»Die bundesweit geltende nächtliche Ausgangssperre löst bei einer Mehrzahl der Deutschen keine Begeisterung aus. Laut einer am Montag veröffentlichten Umfrage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BFR) in Berlin finden 60 Prozent der Bürger die im Kampf gegen die dritte Welle der Corona-Pandemie verhängte Beschränkung unangemessen.
Nach Angaben des Instituts unterscheidet sich die Meinung dabei stark nach dem Alter der Befragten. Von Menschen unter 40 Jahren befürworten nur etwa 20 Prozent die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Bei den Menschen im Alter ab 60 Jahren liegt die Zustimmungsquote dagegen bei 57 Prozent.«
bild.de
Nur, wer eh nicht raus will, findet die Ausgangssperre gut.
"Es gibt insgesamt noch sehr wenig belastbare Evidenz, weder zu COVID-19 selbst noch zur Effektivität der derzeit ergriffenen Maßnahmen, aber es ist nicht auszuschließen, dass die trotz weitgehend fehlender Evidenz ergriffenen Maßnahmen inzwischen größeren Schaden anrichten könnten als das Virus selbst."
https://www.ebm-netzwerk.de/de/veroeffentlichungen/covid-19
Ausgangssperre wegen der dritten Welle, welche dritte Welle ? Und welches ist die zweite Welle gewesen ?
https://www.corona-in-zahlen.de/r‑wert/
Von noch etwas früher guckst du hier (etwas runterscrollen) :
https://interaktiv.abendblatt.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/
Die Diagramme zeigen deutlich das der R‑Wert immer um 1 pendelt (abgesehen ganz am Anfang wie beim Abendblatt zu sehen, dort ist eine echte Welle zu sehen), also letztendlich ist das nur ein Grundrauschen wie ja auch die niedrige Inzidenz beweist.
Ich erkenne Ausgangssperren als Unterdrückungsmaßnahmen an. Ob man Unterdrückungsmaßen für gut oder schlecht befindet, hängt vom Klassenstandpunkt ab.
@Erfurt: Das finde ich auch; auch wer selbst abends/ nachts nicht mehr oft ausgeht, der muss es den jungen Leuten nicht verderben wollen oder übel nehmen, im Gegenteil!
Es ist eine Frage der Selbstachtung, Würde und des inneren Rebellen, dass man Drangsal und Schikanen gegenüber der Bevölkerung durch den Staat oder einen Arbeitgeber ablehnt und diesen grundsätzlich widerspricht; und es ist eine Missachtung der Freiheitsrechte, die es prinzipiell zu verteidigen gilt!
@ Erfurt ,nicht nur sie; wenn es keine Evidenz für einen medizinischen Nutzen gibt , aber es wissenschaftlicher Konses ist, dass Ausgangssperren eine repressive Maßnahme des Staates gegenüber seinen Bürger darstellt , dann IST die Ausgangssperre auch nur ein Mittel ,um die Bevölkerung psychisch unter Drück zu setzen und Gehormsamkeit einzufordern , so lange nicht der Nutzen in medizinischer Hinsicht nicht bewiesen werden kann.
Mit dem Randthema "Ausgangssperren" kann Opposition simuliert werden und dann heißt es: "Ja aber es gibt doch kritische Stimmen."
Und wenn diese dann möglicherweise gekippt werden, dann kann auch noch das Funktionieren des Rechtsstaates behautet werden.
Die nächtlichen Ausgangssperren sind ja nur der Gipfel der Absurdität. Sie dienen als Ablenkungsmanöver ohne wirkliche Bedeutung.
Las gestern an einer Hauswand den dummen Spruch: "Gemeinsam gegen Ausgangssperre und Querdenker"
Ausgangssperren im Corona-Notbremsegesetz
25. April 2021 by Daniela Turß
Das sogenannte Corona-Notbremsegesetz ist hinsichtlich der nächtlichen Ausgangssperre verfassungsrechtlich unzulässig. Deswegen haben wir am 24. April 2021 gemeinsam mit zwölf Personen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Unser Verfahren greift nicht das ganze „Notbremsegesetz“ an, sondern geht gezielt gegen die verfassungswidrige Ausgangssperre vor. Wir verstehen dieses Verfahren als konstruktive Verfassungsbeschwerde, und streiten damit für ein schlüssiges und wirksames Gesamtkonzept zur Pandemiebekämpfung.
https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2021/04/GFF-Gutachten-Ausgangssperren.pdf
Infektionsschutzgesetz:
Geplante Ausgangssperre verfassungswidrig
20. April 2021
Zehn wesentliche Kritikpunkte aus dem Rechtsgutachten
https://cives.de/infektionsschutzgesetz-ausgangssperre-verfassungwidrig-10719#anfang
in
https://police-it.net/infektionsschutzgesetz-geplante-ausgangssperre-verfassungswidrig