Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
Zitate aus dem Internet haben als Abrufdatum das des Beitrags.
Über den Button oben kann ein RSS-Feed abonniert werden.
Hier kann man die neuesten Beiträge via -Telegram erhalten.
Dieser Blog benötigt keine Spenden! Trotzdem vielen Dank für die Angebote.
Gab es einen "ARD-Brennpunkt" oder ein "ZDF extra" in dem die Wortbrüche, gebrochenen Corona-Versprechen und Corona-Lügen/Unwahrheiten von Politikern thematisiert wurden?
In welchem "ARD-DeutschlandTrend" und in welchem "ZDF-Politbarometer" wurde gefragt, finden sie es richtig, dass gewählte Volksvertreter sich nicht an ihre Versprechen halten, unredlich handeln, die Bürger täuschen und dass möglicherweise sogar nicht einmal ausgeschlossen werden kann, dass wissentlich Bürgern Schaden zugefügt wird?
Wo wurde das im ÖRR aufgearbeitet?
Möglicherweise habe ich es verpasst.
Falls ja, wo muss in den der ARD/ZDF-Mediathek klicken, um mir die entsprechende Sendung anzusehen?
Oder kommt das alles erst noch, weil es nur in ein überlanges Monumentalepos passt?
Das wird nie geschehen bzw wie "wir" aus Geschichte wissen- evtl 120 Jahre später und dann auch nur wenn es der Macht nutzt. .… "was geht mich mein Geschwätz von gestern an ist Politik der letzten 1000 Jahre.… (Adel, Klerus, Politiker, Medien, Kulturarbeitende .…)
FAKE NEWS über SPD, CDU, FDP: Grünen !
SPD – "Socjaldemokratische ?! Partei Deutschland"
CDU – "Christlich ?! Demokratische?! Union Deutschlands"
FDP – "Freie ?! Demokratische ?! Partei"
Grünen – "Bündnis 90/Die Grünen ?! "
von Faktencheck geprüft.
Wir leben in einer absoluten Idioten-Republik. Es gelingt den Politclowns mit der schwachsinnigen Ausrede durchzukommen, und absolut NIEMAND fragt die, WAS GENAU sie denn dazugelernt haben.
"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten"
W. Ulbricht, SED
Das war die Lüge des Jahrzehnts, wir bräuchten eine Lüge des Jahrhunderts.
S(E)D , es reichte eine Buchtsabe auszutauschen S℗D.
Ahh, war das nicht diese Politidiotin.
Denn was die mit dem anderen Wort, das vorne mit C beginnt – da hab ich bis heute noch niemanden getroffen und ich treffe – bei Gott – viele Menschen.
Folglich hab ich beschlossen, sie doof oder eben Politidiotin zu nennen. Ist das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt 😀 ??
@Petra S.: Es ist nur nicht wirklich überzeugend…
Post von einem Mitglied des Ethikrates
"..Ein interessanter Email Austausch zwischen einem Mitglied des Ethikrates und mir bezüglich der Stigmatisierung Ungeimpfter"
https://blog.bastian-barucker.de/post-vom-mitglied-des-ethikrates/
https://t.me/s/barucker
◦
Gutachterliche Stellungnahme zu Zulässigkeit und Möglichkeiten der Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19
Im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg erstellt von
Dr. Torsten Gerhard—OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft, Stuttgart
Ge/ig 002520–21
2810174v2
A. Prüfungsauftrag
Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat uns beauftragt, folgende Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 zu prüfen:
1. Bestehen grundsätzliche Bedenken an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 und – falls nein – wie müsste die Anordnung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 ausgestaltet sein, um mit höherrangigem Recht in Einklang zu stehen?
2. Bedarf die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 einer bundesrechtlichen Regelung oder verfügen auch die Länder über eine entsprechende Regelungskompetenz?
3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollten bei der Umsetzung einer allgemeinen (direkten) Impfpflicht gegen COVID-19 beachtet werden?
(…)
B.
