Sie sind nicht "vollständig geimpft". Das werden Sie auch nie sein.

"Das ist ein Ziel für Gemeinschaften oder Nationen, nicht für Einzelpersonen", so heißt es in einem Artikel auf washing​ton​post​.com am 22.10. Es fin­den sich dort bemer­kens­wer­te Erkenntnisse für ein Blatt, des­sen Aufsichtsratsvorsitzender jahr­zehn­te­lang Warren Buffett hieß und das jetzt dem Amazon-Chef Jeff Bezos gehört. Am Beispiel von Colin Powell wird verdeutlicht:

»Die Verwendung des Begriffs "voll­stän­dig geimpft" ist auch nicht nur bei Powell üblich, obwohl die Berichterstattung über sei­nen Tod deut­lich gemacht hat, dass der Begriff in vie­len Fällen unan­ge­mes­sen ist, vor allem weil es kei­nen Konsens dar­über gibt, was er bedeutet. 

Wie wir wäh­rend die­ser Pandemie gese­hen haben, sind eine prä­zi­se Sprache und Transparenz bei der Abgrenzung von Bekanntem und Unbekanntem der Schlüssel zu einer wirk­sa­men Reaktion der öffent­li­chen Gesundheit. Ein fal­sches Vertrauen – oder ein über­trie­be­nes Risiko – kann die Glaubwürdigkeit, die für den Erfolg der Coronavirus-Impfkampagne und künf­ti­ger Kampagnen so wich­tig ist, dau­er­haft beschädigen.

Die zen­tra­le Debatte unter Immunologen und Experten für Infektionskrankheiten – zumin­dest in den Vereinigten Staaten – betrifft der­zeit die Auffrischungsimpfungen. Es ist klar gewor­den, dass eini­ge Menschen von zusätz­li­chen Impfungen pro­fi­tie­ren wer­den (drit­te Dosis der mRNA-Impfstoffe und zwei­te Dosis der Johnson & Johnson-Impfstoffe) und eben­so klar, dass ande­re nicht davon pro­fi­tie­ren werden…«

Vollständig verheiratet

»Bis 2021 war "voll­stän­dig geimpft" eben­so wenig eine Standardformulierung wie "voll­stän­dig ver­hei­ra­tet" oder "voll­stän­di­ger Hochschulabschluss". Normalerweise wird eine Person als "geimpft" oder "unge­impft" betrach­tet. Technische Unterscheidungen kön­nen kli­nisch ver­wen­det wer­den, um Grauzonen zu beschrei­ben – ein klei­nes Kind oder ein Welpe, bei­spiels­wei­se zwi­schen zwei Dosen Masern- oder Tollwutimpfstoff, kann zum Zwecke der logi­sti­schen Kommunikation zwi­schen Ärzten als "teil­wei­se geimpft" betrach­tet wer­den. Aber eine sol­che Bezeichnung wür­de nicht bedeu­ten, dass das Kind oder der Welpe geschützt ist…

Derzeit sagen die Centers for Disease Control and Prevention, dass Menschen "2 Wochen nach ihrer zwei­ten Dosis" von Pfizer oder Moderna oder "2 Wochen nach einer Einzeldosis Impfstoff" wie Johnson & Johnson voll­stän­dig geimpft sind. Diese Definition ist bereits über­holt; seit letz­tem Monat emp­fiehlt die Behörde auch eine drit­te Dosis des Pfizer-Impfstoffs für Hochrisikogruppen nach sechs Monaten. Es wird erwar­tet, dass die Empfehlung bald auf alle über 40-Jährigen aus­ge­dehnt wird. Es gibt berech­tig­te Meinungsverschiedenheiten unter den Experten und eine wich­ti­ge Debatte über die Zweckmäßigkeit eines sol­chen Schrittes, der Teil des Versuchs ist, "voll­stän­dig geimpft" zu definieren…

