SARS, COVID-19 und die Macht der Definition

Von SARS, dem Vorgänger von COVID-19, haben Europäer nur wenig mitbekommen. In den Jahren 2002 und 2003 gab es zunächst in China (Guandong) einige Fälle, dann tauchte das Schwere Akute Respiratorische Syndrom in Hongkong, Taiwan, Singapur, Vietnam (Hanoi), Philippinen, Australien, Kanada (Toronto) und nur sporadisch in einigen weiteren Ländern auf. Laut Zählung der Weltgesundheitsorganisation WHO waren „8.439 Menschen betroffen und 812 sind an SARS gestorben“ [1], was vor allem zu einer medialen Panikreaktion führte.

Quelle: https://ronyeany.wordpress.com/2003/05/02/sars-is-the-new-anthrax/

In Deutschland gab es 9 Fälle, der SPIEGEL setzte „SARS – Wissenschaftler im Wettlauf gegen die erste globale Seuche des 21. Jahrhunderts“ auf das Titelblatt und schrieb:

Der von Gänsen, Enten, Schweinen und Menschen überfüllte Süden Chinas mit seinem tropischen Klima gilt Mikrobiologen als Hexenküche, aus der immer neue Erreger hervorblubbern. Das Bedürfnis vieler Einheimischer, ihren Schnodder loszuwerden, verschlimmert die Seuchengefahr. […] Jederzeit muss damit gerechnet werden, dass sich ein neuer Gruselkeim auf den Weg macht, um die Menschheit anzugreifen - vielleicht sogar in Europa und direkt an der Grenze zu Deutschland.“ [2]

Man war auf alles vorbereitet, doch dann war SARS plötzlich verschwunden.

Im Gegensatz zu SARS1 ist SARS2 (der Einfachheit halber verwende ich im folgenden diese Bezeichnungen) ausgesprochen dauerhaft. Ein wichtiger Grund, vermutlich sogar der wichtigste, für den Unterschied liegt in den unterschiedlichen Falldefinitionen. Durch die Definition, die fast ohne Test auskam, dauerte es vom Kommen bis zum Gehen von SARS1 nur einige Monate, während für SARS2 kein Ende in Sicht ist, jedenfalls nicht mit dieser Definition, die ausschließlich auf dem Test - genauer der PCR [3] - beruht.

SARS1 – Definition mit Grenzen

Für SARS1 hatte die WHO zunächst eine auf klinischen, epidemiologischen und zeitlichen Kriterien beruhende Definition verfasst (meine Zusammenfassung):

Ein Verdachtsfall (Suspect case) musste nach dem 1. November 2002 vorkommen UND diese Kriterien erfüllen:
Fieber über 38°C
UND Husten ODER Atembeschwerden
UND innerhalb von 10 Tagen vor Einsetzen der Symptome naher Kontakt zu einem Verdachts- ODER wahrscheinlichen Fall ODER ein Aufenthalt (Reise, Wohnort) in einem Gebiet mit kürzlicher lokaler Übertragung von SARS1

Zum wahrscheinlichen Fall (Probable case) wurde ein Verdachtsfall mit dem radiologischen Nachweis von Lungeninfiltraten, die auf einer Röntgen-Thoraxaufnahme vereinbar sind mit einer Pneumonie oder einem Atemnotsyndrom

Zudem gab es ein Ausschlusskriterium: Ein Fall sollte ausgeschlossen werden, wenn eine alternative Diagnose die Krankheit vollständig erklären konnte [4]

Die PCR kam damals zu spät, um noch eine große Rolle in der Definition zu spielen. Diese Methode war noch nicht so sehr Routine wie heute, außerdem hatte man zunächst ein anderes Virus im Verdacht. Am 10. April 2003 erschienen dann die entscheidenden Veröffentlichungen – darunter die von Drosten et al. mit den „Schlussfolgerungen: Das neue Coronavirus könnte eine Rolle bei der Verursachung von SARS haben“ – vorab online, die Publikation in Druckform war am 15. Mai. [5]

