»Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" und unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen sind Ladengeschäfte "zur Deckung des täglichen Bedarfs". Bekleidungsgeschäfte werden in der Verordnung nicht als Ausnahme aufgeführt. Nach dem Urteil der Richter sind aber auch sie von der 2G-Regel ausgenommen, "weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne".
Der Verwaltungsgerichtshof lehnte deshalb den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regel als unzulässig ab: Bekleidungsgeschäfte fielen ohnehin nicht unter die Beschränkung. Vor Weihnachten hatten die Richter schon klargestellt, dass auch Spielzeugläden davon ausgenommen seien. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen.«
tagesschau.de (29.12.)
Kann mir dies einer juristisch so genau definieren oder hat dies ein Anwalt schon genau bewertet; und gilt dies bundesweit? Sollte dies allgemein gültig sein, würde ich gerne unsere Oberbürgermeisterin Frau Reker und Herrn Wüst ärgern gehen!
Was ein Glück … ich dachte schon, ich muss mir aus Schnittblumen eine neue Hose flechten.
"Immer machen die kleinen Richterlein mir alles kaputt!" Monty G. (5 Jahre) in der Kita Amazonas-Strolche
Na das bringt doch wieder den Montgomery auf die Palme daß „kleine Richterlein“ das Recht anwenden, herrlich, und ich erwarte von ihm daß er wieder verbal völlig entgleist.
Mal wieder eine Klatsche für Södolf – wird aber wieder nix bringen, die Hörigen werden weiter zum Föhrer stehen und die Abtrünnigen jagen.
Alle geschäftstreibenden 2g-Sympathisanten können mich gerne haben, Umsatz werden die mit mir nicht mehr machen. Ich wünsche denen eine schöne Insolvenz.
Und warum sind Euroshops und Kaufhaus-Ketten wie Woolworth immer noch keine Bedarfsgeschäfte? Das Sortiment von Woolworth z. B. umfaßt zu einem Drittel Bekleidung, außerdem Bettwäsche, Handtücher, Heimtextilien, Haushaltsbedarf, Bürobedarf, Schuhe, Glühbirnen – ein veschwindend geringer Teil des Sortiments beinhaltet Dinge, die man nicht ständig im Alltag braucht.
Woolworth hat deswegen bereits in verschiedenen Ländern Klage eingereicht… Beruhigend aber, das offenbar sogar in Bayern der Rechtsstaat noch zumindest rudimentär funktioniert.
Schreibfehler im Text? Wieso hat derVGH den Eilantrag ABGELEHNT? Das Fazit lautet doch, dass das Textilunternehmen Recht bekam!