"Es kann und es wird keine Impfpflicht geben"

»Eines ist aber und war auch immer klar: Es wird kei­ne Impfpflicht für Covid19 geben.«
Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans, 19.11.2020

spd​.de (17.11.20)

spd​.de (o. Datum)
spd​.de (5.6.20)

Sie sagen, sie ler­nen stän­dig dazu. Ich fürch­te, das wer­den sie wei­ter in die­ser Art tun.


Diese Sammlung wur­de ange­regt durch twit​ter​.com/​r​o​s​e​n​b​u​s​ch_. (Ich fin­de es ja immer bes­ser mit Quellenangaben.)

11 Antworten auf „"Es kann und es wird keine Impfpflicht geben"“

  1. Gab es einen "ARD-Brennpunkt" oder ein "ZDF extra" in dem die Wortbrüche, gebro­che­nen Corona-Versprechen und Corona-Lügen/Unwahrheiten von Politikern the­ma­ti­siert wurden?

    In wel­chem "ARD-DeutschlandTrend" und in wel­chem "ZDF-Politbarometer" wur­de gefragt, fin­den sie es rich­tig, dass gewähl­te Volksvertreter sich nicht an ihre Versprechen hal­ten, unred­lich han­deln, die Bürger täu­schen und dass mög­li­cher­wei­se sogar nicht ein­mal aus­ge­schlos­sen wer­den kann, dass wis­sent­lich Bürgern Schaden zuge­fügt wird?

    Wo wur­de das im ÖRR aufgearbeitet?
    Möglicherweise habe ich es verpasst.
    Falls ja, wo muss in den der ARD/ZDF-Mediathek klicken, um mir die ent­spre­chen­de Sendung anzusehen?
    Oder kommt das alles erst noch, weil es nur in ein über­lan­ges Monumentalepos passt?

    1. Das wird nie gesche­hen bzw wie "wir" aus Geschichte wis­sen- evtl 120 Jahre spä­ter und dann auch nur wenn es der Macht nutzt. .… "was geht mich mein Geschwätz von gestern an ist Politik der letz­ten 1000 Jahre.… (Adel, Klerus, Politiker, Medien, Kulturarbeitende .…)

    2. FAKE NEWS über SPD, CDU, FDP: Grünen ! 

      SPD – "Socjaldemokratische ?! Partei Deutschland"
      CDU – "Christlich ?! Demokratische?! Union Deutschlands"
      FDP – "Freie ?! Demokratische ?! Partei"
      Grünen – "Bündnis 90/Die Grünen ?! "

      von Faktencheck geprüft.

  2. Wir leben in einer abso­lu­ten Idioten-Republik. Es gelingt den Politclowns mit der schwach­sin­ni­gen Ausrede durch­zu­kom­men, und abso­lut NIEMAND fragt die, WAS GENAU sie denn dazu­ge­lernt haben.

  3. "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten"
    W. Ulbricht, SED
    Das war die Lüge des Jahrzehnts, wir bräuch­ten eine Lüge des Jahrhunderts.
    S(E)D , es reich­te eine Buchtsabe aus­zu­tau­schen S℗D.

  4. Ahh, war das nicht die­se Politidiotin.
    Denn was die mit dem ande­ren Wort, das vor­ne mit C beginnt – da hab ich bis heu­te noch nie­man­den getrof­fen und ich tref­fe – bei Gott – vie­le Menschen.
    Folglich hab ich beschlos­sen, sie doof oder eben Politidiotin zu nen­nen. Ist das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt 😀 ??

  5. Gutachterliche Stellungnahme zu Zulässigkeit und Möglichkeiten der Ausgestaltung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19

    Im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg erstellt von
    Dr. Torsten Gerhard—OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft, Stuttgart 

    Ge/ig 002520–21

    2810174v2

    A. Prüfungsauftrag

    Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat uns beauf­tragt, fol­gen­de Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 zu prüfen: 

    1. Bestehen grund­sätz­li­che Bedenken an der ver­fas­sungs­recht­li­chen Zulässigkeit einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 und – falls nein – wie müss­te die Anordnung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 aus­ge­stal­tet sein, um mit höher­ran­gi­gem Recht in Einklang zu stehen? 

