In seiner "Stellungnahme zur Anhörung 'Einrichtungsbezogene Impfpflicht'" des Bundestags am 27.4. stellt der Deutsche Caritasverband e.V. fest:
»… Wenn mit Stand Mitte März 2022 25 Prozent der Bevölkerung, darunter 3 Mio. Menschen über 60 Jahre, die altersbedingt zu den Risikogruppen gehören, nicht geimpft sind, ist die Gefahr, dass sich angesichts der kursierenden hochinfektiösen Varianten auch Geimpfte in ihrem sozialen Umfeld anstecken, darunter auch geimpfte Mitarbeitende von sozialen Einrichtungen, die die außerhalb von Einrichtungen erworbene Infektion im Kolleg_innenkreis und bei Klient_innen weitertragen können, manifest.
Des Weiteren besteht ein erhöhtes Risiko, dass getestete ungeimpfte Besuchende und Angehörige trotz umfassender Hygieneregeln das Virus in die Einrichtung tragen. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die noch nicht einmal die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen, sondern nur das Personal umfasst, ist daher ungenügend, um den Schutz vulnerabler Gruppen, die von diesen Einrichtungen oder Diensten betreut werden, ausreichend zu gewährleisten.
Auch können sich Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Kontraindikation gegen eine Impfung vorliegt, in ihrem sozialen Umfeld nicht wirksam vor Infektion und Erkrankung mit schwerem Verlauf schützen. Deren Drittschutz kann nur durch eine möglichst hohe Verbreitung der Impfung gewährleistet werden.«
Ammenmärchen…
Man erwartet bei einem katholischen Verband nicht unbedingt wissenschaftliche Expertise. Hier geht es allerdings nicht um Themen wie die unbefleckte Empfängnis, für die allein der Glaube zuständig sein mag, sondern um relevante gesellschaftliche Problemstellungen. Wenn in diesem Umfeld nicht nur Glaube, der persönlich berechtigt sein kann, sondern Aberglaube bei einem "Arbeitgeber" vorherrscht, dann ist dies hochbedenklich, auch wenn davon nicht nur katholische FunktionsträgerInnen befallen sind.
Ein Aberglaube, der an den über Wunderheilungen hinausgeht, liegt vor in der Formulierung "Drittschutz kann nur durch eine möglichst hohe Verbreitung der Impfung gewährleistet werden". Niemand unter ernsthaften WissenschaftlerInnen behauptet einen wirksamen Drittschutz durch die "Impfung".
Ein weiterer Aberglaube oder ein Ammenmärchen wird im ersten Satz erzählt, wonach das Viertel der "ungeimpften" Bevölkerung die "Geimpften" bedrohe. Denn erstens ist hinlänglich bekannt, daß auch mehrfach gespritzte Menschen ansteckend sein können. Zweitens wird damit selbst der Eigenschutz durch "Impfung" zu recht angezweifelt.
Wiederum in die Allmachtsphantasie eines Klerus paßt die Verurteilung von drei Millionen Menschen über 60, die den "Risikogruppen" zugeschlagen werden. Wie wäre es, wenn auch kirchliche Verbände akzeptierten, daß diese höchstwahrscheinlich sehr gute Gründe haben, sich einem medizinischen Großexperiment zu verweigern?
… und Lügen
Doch die Caritas lügt darüberhinaus ganz offen:
»Die Mehrzahl der Patient_innen, die mit Covid-19 auf Intensivstationen und Normalstationen behandelt werden müssen, ist ungeimpft. Aufgrund dieser hohen Patient_innenzahl durch Covid-19 müssen erneut, wie bereits im Frühjahr 2019 [sic], planbare und dringend erforderlichen Operationen oder Behandlungen verschoben werden.«
Lüge 1: Laut dem jüngsten Wochenbericht des RKI vom 21.4. waren von den insgesamt (nur) 2.957 erfaßten "symptomatischen COVID-19-Fällen" in Krankenhäusern in vier Wochen 42 Prozent "ungeimpft".
Lüge 2: Dieselbe RKI-Quelle nennt zuletzt 1.733 mit "COVID-19-Patient*innen" belegte Intensivbetten. Im Dezember waren es 4.945. Daß deshalb Operationen verschoben müssen, ist frei erfunden. Tatsächlich verantwortlich dafür ist der Mangel an Pflegepersonal (wie schon 2019 und seit vielen Jahren). Er wird nicht etwa durch Erkrankungen aktuell verstärkt, sondern durch unsinnige Quarantäne wegen eines positiven Tests – und nicht zuletzt durch Tausende Kündigungen der letzten Monate.
Lüge 3:
»Auch wenn die Impfung mit den heute zugelassenen Impfstoffen eine mögliche Infektion durch die kursierenden Corona-Virusvarianten nicht verlässlich verhindert, schützt sie doch zuverlässig vor einer schweren Erkrankung mit Covid- oder gar tödlichem Verlauf.«
Die angeblich vermiedenen schweren Verläufe wurden oben gezeigt. Für die Altersgruppe der über 60-Jährigen stellt das RKI fest, daß von 215 Verstorbenen 21 "grundimmunisiert" und 82 "mit Auffrischimpfung" versehen waren.
