pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com kommt doch ins Grübeln

Ein wenig ist es wie bei Christian Drosten selbst: Was ich vor fünf Minuten gesagt habe, kann durch­aus im Gegensatz ste­hen zu dem, was ich jetzt erklä­re. War auf pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com noch gestern zu lesen "Herrn Drosten ist kein schuld­haf­tes Verhalten oder Fehlverhalten vor­zu­wer­fen", so ist dort heu­te zu vernehmen:

»Christian Drosten publi­zier­te drei Papers zum Thema der Dissertation mit Ko-Autoren. In der Dissertation, die auf den Papers basiert, muss­te er aber ange­ben, die gesam­te Arbeit "ohne son­sti­ge Hilfe selbst durch­ge­führt" zu haben. Also: Entweder ist die­se "ehren­wört­li­che Erklärung" falsch, oder die in den Papers ange­ge­be­nen Autoren haben alle­samt den Rang einer Ehrenautorschaft. Das wäre laut DFG-Kodex wis­sen­schaft­li­ches Fehlverhalten, übri­gens nor­miert seit 1998. Eine drit­te Möglichkeit wäre, dass die drei Papers gar nichts mit der Dissertation zu tun haben. Nun, dann wäre die Argumentation der Universität Frankfurt ungül­tig, dass die Ergebnisse der Dissertation in drei Papers ver­öf­fent­licht wurden.

Eine Schieflage: Gutachter beur­tei­len ihre eige­nen Arbeiten

Das größ­te Kuriosum einer medi­zi­ni­schen Promotionsschrift Drostenscher Art ist aber wohl, dass Begutachter ihre eige­nen Arbeiten bewer­ten (ähn­lich hier). Der Erstgutachter der Dissertation von Christian Drosten, W. K. Roth, war auch Ko-Autor aller drei Papers, die die Basis der Dissertation bil­de­ten, in einem Fall sogar Erstautor.

W.K. Roth beno­te­te also Arbeiten, die er selbst schon für sehr gut befun­den haben muss, sonst hät­te er ja kaum mit­ge­ar­bei­tet. Eine etwa­ige Ehrenautorschaft ist zumin­dest bei jenem Paper, bei dem er als Erstautor genannt ist, auszuschließen.«

Zuvor hat­te der Verfasser gemunkelt:

»Der "Star-Virologe" Christian Drosten hat eine deutsch­spra­chi­ge medi­zi­ni­sche Promotionsschrift im Umfang von 122 Seiten vor­zu­wei­sen. Unklar ist und wahr­schein­lich nie zu klä­ren sein wird, ob er die Pflichtexemplare in der von § 12 Abs. 4 der dama­li­gen Promotionsordnung vor­ge­ge­be­nen Frist von einem Jahr abge­lie­fert hat. Wir müs­sen dies wohl der­zeit anneh­men, sonst hät­te er auch sei­ne Promotionsurkunde nicht erhal­ten (man kann nun ver­schwö­rungs­theo­re­tisch spe­ku­lie­ren, dass er auch die­se nie bekom­men hat – aber wie wäre dann zu erklä­ren, dass es nun, 2020, eine Promotionsschrift gibt? Soll die­se etwa erst in die­sem Jahr nach­träg­lich ver­fasst wor­den sein? Verschwörungstheoretiker glau­ben, Herr Drosten hät­te das in sei­nem Sommerurlaub 2020 "nach­ge­holt").«

Die Fragen sind gut, die Annahme etwas naiv: Wir "müs­sen" der­zeit anneh­men, daß alles kor­rekt war, "sonst hät­te er auch sei­ne Promotionsurkunde nicht erhal­ten". Das war bei den Diesel-Fahrzeugen mit Fake-Software doch auch so…

Zu den Erkenntnissen, die hier schon lan­ge vor­lie­gen, sie­he Drosten-Dissertation: Zusammenfassung des Standes und Drosten-Dissertation: Zu "drei Teilaufsätzen" und einem "Wasserschaden".

9 Antworten auf „pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com kommt doch ins Grübeln“

  1. Lieber AA!

    Ich habe nun ver­stan­den, was Ihre und Herrn Kühbachers Alternativhypothese ist: Herr Drosten habe tat­säch­lich der­einst ver­ges­sen, die Arbeit abzu­ge­ben oder (und noch viel schlim­mer!) er woll­te sich die Mühen und Qualen einer deutsch­spra­chi­gen Promotionsschrift ganz erspa­ren. Folglich habe er 2003 auch kei­ne Promotionsurkunde erhal­ten (oder hat er sie einer Sekretärin abge­luchst?). Er wür­de also seit­dem als "fal­scher Doktor" her­um­lau­fen. Womöglich wur­de ihm auch mit­ge­teilt, die Publikation in den Zeitschriften sei eh aus­rei­chend. Nur, die Hypothese hat einen Haken: Es müss­ten alle – Begutachter, Dekanat – mit­ge­spielt haben und sich jetzt alle­samt mit bedeckt hal­ten. Denken Sie, dass so etwas mög­lich sein kann?