Die WHO nahm zum 1. Mai 2003 Tests einschließlich der PCR in die Definition auf, um einen Verdachtsfall zu einem wahrscheinlichen Fall zu erklären. [4] Damit war die Anzahl derjenigen, die getestet wurden, sehr begrenzt, da sowohl Symptome als auch eine epidemiologische Verbindung Voraussetzung für den Test waren:

      • Durch mindestens zwei Krankheitssymptome UND eine epidemiologische Verbindung OHNE Alternativdiagnose NACH dem 1.11.2002 wurde man zum Verdachtsfall.
      • Vom Verdachtsfall aus stieg man durch einen positiven Röntgenbefund ODER einen positiven Test (u.a. PCR) zum wahrscheinlichen Fall auf.
      • Einen bestätigten Fall gab es NICHT.

Die Statistik der wahrscheinlichen Fälle bestand also aus zwei verschiedenen Komponenten, die nonchalant zusammengeführt wurden: den Fällen der unterschiedlichen Definitionen vor und nach dem 1. Mai 2003. Die Hürden, die vor dem Test standen, verringerten sogar die Fallzahlen, da ein Teil der Verdachtsfälle negativ getestet wurde. Das führte dazu, dass die WHO am Ende für die USA 29 wahrscheinliche Fälle zählte, die US-amerikanischen Centers for Disease Control CDC nur 8, „bestätigt durch Labornachweis von SARS-CoV“. [6]

Im Mai hatte die Epidemie bereits ihren Höhepunkt überschritten, im Juni war es vorbei mit SARS1:

Die Tatsache, dass die SARS-Definition sowohl die begründete Möglichkeit eines Kontaktes mit einem vorhergehenden Fall als auch Symptome erforderte, ermöglichte das Ausbrennen der Epidemie. Sobald jeder in Quarantäne war, war der Kontakt mit einem existierenden Fall höchst unwahrscheinlich, die Tests hörten auf und die Ärzte konnten ihren Sieg erklären.“ [7]

Aufstieg und Fall der SARS1-Epidemie [8]
Aufstieg und Fall der SARS1-Epidemie [8]
Einige Monate später, als SARS1 schon lange verschwunden war, wurde die Falldefinition von der WHO überarbeitet und vom Robert-Koch-Institut RKI übernommen. Sie wird hier ausführlich zitiert, um einen Eindruck von dieser – verglichen mit den heutigen Verhältnissen – ausgefeilten Definition zu vermitteln:

Klinischer SARS-Fall
Die folgende klinische Falldefinition wurde für Anforderungen der infektionsepidemiologischen Surveillance entwickelt und gilt nur für Fälle im Rahmen des Krankenhaus-SARS-Frühwarnsystems oder eines vergleichbaren Ausbruchsgeschehens.

Ausschlusskriterium:
Gesicherte alternative Diagnose, die das Krankheitsbild vollständig erklären kann.

Ein klinischer SARS-Fall ist - unter Berücksichtigung des Ausschlusskriteriums - ein Patient mit Fieber (≥ 38°C)
UND
mindestens einem Symptom einer Atemwegserkrankung (Husten, Atembeschwerden, Kurzatmigkeit)
UND
radiologischen Zeichen von Lungeninfiltraten vereinbar mit Pneumonie oder Atemnotsyndrom
ODER Autopsiebefunden vereinbar mit Pneumonie oder Atemnotsyndrom.

Klinisch-laborbestätigter SARS-Fall
Ein Labortest auf SARS-CoV ist v.a. dann durchzuführen, wenn die Bedingungen einer SARS-Frühwarnung gegeben sind, d.h. zur eventuellen Bestätigung der Fälle, die die klinische Falldefinition im Rahmen einer SARS-Frühwarnung erfüllen. Zusätzlich wäre dann auch bei anderen erkrankten Personen, die der selben Pflege- bzw. Behandlungseinheit zuzuordnen sind, die die klinische Falldefinition aber (noch) nicht erfüllen, die Durchführung eines Labortests sinnvoll, um weitere mögliche SARS-Erkrankungen frühzeitig abzuklären.

