2G-Regel gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern

»Bekleidungsgeschäfte in Bayern die­nen genau­so wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täg­li­chen Bedarfs" und unter­lie­gen somit nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ent­schie­den. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Die Staatsregierung hat­te Anfang Dezember ver­fügt, dass im baye­ri­schen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen sind Ladengeschäfte "zur Deckung des täg­li­chen Bedarfs". Bekleidungsgeschäfte wer­den in der Verordnung nicht als Ausnahme auf­ge­führt. Nach dem Urteil der Richter sind aber auch sie von der 2G-Regel aus­ge­nom­men, "weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hin­ter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurück­tre­te und der Bedarf an Kleidung täg­lich ein­tre­ten könne".

Der Verwaltungsgerichtshof lehn­te des­halb den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regel als unzu­läs­sig ab: Bekleidungsgeschäfte fie­len ohne­hin nicht unter die Beschränkung. Vor Weihnachten hat­ten die Richter schon klar­ge­stellt, dass auch Spielzeugläden davon aus­ge­nom­men sei­en. Wie wich­tig und dring­lich ein täg­li­cher Bedarf sein müs­se, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unter­liegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen.«
tages​schau​.de (29.12.)

7 Antworten auf „2G-Regel gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern“

  1. Kann mir dies einer juri­stisch so genau defi­nie­ren oder hat dies ein Anwalt schon genau bewer­tet; und gilt dies bun­des­weit? Sollte dies all­ge­mein gül­tig sein, wür­de ich ger­ne unse­re Oberbürgermeisterin Frau Reker und Herrn Wüst ärgern gehen!

  2. Na das bringt doch wie­der den Montgomery auf die Palme daß „klei­ne Richterlein“ das Recht anwen­den, herr­lich, und ich erwar­te von ihm daß er wie­der ver­bal völ­lig entgleist.

  3. Mal wie­der eine Klatsche für Södolf – wird aber wie­der nix brin­gen, die Hörigen wer­den wei­ter zum Föhrer ste­hen und die Abtrünnigen jagen.
    Alle geschäfts­trei­ben­den 2g-Sympathisanten kön­nen mich ger­ne haben, Umsatz wer­den die mit mir nicht mehr machen. Ich wün­sche denen eine schö­ne Insolvenz.

  4. Und war­um sind Euroshops und Kaufhaus-Ketten wie Woolworth immer noch kei­ne Bedarfsgeschäfte? Das Sortiment von Woolworth z. B. umfaßt zu einem Drittel Bekleidung, außer­dem Bettwäsche, Handtücher, Heimtextilien, Haushaltsbedarf, Bürobedarf, Schuhe, Glühbirnen – ein veschwin­dend gerin­ger Teil des Sortiments beinhal­tet Dinge, die man nicht stän­dig im Alltag braucht.
    Woolworth hat des­we­gen bereits in ver­schie­de­nen Ländern Klage ein­ge­reicht… Beruhigend aber, das offen­bar sogar in Bayern der Rechtsstaat noch zumin­dest rudi­men­tär funktioniert.

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