Diese Frage, ergänzt um den Untertitel "Über Defizite und Fehlgewichtungen in der Lockdown-Judikatur", erörtert Prof. Dr. Dietrich Murswiek, emeritierter Professor am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg im Breisgau am 16.3. auf verfassungsblog.de:
»„Leben oder Freiheit?“ – das ist für manche Gerichte die Frage, auf die sie mit ihren Corona-Entscheidungen eine Antwort zu geben suchen. Und auf diese Frage antworten manche Politiker, wenn sie eine neue Lockdown-Verlängerung begründen. Stellt man die Frage so, kann es nur eine Antwort geben. Das Recht auf Leben ist das fundamentalste Grundrecht – wer nicht mehr lebt, kann nicht mehr an Demonstrationen teilnehmen, einen Beruf ausüben oder Kunstwerke schaffen. Also entscheiden Politiker wie Gerichte in der Corona-Pandemie für den Lebensschutz durch Einschränkung der Freiheit. Aber die abstrakte Gegenüberstellung der Rechtsgüter Leben und Berufs‑, Religions- oder allgemeine Handlungsfreiheit verfehlt das bei der verfassungsrechtlichen Lockdownkontrolle zu bearbeitende Thema…
Die SARS-CoV-2-Epidemie ist eine Seuche. Nicht der Staat tötet, sondern das Virus. Es geht um Maßnahmen der Gefahrenabwehr, also um Prävention gegen das Risiko, infiziert und schwer oder gar tödlich zu erkranken. Um eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen zu können, muss die Größe dieses Risikos zunächst ermittelt werden. Wie groß ist das Risiko, an Covid-19 zu sterben? Für den Einzelnen lag die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu sterben, im Jahr 2020 bei 0,05 Prozent. Das ist nicht sehr viel. Beispielsweise ist das Risiko, an Krebs zu sterben, in Deutschland mehr als fünfmal so groß. Allerdings wissen wir nicht, wie viele Menschen ohne die Lockdown-Maßnahmen gestorben wären. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung, die ja ex ante stattfindet, verlangt hier Prognosen, die aber nicht mit phantasierten Worst-Case-Szenarien arbeiten dürfen, sondern empirische abgestützte Modelle verwenden müssen…
Beurteilt ein Gericht die Verhältnismäßigkeit einer einzelnen Lockdown-Maßnahme, dann ist es falsch, auf der Nutzenseite den Erfolg des ganzen Lockdown (also der Summe aller Corona-Maßnahmen) auf die Waagschale zu legen, was Gerichte aber immer wieder tun. Wird beispielsweise eine strenge nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr angeordnet, dann darf in der Abwägung als ihr Nutzen nur die Minderung der Todesfälle berücksichtigt werden, die darauf beruht, dass Menschen ab 20 Uhr das Haus grundsätzlich nicht mehr verlassen dürfen. Ein Gericht darf sich dann nicht damit begnügen festzustellen, dass es auch bei einem einsamen nächtlichen Spaziergang zu Kontakten und somit zu Infektionen und letztlich zu Todesfolgen kommen kann, sondern es muss auch sagen, wie wahrscheinlich das ist…
Was die Gewichtung der Todesfälle angeht, kann nicht einfach auf die Zahl der „an oder mit“ Corona Gestorbenen abgestellt werden. Indem das Robert-Koch-Institut (RKI) alle positiv Getesteten als „Corona-Tote“ zählt, werden uns für die Risikoeinschätzung wesentliche Informationen vorenthalten. In wie vielen Fällen Covid-19 tatsächlich die Todesursache war, wissen wir nicht. Und in den Fällen, in denen Covid-19 zum Tod geführt hat, wissen wir nicht, wie groß der Kausalitätsanteil war. Die allermeisten „Corona-Toten“ sind sehr alt und multimorbid. Die Informationen über Alter und gesundheitliche Vorbelastung müssen in die Risikobeurteilung einfließen. .
