Frag den Staat, Folge 1 – #KarlText

Behördenanfragen über das Informationsfreiheitsgesetz, die des öfte­ren (zuletzt hier, und öfter) auch auf die­sem Blog als Quelle her­an­ge­zo­gen wur­den, bie­ten einen Einblick in die Funktionsweise des Staatsapparates. Das Portal www​.frag​den​staat​.de stellt ein ein­fach zu bedie­nen­des und nütz­li­ches Werkzeug bereit, um als Bürger eini­ger­ma­ßen rechts­si­che­re Anfragen zu stel­len und auf die­se Weise Auskunft von Behörden zu erhalten.

Die Einblicke sind durch­aus wich­tig, weil bis­wei­len Informationen preis­ge­ge­ben wer­den, die die Behörde von selbst in der Regel so nicht preis­ge­ge­ben hät­te bzw. oft durch den Filter der reich­wei­ten­star­ken Medien fal­len wür­de; die bana­le Erkenntnis, dass auch eine Nichtantwort eine Antwort dar­stellt, erweist sich bei sol­chen Anfragen eben­so als wahr. Das Schweigen der Behörde ent­spricht dem »Ich habe dem nichts hin­zu­zu­fü­gen« des Pressesprechers.

Die ver­spä­tet und daher auch gesetzeswidrig[1] am 25. August 2022 beant­wor­te­te Anfrage[2] des Verfassers vom 27. Mai 2022 behan­delt zwei Punkte:

(1) die Kosten für die ersten vier Kurzclips aus dem Bundesgesundheitsministerium, die unter dem Titel #KarlText auf diver­sen Kanälen ver­brei­tet wor­den sind, sowie 2) die Sendemanuskripte und Quellen, die dem Format zugrun­de lagen.

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