Ausgangssituation
Bei unserer Prüfung sind wir von folgender Ausgangssituation ausgegangen:
I. Entwicklung der Impfkampagne in Deutschland Frühzeitig nach dem weltweiten Ausbruch der Infektionskrankheit COVID-19 war klar, dass die Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus der entscheidende Faktor („game changer“1) für eine nachhaltige Eindämmung der Pandemie sein wird. Umso höher ist es zu bewerten, dass es gelungen ist, innerhalb weniger Monate weltweit sichere und wirksame Impfstoffe gegen COVID-19 zu entwickeln und dass nach Durchlaufen eines umfassenden Zulassungsverfahrens gleich mehrere Impfstoffe für den Einsatz in der Europäischen Union (bedingt) zugelassen werden konnten.
Seit dem offiziellen Impfstart in Deutschland am 27.12.2020 können sich alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos gegen eine COVID-19-Erkrankung impfen lassen. Hierzu stehen derzeit vier COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung:
• Comirnaty ( [ Tozinameran bzw. BNT162b2 von Pfizer bzw. ] BioNTech Manufacturing GmbH), zugelassen am 21.12.2020 (EU/1/20/1528)
• Spikevax ( [ Elasomeran bzw. mRNA-1273 von ] Moderna Biotech Spain, S.L.), zugelassen am 06.01.2021 (EU/1/20/1507)
• Vaxzevria ( [ AZD1222 bzw. ChAdOx1‑S bzw. Oxford COVID-19 vaccine ] AstraZeneca AB, Schweden), zugelassen am 29.01.2021 (EU/1/21/1529) und
• Janssen ( [ Ad26.COV2.S bzw. Johnson & Johnson (J&J) Vaccine ] Janssen-Cilag International NV), zugelassen am 11.03.2021 (EU/1/20/1525).
(…)
Impfreaktionen und Nebenwirkungen bei COVID-19-Impfungen
(…) Schwerwiegende Nebenwirkungen nach einer COVID-19-Impfung treten selten bzw. nur sehr selten auf. (…)
Für mRNA-Impfstoffe werden folgende Nebenwirkungen genannt:30
— akute Gesichtslähmung, die sich in allen Fällen innerhalb weniger Wochen zurückgebildet hat (zwischen 0,01 % und 0,1 %),
— Überempfindlichkeitsreaktionen (Nesselsucht, Gesichtsschwellung; zwischen 0,01 % und 0,1 %),
— anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofortreaktionen;
< 0,01 %),
— Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis; zwischen 0,01 % und 0,1 %); diese traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Zweitimpfung und meist bei Jungen und jüngeren Männern auf. In den meisten Fällen verlief die Erkrankung mild bis moderat. Die STIKO empfiehlt den Einsatz von Spikevax aufgrund dieser Erkenntnisse nur für Personen im Alter über 30 Jahren.
(…) Bei Impfungen mit Vektorimpfstoffen sind folgende Nebenwirkungen bekannt:31 (…)
— Blutgerinnsel (Thrombosen), verbunden mit einer Verringerung der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie), darunter auch Blutgerinnsel im Gehirn als Sinusvenenthrombosen oder im Bauchraum (weniger als 0,01 %). Die Mehrzahl dieser Fälle trat innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Impfung und
überwiegend bei Personen unter 60 Jahren auf. Einige der be-
schriebenen Fälle endeten tödlich oder mit bleibenden Schä-
den. Bei Janssen in seltenen Fällen auch venöse Thromboem-
bolien
— Immunthrombozytopenien (Verringerung der Blutplättchenzahl ohne erkennbare Ursache; weniger als 0,01 %), teilweise
mit tödlichem Ausgang;
— Kapillarlecksyndrom (weniger als 0,01 %);
— Guillain-Barré-Syndrom (weniger als 0,01 %),
— [bei Janssen] Überempfindlichkeitsreaktionen und Nesselsucht (zwischen 0,01 % und 0,1 %).
(…) Insgesamt beziffert das Bundesministerium für Gesundheit das Risiko für schwerwiegende unerwünschte Nebenwirkungen im Falle einer COVID-19-Impfung mit 0,02 %.32 Eine umfassende Darstellung über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 enthält der Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts.33
30 Die Angaben wurden dem Aufklärungsmerkblatt des Robert Koch-Instituts zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen entnommen (abrufbar unter rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-
de.pdf?__blob=publicationFile).
