»Sehr geehrte…
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Laut Umgangsverordnung § 2 heißt es:
Mund-Nasen-Bedeckung
(1) Alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben…
8.in den Innenbereichen von Schulen nach § 16 des Brandenburgischen Schulgesetzes und in freier Trägerschaft außerhalb des Unterrichts, der Ganztagsangebote sowie der sonstigen pädagogischen Angebote,
9.in den Innenbereichen von Horteinrichtungen außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen‑, Bewegungs- und sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden,…
eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Verpflichtungen nach Satz 1 Nummern 8 und 9 gelten für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr entsprechend.
Freundliche Grüße
…
Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz«
Weiter heißt es in der Antwort des brandenburgischen Ministeriums vom 23.10. auf die Anfrage einer Leserin:
»Das heißt für Sie konkret, dass Sie auch ein Tuch oder anderes, welches den Zweck erfüllt nutzen können. Damit sparen Sie vielleicht langfristig gesehen auch Geld. Eine finanzielle Unterstützung wird dafür nicht gewährt. Außerdem gibt es auch Stoffmasken, die Sie selbst desinfizieren und somit immer wieder verwenden können.
Einwegmasken sollen im normalen Hausmüll entsorgt werden (Müllbehälter mit Deckeln. Der Hausmüll wird ja verbrannt, eine Gefährdung kann es somit nicht geben.«
Die Anfrage lautete:
»Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf die Pflicht zum Tragen einer Maske habe ich ein paar Fragen:
Bei sachgerechtem Gebrauch benötige ich mehrere Masken pro Tag.
Dafür entstehen mir Kosten. Da ich jedoch nur ein geringes Arbeitslosengeld beziehe, bringt mich das in finanzielle Bedrängnis. Können Sie mir Auskunft geben, ob es für finanziell schlecht Gestellte eine finanzielle Hilfe gibt und wo man diese beantragen kann?
Die zweite Frage ist: Wie entsorge ich getragene Masken, ohne andere zu gefährden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen«
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
"…alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben…"
Hätten wir eine Reproduktions- und Mutationsrate wie unsere Feinde, die Coronaviren, wäre das Problem evolutionstechnisch gaaaanz flux gelöst, indem bald Menschenkinder ohne Mund und Nase geboren würden. Gut für die Umwelt, keine Masken, die per Hausmüll verbrannt werden müssten. Gut für unser Schul- und Staatswesen, weil ohne Mund keine Widerrede mehr. Quere denken jetzt vielleicht, dass dazu ja vielleicht ein RNA Impfstoff helfen könnte. Doch ist das reinster Spekulatius, weil Weihnachten vor der Tür.
Aber Glühwein bleibt verboten!