Die Berichte über Powells Impfstatus sind nicht nur ein gefun­de­nes Fressen für Rechtsextremisten und Verschwörungstheoretiker, son­dern tra­gen auch zur ech­ten Besorgnis über "Durchbruchsinfektionen" bei Hochrisikopersonen bei. (Individuelle Erzählungen kön­nen über­zeu­gen­der sein als 99 Prozent der Statistiken, so mein Mechaniker [mecha­nic].) Solche Anekdoten wer­den noch ein­fluss­rei­cher, wenn die offi­zi­el­len Botschaften irre­füh­rend oder wider­sprüch­lich sind: Ich dach­te, ich sei voll­stän­dig geimpft; jetzt sagen Sie, ich sei es nicht? Wenn Impfstoffe wir­ken, war­um kann eine voll­stän­dig geimpf­te Person trotz­dem ster­ben?«

"Ungeimpfte" als immerwährender Vorwand. Die fünfte oder sechste Schwimmweste

»Die Antwort ist, dass sie immer noch ster­ben kön­nen, genau­so wie eine Person, die "voll ange­schnallt" ist, ster­ben kann. Inwieweit jeder von uns durch eine Impfung geschützt ist, hängt nicht nur davon ab, wie vie­le Impfungen wir erhal­ten und wie gut unser Immunsystem dar­auf anspricht. Es hängt auch von den Menschen um uns her­um ab. In Israel müs­sen sich seit die­sem Monat alle Bürger drei­mal imp­fen las­sen, um als "voll­stän­dig geimpft" zu gel­ten, und ange­sichts der fort­schrei­ten­den Ausbreitung des Virus wur­de für jeden Bürger eine vier­te Dosis sicher­ge­stellt. Ungeimpfte Menschen sind dort drei­mal so häu­fig ins Krankenhaus ein­ge­lie­fert wor­den wie ihre geimpf­ten Mitbürger. Aber über­all dort, wo Menschen unge­impft blei­ben, könn­te es sein, dass Hochrisikogruppen über eine fünf­te oder sech­ste Dosis dis­ku­tie­ren. Das wäre so, als wür­de man eine fünf­te oder sech­ste Schwimmweste tra­gen, wäh­rend ande­re noch kei­ne haben: Das ist nicht nur unge­recht, son­dern auch weit weni­ger effek­tiv, als dafür zu sor­gen, dass alle eine Jacke haben. Und Schiffbrüchige kön­nen immer noch an Unterkühlung, Dehydrierung oder Herzinfarkt lei­den, egal wie vie­le Schwimmwesten sie anzie­hen. Die Tatsache, dass geimpf­te Menschen in den Vereinigten Staaten an Covid-19 ster­ben, spie­gelt kein grö­ße­res Versagen wider als das aller ande­ren, sich imp­fen zu las­sen und das Virus in die Dunkelheit zu verdrängen.«

Zum Schluß wird ge-Biden‑t, ge-Merkel‑t und ge-Pfizer‑t

»Wenn der Begriff "voll­stän­dig geimpft" sinn­voll ist, dann eher auf der Ebene der Bevölkerung als auf der des Einzelnen. Es gibt wahr­schein­lich kei­ne Impfstoffmenge, die garan­tie­ren kann, dass ein 84-Jähriger mit Blutkrebs abso­lut vor Covid-19 geschützt ist – oder vor irgend­et­was ande­rem. Wenn Menschen alt und krank sind, kann selbst eine leich­te Krankheit sie in ein Atem- oder Herzversagen stür­zen. Ziel der Impfung ist es, ein Virus aus einer Bevölkerung zu ver­trei­ben. Das bedeu­tet, dass alle Menschen ihre erste und zwei­te Dosis erhal­ten, so dass jeder funk­tio­nell geschützt ist.

Das Ziel einer Schule, eines Unternehmens, einer Stadt oder einer Nation könn­te eher dar­in bestehen, voll­stän­dig geimpft zu sein. Und im Idealfall für die gan­ze Welt. Je mehr wir dies aus den Augen ver­lie­ren und uns statt­des­sen auf Auffrischungsimpfungen und die äthe­ri­sche Vorstellung eines "voll­stän­dig opti­mier­ten Individuums" kon­zen­trie­ren, desto mehr haben wir zu ver­lie­ren, und desto län­ger wird die Pandemie andau­ern, wobei Dosen gehor­tet und auf Hochrisikopersonen geschich­tet wer­den – wäh­rend die Ungeimpften die Schuld für die fort­ge­setz­te Verbreitung des Virus auf die Impfstoffe schie­ben und nicht auf sich selbst.«

Nur, aus der Nummer kom­men sie nicht raus. So wie der Alptraum des "Heute gehört uns Deutschland, und mor­gen die gan­ze Welt" schei­tern muß­te, wird auch der des "Wir imp­fen die gan­ze Welt" nicht auf­ge­hen. Niemand wird alle Menschen "voll­stän­dig ver­hei­ra­ten" können.

