Für den Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) ist die Anmeldung von Versammlungen in jedem Fall potentiell verfassungsfeindlich. Auf der Seite von "dieDatenschützer Rhein Main" ist am 11.3. zu lesen:
»Wer in Bremen eine Versammlung anmeldet, dessen persönliche Daten werden bislang sehr weitgehend erfasst und weiterverarbeitet, sie landen etwa regelmäßig beim Verfassungsschutz. Einige vorgeschriebene Datenschutzstandards fehlen bei der Versammlungsbehörde. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft hervor, die am 09.03.2021 veröffentlicht wurde. Dem Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) wurden folgende Fragen gestellt:
… 5. In welchen Fällen gibt das Ordnungsamt personenbezogene Daten der Anmelder*innen an die Polizei und/oder an andere Behörden weiter?
6. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen drei Jahren personenbezogene Daten der Anmelder*innen von Versammlungen an Polizei und andere Behörden weitergegeben?
7. Werden die Anmelder*innen von Versammlungen darüber informiert, dass ihre Daten an die Polizei oder andere Dritte weitergegeben werden und zu welchem Zweck dies geschieht?
… 10. Sind unter denen in Frage 9 genannten Daten besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Richtlinie (EU) 2016/679 Abs. 1 und wenn ja, in welchem System werden die Daten gespeichert?
… Die Antworten auf die Fragen machen an mehreren Stellen eine grobe Missachtung grundlegender Regelungen der Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) deutlich…
Zu Frage 5 und 6: „Zum Zweck der Gefährdungsbewertung werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig ebenfalls an das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt.“
Zu Frage 7: „Die Anmelder:innen werden im Verfahren vor der Weitergabe der Daten in der Regel nicht darauf hingewiesen, dass diese dem Polizeivollzugsdienst und dem Landesamt für Verfassungsschutz… übermittelt werden.“…
Zu Frage 10: „Durch die Polizei werden… im Einzelfall besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere solche, aus denen die ethnische Herkunft, politische Haltungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen, gespeichert, soweit dies für die Gefährdungsbewertung und Einsatzbewältigung unerlässlich ist. Diese werden ebenfalls im Vorgangsverarbeitungssystem @rtus sowie der Lagedatenbank und dem Protokollierungssystem EPS-Web gespeichert. Soweit dies zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags erforderlich ist, darf das Landesamt für Verfassungsschutz… auch besondere Arten personenbezogener Daten speichern. Dies betrifft im Falle einer Versammlung insbesondere die politische Haltung, sofern zweifelhaft, ob diese sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet.“…«
KUNDGEBUNG
Querdenker-Gründer Ballweg ruft Spontan-Demo in Teterow aus
Einen prominenten Gast hatten die Teterower Kritiker der Corona-Beschränkungen am Donnerstagnachmittag. Die Polizei fand das gar nicht gut und zog den Stecker.
Torsten Bengelsdorf 11.03.2021 18:33 Uhr
Der Querdenker-Initiator Michael Ballweg sollte als Redner auftreten.
Er werde allerdings von der Polizei aufgehalten und solle außer Landes gebracht werden, teilten die Veranstalter der Kundgebung über Lautsprecher mit.
Es gebe deshalb Stress auf dem Parkplatz am Grünen Weg.
Tatsächlich verhandelte Ballweg hier gerade mit der Polizei über die Corona-Landesverordnung, die auch regelt, wer derzeit nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen darf.
Die Polizei rechnete Ballweg offenbar nicht dazu.
https://www.nordkurier.de/mecklenburgische-schweiz/querdenker-gruender-ballweg-ruft-spontan-demo-in-teterow-aus-1142743703
@Demonstrations(Un)recht: Warum der durchaus wohlmeinende Journalist ihn wohl mehrfach "Ballmann" nennt?
Er konnte Ballweg und Schiffmann nicht auseinanderhalten.
@Henning: Solange nicht Ballermann draus wird.
Zum Glück hat er ihn nicht "Ballermann" genannt.
Für "Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben oder in naher Zukunft
begehen werden" gilt nicht die DSGVO, sondern die sog. JI-Richtlinie "zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung" https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/EU-Richtlinie_2016-680_vom_27.4.2016__JI-Richtlinie_.pdf.
Die wurde in Teil 3 des BDSG (§§ 45 ff) umgesetzt und beinhaltet reduzierte Betroffenenrechte. § 500 StPO legt übr. die Anwendung auch auf OWi-Verfahren fest.
Neu hinzukommen wird demnächst § 95a StPO https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0001–0100/57–21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Darin wird die verdeckte Ermittlung erlaubt.
Man wird sich dran gewöhnen müssen, dass dieser Staat künftig noch mehr als seit 1 Jahr alle seine Bürger als potenzielle Verbrecher behandelt!
Wie sollte man aber mit einem Staat umgehen, der diese Sicht auf seine Bürger hat?