    Sie spe­ku­lie­ren ja wei­ter, wenn ich es jetzt rich­tig ver­ste­he, dass Herr Drosten sich auf­grund des öffent­li­chen Drucks im Sommer 2020 eine "Auszeit" nahm und das repa­rie­ren woll­te: Er habe also womög­lich die Dissertation neu "geschrie­ben" (womög­lich die drei Papers ins Deutsche über­setzt) und das neu abge­ge­ben, alles so, als wäre das Original aus dem Jahr 2003 gewe­sen. Nur: Denken Sie, dass ihm die Causa Dissertation so wich­tig war, dass er den "Fake" so kon­se­quent pro­du­ziert hat, obwohl das Thema damals wie heu­te nicht media­li­siert wurde?

    Die Crux ist: Wie wol­len Sie die­se Alternativhypothese jemals bewei­sen? Selbst eine nun vor­ge­leg­te Promotionsurkunde könn­te dann eine Fälschung aus dem Sommer 2020 sein… Das gefällt und miss­fällt mir gleich­zei­tig an Verschwörungstheoretikerin (zu denen ich Sie zäh­le und auch Herrn Kühbacher): Sie haben eine gene­rel­le Schuldsvermutung. Das tei­le ich in gewis­sen Bereichen. Nur: Eine über­zo­ge­ne Schuldsvermutung führt dazu, dass man über­haupt nichts und nie­man­dem mehr trau­en kann, außer sich selbst: Willkommen im Solipsismus!

    Warum erstat­ten Sie nicht Strafanzeigen? In Deutschland haben wir doch die erfreu­li­che Situation, dass Ermittlungsergebnisse im Gegensatz zu Österreich mit­ge­teilt werden.

    LG
    sw

    1. Was ist denn so schlimm an den Recherchen von AA und Herrn Kühbacher? Wieso schwin­gen Sie hier unan­ge­brach­ter Weise die Keule von der “Verschwörungstheorie“? Ich als Bürgerin, die durch die “Maßnahmen“, die durch die “Beratung“ und die PCR-Tests des Drosten von ihren Grundrechten befreit wur­de, möch­te sehr ger­ne wis­sen, ob die Dissertation von D. recht­mä­ßig ist, umso mehr, da D. sich nicht habi­li­tiert hat, son­dern “ernannt“ wur­de. Auch das Zustandekommen des PCR-Drosten-Tests an Silvester, als das Virus noch gar nicht sequen­ziert war, wäre eine inter­es­san­te Recherche. Auch die Finanzströme von “phil­an­tro­pi­schen“, auf jeden Fall steu­er­ver­mei­den­den­den Stiftungen (Quandt-Stiftung!!! BAMGF!!!), sind doch durch­aus inter­es­sant, oder sind Sie ein Korruptionsleugner?
      Gerade um “Verschwörungstheorien“ zu ent­geg­nen, betreibt man doch Aufklärung durch Recherche. Ihre Argumentation ist daher in sich ver­kehrt und unlogisch.

    2. Herr sw, Ihre Suada lässt sich auf weni­ge Worte zusam­men­fas­sen: "Zweifel an offi­zi­el­len Angaben sind zu unterlassen!"
      Damit ste­hen Sie kon­se­quent in der Phalanx der obrig­keits­gläu­bi­gen Duckmäuser und Allesschlucker. Herzlichen Glückwunsch für Ihre kar­rie­re­för­dern­de, rück­grat­freie Haltung.

    3. "Nur, die Hypothese hat einen Haken: Es müss­ten alle – Begutachter, Dekanat – mit­ge­spielt haben und sich jetzt alle­samt mit bedeckt hal­ten. Denken Sie, dass so etwas mög­lich sein kann?"

      Ja natür­lich. Das ist völ­lig nor­mal. So läuft das in den Zirkeln. Sollen die Leute etwa ein Schäfchen von den Quandts anpis­sen? Ihren gut­be­stall­ten Positionen die Zinnpest unterschieben?

    4. Ich bin wohl etwas lang­sam von Begriff: ich habe jetzt erst kapiert, dass der Autor die­ses Undings bei Telepolis der­sel­bi­ge Doz.Dr.Stefan Weber ist wie der von "pla­gi­ats­gut­ach­ten­punkt­com".

      Dabei hät­te die­se hier gege­be­ne Blaupause des TP-Artikels mir das gleich klar machen müssen.

      "Ich habe nun ver­stan­den, was Ihre und Herrn Kühbachers Alternativhypothese ist: …" ist ja die Grundaussage des TP-Artikels, nur dass statt den Namen der Kampfbegriff "Verschwörungstheoretiker" ein­ge­setzt wurde.

      Traurig, für was sich Leute so hergeben …

  2. Korruptionsleugner – sehr schön! 

    Ich fra­ge mich, wie kann jemand, der einer der weni­gen übrig geblie­be­nen Investigativjournalisten ist, von jeman­dem, der ja eigent­lich kein dum­mer Mensch ist, sich zu einer Aussage hin­rei­ßen las­sen, dass es sich hier nach wochen­lan­ger Recherche um Verschwörung handelt?