20 Antworten auf „Sie sind nicht "vollständig geimpft". Das werden Sie auch nie sein.“

  1. war­um ist die­ser arti­kel erstaun­lich? was macht die­sen arti­kel erstaun­lich dadurch, daß auf bezos und buf­fett ver­wie­sen wird?
    ist die­ser arti­kel erstaun­lich, war er klingt, als sei er von gates geschrie­ben oder von merkel?
    hät­te buf­fett einen arti­kel, geschrie­ben von gates oder mer­kel, abgelehnt?

  2. "Major stock­hol­ders
    […]
    Nash Holdings (Jeff Bezos) (2013–present)"

    https://​en​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​T​h​e​_​W​a​s​h​i​n​g​t​o​n​_​P​ost

    "On August 5, 2013, Bezos announ­ced his purcha­se of The Washington Post for $250 mil­li­on in cash, at the sug­ge­sti­on of his fri­end, Don Graham​.To exe­cu­te the sale, he estab­lished limi­t­ed lia­bi­li­ty com­pa­ny Nash Holdings to ser­ve as a hol­ding com­pa­ny through which he would own the news­pa­per. The sale clo­sed on October 1, 2013, and Nash Holdings took control."

    https://​en​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​J​e​f​f​_​B​e​zos

    P.S.: Verdammt, jetzt hab' ich 'nen Ohrwurm – "Heute imp­fen wir Deutschland, und mor­gen die gan­ze Welt…"

  3. Danke für den Hinweis auf die Effizienz einer prä­zi­sen Sprache und nach­voll­zieh­ba­ren Transparenz; wir wer­den es den" Regierungen" mitteilen.

  4. "Wichtige Grundsatzentscheidung zum sog. "Masernschutzgesetz" erstritten – 

    Landeshauptstadt Magdeburg kas­siert ver­dien­te und deut­li­che Niederlage
    Zum sog."Masernschutzgesetz", das gegen­über der Öffentlichkeit eine enor­me Gefahr durch Masern sug­ge­riert, hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski für sei­ne Man- dant­schaft eine weg­wei­sen­de Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg erstrit­ten. Die aus­führ­li­che Pressemitteilung ist als PDF bei­gefügt. Der Mandant ist Mitkläger der Arbeitsgemeinschaft Masernschutzgesetz (vgl. http://​www​.unver​letz​lich​.de ). .."

    https://​www​.rechts​an​walt​-ver​fas​sungs​recht​.de/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​W​i​c​h​t​i​g​e​_​G​r​u​n​d​s​a​t​z​e​n​t​s​c​h​e​i​d​u​n​g​_​z​u​m​_​s​o​g​.​_​M​a​s​e​r​n​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​_​e​r​s​t​r​i​t​t​e​n​_​-​_​L​a​n​d​e​s​h​a​u​p​t​s​t​a​d​t​_​M​a​g​d​e​b​u​r​g​_​k​a​s​s​i​e​r​t​_​v​e​r​d​i​e​n​t​e​_​u​n​d​_​d​e​u​t​l​i​c​h​e​_​N​i​e​d​e​r​l​a​g​e​t​zes

    "Verschnaufpause in Magdeburg…

    Ihr wer­det es mir viel­leicht nicht glau­ben, aber es gibt doch noch Gerichte in Deutschland, die arbei­ten. Unsere Beschwerdeführer-Familie aus Magdeburg hat Post vom OVG bekom­men mit einem Beschluss, der in man­chen Punkten auch für den einen oder ande­ren aus dem Kanal inter­es­sant sein könnte.