Das hier
https://www.golem.de/news/neue-clearingstelle-provider-koennten-jaehrlich-bis-zu-200-domains-sperren-2103–154870.html
ist womöglich demnächst nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen "denkbar". Zumindest sind die Strukturen dann schon vorhanden und "eingeübt" – man muss nur noch die Anwendungsfälle erweitern.
Also wird das Namen-System wieder dezentralisiert werden müssen. Früher hat ja jeder seine eigene Domänenliste in der Datei /etc/hosts gepflegt.
In Bremen scheint man es mit den Gesetzen von je her "nicht ganz so eng zu sehen", wenn es um das "Gute" geht. Ich glaube, es war auch Bremen, wo die BAMF-Chefin einige Straftaten im Zusammenhang mit dem Asyl- & Bleiberecht begangen hat.
@Iwan Bogomolny: Das ist falsch. "Das Landgericht Bremen hat mit Beschluss vom 04.11.2020 die Eröffnung des Hauptverfahrens im sogenannten BAMF-Verfahren hinsichtlich des Angeschuldigten T. insgesamt und hinsichtlich der Angeklagten B. und C. in der ganz überwiegenden Zahl der angeklagten Fälle abgelehnt." (https://www.landgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/PM%2075–20%20Entscheidung%20im%20BAMF-Verfahren.pdf)
@aa: wieso ist das falsch? Die Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens impliziert doch nicht automatisch das Nichtvorliegen einer Straftat.
Passt doch exakt ins Bild dieser zunehmend gelenkten Demokratie. Entweder Demonstrationsverbot aus hygenischen Gründen oder Nahezu-Verbot mit nur wenigen Teilnehmern (wegen der überwältigenden Infektionsgefahr). Und dazu noch ausgeweitete Kontrollen plus garantierte verfassungsrechtliche Überwachung bei Organisatoren und Demonstrationsanmeldern. Diese gab es sicherlich auch schon vorher, aber es wird offen genannt. Dürfte das Ziel haben, Demonstrationen aus Angst hiervor zu verhindern. Und wenn eine Demonstration stattfindet sind "Beregnung" durch Wasserwerfer eher garantiert und durchaus unangemessene Polizeireaktionen nicht unwahrscheinlich.
10.05.2021 buten un binnen
Testpflicht für Beschäftigte im Land Bremen tritt heute in Kraft
1 Testpflicht am Arbeitsplatz
Ab heute gilt für Beschäftigte im Land Bremen, die nicht im Home-Office arbeiten, eine Corona-Testpflicht. Nach Beschluss des Bremer Senats müssen sie sich zwei Mal wöchentlich auf das Virus testen lassen. Bislang waren Unternehmen nur dazu verpflichtet, Mitarbeitenden Tests anzubieten, diese mussten sie aber nicht annehmen. (…)
2 Impfungen in Stadtteilen mit vielen Corona-Fällen
In Bremen-Gröpelingen werden ab heute außer der Reihe Mütter und Väter von Kita-Kindern geimpft. Damit reagiert das Gesundheitsressort auf die hohen Infektionszahlen in diesem Stadtteil. Über die Kindertageseinrichtungen wurden Berechtigungsscheine an die Eltern ausgegeben. Ein mobiles Team des Deutschen Roten Kreuz hat vorerst 2.000 Impfdosen zur Verfügung, die es bis Freitag im Lichthaus an der Waterfront verimpfen wird. Weitere Impfaktionen in mit Corona besonders belasteten Stadtteilen sollen folgen.
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/corona-bremen-niedersachsen-impfen-testpflicht-100.html
So soll die Testpflicht in Bremer Unternehmen funktionieren
(…) eine Dokumentation ist nicht notwendig. Auch die Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, die Testergebnisse vorzuzeigen. Kontrollen sind ebenfalls nicht vorgesehen. "Diese wären in der Praxis auch nicht umsetzbar. Es liegt in der Verantwortung sowohl eines jeden Unternehmens als auch eines jeden Arbeitnehmers die Testpflicht wahrzunehmen", sagt eine Sprecherin der Bremer Innenbehörde. (…)
Was passiert, wenn sich jemand weigert?
Konkrete Anweisungen gibt es nicht. Dies hatte bei manch einem Arbeitgeber für Verwirrung gesorgt. (…)
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/testpflicht-unternehmen-regeln-bremen-corona-100.html
10.05.2021 t‑online.de
Testpflicht für Beschäftigte in Bremen tritt in Kraft
Beschäftigte in der Stadt Bremen und in Bremerhaven müssen von diesem Montag an zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest machen. Das Bundesland Bremen hatte im Alleingang auf Landesebene diese Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen eingeführt.
"Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können", begründete Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) die Entscheidung nach dem Kabinettsbeschluss Ende April. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, müssen sich ebenfalls regelmäßig testen. (…)
Bundesweit sind die Arbeitgeber durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest anzubieten. In Bremen sind die Beschäftigten jetzt verpflichtet, dieses Angebot auch anzunehmen.
https://www.t‑online.de/region/bremen/news/id_90006750/bremen-corona-testpflicht-fuer-beschaeftigte-tritt-in-kraft.html