    2. Bedarf die Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 einer bun­des­recht­li­chen Regelung oder ver­fü­gen auch die Länder über eine ent­spre­chen­de Regelungskompetenz? 

    3. Welche recht­li­chen Rahmenbedingungen soll­ten bei der Umsetzung einer all­ge­mei­nen (direk­ten) Impfpflicht gegen COVID-19 beach­tet werden? 

    (…)

    B.
    Ausgangssituation 

    Bei unse­rer Prüfung sind wir von fol­gen­der Ausgangssituation ausgegangen: 

    I. Entwicklung der Impfkampagne in Deutschland Frühzeitig nach dem welt­wei­ten Ausbruch der Infektionskrankheit COVID-19 war klar, dass die Verfügbarkeit wirk­sa­mer Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus der ent­schei­den­de Faktor („game changer“1) für eine nach­hal­ti­ge Eindämmung der Pandemie sein wird. Umso höher ist es zu bewer­ten, dass es gelun­gen ist, inner­halb weni­ger Monate welt­weit siche­re und wirk­sa­me Impfstoffe gegen COVID-19 zu ent­wickeln und dass nach Durchlaufen eines umfas­sen­den Zulassungsverfahrens gleich meh­re­re Impfstoffe für den Einsatz in der Europäischen Union (bedingt) zuge­las­sen wer­den konnten. 

    Seit dem offi­zi­el­len Impfstart in Deutschland am 27.12.2020 kön­nen sich alle Bürgerinnen und Bürger kosten­los gegen eine COVID-19-Erkrankung imp­fen las­sen. Hierzu ste­hen der­zeit vier COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung: 

    • Comirnaty ( [ Tozinameran bzw. BNT162b2 von Pfizer bzw. ] BioNTech Manufacturing GmbH), zuge­las­sen am 21.12.2020 (EU/1/20/1528)

    • Spikevax ( [ Elasomeran bzw. mRNA-1273 von ] Moderna Biotech Spain, S.L.), zuge­las­sen am 06.01.2021 (EU/1/20/1507)

    • Vaxzevria ( [ AZD1222 bzw. ChAdOx1‑S bzw. Oxford COVID-19 vac­ci­ne ] AstraZeneca AB, Schweden), zuge­las­sen am 29.01.2021 (EU/1/21/1529) und 

    • Janssen ( [ Ad26.COV2.S bzw. Johnson & Johnson (J&J) Vaccine ] Janssen-Cilag International NV), zuge­las­sen am 11.03.2021 (EU/1/20/1525).

    (…)

    Impfreaktionen und Nebenwirkungen bei COVID-19-Impfungen

    (…) Schwerwiegende Nebenwirkungen nach einer COVID-19-Impfung tre­ten sel­ten bzw. nur sehr sel­ten auf. (…) 

    Für mRNA-Impfstoffe wer­den fol­gen­de Nebenwirkungen genannt:30

    — aku­te Gesichtslähmung, die sich in allen Fällen inner­halb weni­ger Wochen zurück­ge­bil­det hat (zwi­schen 0,01 % und 0,1 %),

    — Überempfindlichkeitsreaktionen (Nesselsucht, Gesichtsschwellung; zwi­schen 0,01 % und 0,1 %),

    — ana­phy­lak­ti­sche Reaktionen (all­er­gi­sche Sofortreaktionen;
    < 0,01 %),

    — Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis; zwi­schen 0,01 % und 0,1 %); die­se tra­ten haupt­säch­lich inner­halb von 14 Tagen nach der Zweitimpfung und meist bei Jungen und jün­ge­ren Männern auf. In den mei­sten Fällen ver­lief die Erkrankung mild bis mode­rat. Die STIKO emp­fiehlt den Einsatz von Spikevax auf­grund die­ser Erkenntnisse nur für Personen im Alter über 30 Jahren. 