31 Angaben sind dem Aufklärungsmerkblatt des Robert Koch-Instituts zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektorimpfstoffen entnommen (abrufbar unter rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-
COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile).
32 Vgl. „Nutzen und Risiken der Corona-Schutzimpfung abwägen“, abrufbar unter zusammengegen-
corona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/die-corona-schutzimpfung-nutzen-und-risiken-richtig-abwaegen/.
33 Sämtliche Sicherheitsberichte sind unter pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/arzneimittelsicherheit.html abrufbar.
(…)
IV. Folgen des Nichterreichens der Zielvorgaben
Mit einer bundesweiten Impfquote von 68,3 % wurde die pandemiepolitisch angestrebte Zielimpfquote von mindestens 85 % der Bevölkerung bislang deutlich verfehlt. Dies hat zur Konsequenz, dass die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus in der Bevölkerung, insbesondere unter den nicht-immunisierten Bürgerinnen und Bürgern, begünstigt wird.
Das Robert Koch-Institut hat diesen Effekt bereits in seiner Modellierung von Juli 2021[Fußnote]38 plastisch erläutert (…)
38 Wichmann O. et al., „Welche Impfquote ist notwendig, um COVID-19 zu kontrollieren?“, Epidemiologisches Bulletin
27/2021 vom 08.07.2021, 3 [7 f]
(…)
Das aktuelle Infektionsgeschehen (Stand: 26.11.2021)39 übersteigt leider die Aussagen der Modellierungen:
• Die bundesweite 7‑Tage-Inzidenz beläuft sich aktuell auf einen Rekordwert von 438,2 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Sie liegt damit sogar über den in dem Modellszenario für eine Impfquote von 65 % ausgewiesenen Höchstwerten.
• Derzeit befinden sich 4.202 COVID-19-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung.
Um einen drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems abzuwenden, sahen sich Bund und Länder bereits zur Anordnung weitreichender Schutzmaßnahmen nach §§ 28, 28a, 28b IfSG veranlasst, deren soziale, wirtschaftliche und politische Folgewirkungen erheblich sind. (…)
V. Impfbereitschaft der noch ungeimpften Bevölkerung
Das Robert Koch-Institut untersucht in regelmäßigen Abständen die Impfbereitschaft der noch ungeimpften Bevölkerung im Rahmen des COVID-19 Impfquoten-Monitorings in Deutschland (COVIMO).40 Die Ergebnisse des 8. Reports wurden am 22.11.2021 veröffentlicht. (…)
VI. Diskussion über Impfpflicht
Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens und das Stocken der Impfkampagne hat die politische Diskussion über die Anordnung sog. „Impfpflichten“ entfacht. (…)
In den vergangenen Tagen haben sich (…) die Stimmen gemehrt, die sich für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, jedenfalls aber für berufsbezogene Impfpflichten in den Bereichen „Pflege“ und „Gesundheitsversorgung“ aussprechen:
• Einen vielbeachteten Anstoß zu der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht haben die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Bayern in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die FAZ am 22.11.2021 gegeben, indem sie sich für eine allgemeine Impflicht als besten und schnellsten Weg aus der Corona-Pandemie ausgesprochen haben.
• Zustimmung erhielt dieser Vorstoß von weiteren Regierungschefs, unter anderem Volker Bouffier (Hessen), Daniel Günther (Schleswig-Holstein), Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt),42 Michael Müller (Berlin)43 und Bodo Ramelow (Thüringen)44. Andere Regierungschefinnen und –chefs, wie Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) und Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) befürworten eine ergebnisoffene Prüfung und Debatte.45
• Auch auf bundespolitischer Ebene steigt die Anzahl der Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht. Hierzu zählen u. a. die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Katrin Göring-Eckardt46, und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach.47
• Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin hat sich ebenfalls für eine allgemeine Impfpflicht aller Personen über 18 Jahren und gegen eine berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte ausgesprochen.48
• In ihrer 10. Ad-hoc Stellungnahme vom 27.11.202149 spricht sich nun auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina für die Einführung einer stufenweisen Impfpflicht aus. Ungeimpfte Personen sollten so schnell wie möglich geimpft werden. Diesbezüglich setzt die Leopoldina sowohl auf eine Motivation als auch auf eine Inpflichtnahme der Ungeimpften. Neben einer massiven Verstärkung der Impfkampagne sollen berufsbezogene Impfpflichten für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und medizinische Fachberufe sowie weitere Multiplikatorengruppen rasch eingeführt werden. Parallel dazu empfiehlt die Leopoldina die Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen.