    Zuerst ein­mal das Wichtigste: Bis zur Hauptsache-Entscheidung ist der Impfzwang für das Magdeburger Mädchen aus­ge­setzt, d.h. der Vater muss vor­erst nicht dazu ein­wil­li­gen, dass sei­ne Tochter in näch­ster Zeit geimpft wird und auch das Zwangsgeld erst ein­mal nicht bezah­len oder mit Zwangshaft rechnen 

    U.a. hat das OVG eine Auffassung bzgl. eines Zwangsgeldbescheides, die sehr dif­fe­ren­ziert ist. Nach Auffassung des Gerichts muss ein Bescheid, wenn bei­de Eltern einer Impfung nicht zustim­men, gegen bei­de Eltern gerich­tet seit oder bei­de Eltern müss­ten getrennt von­ein­an­der jeweils einen erhal­ten. In Magdeburg rich­te­te sich der Bescheid ja nur gegen den Vater. Formfehler.
    Wenn nur ein Elternteil der Impfung ent­ge­gen steht, dürf­te das Elternteil, das zur Impfung ein­wil­li­gen wür­de, jedoch nicht belangt wer­den, son­dern ein sol­cher Bescheid dürf­te nur gegen das Elternteil, das nicht ein­wil­ligt, gerich­tet sein.
    Macht jetzt nicht unbe­dingt Sinn, wenn dadurch die gemein­sa­me Familienkasse bela­stet wird, aber durch­aus bei getrennt leben­den Eltern, die das gemein­sa­me Sorgerecht haben.

    Was eben­falls Seitens des OVG sehr schön her­aus­ge­ar­bei­tet wur­de, sind die Unterschiede zwi­schen den Eilverfahren am BVerfG vom Mai 2020 und der Tatsache, dass es in Magdeburg um ein Schulkind geht, so dass sich die Eltern eben nicht dem Vorlegen eines Nachweises über den Masernschutz ent­zie­hen kön­nen, indem sie ihr Kind ein­fach nicht in der Einrichtung = Schule betreu­en las­sen, wie es bei Kita-Kindern der Fall ist.
    Insofern lässt das Gericht zumin­dest durch­blicken, dass ein Eilverfahren am BVerfG mit schul­pflich­ti­gen Kindern mög­li­cher­wei­se anders aus­ge­gan­gen wäre.

    Genau das haben wir ja ver­sucht, aber das bringt natür­lich nichts, wenn das BVerfG sei­ne Arbeit nicht macht.

    Der Beschluss aus Magdeburg lässt ein wenig wie­der die Hoffnung auf­kei­men, dass es doch noch Gerechtigkeit in Deutschland gibt. Vor allem lese ich dar­aus, dass das Gericht die gan­ze Zeit das Wohl des Kindes im Blick hat­te, des­sen Immunstatus nach einer durch Zwangsgeld oder Zwangshaft erzwun­ge­nen Impfung nicht rück­gän­gig gemacht wer­den kann. Es hat sich nicht beir­ren las­sen von Ränkespielchen zwi­schen dem Gesundheitsamt, dem Rechtsamt und den Eltern.

    Zum Thema Verfassungswidrigkeit wur­de sich natür­lich wie­der nicht geäu­ßert, aber man kann natür­lich auch nicht alles im Eilverfahren von den Richtern erwarten 

    Pressemitteilung folgt."

    https://t.me/s/Masernschutzgesetz/261

    Bitte unter­stützt die Klagen, damit wir aus der Impfzwangnummer wie­der raus­kom­men, DANKE 🙂

  5. Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegen­über Schulen in Bezug auf Corona-Schutzmaßnahmen

    Ausgabejahr 2021
    Erscheinungsdatum 27.10.2021
    Nr. 196/2021

    Beschluss vom 6. Oktober 2021 – XII ARZ 35/21

    Der unter ande­rem für das Familienrecht zustän­di­ge XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat – eben­so wie in meh­re­ren Parallelverfahren – über die Zuständigkeit der Familiengerichte für den Erlass von Anordnungen gegen­über Schulen in Bezug auf das Unterlassen von Corona-Schutzmaßnahmen entschieden.