    (…) Bei Impfungen mit Vektorimpfstoffen sind fol­gen­de Nebenwirkungen bekannt:31 (…)

    — Blutgerinnsel (Thrombosen), ver­bun­den mit einer Verringerung der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie), dar­un­ter auch Blutgerinnsel im Gehirn als Sinusvenenthrombosen oder im Bauchraum (weni­ger als 0,01 %). Die Mehrzahl die­ser Fälle trat inner­halb von zwei bis drei Wochen nach der Impfung und
    über­wie­gend bei Personen unter 60 Jahren auf. Einige der be-
    schrie­be­nen Fälle ende­ten töd­lich oder mit blei­ben­den Schä-
    den. Bei Janssen in sel­te­nen Fällen auch venö­se Thromboem-
    bolien 

    — Immunthrombozytopenien (Verringerung der Blutplättchenzahl ohne erkenn­ba­re Ursache; weni­ger als 0,01 %), teilweise
    mit töd­li­chem Ausgang; 

    — Kapillarlecksyndrom (weni­ger als 0,01 %);

    — Guillain-Barré-Syndrom (weni­ger als 0,01 %),

    — [bei Janssen] Überempfindlichkeitsreaktionen und Nesselsucht (zwi­schen 0,01 % und 0,1 %).

    (…) Insgesamt bezif­fert das Bundesministerium für Gesundheit das Risiko für schwer­wie­gen­de uner­wünsch­te Nebenwirkungen im Falle einer COVID-19-Impfung mit 0,02 %.32 Eine umfas­sen­de Darstellung über alle in Deutschland gemel­de­ten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeit­li­chen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 ent­hält der Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts.33

    30 Die Angaben wur­den dem Aufklärungsmerkblatt des Robert Koch-Instituts zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen ent­nom­men (abruf­bar unter rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​I​m​p​f​e​n​/​M​a​t​e​r​i​a​l​i​e​n​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​-​C​O​V​I​D​-​1​9​/​A​u​f​k​l​a​e​r​u​n​g​s​b​o​g​en-
    de.pdf?__blob=publicationFile).

    31 Angaben sind dem Aufklärungsmerkblatt des Robert Koch-Instituts zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektorimpfstoffen ent­nom­men (abruf­bar unter rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​I​m​p​f​e​n​/​M​a​t​e​r​i​a​l​i​e​n​/​D​o​w​n​l​o​a​ds-
    COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile).

    32 Vgl. „Nutzen und Risiken der Corona-Schutzimpfung abwä­gen“, abruf­bar unter zusammengegen-
    coro​na​.de/​i​m​p​f​e​n​/​a​u​f​k​l​a​e​r​u​n​g​-​z​u​m​-​i​m​p​f​t​e​r​m​i​n​/​d​i​e​-​c​o​r​o​n​a​-​s​c​h​u​t​z​i​m​p​f​u​n​g​-​n​u​t​z​e​n​-​u​n​d​-​r​i​s​i​k​e​n​-​r​i​c​h​t​i​g​-​a​b​w​a​e​g​en/.

    33 Sämtliche Sicherheitsberichte sind unter pei​.de/​D​E​/​n​e​w​s​r​o​o​m​/​d​o​s​s​i​e​r​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​a​r​z​n​e​i​m​i​t​t​e​l​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​.​h​tml abrufbar. 

    (…)

    IV. Folgen des Nichterreichens der Zielvorgaben 

    Mit einer bun­des­wei­ten Impfquote von 68,3 % wur­de die pan­de­mie­po­li­tisch ange­streb­te Zielimpfquote von min­de­stens 85 % der Bevölkerung bis­lang deut­lich ver­fehlt. Dies hat zur Konsequenz, dass die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus in der Bevölkerung, ins­be­son­de­re unter den nicht-immu­ni­sier­ten Bürgerinnen und Bürgern, begün­stigt wird. 