Das heißt keineswegs, dass Covid-19 so harmlos ist wie eine „normale“ Grippe. Aber wer die weitreichendsten Freiheitseinschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland mit der besonderen Gefährlichkeit der Epidemie rechtfertigen will, muss zeigen, um wieviel gefährlicher die Epidemie im Verhältnis zu einer größeren Grippe-Epidemie ist. Das aber ist nur möglich, wenn man nicht einfach Tote mit positivem PCR-Test zählt, sondern wenn man Alter und Vorerkrankungen berücksichtigt und dann auf die Verkürzung der Lebenserwartung abstellt…
Die grundrechtliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet den Staat zum Schutz vor Eingriffen Dritter, nicht vor allgemeinen Lebensrisiken oder vor Naturkatastrophen. Zum Schutz vor Epidemien ist der Staat verfassungsrechtlich kraft des Sozialstaatsprinzips verpflichtet. Daraus ergibt sich nicht ein Optimal- sondern ein Minimalschutz, eine Pflicht zur Sicherung der Existenzgrundlagen. Auch wenn man eine prinzipielle Schutzpflicht bejaht, sagt dies nichts darüber, welche Mittel zum Schutz eingesetzt werden müssen und eingesetzt werden dürfen. Deshalb ist das Bestehen einer Schutzpflicht für die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Lockdown irrelevant. In der Abwägung kommt es nicht darauf an, ob der Staat zum Lebens- und Gesundheitsschutz prinzipiell verpflichtet ist, sondern darauf, wie groß die konkrete Lebens- und Gesundheitsgefahr ist, der mit den Freiheitseinschränkungen begegnet werden soll, und wieviel diese Freiheitseinschränkungen zur Zielerreichung beitragen.
Zu den Nachteilen und Kollateralschäden des Lockdown
Die Gewichtung der Freiheitseinschränkungen ist relativ einfach, sofern sie ökonomisch bewertet werden können. Die Schäden, die aus der Schließung von Geschäften, Hotels, Gaststätten und vielen anderen Betrieben resultieren, die Schäden aus Veranstaltungsverboten oder aus der Schließung von kulturellen Einrichtungen lassen sich im Hinblick auf die entstandenen Verluste, saldiert mit staatlichen Hilfstransfers, ausrechnen. Das gilt auch für Lohn- und Gehaltseinbußen infolge von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Schwieriger ist es, die ökonomischen Folgen von Konkursen und Existenzvernichtungen zu erfassen. Und noch viel schwieriger ist es, die immateriellen Schäden des Lockdown zu analysieren und zu gewichten. Wie große Ängste, wieviel Leid allein aufgrund der ökonomischen Existenzbedrohung? Wieviel wiegt der Bildungsverlust bei vielen Millionen von Schülern? Wieviel die massiven psychischen Störungen, die bei Kindern durch Isolierung, durch den Verlust der für ihre Entwicklung notwendigen Kontakte zu andern Kindern, durch Ängste und existentielle Verunsicherung entstanden sind?
Wie lassen sich ideelle Schäden bewerten, die durch die Schließung der Kultureinrichtungen entstanden sind, durch die Verhinderung von Gemeinschaftserlebnissen im Kontakt mit Freunden, in Vereinen, in Kneipen usw.? Das alles ist nicht quantitativ exakt erfassbar, aber es darf auch nicht ignoriert werden – es gehört in die Stoffsammlung für eine Abwägung der Vor- und Nachteile des Lockdown.
Bei den Kollateralschäden der Corona-Pandemie sind auch die Toten zu berücksichtigen, die es ohne die Corona-Maßnahmen nicht gegeben hätte: Suizide aufgrund ökonomischer Existenzvernichtungen; Todesfälle aufgrund wegen Corona aufgeschobener Operationen; Todesfälle aufgrund unterbliebener Behandlung von Herzinfarkt- und anderen Patienten, die aus Angst vor Ansteckung mit SARS-CoV‑2 nicht zum Arzt oder in die Klinik gegangen sind. Kollateralschäden haben auch die Opfer häuslicher Gewalt im Lockdown erlitten, meist Frauen und Kinder. Auch das gehört auf die Waage.
Abwägung von Nutzen und Nachteilen
Leben, Gesundheit, ökonomische, psychische, ideelle Folgen sind inkommensurable Größen. Es ist nicht möglich, die richtige Abwägungsentscheidung mit den Computer auszurechnen. Aber eine Abwägung ist defizitär und deshalb juristisch falsch, wenn sie wesentliche relevante Abwägungsgrößen völlig außer Acht lässt.