    Mit einem an das Familiengericht gerich­te­ten Schreiben hat die Beteiligte dar­um nach­ge­sucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB* zu eröff­nen und gegen­über den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihrer 15jährigen Tochter besuch­ten Gesamtschule einst­wei­lig anzu­ord­nen, die schul­in­tern getrof­fe­nen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), ins­be­son­de­re die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Abstandsgebote und gesund­heit­li­che Testungen, vor­läu­fig auszusetzten.

    Das Familiengericht hat den Rechtsweg zu den ordent­li­chen Gerichten für unzu­läs­sig erklärt und das Verfahren an das Verwaltungsgericht ver­wie­sen. Das Verwaltungsgericht hat die ihm über­sand­ten Verfahrensakten an das Familiengericht "zustän­dig­keits­hal­ber zurück­ge­sandt" und dabei den Rechtsstandpunkt ein­ge­nom­men, dass das Familiengericht zustän­dig und die Verweisung an das Verwaltungsgericht wegen eines gro­ben Verfahrensverstoßes nicht bin­dend sei. Daraufhin hat das Familiengericht die Sache dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung des zustän­di­gen Gerichts vorgelegt.

    Über einen nega­ti­ven Kompetenzkonflikt zwi­schen Gerichten ver­schie­de­ner Gerichtszweige ent­schei­det das­je­ni­ge ober­ste Bundesgericht, das einem der betei­lig­ten Gerichte über­ge­ord­net ist und zuerst ange­gan­gen wird, im vor­lie­gen­den Fall somit der Bundesgerichtshof.

    Das Familiengericht hat bei einer Gefährdung des Kindeswohls von Amts wegen die Maßnahmen zu tref­fen, die zur Abwendung der Gefahr erfor­der­lich sind. Dabei kann das Gericht in Angelegenheiten der Personensorge auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten tref­fen (§ 1666 Abs. 1, 4 BGB).

    Der Bundesgerichtshof hat klar­ge­stellt, dass damit jedoch kei­ne Befugnis des Familiengerichts zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegen­über schu­li­schen Behörden ver­bun­den ist. Im Rahmen des schu­li­schen Sonderrechtsverhältnisses sind die zustän­di­gen Behörden ihrer­seits an die das Kindeswohl schüt­zen­den Grundrechte gebun­den. Die gericht­li­che Kontrolle die­ses Behördenhandelns – auch hin­sicht­lich Infektionsschutzmaßnahmen in den jewei­li­gen Schulen – obliegt hier­bei allein den Verwaltungsgerichten.

    Eine Rechtswegverweisung des Familiengerichts an das Verwaltungsgericht kommt jedoch wegen unüber­wind­bar ver­schie­de­ner Prozessgrundsätze des von Amts wegen zu betrei­ben­den fami­li­en­ge­richt­li­chen Verfahrens einer­seits und des Klage- bzw. Antragsverfahrens der Verwaltungsgerichtsbarkeit ande­rer­seits nicht in Betracht. Das fami­li­en­ge­richt­li­che Verfahren war des­halb ohne Rechtswegverweisung einzustellen.

    Die maß­geb­li­che Norm des BGB lau­tet wie folgt:

    § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

    (1) Wird das kör­per­li­che, gei­sti­ge oder see­li­sche Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefähr­det und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzu­wen­den, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu tref­fen, die zur Abwendung der Gefahr erfor­der­lich sind.

    (2) …

    (3) …

    (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

    Vorinstanz:

    AG Wesel – Beschlüsse vom 14. Mai und 28. Juli 2021 – 49 F 76/21

    Karlsruhe, den 27. Oktober 2021

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159‑5013
    Telefax (0721) 159‑5501
    Ergänzende Dokumente

    Beschluss des XII. Zivilsenats vom 6.10.2021 – XII ARZ 35/21 -
    http://​juris​.bun​des​ge​richts​hof​.de/​c​g​i​-​b​i​n​/​r​e​c​h​t​s​p​r​e​c​h​u​n​g​/​d​o​c​u​m​e​n​t​.​p​y​?​G​e​r​i​c​h​t​=​b​g​h​&​A​r​t​=​p​m​&​D​a​t​u​m​=​2​0​2​1​&​n​r​=​1​2​3​4​0​3​&​l​i​n​k​e​d​=​b​e​s​&​B​l​a​n​k​=​1​&​f​i​l​e​=​d​o​k​u​m​e​n​t​.​pdf

    https://​www​.bun​des​ge​richts​hof​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​D​E​/​2​0​2​1​/​2​0​2​1​1​9​6​.​h​t​m​l​?​n​n​=​1​0​6​9​0​868

    1. Wenn das Familiengericht kei­ne Anordnungen gegen­über der Schule tref­fen darf, dann viel­leicht gegen­über ein­zel­nen Lehrern? Andernfalls wür­de §1666 BGB ziem­lich hohl werden.