    Da soll­te der wer­te Herr Weber viel­leicht lie­ber mal auf die ande­re Seite schau­en und dem Menschen, den er als "Star-Virologe" bezeich­net, mehr auf die Finger und den Mund schau­en. Sich ein­fach mal erin­nern, wie die­ser Star-Visionär die­ses Mal genau wie vor 10/11 Jahren und immer wie­der vor­her und zwi­schen­durch mit sei­nen Computersimulationen dane­ben lag und liegt: "Wir wer­den Zustände sehen, die wir uns nicht vor­stel­len kön­nen.… es wer­den Millionen von Menschen ster­ben, wenn wir nicht das tun, was ich ihnen jetzt sage.."… oder so ähnlich..

    Dieser Drecks[… zen­siert von AA – wir wol­len ver­mut­lich bei­de kei­ne Beleidigungsklage], die­ser Münchhausen und alle, die ihm den Rücken stär­ken und ihm für sei­ne ver­schwö­ren­den Falsch-Visionen auch noch hul­di­gen, gehört das Amt ent­zo­gen … und nicht den Ärzten vor Ort, die seit April lee­re Praxisräume haben, kei­ne Patienten, schon gar kein Covid – es sei denn, es wird durch einen PCR-Test pro­vo­ziert, der bei 45 facher Vergrößerung alles erkennt…

    Lieber Herr Weber, hal­ten Sie bit­te den Ball flach – so haben Sie viel­leicht noch eine Chance, den näch­sten Pass an den Mann zu brin­gen… Falls nicht, wer­den ihre Querschläger immer dra­sti­scher und sie ganz schnell ausgewechselt… 

    Allein die Tatsache, dass Sie hier das Wort "Verschwörung" in den Mund neh­men, sagt allein schon genug dar­über aus, von wem Sie sich haben anstif­ten las­sen, hier so einen Unfug zu schreiben.

  3. "Christian Drosten publi­zier­te drei Papers zum Thema der Dissertation mit Ko-Autoren. In der Dissertation, die auf den Papers basiert, muss­te er aber ange­ben, die gesam­te Arbeit "ohne son­sti­ge Hilfe selbst durch­ge­führt" zu haben." (von Plagiatsgutachten)

    Also das sehe ich nicht so. Er muss die Monographie ohne frem­de Hilfe ange­fer­tigt haben! Würde jeder Doktorand alle Experimente ganz allei­ne machen, bekä­me er sei­ne Diss nie fer­tig. Es ist an den mir bekann­ten Unis in Deutschland so, dass man sehr wohl ein Monographie basie­rend auf eige­nen Publikationen, die die Namen von Ko-Autoren tra­gen, als Dissertation ein­rei­chen und dafuer den Titel bekom­men kann.
    Dies gesagt habend, fehlt mir aber in der Monographie der Hinweis auf eben die­se Veröffentlichungen. So wie ich es ken­ne, müss­te man dann schrei­ben: "Teilaspekte der Arbeit wur­den ver­öf­fent­licht in…" oder ähn­lich. Aber wie­viel Spielraum es hier gibt, ist mir nicht bekannt.

  4. Tja, Herr Aschmoneit, jetzt haben Sie Ihr Fett weg. Der Autor Stefan Weber, der es sicher wis­sen muss, schreibt auf Telepolis:
    "Ist Christian Drosten fal­scher Doktor? Hat er sei­ne Promotionsschrift "gefaket"?"
    und
    "Seit Wochen kur­sie­ren in diver­sen Verschwörungstheorie-Blogs Gerüchte, … ."

    (Ich sage es Ihnen ganz über­zeugt: wer mit so einem Stück raus­kommt, WILL auf Teufel komm raus, also in mora­lisch übel­ster Haltung, Reaktionen pro­vo­zie­ren. Und sol­che Stücke sind inzwi­schen die Regel – nicht die Ausnahmen. Wir haben eine tota­le Verlotterung im Publikationsbereich. Niemand dort ist an einer Befriedung und Beruhigung interessiert.)

  5. … und der Knaller:

    sw hält nun die deut­sche Promotionsordnung für Mediziner für den Skandal – und nicht den offen­sicht­li­chen Bruch die­ser Ordnung bei Drosten. Der offen­sicht­li­che Bruch der Promotionsordnung wird bei sw zu einer "Schieflage".
    Ja, so kann man es auch machen. Bei einem ande­ren als Hr. Drosten wür­den natür­lich sofort die hyste­ri­schen Schreie nach Recht und Ordnung durch die Lande gellen.

    Übrigens, die Aussage "Auszüge […] wur­den in fol­gen­den Zeitschriften ver­öf­fent­licht" ist bezug­neh­mend falsch wenn danach ZeitschriftenARTIKEL genannt wer­den. Ich ver­mu­te: eine der klein­sten Ungenauigkeiten die­ses "Star-Wirrologne".

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