Parallel zu dieser Diskussion hat der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 25.11.2021 angekündigt, dass die künftige Bundesregierung zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen eine berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte auf den Weg bringen werde. Eine Ausweitung einer entsprechenden Regelung bleibe zu prüfen.50
(…)
VII. COVID-19-Impfpflichten in der Europäischen Union
Impfpflichten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden bereits in zahlreichen europäischen Staaten angeordnet. Hierbei handelt es sich jedoch bislang insbesondere um berufsbezogene Impfpflichten für Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Pflegebereich (unter anderem in Italien, Frankreich und Griechenland). In Lettland und Slowenien wurden berufsbezogene Impfpflichten auch auf Beschäftigte in anderen Bereichen ausgedehnt (z. B. pädagogischen Einrichtungen). Weitere europäische Staaten, beispielsweise Belgien52, bereiten entsprechende Regelungen vor.
Eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 gibt es bislang in keinem europäischen Land. Österreich hat allerdings angekündigt, eine solche allgemeine Impfpflicht mit Wirkung ab Februar 2022 anordnen zu wollen. (…)
Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19
I. Vorbemerkung
1. Auffassung in der Rechtswissenschaft
Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird unter Rechtswissenschaftlern derzeit heftig diskutiert. Unbestritten ist dabei, dass eine allgemeine Impfpflicht einen Eingriff in mehrere Grundrechte der Impfpflichtigen, insbesondere in deren Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG darstellen würde. Dennoch überwiegen in der Rechtswissenschaft die Stimmen, die eine allgemeine Impfpflicht als verfassungsrechtlich zulässig erachten bzw. die damit verbundenen Eingriffe als gerechtfertigt qualifizieren.53 (…)
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Vavřička
Mit Urteil vom 08.04.202172 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine in Tschechien vorgesehene Impfpflicht für Kinder mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privatlebens) grundsätzlich vereinbar ist. (…)
Kakaletri und Theofanopoulou
Derzeit sind beim EGMR zwei Menschenrechtsbeschwerden82 von 30 im griechischen Gesundheitswesen tätigen Personen anhängig, mit denen sich die Beschwerdeführer gegen das von Griechenland zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassene Gesetz Nr. 4820/2021 wenden. Danach wird die Berufsausübung von im Gesundheitssektor tätigen Personen an eine Pflichtimpfung gegen COVID-19 geknüpft. (…)
(…)
Daher sprechen die besseren Gründe dafür, als Ziel einer allgemeinen Impfpflicht auf den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Bevölkerung durch Erreichen eines Gemeinschaftsschutzes abzustellen. Dieser Gemeinschaftsschutz dient in besonderer Weise dem Schutz derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infizieren und an COVID-19 erkranken können. (…)
Hiermit kommt der Staat auch der ihm unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erwachsenden Schutzpflicht nach. Diese Zielsetzung deckt sich zudem auch mit der präventiven Ausrichtung des Infektionsschutzgesetzes in § 1 Abs. 1 IfSG.109
Mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht kommt der Staat dieser übergelagerten Zielsetzung auch dadurch nach, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert wird. Der Schutz des öffentlichen Gesundheitssystems vor einer Überlastung steht in Wechselwirkung mit dem Schutz der Gesundheit der Gesamtbevölkerung; beide Ziele bedingen und verstärken sich gegenseitig.
Zugleich verfolgt der Normgeber mit der Anordnung einer allgemeinen Impfpflicht als Fernziel eine bessere Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte. Wird die bevölkerungsmedizinische Zielsetzung erreicht, entfällt die Notwendigkeit zur Anordnung weiterer kontaktbeschränkender Maßnahmen, die die Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger signifikant beeinträchtigen würden.