  6. Wenn doch die Geimpften geschützt sind aber selbst noch Infektoren sind, war­um soll und darf ich als Ungeimpfter denn nicht dem Infektionsrisiko fröh­nen? Manch einer qualmt, manch einer trinkt über den Durst, manch einem ist das per­sön­li­che Infektionsrisiko eben nicht so wichtig.

    Nein, so ein Impfabo mag ich nicht. Auch nicht mit Batwürsten und Eis. Dafür ist mir mei­ne Gesundheit zu wert­voll. Als Nebeneffekt ist mehr Genimpfe für die wil­li­gen Impflinge übrig. Irgendwie ist das doch echt groß­zü­gig von uns "Impfskeptikern". So kann sich der wil­li­ge Impflinge gleich mehr­mals pik­sen las­sen. Viel hilft viel?

  7. Blind und Taub, vor­bei an Logik und dem gesun­den Menschenverstand.

    "FDA-Gremium befür­wor­tet Pfizer-Impfungen für 5- bis 11-Jährige
    27. Oktober 2021
    https://​tkp​.at/​2​0​2​1​/​1​0​/​2​7​/​f​d​a​-​g​r​e​m​i​u​m​-​b​e​f​u​e​r​w​o​r​t​e​t​-​p​f​i​z​e​r​-​i​m​p​f​u​n​g​e​n​-​f​u​e​r​-​5​-​b​i​s​-​1​1​-​j​a​e​h​r​i​ge/

    "Allerdings hat es dies­mal so hef­ti­ge Ablehnung und Kritik gege­ben wie nie zuvor."

    "Laut der FDA-Website hat­te die Behörde bis zum 25. Oktober 139.470 Kommentare aus der Öffentlichkeit erhal­ten – eine Zahl, die von Beamten als auf­fal­lend hoch bezeich­net wurde."

    Aus der klei­nen Auswahl, eine Aussage.

    "Dr. Jessica Rose, Virusimmunologin und Biologin, erklär­te dem Gremium, dass die EUA für bio­lo­gi­sche Wirkstoffe das Vorliegen eines Notfalls und das Nichtvorhandensein einer alter­na­ti­ven Behandlung voraussetzt.

    „Es liegt kein Notfall vor, und COVID-19 ist her­vor­ra­gend behan­del­bar“, sag­te Rose.

    In einer von Rose mit­ver­fass­ten, von Experten begut­ach­te­ten Studie waren die Myokarditis-Raten bei 13- bis 23-Jährigen inner­halb von acht Wochen nach der Einführung des COVID-Impfstoffs deut­lich höher.

    Bei den 12- bis 15-Jährigen, so Rose, waren die gemel­de­ten Myokarditis-Fälle 19 Mal höher als die Hintergrundraten.

    Rose sag­te, dass Zehntausende von Berichten an VAERS für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren ein­ge­reicht wurden.

    Rose erklär­te:

    „In die­ser Altersgruppe sind 60 Kinder gestor­ben – 23 von ihnen waren weni­ger als 2 Jahre alt. Es ist beun­ru­hi­gend fest­zu­stel­len, dass in die­ser Altersgruppe 5.510 Mal gemel­det wur­de, dass ein Produkt an einen Patienten unge­eig­ne­ten Alters ver­ab­reicht wur­de. Zwei Kinder wur­den, ver­mut­lich von geschul­tem medi­zi­ni­schem Personal, unsach­ge­mäß inji­ziert und star­ben anschließend“."

