6 Antworten auf „RKI zu FFP-2-Masken: "Keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen"“

  1. Wahr­schein­lich ver­öf­fent­licht man das auf Anra­ten der Rechts­ab­tei­lung. So kann kei­ner behaup­ten, man hät­te über die Risi­ken von FFP2 Mas­ken nicht aufgeklärt. 

    Wer nun eben sei­ne indi­vi­du­el­le Eig­nung zum Tra­gen nicht über­prü­fen und sich ggf. befrei­en lässt (was Ärz­te aber ungern tun, weil sie nicht im Knast lan­den wol­len), trägt die Mas­ke dann eben auf eige­nes Risi­ko. Die Regie­rung ist damit wahr­schein­lich recht­lich gese­hen aus dem Schnei­der und muss nicht für gesund­heit­li­che Schä­den haften.

    Sie zwin­gen uns die Mas­ken also auf. Wol­len aber kei­ne Ver­ant­wor­tung dafür über­neh­men, wenn Men­schen dadurch zu Scha­den kom­men. So wie beim "Imp­fen", hat man es doch schließ­lich "frei­wil­lig" getan.

    1. @King Not­hing:
      "Wahr­schein­lich ver­öf­fent­licht man das auf Anra­ten der Rechtsabteilung." 

      Ich den­ke, die Erklä­rung ist ein­fa­cher: Die meis­ten Men­schen im RKI sind ver­nünf­tig und ehr­lich, und erzäh­len kei­nen Mist, wenn sie dazu nicht gezwun­gen wer­den. Sub­al­ter­ne sind zu unwich­tig, um sie zu manipulieren.

      Sie­he die Ver­öf­fent­li­chun­gen des offi­zi­el­len "Seu­chen­ra­dars", der AG Influ­en­za ("Coro­na" inklu­si­ve). Nach wie vor kei­ne "Pan­de­mie" zu sehen:
      https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2021_2022/2022–35.pdf

  2. Das RKI hat­te 2020 auch noch zum The­ma FFP2-Mas­ken die Arbeit einer Uni­ver­si­tät ver­linkt, die davor warnt, dass die CO1/­CO2-Rück­at­mung schon nach weni­gen Minu­ten gefähr­li­che Men­gen errei­chen kann.

    Laut Gesetz ist das RKI übri­gens dazu ver­pflich­tet, selbst­stän­dig For­schung zu betrei­ben. Das war ja der Grund für Lan­kas ursprüng­li­ches Masern-Beweis-Preis­aus­schrei­ben, das er dann aber auf Publi­ka­tio­nen aus aller Welt aus­ge­wei­tet hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.