4 Antworten auf „Ministerium räumt Saustall auf“

  1. Beobachtungstechnologien im Bereich der zivi­len Sicherheit – Möglichkeiten und Herausforderungen

    Themeninitiative:
    Innenausschuss sowie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

    Analyseansatz:
    TA-Projekt
    Starttermin: 2016
    Endtermin: 2022* !!!

    * Der Endbericht wur­de vom ABFTA abge­nom­men und ist als
    Drs. 20/4200
    https://​dser​ver​.bun​des​tag​.de/​b​t​d​/​2​0​/​0​4​2​/​2​0​0​4​2​0​0​.​pdf

    ver­öf­fent­licht worden.
    Der TAB-Arbeitsbericht Nr. 190 sowie die zuge­hö­ri­gen TAB-Fokus-Ausgaben wer­den aktu­ell für die Veröffentlichung vorbereitet.

    https://​www​.tab​-beim​-bun​des​tag​.de/​p​r​o​j​e​k​t​e​_​b​e​o​b​a​c​h​t​u​n​g​s​t​e​c​h​n​o​l​o​g​i​e​n​-​i​m​-​b​e​r​e​i​c​h​-​d​e​r​-​z​i​v​i​l​e​n​-​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​.​php

    sie­he dazu
    Links
    hei​se​.de (02.11.2022)
    Bundestagsstudie: Grundrechtsschutz stößt mit digi­ta­ler Überwachung an Grenzen.
    https://​www​.hei​se​.de/​n​e​w​s​/​B​u​n​d​e​s​t​a​g​s​s​t​u​d​i​e​-​G​r​u​n​d​r​e​c​h​t​s​s​c​h​u​t​z​-​s​t​o​e​s​s​t​-​m​i​t​-​d​i​g​i​t​a​l​e​r​-​U​e​b​e​r​w​a​c​h​u​n​g​-​a​n​-​G​r​e​n​z​e​n​-​7​3​2​6​8​3​8​.​h​tml

    und

    Polizeiarbeit zula­sten der Freiheit
    – oder:
    Einsatz von tech­no­lo­gi­schen Überwachungsinstrumenten wie Kameras und Staatstrojanern

    Datenschutzrheinmain/ November 3, 2022/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung, Videoüberwachung/ 0Kommentare

    Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) ana­ly­siert im Auftrag des Deutschen Bundestages umfas­send und vor­aus­schau­end die Potenziale wis­sen­schaft­lich-tech­ni­scher Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. In sei­ner neue­sten Studie mit dem Titel „Beobachtungstechnologien im Bereich der zivi­len Sicherheit – Möglichkeiten und Herausforderungen“ nimmt das TAB Stellung zu den tech­no­lo­gi­schen Fortschritten in der Informatik, Sensorik und Biometrie, die es ermög­li­chen, ein wei­tes Einsatzspektrum für diver­se Aufklärungs‑, Aufzeichnungs- und Auswertungstechnologien (in der Studie sum­ma­risch als “Beobachtungstechnologien” bezeich­net) zu nut­zen und aus­zu­bau­en. Im Lichte der immer lei­stungs­fä­hi­ge­ren Beobachtungstechnologien stel­len sich für staat­li­che Behörden und die Zivilgesellschaft völ­lig neue Herausforderungen bei dem Bemühen, ein Gleichgewicht zwi­schen den Schutzbedürfnissen der Gesellschaft und den Persönlichkeits- und Freiheitsrechten des Einzelnen zu fin­den. Der Einsatz die­ser Beobachtungstechnologien im Bereich der zivi­len Sicherheit wird daher in gesell­schaft­li­chen wie auch in wis­sen­schaft­li­chen Debatten kon­tro­vers diskutiert:

    Einerseits wird Beobachtungstechnologien eine wich­ti­ge Funktion in der Gefahrenprävention und ‑auf­klä­rung sowie bei der Krisenbewältigung zugeschrieben.
    Andererseits wer­den immer wie­der Fragen nach der Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Zuverlässigkeit sol­cher Maßnahmen aufgeworfen:

    Lassen sich durch staat­li­che Beobachtungsmaßnahmen tat­säch­lich Gefahrenlagen recht­zei­tig vor­her­se­hen, Straftaten wirk­sam ver­mei­den oder das Katastrophenmanagement verbessern?
    Wie viel der Privatsphäre soll für den (ver­meint­li­chen) Gewinn an Sicherheit auf­ge­ge­ben werden?
    Wer beob­ach­tet wen und wozu?
    Was geschieht mit den gesam­mel­ten Daten?