Caveat [Vorbehalt]: Ein negatives Testergebnis schließt SARS nicht aus.

Außerhalb einer SARS-Frühwarnung kann in Einzelfällen (s. Abschnitt 4) die Durchführung eines Labortests auf SARS-CoV erwogen werden; sie wird aber nicht als routinemäßige Maßnahme empfohlen.

Ein klinisch-laborbestätigter SARS-Fall ist - unter Berücksichtigung des Ausschlusskriteriums - ein Patient, der mindestens eines der drei o.g. Kriterien eines klinischen SARS-Falls erfüllt
UND
bei dem ein SARS-Coronavirus-Nachweis vorliegt.

SARS-Coronavirus-Nachweis

Ein SARS-Coronavirus-Nachweis liegt vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

        1. a) positive PCR für SARS-CoV

positive PCR mit einer validierten Methode aus mindestens zwei verschiedenen klinischen Materialien (z.B. Nasen-Rachen-Abstrich und Stuhl) ODER
dem gleichen klinischen Material, wenn es bei mindestens zwei Gelegenheiten während des Krankheitsverlaufs entnommen wurde (z.B. aufeinander folgende Nasen-Rachen-Aspirate) ODER
mindestens zwei Nukleinsäureaufarbeitungen aus dem selben klinischen Material.

        1. b) Serokonversion im ELISA oder IFA

Ein negativer Antikörpertest in Serum aus der Akutphase gefolgt von einem positiven Antikörpertest in Serum aus der Genesungsphase (im Abstand von 10 - 14 Tagen) bei paralleler Testung ODER
mindestens vierfacher Titeranstieg zwischen Seren aus der Akut- und Genesungsphase (im Abstand von 10 - 14 Tagen) bei paralleler Testung.

        1. c) Virusisolierung

Isolierung des SARS-CoV in Zellkultur aus beliebigem Material
UND PCR-Bestätigung mit einer validierten Methode oder durch Sequenzierung nach Amplifizierung geeigneter Genomabschnitte durch PCR.“ [9]

Hier wurde die Kategorie der Bestätigung eingeführt, wodurch das Provisorium des wahrscheinlichen Falls überflüssig wurde. Zum Fall wurde man entweder durch mehrere Krankheitssymptome oder durch ein Symptom plus Test, eine epidemiologische Verbindung wurde nicht mehr vorausgesetzt:

      • Durch 3 Krankheitssymptome OHNE Alternativdiagnose wurde man zum klinischen Fall.
      • Durch 1 Krankheitssymptom OHNE Alternativdiagnose MIT positivem Test (validierte PCR oder Antikörper-Test) wurde man zum klinisch-laborbestätigtem Fall.

Ein eklatanter Gegensatz zu heute ist die Abwesenheit von asymptomatischen Fällen, die durch die SARS1-Definitionen nicht entstehen konnten, da nur bei Vorliegen von Symptome getestet wurde. Es gab sie also auch nach Testeinführung nicht, höchstens können „SARS-CoV-Nachweise […] als Zufallsbefund bei asymptomatischen Personen erfolgen.“ Die wurden aber nicht gemeldet: „Die Meldung an die WHO erfolgt [...] nicht jedoch, wenn positive Laborbefunde zu asymptomatischen Personen vorliegen oder wenn zu symptomatischen Personen keine Laborbestätigung vorliegt.“ [9]

Für den weiteren Verlauf von SARS1 war also geplant, als bestätigten Fall an die WHO zu melden, wer sowohl einen positiver Test - PCR und weitere Methoden - als auch wenigstens ein Symptom hatte. Wie auch heute bei SARS2 hätte ein klinischer Befund allein nicht ausgereicht, anders als jetzt nur ein Laborbefund aber auch nicht.