Wenn es nicht möglich ist, die Vor- und Nachteile der Corona-Maßnahmen zu quantifizieren, ergibt sich daraus ein erheblicher Wertungsspielraum der zuständigen Staatsorgane, hier vor allem der exekutivischen Verordnungsgeber. Aber dieser Spielraum ist nicht unbegrenzt. Ein Korrektiv sind jedenfalls Risikovergleiche. Es ist nicht zumutbar, dass Freiheitseinschränkungen mit Schäden und Folgeschäden bisher in Friedenszeiten unbekannten Ausmaßes angeordnet werden, wenn die Risiken, die es abzuwehren gilt, nicht in Relation zu den Risiken, die wir herkömmlich ohne staatliche Interventionen hinnehmen, ganz exorbitant groß sind. Wer meint, dass diese Voraussetzung bei Covid-19 erfüllt sei, muss es beweisen.«
"Wer meint, dass diese Voraussetzung bei Covid-19 erfüllt sei, muss es beweisen."
Absolut rechtsradikal!
Geert Vanden Bossche, DMV, PhD, unabhängiger Virologe und Impfstoffexperte, früher tätig bei
GAVI und der Bill & Melinda Gates Foundation.
Offener Brief an die WHO
https://dryburgh.com/wp-content/uploads/2021/03/Geert_Vanden_Bossche_Open_Letter_WHO_March_6_2021.pdf
Er teilt mit das Covid-19- Impfstoffempfänger zunehmend zu asymptomatischen Trägern des Virus werden, die das Virus ausscheiden.
Ex-GAVI-Mitarbeiter sagt, das Geimpfte das Virus ausscheiden.
Hat die von einigen geplante Impfpass-Agenda vielleicht gar keine wissenschaftliche Grundlage?
Werden hier von Volksvertretern, die dem Grundgesetz verpflichtet sind, öffentlich Diskriminierung und Meschenrechtsverstöße befürwortet oder gar geplant, indem gefordert wird Ungeimpfte in ihrer Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit einzuschränken?
Wird bei Corona die Ursache übersehen? | Prof. em. prof. Dr. med. Karl Hecht
https://qs24.tv/2020/12/20/wird-bei-corona-die-ursache-uebersehen/
Der 96jährige Arzt und hochdekorierte Wissenschaftler Professor Karl Hecht aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hat in einem bereits im Dezember 2020 aufgezeichneten Interview von „QS24.tv / Natur-Medizin“ darauf hingewiesen, dass bei „Corona“ die wahren Ursachen übersehen werden. Sie sei eine normale Infektionskrankheit, die durch ein gesundes inneres Milieu, wozu vor allem ein starkes Immunsystem gehöre, gut bewältigt werde.
Wir werden derzeit mit einem „Politikum“ und nicht mit einer Corona-Pandemie konfrontiert, so der weltweit anerkannte Professor für Neurophysiologie. Es handle sich um eine „Luftverschmutzungs- und Elektrosmog-Pandemie“, auf die Corona „aufgepfropft“ wurde. Mit der Verabreichung von Vitamin C (Askorbinsäure) bekäme man die gegenwärtige Infektionserkrankung – wie bereits zu DDR-Zeiten nach dem Zweiten Weltkrieg – gut in den Griff. China hat es schon 2020 erfolgreich vorexerziert.
Auch die Angst, die jeden Tag neu geschürt würde, sei ein stark krankmachender Faktor, der zudem eine verzweifelte Hilflosigkeit auslöse. Man müsse sich immer an der Gesundheit orientieren, nicht an der Krankheit. Alle von Politikern auf höhere Anweisung hin ergriffenen Maßnahmen wie Freiheitsbeschränkung, Demonstrationsverbot und soziale Isolierung seien kontraproduktiv und weitere krankmachende Faktoren.
So isses, Danke!!! In Kleine Enzyklopädie Gesundheit, Blibliographisches Institut Leipzig, 1985 heißt es unter Anderem, daß Coronaviren zur Gruppe der Influenzaviren gehören die bekanntlich die Grippe auslösen und für Erkrankungen der oberen Atemwege verantwortlich sind.
