In NRW gilt ab der nächsten Woche: "Typische Symptome einer Atemwegsinfektion" sind in Ordnung, wenn es sich nicht um Corona handelt, besser gesagt um ein entsprechendes Schnelltest-Ergebnis:
"Düsseldorf (dpa/lnw) – Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat verbindlich die Voraussetzungen für Coronatests und Betreuung in Kitas und Schulen geregelt. Die auf seiner Homepage veröffentlichte Neufassung der ab 8. August gültigen Corona-Schutzverordnung definiert Durchgriffsrechte für Erzieher und Lehrkräfte bei ungetesteten Kindern mit typischen Symptomen…
Zum Schulbereich heißt es in der neuen Verordnung, bei Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten mache die verantwortliche Lehr- oder Betreuungsperson «die weitere Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die offenkundig typische Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen, vom negativen Ergebnis eines unter Aufsicht durchgeführten Coronaschnelltests abhängig». Falls hingegen ein zu Hause gemachter Negativtest vom selben Tag vorgelegt werde, werde darauf verzichtet. Eine entsprechende Bestätigung müsse bei minderjährigen Schülern von mindestens einem Sorgeberechtigten kommen. «Nur bei einer offenkundigen, deutlichen Verstärkung der Symptome erfolgt eine neue Testung in der Schule», stellt die zunächst bis zum 25. August geltende Verordnung klar.
Ähnlich lauten die Neuregelungen für den Bereich der Kitas und Kindertagesbetreuung. Auch hier können Betreuer oder Träger die Anwesenheit eines Kindes mit einschlägigen Anzeichen einer Atemwegserkrankung in der Einrichtung von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig machen…
Das Gesundheitsministerium hält zudem seine Empfehlungen für die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen, Unternehmen und Veranstaltungen aufrecht: Dazu zählen Impfen, 1,5 Meter Mindestabstand zu fremden Personen, Maske in Innenräumen, wo kein Abstand eingehalten werden kann, und gründliches Händewaschen."
krankenkassen.de (4.8.)
Siehe dazu
Gewerkschaft: Corona-Testregeln tragen Konflikte in Kitas und Schulen
Was ist mit den Durchgriffsrechten der Schüler gegenüber Lehrern, die offensichtliche Symptome großer Dummheit zeigen?
Wenn wir dann den Affenpocken-Notstand haben, sind die Pocken vermutlich in Ordnung, wenn die Kinder nicht homosexuell sind…
Hätte Dante die heutigen deutschen Gesundheits- und Kultusministerien gekannt, sähe sein Inferno vermutlich ganz anders aus…
Vor was haben die eigentlich solch eine Angst? Ab und zu muss man sich den Dingen im Leben stellen, Feigheit vor dem (imaginären) Feind "Corona" ist keine Option. Kinder und Jugendliche zu Knechten umerziehen zu wollen ein no-go.
Ausserdem: LB nach ??. Booster an C. natürlich leicht erkrankt. #Impfen half. Glaube aber nicht das der sich die Spikes setzen lässt.
Ich bin ziemlich sicher, dass einige Elemente des inzwischen wohl einigermassen erfolgreich gleichgeschalteten Lehrkörpers bei dem Wort "Durchgriffsrechte" ganz glänzende Augen bekommen.
Der Kapitalismus braucht viele Helfershelfer. Und weiß auch wie er die kriegt.
Haben wir hier was übersehen. Gucksdu:
https://reitschuster.de/post/alte-frau-nach-polizei-gewalt-auf-berliner-corona-demo-gestorben/
Bin nicht so gerne unironisch, aber das ist ja wohl ein kleiner Hammer?
Sozial verwahrloste in der Polizei.
Unsere Primarlehrerin hat in den 90ern noch kränkelnde einfach wieder nach Hause geschickt.…
(Vorher noch telefoniert.)
"Durchgriffsrecht" – na, was für eine Vokabel! Die Lehrer + Verbände sollten sich endlich mal um das Kindeswohl BGB 1666 kümmern und bei Ihren Vorgesetzten durchgreifen und vor allem KLAGEN!
Das Kinder quälen geht also weiter.
Ich wünschte, ich hätte nicht Recht behalten.
Und von dem bunten Strauss an Atemwegserkrankungen, von denen einige nicht minder "gefährlich" sind als Corona, wird das symptomatische Kind natürlich nur auf die eine getestet: "Corona"! Das macht natürlich alles total Sinn.