Ebenfalls als Fernziel ließe sich noch der Schutz der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur erwähnen, (…)
IV. Geeignetheit
Der Normgeber darf davon ausgehen, dass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zur Erreichung der eben dargestellten Zwecke geeignet ist. (…)
Nach diesen Maßstäben bestehen an der Geeignetheit einer allgemeinen Impfpflicht zur Bewirkung des erforderlichen Gemeinschaftsschutzes keine durchgreifenden Bedenken. Sämtliche derzeit in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe reduzieren die Risiken, sich mit dem SARS-CoV-2-Virus zu infizieren und an COVID-19 zu erkranken deutlich. Sie verringern zudem die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Geimpfte das Virus an Dritte weitergeben.112 Die Schutzwirkung von COVID-19-Impfungen kann mittlerweile als wissenschaftlich nachgewiesen qualifiziert werden. (…)
Nach dem oben dargestellten Maßstab reicht es somit aus, dass einer allgemeine Impfpflicht geeignet ist, die Erreichung der erforderlichen „Zielimpfquote“ zu erreichen. (…)
V. Erforderlichkeit
Eine allgemeine Impfpflicht erweist sich auch als erforderlich. (…)
Impfpflicht ≠ Impfzwang
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, wonach alle Bürgerinnen und Bürger (vorbehaltlich von Ausnahmegründen) verpflichtet sind, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, ist nicht gleichzusetzen mit einem „Impfzwang“. (…)
II. Potenzielle Sanktionen bei Nichterfüllung der Impfpflicht
Dem Staat bleiben andere Mittel, um auf die Durchsetzung der Impfpflicht hinzuwirken.
1. Ordnungswidrigkeit/Bußgeldbewehrung/Strafvorschriften Ein naheliegendes und rechtlich unkritisches Mittel ist die Aufnahme eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes in ein „COVID-19-Impfgesetz“. Lässt sich eine impfpflichtige Person nicht gegen COVID-19 impfen und verstößt sie damit gegen die gesetzlich angeordnete allgemeine Impfpflicht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu einem bestimmten Betrag sanktioniert werden kann. Hinsichtlich der Höhe eines potenziellen Bußgeldes unterliegt der Normgeber keinen festen Beschränkungen. Die Geldbuße muss jedoch angemessen sein (…)
Impfung als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Einrichtungen
Eine direkte allgemeine Impfpflicht ließe sich zudem mit akzessorischen Nachweis- und Zugangsregelungen (indirekte Impfpflicht) kombinieren. (…)
Folgewirkungen von Verstößen gegen eine allgemeine Impfpflicht
Verstößt eine impfpflichtige Person gegen eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht, könnten sich hieran weitere Folgewirkungen anschließen, die u. a. zu einem Verlust von Ansprüchen bei den Betroffenen führen können.
(…)
Ausreichender Impfschutz / Auffrischungsimpfungen
Ein COVID-19-Impfgesetz müsste definieren, was von den Normadressaten konkret zu veranlassen ist, damit sie ihrer Impfpflicht nachkommen. (…)
Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen von einer vollständigen Schutzimpfung auszugehen ist, richtet sich nach der Marktzulassung des jeweiligen COVID-19-Impfstoffs und den Empfehlungen der STIKO. Insofern kann sich das Kriterium des „vollständigen Impfschutzes“ durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse (z. B. zu der Erforderlichkeit sog. „Booster“-Impfungen zur Beibehaltung einer Grundimmunisierung) kurzfristig ändern. Auch Auffrischungsimpfungen können daher über das Kriterium des „vollständigen Impfschutzes“ Gegenstand einer allgemeinen Impfpflicht sein, wenn sie aus fachlichen Gründen zur Beibehaltung eines ausreichenden Immunstatus erforderlich sind.
(…)
F. Zusammenfassung der Ergebnisse
I. Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19
1. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 lässt sich mit höherrangigem Recht in Einklang bringen. Mit einer allgemeinen Impfpflicht sind Eingriffe in die Freiheitsgrundrechte der Regelungsadressaten verbunden, insbesondere Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Religionsfreiheit) und ggf. Art. 6 Abs. 2 GG (Elternrecht). Diese Eingriffe lassen sich jedoch verfassungsrechtlich rechtfertigen.
2. Mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht verfolgt der Normgeber das legitime Ziel, die Gesundheit und das Leben seiner Bürgerinnen und Bürger durch das Hinwirken auf eine hinreichende Grundimmunisierung der Bevölkerung zu schützen. Der Staat kommt damit seinen ihm aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erwachsenden Schutzpflichten nach. Daneben verfolgt der Normgeber das Ziel der Sicherung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung sowie das Fernziel einer besseren Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte. Wird durch eine allgemeine Impfpflicht eine hinreichende Grundimmunisierung der Bevölkerung erreicht, so wird zumindest mittelfristig die Notwendigkeit zur weiteren Anordnung kontaktbeschränkender Schutzmaßnahmen nach §§ 28, 28a, 28b IfSG zur Bekämpfung der Corona-Pandemie entfallen, die mit erheblichen Eingriffen in die Freiheitsgrundrechte der Bürgerinnen und Bürger verbunden sind.
3. Der Normgeber darf – ausgehend von den derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen – von der Eignung einer allgemeinen Impfpflicht zur Erreichung dieser Zielsetzungen ausgehen. Dem steht nicht entgegen, dass eine COVID-19-Impfung die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch geimpfte Personen lediglich (wenn auch signifikant) reduziert, aber nicht vollständig ausschließt. Durch eine allgemeine Impfpflicht soll keine umfassende „Herdenimmunität“, sondern eine hinreichende Grundimmunität in der Bevölkerung erreicht werden, die zu einer weitgehenden Reduzierung der Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene führt. Zur Förderung der Erreichung dieser Zielsetzung ist die nachweislich übertragungsreduzierende Wirkung einer COVID-19-Impfung ausreichend.
4. Eine allgemeine Impfpflicht erweist sich auch als erforderlich. Mildere, zur Zielerreichung gleich wirksame Mittel sind nicht ersichtlich.
(…)
Kompetenz zur Regelung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19
1. Die Regelung allgemeiner Impfpflichten gegen COVID-19 ist dem Kompetenztitel des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG zuzuordnen. Demnach verfügt der Bund über eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Er kann deshalb eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 durch ein Bundesgesetz regeln.
2. Eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 kann nicht durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angeordnet werden. (…)
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211202_Gutachterliche_Stellungnahme_zu_Impfpflichten.pdf
◦
22.11.2021 / 22. November 2021
RKI—Robert Koch-Institut
COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland (COVIMO)
Report 8
( Datenerhebung: 15.09.2021—18.10.2021 )
Zusammenfassung
Seit Januar 2021 wird vom Robert Koch-Institut ein Monitoring zu COVID-19 Impfquoten sowie zur COVID-
19 Impfbereitschaft und ‑akzeptanz mittels telefonischer Befragungen in Deutschland durchgeführt. In diesem
Bericht werden die Ergebnisse der 8. Befragung zusammengefasst.
COVIMO eignet sich als Surveystudie unter anderem dazu, Impfquotenschätzungen für Bevölkerungsgruppen
vorzunehmen, die aus der offiziellen Statistik nicht hervorgehen. (…)
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/COVIMO_Reports/covimo_studie_bericht_8.pdf
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/COVIMO_Reports/covimo_studie_bericht_8.pdf?__blob=publicationFile
◦
STOP COVAX
Ja, im November belogen die SPD-Noskes die Menschen ja noch (vergleich Noske-Scholz aussagen nun: "Mit meinerrr Parrrtei gibt es keine rrroten Linien mehrrrr!"):
20.11.2021:
SPD: „Die (Impfpflicht) wird’s nicht geben“ – Ampel-Politiker schließen allgemeine Impfpflicht aus.
Nach der Ankündigung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im Nachbarland Österreich schließen deutsche Politiker der Ampel-Parteien eine solche Regelung für Deutschland aus. „Die wird’s nicht geben“, sagte der SPD-Politiker und Bundesaußenminister Heiko Maas dem TV-Sender Bild Live über eine allgemeine Corona-Impfpflicht. „Weil wir es nicht für notwendig halten, weil wir es auch aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für schwierig halten.“ https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ampel-politiker-schliessen-allgemeine-corona-impfpflicht-wie-in-oesterreich-aus-a3648467.html
Hier in Österreich zum Glück auch nicht: https://orf.at/stories/3239124/
😎
Der Ösi