Leute lest die richtigen Bücher! Das Staatsfernsehen verbeitet Müll!
Der Witz ist der: siehe Einleitung der Artikels, Prof. Dr. Murswiek wendet sich an die Gerichte, an Richter oder Verfassungsrichter.
Wenn man so etwas Gerichten erklären muss, in Deutschland im 21. Jahrhundert, was soll man da dazu sagen? Ein schlechter Witz.
Nun, wenn es um Beweise geht: jedenfalls muss die Exekutive mit Ihren sog. 'wissenschaftlichen' Beratern niemals beweisen, sie hätte es jemals ernst gemeint damit, die Massnahmen seien eine (auch grundgesetzlich) gebotene Reaktion des Staates auf eine Pandemie…ich glaube nicht, dass sie selbst daran glauben…
Wie die Judikative, Legislative, Akademiker und Wissenschafter wie Verbände das jemals glauben oder annehmen konnten, 'ernsthaft', das werden einst nicht die Gerichte alleine aufarbeiten können, da braucht man Psychologen dazu (falls man brauchbare Psychologen hätte dazu).
"Die allermeisten „Corona-Toten“ sind sehr alt und multimorbid. Die Informationen über Alter und gesundheitliche Vorbelastung müssen in die Risikobeurteilung einfließen. ."
Dafür hier eine Berechnungsmöglichkeit
http://kritlit.de/tdt/klar.htm#mhvsl
Der Verweis auf Artikel 2 (2) GG ist wichtig. Schade jedoch, dass Murswiek nicht auf die in einem nie dagewesenen Ausmaß angegriffene Menschenwürde eingeht, insbesondere im Hinblick auf das BVerfG-Urteil zum Luftsicherheitsgesetz 2006. Denn dann würde sich die Frage eines Abwägens gar nicht mehr stellen. Der Staat darf nicht – auch noch ohne einen Hauch von Evidenz, auf reinen Vermutungen basierend, im Rahmen einer Naturkatastrophe (worüber sich auch streiten lässt) – direkt und indirekt das Leben der einen gegen das Leben anderer abwägen; er darf Menschen auch nicht verobjektivieren; also durch einen seuchenrechtlichen Generalverdacht nicht die Unschuldsvermutung auf den Kopf stellen, indem er jeden einzelnen Menschen zu einer zu bekämpfenden, potenziellen Lebensgefahr macht. Der Staat darf, vor allem in einer unklaren Situation, niemals eingreifen – und selbst "den Abzug drücken."
Zitat: "Ein Korrektiv sind jedenfalls Risikovergleiche."
Bei aller angebrachter Skepsis gegenüber den bisherigen handwerklichen Managementleistungen der gegenwärtigen Exekutive bei der Bewältigung der Pandemie: Wer den "exekutivischen Verordnungsgebern" zwischen den Zeilen dozierend unterstellen will, dass diese in einer sicher auch vom Blog-Verfasser bisher nicht gekannten Situation unzureichende bis nicht situationsgerechte Risikovergleiche anstellen, um nicht gleich zu postulieren, dass diese Risikovergleiche sogar unterblieben, der mag sich trotz aller Vorbildung mit dem Finger auch mal an die eigene Stirn tippen.
Dies ist dann für den Fachkommentator selbst zumutbar, der mit dem eigenen Rücken gerade nicht an der "exekutivischen" Wand steht. Dies gilt umso mehr in der jetzigen Pandemiesituation, die – in der Gesamtschau der viralen Angriffswellen und deren gesellschaftlichen Schäden – mit einer "Friedenszeit" bald nicht mehr viel gemein hat. Dann wäre nämlich erst einmal keine Zeit mehr zu kleinteiligen verfassungsrechtlichen Aufrechnen aller Risiken für jeden einzelnen Staatsbürger und zur Frage der Zumutbarkeit von Freiheitsbeschränkungen für die Gemeinschaft, bevor es überhaupt noch zu einer staatlichen Führungsentscheidung durch Rechtsverordnung kommt.