    Das Robert Koch-Institut hat die­sen Effekt bereits in sei­ner Modellierung von Juli 2021[Fußnote]38 pla­stisch erläutert (…) 

    38 Wichmann O. et al., „Welche Impfquote ist not­wen­dig, um COVID-19 zu kon­trol­lie­ren?“, Epidemiologisches Bulletin
    27/2021 vom 08.07.2021, 3 [7 f] 

    (…)

    Das aktu­el­le Infektionsgeschehen (Stand: 26.11.2021)39 über­steigt lei­der die Aussagen der Modellierungen: 

    • Die bun­des­wei­te 7‑Tage-Inzidenz beläuft sich aktu­ell auf einen Rekordwert von 438,2 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Sie liegt damit sogar über den in dem Modellszenario für eine Impfquote von 65 % aus­ge­wie­se­nen Höchstwerten. 

    • Derzeit befin­den sich 4.202 COVID-19-Patienten in inten­siv­me­di­zi­ni­scher Behandlung. 

    Um einen dro­hen­den Zusammenbruch des Gesundheitssystems abzu­wen­den, sahen sich Bund und Länder bereits zur Anordnung weit­rei­chen­der Schutzmaßnahmen nach §§ 28, 28a, 28b IfSG ver­an­lasst, deren sozia­le, wirt­schaft­li­che und poli­ti­sche Folgewirkungen erheb­lich sind. (…) 

    V. Impfbereitschaft der noch unge­impf­ten Bevölkerung

    Das Robert Koch-Institut unter­sucht in regel­mä­ßi­gen Abständen die Impfbereitschaft der noch unge­impf­ten Bevölkerung im Rahmen des COVID-19 Impfquoten-Monitorings in Deutschland (COVIMO).40 Die Ergebnisse des 8. Reports wur­den am 22.11.2021 veröffentlicht. (…) 

    VI. Diskussion über Impfpflicht

    Die aktu­el­le Entwicklung des Infektionsgeschehens und das Stocken der Impfkampagne hat die poli­ti­sche Diskussion über die Anordnung sog. „Impfpflichten“ entfacht. (…) 

    In den ver­gan­ge­nen Tagen haben sich (…) die Stimmen gemehrt, die sich für die Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht, jeden­falls aber für berufs­be­zo­ge­ne Impfpflichten in den Bereichen „Pflege“ und „Gesundheitsversorgung“ aussprechen: 

    • Einen viel­be­ach­te­ten Anstoß zu der Debatte um eine all­ge­mei­ne Impfpflicht haben die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Bayern in einem gemein­sa­men Gastbeitrag für die FAZ am 22.11.2021 gege­ben, indem sie sich für eine all­ge­mei­ne Impflicht als besten und schnell­sten Weg aus der Corona-Pandemie aus­ge­spro­chen haben. 

    • Zustimmung erhielt die­ser Vorstoß von wei­te­ren Regierungschefs, unter ande­rem Volker Bouffier (Hessen), Daniel Günther (Schleswig-Holstein), Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt),42 Michael Müller (Berlin)43 und Bodo Ramelow (Thüringen)44. Andere Regierungschefinnen und –chefs, wie Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) und Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) befür­wor­ten eine ergeb­nis­of­fe­ne Prüfung und Debatte.45

    • Auch auf bun­des­po­li­ti­scher Ebene steigt die Anzahl der Befürworter einer all­ge­mei­nen Impfpflicht. Hierzu zäh­len u. a. die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Katrin Göring-Eckardt46, und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach.47

    • Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin hat sich eben­falls für eine all­ge­mei­ne Impfpflicht aller Personen über 18 Jahren und gegen eine berufs­be­zo­ge­ne Impfpflicht für Pflegekräfte ausgesprochen.48