  8. "Vollständig geimpft" gibt es als Begriff schon sehr lan­ge. Gemeint war damit stets "zwei­mal geimpft". Man muss­te immer nach­fra­gen, was mit "geimpft" gemeint ist. Impfbefürworter mein­ten damit eher "zwei­mal geimpft" und Impfkritiker meint damit eher "min­de­stens ein­mal geimpft". Impfbefürworter sagen zu "ein­mal geimpft" ger­ne "unvoll­stän­dig geimpft" oder gar "unge­impft". Wenn also in der Zeitung stand oder steht: "Masernausbruch an der Waldorfschule. Betroffen vor allem unge­impf­te Kinder", dann mein­te das häu­fig, dass ein­fach geimpf­te Kinder eben doch an Masern erkrankt sind. Bei zwei­ma­li­ger Impfung hät­te der Kinderarzt nichts gemel­det, weil ja zwei­ma­lig geimpf­te geschützt sind, und man es des­we­gen bei der Beobachtung des Krankheitsverlaufes belas­sen kann.

  9. " Es fin­den sich dort bemer­kens­wer­te Erkenntnisse für ein Blatt, des­sen Aufsichtsratsvorsitzender jahr­zehn­te­lang Warren Buffett hieß und das jetzt dem Amazon-Chef Jeff Bezos gehört. "

    Die Washington Post ver­tritt hier erwart­bar die tota­li­tä­re Agenda.
    "Das Ziel einer Schule, eines Unternehmens, einer Stadt oder einer Nation könn­te eher dar­in bestehen, voll­stän­dig geimpft zu sein. "

    Es wird geimpf­te "gated cities" geben. Die Frage ist, sper­ren die sich ein oder aus.

  10. jeff zachary@jeffzecki

    Ich werd täg­lich Zahlen und mög­li­che Nebenwirkungen hier ver­öf­fent­li­chen. Alles ist natür­lich doku­men­tiert .. teilt es gerne.

    Letzte Woche im Haus: ein 14 jäh­ri­ges Mädchen. spon­tan bei einem 10km Lauf kol­la­biert. Zu mir auf die Station. Verdacht: Infekt.. Diagnose: Schwerste Myokarditis 3 Wochen nach Biontech .. lei­der wird sie einen Schrittmacher brau­chen.. kei­ne Meldung da kein direk­ter Zusammenhang"

    https://​twit​ter​.com/​j​e​f​f​z​e​cki

    Follow!!!!

  11. Lotta Lockdownstochter Viehler
    @LottaViehler

    Es darf nicht in Vergessenheit gera­ten, dass die elek­tro­ni­schen Impfpässe weit mehr als ein Impfzertifikat sind. Ein Thread

    Interessant:
    In der CommonHealth-App sol­len sämt­li­che Gesundheitsdaten (Laborergebnisse, elek­tro­ni­sche Patientenakten, Fitnessdaten, …) gespei­chert und aus­ge­tauscht wer­den können.
    Die CommonPass-App ent­schei­det anhand des Zertifikats, ob z.B. der Zutritt mög­lich ist.

    https://​twit​ter​.com/​L​o​t​t​a​V​i​e​h​l​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​5​3​2​4​8​9​0​1​3​8​6​0​1​4​729

  12. Als im Jahr 2006 mit dem Produkt „Gardasil“ der erste Impfstoff gegen huma­ne Papillomviren auf den Markt kommt, ist die Begeisterung groß: Die „erste Impfung gegen Krebs“ ver­spricht einen „fast 100-pro­zen­ti­gen“ Schutz vor Gebärmutterhalskrebs. Die Gesundheitsbehörden geneh­mi­gen die Impfung in Rekordzeit und einer der Erfinder erhält sogar den Nobelpreis. Eine mas­si­ve Werbekampagne wird gestar­tet und fast alle Industriestaaten neh­men die HPV-Impfung in ihre Impfpläne auf. Der Hersteller-Konzern Merck ver­dient Milliarden.
    Doch dann meh­ren sich die schlech­ten Nachrichten. Bei Mädchen und jun­gen Frauen tre­ten schwe­re Nebenwirkungen auf. Ein däni­sches Ärzteteam unter­sucht die Symptome und ver­mu­tet einen auto­im­mu­nen Hintergrund.
    Ein Detail erscheint dabei beson­ders ver­däch­tig: In Gardasil wur­de eine neu­ar­ti­ge, extra star­ke Aluminium-Verbindung ein­ge­setzt. Wurde die­se jemals auf Sicherheit getestet?
    Geheime Dokumente tau­chen auf, die zei­gen, dass die Behörden ihre Kontrollfunktion nicht wahr­neh­men, son­dern als Geschäftspartner der Industrie agie­ren. Und es drängt sich der Verdacht auf, dass das gute Image von Impfungen miss­braucht wur­de, um einen mil­li­ar­den­schwe­ren Blockbuster zu lancieren.