Wie jeden Wissenschaftler respektiere ich jeden ehrlichen politischen Verantwortlichen, der derzeit nach bestem Wissen und Gewissen und dabei oft auch oft pragmatisch zu entscheiden hat und dann auch zu seiner Entscheidung steht, bevor er im Dauerfeuer der "Bundestrainer" entnervt das Handtuch hinwirft.
Bei allem gegenseitigen Respekt: Dann können gerne auch die Staatsrechtler beweisen, was sie in Pandemiezeiten wirklich drauf haben. Jedoch wird die Klage gegen eine Freiheitsbeschränkung eine Pandemie weder verkürzen und noch bewältigen. Erst danach sollte man tatsächlich aufklären und sich bis dahin auch mal darin üben, sich zurückzunehmen. (Was mir hier selbst auch nicht gelang…)
Das Lernen setzt "leider" immer erst nach der Lektion ein. Davon kann sich keiner "Irdischer" freisprechen.
@Zeigefinger:
Netter Versuch.
En Détail:
Ob (oder wie) die "exekutivischen Verordnungsgeber (…) unzureichende bis nicht situationsgerechte Risikovergleiche" angestellt oder gar unterlassen haben, ist natürlich kaum zu beweisen. Allerdings lässt sich das Niveau auf dem diese stattgefunden haben könnten, aus diversen Leaks durchaus erraten (sei es die eigenwillige Auslegung von Verfassung und Richtlinienkompetenz, das "Schockpapier", das aus-der-Hüfte-schießen bayrischer Politiker, Interviews mit dem sakrosanktesten aller "Experten" = Berater … uvm.) – erstmal ungeachtet des Verdachts, dass andere "Bundestrainer" vielleicht ebenso kläglich versagt hätten.
Die Exkulpation jener, die "mit dem eigenen Rücken" gerade "an der 'exekutivischen' Wand" stehen, oder gar als "ehrliche politische Verantwortliche" verharmlost werden, die "derzeit nach bestem Wissen und Gewissen und dabei oft auch oft pragmatisch zu entscheiden [haben] und dann auch zu [ihrer] Entscheidung [stehen], bevor [sie] im Dauerfeuer der 'Bundestrainer' entnervt das Handtuch hin[werfen]. "
ist nichts weiter als ein verlängertes, plattes Vox populi ("Hättest du vielleicht diese Entscheidung treffen wollen?").
Angemessene Reaktion: Wer für die 'Übernahme von Verantwortung' kandidiert hat, gewählt wurde und dafür gut bezahlt wird, dem sollte es nicht so einfach gemacht werden. Basta!
Die "jetzige Pandemiesituation, die – in der Gesamtschau der viralen Angriffswellen und deren gesellschaftlichen Schäden – mit einer 'Friedenszeit' bald nicht mehr viel gemein hat" ist die bedingungslose Kapitulation vor der Realität.
Die 'Friedenszeit' wurde von einem echten französischen Staatspräsidenten sehenden Auges beendet – die Kriegsrhetorik pflichtschuldigst weltweit (gerne?) übernommen (wegen der "Verantwortung"??) – dazu passen die "viralen Angriffswellen" (die man selbst fleißig herbeigemessen hat – auch wenn das von den mathematisch Unbegabten der Exekutive entweder nicht verstanden oder als wunderbare Ausrede für's eigene Versagen genutzt wird).
Das "kleinteilige verfassungsrechtliche Aufrechnen aller Risiken für jeden einzelnen Staatsbürger" und die Beantwortung der "Frage der Zumutbarkeit von Freiheitsbeschränkungen für die Gemeinschaft, bevor es überhaupt noch zu einer staatlichen Führungsentscheidung durch Rechtsverordnung kommt." hätte man insofern auch mit einem Schulterzucken und einem "C'est la guerre!" abkürzen können.
Ebenso, die gerne als Stilmittel genutzte "Argumentation", dass eine "Klage gegen eine Freiheitsbeschränkung eine Pandemie weder verkürzen und noch bewältigen" könne. Da ja ein Virus "wütet" und man nicht mit ihm verhandeln könne.