    • In ihrer 10. Ad-hoc Stellungnahme vom 27.11.202149 spricht sich nun auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina für die Einführung einer stu­fen­wei­sen Impfpflicht aus. Ungeimpfte Personen soll­ten so schnell wie mög­lich geimpft wer­den. Diesbezüglich setzt die Leopoldina sowohl auf eine Motivation als auch auf eine Inpflichtnahme der Ungeimpften. Neben einer mas­si­ven Verstärkung der Impfkampagne sol­len berufs­be­zo­ge­ne Impfpflichten für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und medi­zi­ni­sche Fachberufe sowie wei­te­re Multiplikatorengruppen rasch ein­ge­führt wer­den. Parallel dazu emp­fiehlt die Leopoldina die Vorbereitung zur Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht unter Berücksichtigung der dafür erfor­der­li­chen recht­li­chen und sozia­len Rahmenbedingungen. 

    Parallel zu die­ser Diskussion hat der desi­gnier­te Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 25.11.2021 ange­kün­digt, dass die künf­ti­ge Bundesregierung zum Schutz beson­ders vul­nerabler Gruppen eine berufs­be­zo­ge­ne Impfpflicht für Pflegekräfte auf den Weg brin­gen wer­de. Eine Ausweitung einer ent­spre­chen­den Regelung blei­be zu prüfen.50

    (…)

    VII. COVID-19-Impfpflichten in der Europäischen Union

    Impfpflichten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wur­den bereits in zahl­rei­chen euro­päi­schen Staaten ange­ord­net. Hierbei han­delt es sich jedoch bis­lang ins­be­son­de­re um berufs­be­zo­ge­ne Impfpflichten für Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Pflegebereich (unter ande­rem in Italien, Frankreich und Griechenland). In Lettland und Slowenien wur­den berufs­be­zo­ge­ne Impfpflichten auch auf Beschäftigte in ande­ren Bereichen aus­ge­dehnt (z. B. päd­ago­gi­schen Einrichtungen). Weitere euro­päi­sche Staaten, bei­spiels­wei­se Belgien52, berei­ten ent­spre­chen­de Regelungen vor. 

    Eine all­ge­mei­ne Impfpflicht gegen COVID-19 gibt es bis­lang in kei­nem euro­päi­schen Land. Österreich hat aller­dings ange­kün­digt, eine sol­che all­ge­mei­ne Impfpflicht mit Wirkung ab Februar 2022 anord­nen zu wollen. (…) 

    Verfassungsmäßigkeit einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19

    I. Vorbemerkung

    1. Auffassung in der Rechtswissenschaft 

    Die Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht wird unter Rechtswissenschaftlern der­zeit hef­tig dis­ku­tiert. Unbestritten ist dabei, dass eine all­ge­mei­ne Impfpflicht einen Eingriff in meh­re­re Grundrechte der Impfpflichtigen, ins­be­son­de­re in deren Grundrecht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG dar­stel­len wür­de. Dennoch über­wie­gen in der Rechtswissenschaft die Stimmen, die eine all­ge­mei­ne Impfpflicht als ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­sig erach­ten bzw. die damit ver­bun­de­nen Eingriffe als gerecht­fer­tigt qualifizieren.53 (…)

    Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 

    Vavřička

    Mit Urteil vom 08.04.202172 ent­schied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine in Tschechien vor­ge­se­he­ne Impfpflicht für Kinder mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privatlebens) grund­sätz­lich ver­ein­bar ist. (…) 

    Kakaletri und Theofanopoulou 

    Derzeit sind beim EGMR zwei Menschenrechtsbeschwerden82 von 30 im grie­chi­schen Gesundheitswesen täti­gen Personen anhän­gig, mit denen sich die Beschwerdeführer gegen das von Griechenland zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlas­se­ne Gesetz Nr. 4820/2021 wen­den. Danach wird die Berufsausübung von im Gesundheitssektor täti­gen Personen an eine Pflichtimpfung gegen COVID-19 geknüpft. (…) 

