen werden, doch bedürfen Eingriffe stets einer legitimen Rechtfertigung und eines transparenten Abwägungsprozesses zwischen konkurrierenden Grundrechten sowie zwischen Grundrechten und Schutzpflichten des Staates. Je länger Beschränkungen andauern, desto stärker ist der Zwang zu kontinuierlicher Evaluation ausgeprägt, speziell in Bezug auf die Beachtung der Verhältnismäßigkeit.«
Das Papier kann hier geladen werden.
Im Fazit: "Die Präventionsmaßnahmen können sich nicht auf allgemeine Maßnahmen
(z. B. social distancing) oder Nachverfolgung beschränken,
sondern sollten in Analogie zu anderen Epidemien den
spezifischen Schutz von Risikogruppen mit einschließen. "
Das halte ich für eher bedenklich: hier werden "allgemeine Maßnahmen" gefordert. Das ist eine Papier das ohne Evidenz Maßnahmen wie "social distancing" oder vielleicht auch Masken-Tragen im Alltag fordert.
Der wohlfeile Verweis auf die deutsche Verfassung bringt genau was? Das was gerade passiert wird eben nicht als Ausnahmezustand definiert (Stichwort "neue Normalität") und fertig ist der falsche Hase.