Für RichterInnen sind die Tests zu gefährlich

Darüber infor­miert am 22.4. coro​na​-blog​.net unter dem Titel "Regelmäßiger Coronatest für Richter unzu­mut­bar – die Mär der Gleichheit vor dem Gesetz". Es geht um den "Beschluss vom 18.01.2021 – 3 XVII 234/19" des AG Meiningen. Dort ist zu lesen:

»… Bei den den Abstrich neh­men­den Personen han­delt es sich zum Teil um nicht medi­zi­nisch aus­ge­bil­de­tes Personal, wel­ches ledig­lich eine Unterweisung im Umgang mit dem jewei­li­gen Testverfahren erhal­ten hat. Das beruht dar­auf, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. 2020, 2397) gere­gelt hat, dass der Arztvorbehalt für Schnelltests ent­fällt und die­se Tests grund­sätz­lich durch ent­spre­chend geschul­tes Personal ange­wen­det wer­den können.

2. Das Gericht hat per­sön­lich die Erfahrung gemacht, dass die Abstrichnahme auf die­se Art nicht nur zum Zeitpunkt der Vornahme des Abstrichs erheb­lich schmerz­haft sein kann, son­dern zum Teil auch noch Stunden danach Schmerzen infol­ge des kör­per­li­chen Eingriffs bestehen.

Das Gericht hat sich des­halb zu die­ser Abstrichmethode ärzt­lich fach­kun­dig bera­ten las­sen. Danach besteht bei einem nicht kor­rekt durch­ge­führ­ten Nasenrachenabstrich die Gefahr erheb­li­cher Verletzungen…

Es kann von einem Richter nicht ver­langt wer­den, dass er unter Umständen gleich mehr­mals am Tag eine Körperverletzungshandlung an sich dul­det, bei der zudem ein Risiko des Eintritts eines Körperschadens besteht, nur um die Durchführung einer Diensthandlung (Anhörung und per­sön­li­che Eindruckverschaffung in der übli­chen Umgebung des Betroffenen im Sinne der §§ 278 Abs. 1, 319 Abs. 1 FamFG) zu ermög­li­chen. Das ist mit dem nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ver­fas­sungs­recht­lich ver­bürg­ten Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit schlicht­weg unver­ein­bar und im Übrigen auch nicht ver­hält­nis­mä­ßig.«

8 Antworten auf „Für RichterInnen sind die Tests zu gefährlich“

  1. Körperverletzungshandlung? Nun mal nicht so klein­lich, wer­te Richterinnen und Richter. Gleichheit vor dem Gesetz mit dem gemei­nen Pöbel ist ange­sagt! Gemeinsam durch die Pandemie und so. Bleiben Sie gesund!

  2. @aa:
    "Richer" (= "Riecher"?) – freud­scher Verschreiber?
    Das (mehr­heit­li­che) Verhalten der Riecher stinkt eh zum Himmel …

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