    Einmalig für einen Dokumentarfilm wird eine über zwei Jahre lau­fen­de wis­sen­schaft­li­che Studie an Schafen sozu­sa­gen live ver­folgt: von der Vorstellung auf einem Kongress – bis zur Publikation der über­ra­schen­den Resultate. Spannend ist auch eine Nebenhandlung, die ein Phänomen bei Katzen por­trä­tiert: Diese Tiere nei­gen dazu, dass sie an der Impfstelle bös­ar­ti­ge Tumoren ent­wickeln. Hier hat die Industrie Aluminium-freie Katzenimpfstoffe ent­wickelt und seit­her tre­ten die­se "vac­ci­ne-asso­zi­ier­ten Sarkome“ kaum noch auf. Wenn der Wille besteht, wäre es also kein Problem, Alu-Hilfsstoffe durch ver­träg­li­che­re Produkte zu erset­zen. Die Konzerne scheu­en dies­be­züg­lich jedoch die hohen Kosten.

    „UNTER DIE HAUT“ durch­bricht das gro­ße Tabu um die Sicherheit von Impfungen und eröff­net eine öffent­li­che Diskussion, die längst über­fäl­lig ist 

    https://​ehgart​ner​.blog​spot​.com/

  13. "Vollständig geimpft"? Überhaupt geimpft? Warum?

    Aus einem ein­zi­gen Grund: weil Bill Gates es gesagt hat, Merkel und ande­re young glo­bal Staatsführer es nach unten wei­ter­ge­ge­ben haben, und alle noch wei­ter unten ste­hen­den Büttel es schließ­lich exe­ku­tiert haben und exekutieren.

    Wir erle­ben aktu­ell die büro­kra­tisch-strin­gent-gehor­sa­me Ausführung eines Weltführer-Befehls.

    Eine Impfung die nichts nützt, nur scha­det – zum Wohlgefallen unse­res höch­sten, gelieb­ten Führers.

  14. „Aber über­all dort, wo Menschen unge­impft blei­ben, könn­te es sein, dass Hochrisikogruppen über eine fünf­te oder sech­ste Dosis dis­ku­tie­ren. Das wäre so, als wür­de man eine fünf­te oder sech­ste Schwimmweste tra­gen, wäh­rend ande­re noch kei­ne haben: Das ist nicht nur unge­recht, son­dern auch weit weni­ger effek­tiv, als dafür zu sor­gen, dass alle eine Jacke haben. (…)“

    Ich sage mei­nem Nachbarn im Sommer auch immer, dass er mehr­fach Sonnencreme auf­tra­gen soll, damit ICH kei­nen Sonnenbrand krie­ge. Logisch. Alles ande­re wäre ungerecht.

  15. Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres: "Wenn die Impfung län­ger als ein hal­bes Jahr zurück­liegt, dann wirkt sie nicht mehr." oe24 I 25.10.2021

    https://​www​.face​book​.com/​w​a​t​c​h​/​?​v​=​5​8​1​4​8​3​2​0​3​0​6​7​422

    Hier der Link zum kom­plet­ten Interview: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​B​J​b​z​t​U​s​K​qF0

    (O_O)
    Der Ösi

    1. @aa: Die Meldung, dass die *mpfung nur ein hal­bes Jahr wir­ken soll, ist doch ein Hammer! Wäre das nicht einen eige­nen Beitrag wert?
      Zumal der Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres, genau­so wie der Weltärztepräsident zu den abso­lu­ten Hardlinern gehört…

      Viele Grüße,
      Walter aka Der Ösi

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