    (…)

    Daher spre­chen die bes­se­ren Gründe dafür, als Ziel einer all­ge­mei­nen Impfpflicht auf den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Bevölkerung durch Erreichen eines Gemeinschaftsschutzes abzu­stel­len. Dieser Gemeinschaftsschutz dient in beson­de­rer Weise dem Schutz der­je­ni­gen Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infi­zie­ren und an COVID-19 erkran­ken können. (…) 

    Hiermit kommt der Staat auch der ihm unmit­tel­bar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erwach­sen­den Schutzpflicht nach. Diese Zielsetzung deckt sich zudem auch mit der prä­ven­ti­ven Ausrichtung des Infektionsschutzgesetzes in § 1 Abs. 1 IfSG.109

    Mit der Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht kommt der Staat die­ser über­ge­la­ger­ten Zielsetzung auch dadurch nach, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems ver­hin­dert wird. Der Schutz des öffent­li­chen Gesundheitssystems vor einer Überlastung steht in Wechselwirkung mit dem Schutz der Gesundheit der Gesamtbevölkerung; bei­de Ziele bedin­gen und ver­stär­ken sich gegenseitig. 

    Zugleich ver­folgt der Normgeber mit der Anordnung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht als Fernziel eine bes­se­re Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte. Wird die bevöl­ke­rungs­me­di­zi­ni­sche Zielsetzung erreicht, ent­fällt die Notwendigkeit zur Anordnung wei­te­rer kon­takt­be­schrän­ken­der Maßnahmen, die die Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger signi­fi­kant beein­träch­ti­gen würden. 

    Ebenfalls als Fernziel lie­ße sich noch der Schutz der Funktionsfähigkeit der kri­ti­schen Infrastruktur erwähnen, (…) 

    IV. Geeignetheit

    Der Normgeber darf davon aus­ge­hen, dass die Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht zur Erreichung der eben dar­ge­stell­ten Zwecke geeig­net ist. (…) 

    Nach die­sen Maßstäben bestehen an der Geeignetheit einer all­ge­mei­nen Impfpflicht zur Bewirkung des erfor­der­li­chen Gemeinschaftsschutzes kei­ne durch­grei­fen­den Bedenken. Sämtliche der­zeit in der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoffe redu­zie­ren die Risiken, sich mit dem SARS-CoV-2-Virus zu infi­zie­ren und an COVID-19 zu erkran­ken deut­lich. Sie ver­rin­gern zudem die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem SARS-CoV-2-Virus infi­zier­te Geimpfte das Virus an Dritte weitergeben.112 Die Schutzwirkung von COVID-19-Impfungen kann mitt­ler­wei­le als wis­sen­schaft­lich nach­ge­wie­sen qua­li­fi­ziert werden. (…) 

    Nach dem oben dar­ge­stell­ten Maßstab reicht es somit aus, dass einer all­ge­mei­ne Impfpflicht geeig­net ist, die Erreichung der erfor­der­li­chen „Zielimpfquote“ zu erreichen. (…) 

    V. Erforderlichkeit

    Eine all­ge­mei­ne Impfpflicht erweist sich auch als erforderlich. (…) 

    Impfpflicht ≠ Impfzwang 

    Die Einführung einer gesetz­li­chen Regelung, wonach alle Bürgerinnen und Bürger (vor­be­halt­lich von Ausnahmegründen) ver­pflich­tet sind, sich gegen COVID-19 imp­fen zu las­sen, ist nicht gleich­zu­set­zen mit einem „Impfzwang“. (…)

    II. Potenzielle Sanktionen bei Nichterfüllung der Impfpflicht 

    Dem Staat blei­ben ande­re Mittel, um auf die Durchsetzung der Impfpflicht hinzuwirken. 