Damit sich die Verfasserin die Lüge glaubt, wird sie rosenkranzartig wiederholt:
»Dem Mythos, dass Omikron nur ein harmloser Schnupfen ist, ist entgegenzutreten. Nicht zuletzt muss klar gesagt werden: Die Impfung verspricht nicht den absoluten Schutz vor Infektion, n, sehr wohl aber vor schweren oder gar tödlichen Verläufen und Hospitalisierung. Insgesamt sind Falschinformationen gezielt aufzudecken, um Ängsten und Unsicherheiten vieler Ungeimpfter begegnen zu können. Dies muss niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch passieren, z.B. auch durch geeignete mehrsprachige Informationen. Auf der Grundlage eines Impfregisters könnten dann gezielt Impfeinladungen in die noch bis mindestens Ende 2022 fortbestehenden Impfzentren erfolgen.
Die Caritas spricht sich somit dafür aus, alles zu tun, um die Impfquoten über die einrichtungsbezogene Impfpflicht hinaus mit allen geeigneten Mitteln zu steigern. Der im Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts im Sommer 2021 entwickelte Gedanke der intertemporalen Freiheitssicherung ist für die politischen Abwägungen in diesen Fragen intensiver als bisher zu beachten. Die Abwägung zwischen heutigen Freiheitseingriffen (etwa durch eine Erweiterung der Impfpflicht) und morgen möglicherweise unabwendbaren Freiheitseinschränkungen (durch erneute Einführung eines Lockdowns) ist im Lichte wissenschaftlicher Erkenntnisse über wahrscheinliche Mutationen so konsequent und rechtzeitig zu treffen, dass die Sicherung zukünftiger Freiheitsrechte nicht verunmöglicht wird.«
Von wenigen Ausnahmen abgesehen sollte der gesamte Klerus der beiden mit dem Staat verbandelten Kirchen, Jorge Mario Bergoglio eingeschlossen, wegen Missbrauchs der christlichen Religion belangt werden. Und zwar wegen Missbrauchs mit Todes- und Invaliditätsfolgen.
Außerdem sollten für jeden von seinem Arbeitsplatz Vertriebenen Zig Kirchensteuerzahler ihren Kirchenaustritt erklären.
Vermutlich wird die unchristliche Haltung der Etablierten zu einer weiteren Kirchenspaltung führen.
Langfristig scheint die Menschheit nur eine Chance auf ein friedliches und selbstbestimmtes Leben zu haben in einer hierarchiefreien und egalitaren Gesellschaft.
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. ( 2. Mose 20,16 und 5. Mose 5,20)
In der römisch-katholischen Kirche sind sieben Todsünden gelistet: Stolz, Habgier, Wollust, Neid, Völlerei, Zorn und Faulheit.
Todsünde 7 ist mindestens erfüllt, wenn die Caritas so denkfaul ist jenseits wissenschaftlicher Evidenz Corona „Impfungen“, die nicht vor Weitergabe des Virus schützen, verpflichtend zu machen. Die Heuchelei von Seiten der katholischen Kirche ist ungeheuerlich.
Bis heute werden Zelllinien bei der Corona Gen- Impfstoffentwicklung gebraucht, die ursprünglich von abgetriebenen Föten stammen. Das weiß der Papst und die Kurie, die aber gleichzeitig die Abtreibung als Totsünde anprangern.
Im Vaticanstaat gibt es eine Corona-“Impfplicht“. Du sollst einen Dritten schützen, auch wenn das unmöglich ist, da jeder jeden weiterhin anstecken kann.
die halten sich eben an das 19. Gebot: "du sollst Deinen Nächsten impfen wie dich selbst";>)
Wie sagt der Volksmund: ".…die Lügen wenn die den Mund auf machen…".
Wie sagen doch die Verkündungen des Teufels: Wenn man von "Geimpften" angesteckt wird, können nur die Ungeimpften die Schuldigen sein …
Schreckgespenst Kommunismus.
die "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" diskriminiert nicht geimpfte Menschen.
nicht geimpfte menschen werden behandelt als immerzu infektiös, gemimpfte menschen als niemals infektiös.
nicht geimpfte menschen werden wegen der möglichkeit, infektiös zu sein, bestraft, während geimpfte menschen pauschal von der "Ansteckungsverdächtigkeit" freigesprochen werden.
menschen werden geächtet und bestraft, dafür, daß sie die steigerung der impfquote hemmen.
zur steigerung der impfquote werden menschen diskriminiert, ungleich behandelt.
gesetze können grundrechte einschränken, gesetze dürfen aber nicht das gesetz brechen.
menschen, die wegen der verabsäumung der vorlage des nachweises der "nichtansteckungsfähigkeit" belangt werden, sanktioniert werden, ein tätigkeitsverbot erhalten und damit eine beschränkung ihres grundrechtes auf freie berufssausübung, werden diskriminiert, auf Grund einer Eigenschaft oder des Fehlens einer Eigenschaft = das Fehlen einer Impfung, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen = diskriminiert.
das gesundheitsamt, das ein tätigkeitsverbot ausspricht, diskriminiert und verhält sich damit strafbar, ist zu verklagen, oder der arbeitgeber, der freistellt. es geht nicht um arbeitsrecht, sondern um die verletzung von persönlichkeitsrechten.
das impfpflichtgesetz verletzt die würde des menschen = daraus ergeben sich möglicherweise schadensersatzforderungen: schmerzensgeld, entschädigung für verdienstausfall.
es geht um das Verklagen der Täter, wegen Diskriminierung.
diese möglichkeit gibt ein diskriminierendes gesetz.