Der Vorbehalt (Caveat), dass ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht ausschließt, ist richtig. Kein Test ist zu 100% sensitiv (empfindlich), es gibt immer einen Anteil falsch-negativer Resultate, also Virusträger, die nicht erkannt werden. Dass es aber auch falsch-positive Resultate, also Virusfreie mit positivem Test gibt, da kein Test zu 100% spezifisch (genau) ist, blieb unerwähnt. Bei SARS1 war das nicht von Bedeutung, bei SARS2 dagegen führt dieser Umstand im Zusammenhang mit der Definition in die Katastrophe.

SARS2 – Definition ohne Grenzen

So unvollkommen die SARS1-Definition auch war, wir wären in einer sehr viel besseren Situation, wenn es jetzt eine entsprechende Falldefinition für SARS2 gäbe. Anfang 2020 gab es noch eine klinisch-epidemiologische Definition mit optionalem Test [10], dann erschien die aktuelle Definition, die SARS2 in wesentlichen Punkten anders definiert als SARS1 und eine dreistufige Hierarchie hat (meine Zusammenfassung):

Ein Verdachtsfall (Suspect case) muss diese Kriterien erfüllen:

akute Atemwegserkrankung (Fieber und mindestens ein Zeichen/Symptom einer Atemwegserkrankung, z.B. Husten, Kurzatmigkeit)
UND Reiseaufenthalt oder Wohnort an einem Ort, wo es Berichte von lokaler Übertragung von SARS2 innerhalb von 14 Tagen vor Symptombeginn
ODER
irgend eine akute Atemwegserkrankung
UND Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen SARS2-Fall in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn
ODER
schwere akute Atemwegserkrankung (Fieber und mindestens ein Zeichen/Symptom einer Atemwegserkrankung, z.B. Husten, Kurzatmigkeit UND Krankenhausaufenthalt)
UND die Abwesenheit einer alternativen Diagnose, die das klinische Bild vollständig erklärt.

 Zum wahrscheinlichen Fall (Probable case) wird ein Verdachtsfall, bei dem der Test auf SARS-CoV-2 laut Laborauskunft uneindeutig ist
ODER
ein Verdachtsfall, für den der Test aus irgend einem Grund nicht gemacht werden konnte

Ein bestätigter Fall (Confirmed case) ist:

eine Person mit laborbestätigter COVID-19-Infektion, unabhängig von klinischen Zeichen und Symptomen. [11]

Neu ist der bestätigte Fall, der die höchste Stufe darstellt und ohne klinische oder epidemiologische Voraussetzungen auskommt. Ein bestätigter Fall muss keine Stufen durchlaufen haben und entscheidend ist demnach der Test - die PCR -, denn nur dadurch wird ein Fall bestätigt. Das RKI hat eine im Detail abweichende, aber auf dieselbe Konsequenz hinauslaufende Falldefinition erstellt. Sie wird hier ausführlich zitiert, um zu zeigen, was jetzt ein „Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall“ ist:

A. Klinisch diagnostizierte Erkrankung
Entfällt.

B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) in einer medizinischen Einrichtung, einem Pflege oder Altenheim).
Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Kontakt zu einem bestätigten Fall).

C. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19 und labordiagnostischer Nachweis.

D. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das weder die Kriterien für das spezifische noch für das unspezifische klinische Bild von COVID-19 erfüllt. Hierunter fallen auch asymptomatische Infektionen.

E. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht erhoben).

Zusatzinformation
Für den Ausschluss von Fällen sollten die Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beachtet werden. Ein negatives PCR-Ergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit SARSCoV-2 nicht vollständig aus. Falsch-negative Ergebnisse können z.B. aufgrund schlechter Probenqualität, unsachgemäßem Transport oder ungünstigem Zeitpunkt (bezogen auf den Krankheitsverlauf) der Probenentnahme nicht ausgeschlossen werden.

