Auch das urlaubsbedingt nachgeliefert:
»Das saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat die Schließung von Möbelhäusern in der Coronakrise nachträglich für unwirksam erklärt.
06.10.2022
Die Regelung im Februar und März 2021 habe die Grundrechte der Firmen auf Berufsausübungsfreiheit und Eigentum verletzt, teilte das Gericht mit. Die Einschränkungen seien zur Verhinderung von Corona-Infektionen nicht notwendig gewesen.
In großen Möbelhäusern könnten Kunden sich besser aus dem Weg gehen, es seien keine Menschenansammlungen zu erwarten. Auch hätten statt einer Schließung mildere Maßnahmen wie eine Masken- oder Testpflicht verhängt werden können. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Die Entscheidung ist unter anderem für etwaige Schadenersatzforderungen von Bedeutung.
Diese Nachricht wurde am 06.10.2022 im Programm Deutschlandfunk gesendet.«
web.archive.org
Hirschhausen, der als Programmpunkt auf dem Medizin+Gewissen-Kongress angeführt wurde ist anscheinend rausgenommen worden. Ob diverse Kritik evtl. nach geholfen hat?
https://www.medizinundgewissen.de/programm
Mal sehen.…
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/oeffentliches-interesse-biontech-aktie-tiefrot-europaeische-staatsanwaltschaft-nimmt-ermittlungen-zu-eu-impfstoff-kaeufen-auf-11798363
So lange die uckermärckische Abrissbirne mit ihren Spießgesell*innen nicht privat dafür aufkommen muss und einfährt, ist das doch vollkommen egal.
So zahlt der Pöbel, im Zweifelsfall per weitergehender Enteignung, wie aktuell schon zur Finanzierung des Ukrainekriegs angedacht.
Inverser Marx: Expropriate the expropriated!
"Die Regelung im Februar und März 2021 habe die Grundrechte der Firmen auf Berufsausübungsfreiheit und Eigentum verletzt, teilte das Gericht mit. "
Diese Begründung ist allerdings sehr interessant, denn demnach wären alle Schließungen auch von Kultur usw. rechtswidrig gewesen.
Ich hätte eher erwartet, dass mit der Verhältnismäßigkeit argumentiert worden wäre oder mit den Grundrechten, denn ein Mensch muss bei einem Umzug, Wohnungsbrand, Neugründung eines Hausstandes einen Zugang zu Möbeln haben. Es ist zutiefst unmenschen, jemanden in einer leeren Wohnung auf dem blanken Boden ohne Küche und Möbel hinvegetieren zu lassen.
Dass bei der Begründung auf die Freiheit der Firmen eingegangen wird, ist merkwürdig, aber vermutlich floss das Geld von dieser Seite aus.
Ob es Schadensersatzansprüche gibt deswegen? OVG ist ja schon eine gewisse Instanzebene.
Das Urteil ist gut und richtig, aber …
"In großen Möbelhäusern könnten Kunden sich besser aus dem Weg gehen, es seien keine Menschenansammlungen zu erwarten."
???
Der Richter war ganz sicher noch nie in einem IKEA.
Was offenbar immer übersehen wird: bei fast allen Stattgaben von Klagen (auch im einstweiligen Rechtschutzverfahren) wurden interessanterweise immer nur die Grundrechte von Firmen als verletzt angesehen (also auch von z.B. GmbHs als juristischen Personen, nur dass niemand denkt, es seien immer Einzelunternehmen, also natürliche Personen gewesen), nicht aber die Grundrechte wie allgemeine Handlungsfreiheit, Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit usw. von echten Menschen (natürlichen Personen) … letztere Klagen wurden praktisch immer abgewiesen. Das hatte die Justiz, allen voran das BVerfG offenbar weit weniger interessiert.