Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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@ AA: ???
Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit – Möglichkeiten und Herausforderungen
Themeninitiative:
Innenausschuss sowie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Analyseansatz:
TA-Projekt
Starttermin: 2016
Endtermin: 2022* !!!
* Der Endbericht wurde vom ABFTA abgenommen und ist als
Drs. 20/4200
https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004200.pdf
veröffentlicht worden.
Der TAB-Arbeitsbericht Nr. 190 sowie die zugehörigen TAB-Fokus-Ausgaben werden aktuell für die Veröffentlichung vorbereitet.
https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_beobachtungstechnologien-im-bereich-der-zivilen-sicherheit.php
siehe dazu
Links
heise.de (02.11.2022)
Bundestagsstudie: Grundrechtsschutz stößt mit digitaler Überwachung an Grenzen.
https://www.heise.de/news/Bundestagsstudie-Grundrechtsschutz-stoesst-mit-digitaler-Ueberwachung-an-Grenzen-7326838.html
und
Polizeiarbeit zulasten der Freiheit
– oder:
Einsatz von technologischen Überwachungsinstrumenten wie Kameras und Staatstrojanern
Datenschutzrheinmain/ November 3, 2022/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung, Videoüberwachung/ 0Kommentare
Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) analysiert im Auftrag des Deutschen Bundestages umfassend und vorausschauend die Potenziale wissenschaftlich-technischer Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. In seiner neuesten Studie mit dem Titel „Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit – Möglichkeiten und Herausforderungen“ nimmt das TAB Stellung zu den technologischen Fortschritten in der Informatik, Sensorik und Biometrie, die es ermöglichen, ein weites Einsatzspektrum für diverse Aufklärungs‑, Aufzeichnungs- und Auswertungstechnologien (in der Studie summarisch als “Beobachtungstechnologien” bezeichnet) zu nutzen und auszubauen. Im Lichte der immer leistungsfähigeren Beobachtungstechnologien stellen sich für staatliche Behörden und die Zivilgesellschaft völlig neue Herausforderungen bei dem Bemühen, ein Gleichgewicht zwischen den Schutzbedürfnissen der Gesellschaft und den Persönlichkeits- und Freiheitsrechten des Einzelnen zu finden. Der Einsatz dieser Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit wird daher in gesellschaftlichen wie auch in wissenschaftlichen Debatten kontrovers diskutiert:
Einerseits wird Beobachtungstechnologien eine wichtige Funktion in der Gefahrenprävention und ‑aufklärung sowie bei der Krisenbewältigung zugeschrieben.
Andererseits werden immer wieder Fragen nach der Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Zuverlässigkeit solcher Maßnahmen aufgeworfen:
Lassen sich durch staatliche Beobachtungsmaßnahmen tatsächlich Gefahrenlagen rechtzeitig vorhersehen, Straftaten wirksam vermeiden oder das Katastrophenmanagement verbessern?
Wie viel der Privatsphäre soll für den (vermeintlichen) Gewinn an Sicherheit aufgegeben werden?
Wer beobachtet wen und wozu?
Was geschieht mit den gesammelten Daten?
In der Studie werden Zweifel an der Wirksamkeit von Videoüberwachung im öffentlichen Raum geäußert. Polizeibehörden können – je nach bundes- oder landesgesetzlicher Regelung (in Hessen: §14 HSOG) Orte oder Veranstaltungen mit hoher Kriminalitätsrate überwachen. Damit erhoffen sie sich, Straftaten zu verhindern bzw. Straftaten, die trotzdem begangen werden, besser aufzuklären. Dafür, dass diese Ziele mithilfe von Videoüberwachung tatsächlich erreicht werden, gibt es – so das Ergebnis der Studie TAB – aber keinen eindeutigen Nachweis. Wo dies der Fall ist, ist der Eingriff in die Privatsphäre nicht verhältnismäßig, weil bei der Abwägung von Nutzen und Eingriffstiefe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Freiheitsrechte unzulässig zu vorgeblichen Sicherheitsgewinn eingeschränkt werden.
In der Studie des TAB wird dazu u. a. festgestellt: „Die kriminalpräventive Wirkung der offenen Videobeobachtung ist jedoch umstritten. Bisher durchgeführte wissenschaftliche Evaluationen (vor allem aus dem angelsächsischen Raum) zeigten teilweise widersprüchliche und oft hinter den Erwartungen liegende Ergebnisse. Eine Evaluation von 2018 der polizeilichen Videobeobachtung an gefährdeten Orten in Nordrhein-Westfalen bestätigt das heterogene Bild: Zu einer nennenswerten Reduktion des Kriminalitätsaufkommens kam es lediglich in Duisburg. In Essen und Köln ergaben sich allenfalls Tendenzen in diese Richtung und in Dortmund zeigte sich sogar ein gegenteiliger Effekt… Medienberichte, wonach Täter vor allem mithilfe von Videoaufzeichnungen (ggf. in Verbindung mit einer Öffentlichkeitsfahndung) ermittelt wurden, lassen zunächst auf einen hohen Nutzen der Videobeobachtung für die Strafverfolgung schließen. Ob es sich bei solchen Ermittlungserfolgen allerdings um die Regel oder eher um Ausnahmefälle handelt, ist schwierig zu bewerten… Auch die Wirkung der offenen Videobeobachtung auf das Sicherheitsempfinden ist umstritten. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen sprechen dafür, diesen Effekt nicht zu überschätzen. Demnach verstärkt die Videobeobachtung das Sicherheitsgefühl vor allem bei Menschen, die sich ohnehin bereits sicher fühlen. Auch kann sie negative Stereotype noch verstärken bzw. implizieren, dass an einem bestimmten Ort überhaupt ein Sicherheitsproblem besteht. In Bevölkerungsumfragen gibt etwa die Hälfte der Befragten an, dass Videobeobachtung ihr Sicherheitsgefühl steigere. Anderen Faktoren wird allerdings eine deutlich höhere Bedeutung beigemessen, etwa einer ausreichenden Beleuchtung oder der Anwesenheit von (Sicherheits-)Personal. Falls keine Echtzeitauswertung stattfindet und folglich auch eine schnelle Intervention ausgeschlossen ist, wird ggf. eine Sicherheitserwartung erzeugt, der gar nicht entsprochen werden kann.“ (TAB-Studie S. 17/18)
Problematisch, so die TAB-Studie, sei auch, dass immer größere Teile der Datenauswertung von Software übernommen wird. So würden beispielsweise bei Grenzkontrollen Computerprogramme zur Gesichtserkennung eingesetzt. Neben der noch größeren Gefahr für die Privatsphäre als bei Videoüberwachung sieht die Studie hier ein großes Potenzial für rassistische Diskriminierung.
Auch der Nutzen von Überwachung mittels Staatstrojaner sei nicht erwiesen, so die Studie. Ihr Einsatz stelle aber einen besonders tiefen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte dar, da Staatstrojaner die Verschlüsselung von Inhalten umgehen können.
https://ddrm.de/polizeiarbeit-zulasten-der-freiheit-oder-einsatz-von-technologischen-ueberwachungsinstrumenten-wie-kameras-und-staatstrojanern/
Besinnliches aus der Labormedizin
Herbstwelle flacht ab – Testgeschehen rückläufig!
Datenauswertung des ALM e.V. zur SARS-CoV-2-PCR-Testung KW 43
ALM Pessemitteilung vom 3.11.2022
https://www.alm-ev.de/kw43-herbstwelle-flacht-ab-testgeschehen-ruecklaeufig/
Gilt das dann auch für den Bundestag? 😉