Referenzdefinition
In Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts, die nicht nach Falldefinitionskategorien differenzieren (z.B. wöchentliche "Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten" im Epidemiologischen Bulletin), werden nur Fälle der Kategorie C, D und E gezählt.“ [12]

Das klinische Bild ist wie bei der WHO auch hier völlig irrelevant. Da „A. Klinisch-diagnostizierte Erkrankung“ ganz entfällt und „B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung“ zwar an das RKI gemeldet wird, aber keinen Eingang in die Fallstatistik findet, bestehen die täglich publizierten RKI-Fallzahlen aus C, D und E - also positiv Getesteten mit passenden, unpassenden, unbekannten oder fehlenden Symptomen (auch hier werden nonchalant die Daten aus vorheriger und dieser Definition verbunden, als sei das alles dasselbe).

Da sind sie also, die asymptomatischen Fälle, die bei SARS1 höchstens als Zufallsbefund auftrafen und nicht einmal an die WHO gemeldet wurden. Jetzt machen sie einen Gutteil der Statistik aus und werden verdächtigt, ungewollt und unbemerkt andere zu infizieren. Bei SARS1 gab es aber keine unkontrollierten Ausbrüche, obwohl das Virus so gleich ist, dass die SARS2-PCR damit reagieren würde: „Es stimmt, [...], rein theoretisch würde dieser Test gegen das alte SARS-Coronavirus reagieren.“ [13] Definitiv anders ist die Definition mit der PCR als absolutem Kriterium.

Ein bestätigter Fall wird NUR durch die PCR definiert, man kommt OHNE Voraussetzungen dorthin

Ein Test, der das leisten soll, müsste perfekt sein. Die PCR ist es nicht. Dass es falsch-negative Ergebnisse geben kann, wird wieder hervorgehoben, die möglichen falsch-positiven Ergebnisse werden wieder verschwiegen. In den Hinweisen zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des RKI heißt es lediglich: „Es steht inzwischen eine Reihe von kommerziellen Testsystemen mit hoher Spezifität zur Verfügung. […] Bei niedriger Prävalenz und niederschwelliger Testindikation (einschließlich der Testung asymptomatischer Personen) werden an die Spezifität der Teste im Hinblick auf den positiven Vorhersagewert hohe Anforderungen gestellt.“ [14] Keine PCR kann das leisten, und so wird das Problem ignoriert, dass in der der RKI-Fallstatistik nach konservativen Schätzungen ein Anteil von falsch-Positiven in hoher fünfstelliger Höhe enthalten ist. [15]

SARS1 vs. SARS2 – Erst Ende ohne Schrecken, dann Schrecken ohne Ende

Kurzgefasst ist es der Stellenwert der PCR, der die Definitionen von SARS1 und SARS2 unterscheidet. Dadurch gab es 2002/3 insgesamt nur wenige und vor allem keine asymptomatischen Fälle. Bei SARS2 dagegen kann jeder getestet werden und so werden endlos positive Testergebnisse generiert. Ob es nun symptomatische oder asymptomatische Fälle, richtig-positive oder falsch-positive Resultate sind, die Fallstatistik steigt unaufhaltsam.

Die falsch-positiven Fälle führen zu immer mehr Hilfshypothesen, da ihre erratische Verteilung keine vernünftige Epidemiologie zulässt und zu einer Ansammlung von immer mehr Symptomen im Syndrom COVID-19. Die Liste von Akut- und Spätfolgen, die der Infektion – genauer: einer positiven PCR - zugeschrieben werden, wird fast täglich länger, die der angenommenen Infektionswege ist beachtlich. Und dabei bewegt sich das, was dem Virus an Verbreitungsmöglichkeiten und Pathogenität zugeschrieben wird, immer mehr ins Phantastische.

Schließlich und vor allem führen blinder Glaube an die PCR und fahrlässiger Umgang mit ihr zu einer Endlos-Pandemie, da es sogar in völliger Abwesenheit von Virus und Krankheit positive Ergebnisse gibt. Mit dieser Definition und diesem Test ist kein Ende des Schreckens in Sicht.