    In der Studie wer­den Zweifel an der Wirksamkeit von Videoüberwachung im öffent­li­chen Raum geäu­ßert. Polizeibehörden kön­nen – je nach bun­des- oder lan­des­ge­setz­li­cher Regelung (in Hessen: §14 HSOG) Orte oder Veranstaltungen mit hoher Kriminalitätsrate über­wa­chen. Damit erhof­fen sie sich, Straftaten zu ver­hin­dern bzw. Straftaten, die trotz­dem began­gen wer­den, bes­ser auf­zu­klä­ren. Dafür, dass die­se Ziele mit­hil­fe von Videoüberwachung tat­säch­lich erreicht wer­den, gibt es – so das Ergebnis der Studie TAB – aber kei­nen ein­deu­ti­gen Nachweis. Wo dies der Fall ist, ist der Eingriff in die Privatsphäre nicht ver­hält­nis­mä­ßig, weil bei der Abwägung von Nutzen und Eingriffstiefe in das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbstbestimmung Freiheitsrechte unzu­läs­sig zu vor­geb­li­chen Sicherheitsgewinn ein­ge­schränkt werden.

    In der Studie des TAB wird dazu u. a. fest­ge­stellt: „Die kri­mi­nal­prä­ven­ti­ve Wirkung der offe­nen Videobeobachtung ist jedoch umstrit­ten. Bisher durch­ge­führ­te wis­sen­schaft­li­che Evaluationen (vor allem aus dem angel­säch­si­schen Raum) zeig­ten teil­wei­se wider­sprüch­li­che und oft hin­ter den Erwartungen lie­gen­de Ergebnisse. Eine Evaluation von 2018 der poli­zei­li­chen Videobeobachtung an gefähr­de­ten Orten in Nordrhein-Westfalen bestä­tigt das hete­ro­ge­ne Bild: Zu einer nen­nens­wer­ten Reduktion des Kriminalitätsaufkommens kam es ledig­lich in Duisburg. In Essen und Köln erga­ben sich allen­falls Tendenzen in die­se Richtung und in Dortmund zeig­te sich sogar ein gegen­tei­li­ger Effekt… Medienberichte, wonach Täter vor allem mit­hil­fe von Videoaufzeichnungen (ggf. in Verbindung mit einer Öffentlichkeitsfahndung) ermit­telt wur­den, las­sen zunächst auf einen hohen Nutzen der Videobeobachtung für die Strafverfolgung schlie­ßen. Ob es sich bei sol­chen Ermittlungserfolgen aller­dings um die Regel oder eher um Ausnahmefälle han­delt, ist schwie­rig zu bewer­ten… Auch die Wirkung der offe­nen Videobeobachtung auf das Sicherheitsempfinden ist umstrit­ten. Die Ergebnisse wis­sen­schaft­li­cher Untersuchungen spre­chen dafür, die­sen Effekt nicht zu über­schät­zen. Demnach ver­stärkt die Videobeobachtung das Sicherheitsgefühl vor allem bei Menschen, die sich ohne­hin bereits sicher füh­len. Auch kann sie nega­ti­ve Stereotype noch ver­stär­ken bzw. impli­zie­ren, dass an einem bestimm­ten Ort über­haupt ein Sicherheitsproblem besteht. In Bevölkerungsumfragen gibt etwa die Hälfte der Befragten an, dass Videobeobachtung ihr Sicherheitsgefühl stei­ge­re. Anderen Faktoren wird aller­dings eine deut­lich höhe­re Bedeutung bei­gemes­sen, etwa einer aus­rei­chen­den Beleuchtung oder der Anwesenheit von (Sicherheits-)Personal. Falls kei­ne Echtzeitauswertung statt­fin­det und folg­lich auch eine schnel­le Intervention aus­ge­schlos­sen ist, wird ggf. eine Sicherheitserwartung erzeugt, der gar nicht ent­spro­chen wer­den kann.“ (TAB-Studie S. 17/18)

    Problematisch, so die TAB-Studie, sei auch, dass immer grö­ße­re Teile der Datenauswertung von Software über­nom­men wird. So wür­den bei­spiels­wei­se bei Grenzkontrollen Computerprogramme zur Gesichtserkennung ein­ge­setzt. Neben der noch grö­ße­ren Gefahr für die Privatsphäre als bei Videoüberwachung sieht die Studie hier ein gro­ßes Potenzial für ras­si­sti­sche Diskriminierung.

    Auch der Nutzen von Überwachung mit­tels Staatstrojaner sei nicht erwie­sen, so die Studie. Ihr Einsatz stel­le aber einen beson­ders tie­fen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte dar, da Staatstrojaner die Verschlüsselung von Inhalten umge­hen können.

    https://​ddrm​.de/​p​o​l​i​z​e​i​a​r​b​e​i​t​-​z​u​l​a​s​t​e​n​-​d​e​r​-​f​r​e​i​h​e​i​t​-​o​d​e​r​-​e​i​n​s​a​t​z​-​v​o​n​-​t​e​c​h​n​o​l​o​g​i​s​c​h​e​n​-​u​e​b​e​r​w​a​c​h​u​n​g​s​i​n​s​t​r​u​m​e​n​t​e​n​-​w​i​e​-​k​a​m​e​r​a​s​-​u​n​d​-​s​t​a​a​t​s​t​r​o​j​a​n​e​rn/

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