Pardon, nach einem Jahr "Pandemie", die in Deutschland (und den meisten anderen europäischen Ländern) NIEMALS die Befürchtungen (auch nicht annähernd) bewahrheitet hat, die zum menschengemachten Ausbruch der "Maßnahmen" führten, zählt das nicht mehr als Ausrede – oder (Eigen-)Schutzbehauptung.
ALLE 3 staatlichen "Gewalten" (+ die sogenannte Vierte) haben zu 90% VERSAGT. PUNKT.
Finale: "auch mal darin üben, sich zurückzunehmen. (Was mir hier selbst auch nicht gelang…)".
Stimmt.
Si tacuisses … ego sum tacuissum 😉
Hinterher schlau sein ist prima, besser allerdings ist es, vorher schon schlau zu sein.
Viren wüten nicht. Viren sind.
@Zeigefinger: "jeden ehrlichen politischen Verantwortlichen"
ein Oxymoron
"Wir machen Fehler, wir machen sie immer wieder, es ist unsere Natur – wir können gar nicht anders. Moral, Gewissen, gesunder Menschenverstand, Naturrecht, übergesetzlicher Notstand – jeder dieser Begriffe ist anfällig, sie schwanken, und es liegt in ihrer Natur, dass wir uns nicht sicher sein können, welches Handeln heute richtig ist und ob unsere Überlegungen morgen noch genauso gelten.
Wir brauchen also etwas Verlässlicheres als unsere spontanen Überzeugungen. Etwas, wonach wir uns jederzeit richten und an dem wir uns festhalten können. Etwas, was uns Klarheit im Chaos verschafft – eine Richtschnur, die auch in den schwierigsten Situationen gilt. Wir brauchen: Prinzipien.
Diese Prinzipien haben wir uns selbst gegeben. Es ist unsere Verfassung. Wir haben uns entschlossen, jeden Einzelfall nach ihr zu entscheiden. Jeder Fall ist an ihr zu messen und an ihr zu prüfen. An ihr – nicht an unserem Gewissen, nicht an unserer Moral und schon gar nicht an einer anderen, höheren Macht. Recht und Moral müssen streng voneinander getrennt werden.
…
Niemals darf eine »moralisch richtige« Einstellung über die Verfassung gestellt werden. Das gilt jedenfalls in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat.
…
Unsere Verfassung ist also eine Sammlung von Prinzipien, die unbedingt und immer der Moral, dem Gewissen und jeder anderen Idee vorgehen muss. Und das höchste Prinzip dieser Verfassung ist die Würde des Menschen."
Ferdinand von Schirach
Unser Grundgesetz (nicht Verfassung) ist keine Handlungsanleitung für den Staat – aber dessen Tun muss sich daran messen lassen. Es ist das Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat, die ureigentliche Ausformung des Rechtsstaatprinzips.. Das war die Idee damals (so hab ichs gelernt von einem ehemaligen Präsidenten des BVerfG, der nicht von Pappe war)
@Herr Brehm: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." Präambel des GG (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html)
Ich gehöre wahrlich nicht zu denen, die ständig nach einer Verfassung schreien, aber was da in der Präambel steht, ist sachlich einfach falsch. Zur Wiedervereinigung hätte eine solche Abstimmung bzw. eine verfassungsgebende Versammlung stattfinden sollen. Was – wie wir wissen – nie geschehen ist. Warum auch immer.
Im Grunde muss man aber auch feststellen, dass wir, gerade in der heutigen Zeit, definitiv nix Besseres als Verfassung bekämen. Von den Regelungen her ist das GG eigentlich eine gute Verfassung. Nur leider halten sich die drei Gewalten nicht an dieses diese unmittelbar bindende Recht.
@Herr Brehm, @aa, @so?:
in memoriam
"Alsooo, Sie berufen sich hier pausenlos auf's Grundgesetz, sagen Sie mal, sind Sie eigentlich Kommunist …"?
🙂
https://www.youtube.com/watch?v=Kyzbn7pvsX0
Liebe Freunde,
aus aktuellem Anlass der Verweis auf die vollzogene Gründung einer verfassungsgebenden Versammlung:
http://www.gemeinwohllobby.de/
@Daniel Born: Wo kann man die Bahnsteigkarte erwerben?