Was bleibt, sind Fragen:

Hätte es 2002/3 mit der SARS2-Defintion von heute eine nicht endende Pandemie gegeben?

Wäre heute mit der SARS1-Definition von 2003 die Pandemie schon vorbei?

Welchen vernünftigen Grund gab es, die Definition so auf den Test zu fokussieren?

Kann es dafür überhaupt einen vernünftigen Grund geben?

Wer hat das beschlossen?

Und wie kommt man da nur wieder raus?

Hervorhebungen in blau sind von mir

[1] WHO 5.7.2003: SARS outbreak contained worldwide
https://www.who.int/mediacentre/news/releases/2003/pr56/en/

[2] Jörg Blech: Wettlauf mit dem Lungenfieber. Spiegel 5.5.2003
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-27007559.html

[3] Erklärung der Polymerase-Kettenreaktion (PCR)
http://www.biologie-schule.de/polymerase-kettenreaktion-pcr.php (kurz)
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/3527600418.bipcrbasicd0016 (lang)

[4] WHO: Case Definitions for Surveillance of Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS)
(revised 1 May 2003)
https://www.who.int/csr/sars/casedefinition/en/

[5 Drosten C et al. Identification of a novel coronavirus in patients with severe acute respiratory syndrome. N Engl J Med. 2003 May 15; 348(20): 1967–76.
https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa030747

[6] SARS: Implications of the Changing Case Definition von Gabriel Lai 30.04.2004
www.jhsph.edu/offices-and-services/practice-and-training/_documents/materials/Gabriel_Lai.pdf

[7] David Crowe: Flaws in Coronavirus Pandemic Theory (Version 8.5. vom 06.06.2020) S.7f
https://theinfectiousmyth.com/book/CoronavirusPanic.pdf

[8] https://www.researchgate.net/figure/The-Rise-and-Fall-of-the-SARS-Epidemic-7_fig1_339484995
Der Kanadier David Crowe hat sich ausführlich mit SARS1 beschäftigt und ein Buch darüber begonnen, aus dem auch diese Graphik stammt: http://theinfectiousmyth.com/book/SARS.pdf
Das RKI hatte auch eine SARS-Statistik, die zwar auf anderen Daten beruhte, aber einen entsprechenden Verlauf nahm (Epidemiologisches Bulletin 20.2.2004 S. 63):

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Erreger_ausgewaehlt/SARS/SARS_pdf_02.pdf?__blob=publicationFile

[9] Zur fortgesetzten SARS-Surveillance in Deutschland / Empfehlung der WHO zur Einrichtung eines Krankenhaus-SARS-Frühwarnsystems, angepasst an die Situation in Deutschland durch das RKI / Stand: 8. Januar 2004
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/S/SARS/Surveillance.pdf?__blob=publicationFile

[10] Surveillance case definitions for human infection with novel coronavirus (nCoV)
Interim guidance v2 / 15 January 2020 / WHO/2019-nCoV/Surveillance/v2020.2
https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/20200115-surveillance-case-definitions-ncov-final.pdf?sfvrsn=bee0de9b_2&download=true

[11] Coronavirus disease 2019 (COVID-19) Situation Report – 61
www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/situation-reports/20200321-sitrep-61-covid-19.pdf

[12] Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern. Stand 29.05.2020. Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) (SARS-CoV-2).
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile

[13] Christian Drosten: (16) Coronavirus-Update: Brauchen Abkürzungen bei der Impfstoffzulassung / NDR-Podcast vom 18.03.2020
https://www.ndr.de/nachrichten/info/16-Coronavirus-Update-Wir-brauchen-Abkuerzungen-bei-der-Impfstoffzulassung,podcastcoronavirus140.html

[14] Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html

[15] PCR-Spezifität: Auswirkungen auf Fallzahlen und R-Wert
https://www.corodok.de/pcr-spezifitaet-auswirkungen/

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