    1. Ordnungswidrigkeit/Bußgeldbewehrung/Strafvorschriften Ein nahe­lie­gen­des und recht­lich unkri­ti­sches Mittel ist die Aufnahme eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes in ein „COVID-19-Impfgesetz“. Lässt sich eine impf­pflich­ti­ge Person nicht gegen COVID-19 imp­fen und ver­stößt sie damit gegen die gesetz­lich ange­ord­ne­te all­ge­mei­ne Impfpflicht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu einem bestimm­ten Betrag sank­tio­niert wer­den kann. Hinsichtlich der Höhe eines poten­zi­el­len Bußgeldes unter­liegt der Normgeber kei­nen festen Beschränkungen. Die Geldbuße muss jedoch ange­mes­sen sein (…) 

    Impfung als Zugangsvoraussetzung für bestimm­te Einrichtungen 

    Eine direk­te all­ge­mei­ne Impfpflicht lie­ße sich zudem mit akzes­so­ri­schen Nachweis- und Zugangsregelungen (indi­rek­te Impfpflicht) kombinieren. (…) 

    Folgewirkungen von Verstößen gegen eine all­ge­mei­ne Impfpflicht 

    Verstößt eine impf­pflich­ti­ge Person gegen eine all­ge­mei­ne COVID-19-Impfpflicht, könn­ten sich hier­an wei­te­re Folgewirkungen anschlie­ßen, die u. a. zu einem Verlust von Ansprüchen bei den Betroffenen füh­ren können. 

    (…)

    Ausreichender Impfschutz / Auffrischungsimpfungen 

    Ein COVID-19-Impfgesetz müss­te defi­nie­ren, was von den Normadressaten kon­kret zu ver­an­las­sen ist, damit sie ihrer Impfpflicht nachkommen. (…) 

    Unter wel­chen inhalt­li­chen Voraussetzungen von einer voll­stän­di­gen Schutzimpfung aus­zu­ge­hen ist, rich­tet sich nach der Marktzulassung des jewei­li­gen COVID-19-Impfstoffs und den Empfehlungen der STIKO. Insofern kann sich das Kriterium des „voll­stän­di­gen Impfschutzes“ durch neue­re wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse (z. B. zu der Erforderlichkeit sog. „Booster“-Impfungen zur Beibehaltung einer Grundimmunisierung) kurz­fri­stig ändern. Auch Auffrischungsimpfungen kön­nen daher über das Kriterium des „voll­stän­di­gen Impfschutzes“ Gegenstand einer all­ge­mei­nen Impfpflicht sein, wenn sie aus fach­li­chen Gründen zur Beibehaltung eines aus­rei­chen­den Immunstatus erfor­der­lich sind. 

    (…)

    F. Zusammenfassung der Ergebnisse 

    I. Verfassungsmäßigkeit einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 

    1. Die Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 lässt sich mit höher­ran­gi­gem Recht in Einklang brin­gen. Mit einer all­ge­mei­nen Impfpflicht sind Eingriffe in die Freiheitsgrundrechte der Regelungsadressaten ver­bun­den, ins­be­son­de­re Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit), Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Religionsfreiheit) und ggf. Art. 6 Abs. 2 GG (Elternrecht). Diese Eingriffe las­sen sich jedoch ver­fas­sungs­recht­lich rechtfertigen. 

    2. Mit der Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht ver­folgt der Normgeber das legi­ti­me Ziel, die Gesundheit und das Leben sei­ner Bürgerinnen und Bürger durch das Hinwirken auf eine hin­rei­chen­de Grundimmunisierung der Bevölkerung zu schüt­zen. Der Staat kommt damit sei­nen ihm aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erwach­sen­den Schutzpflichten nach. Daneben ver­folgt der Normgeber das Ziel der Sicherung der Funktionsfähigkeit der öffent­li­chen Gesundheitsversorgung sowie das Fernziel einer bes­se­ren Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte. Wird durch eine all­ge­mei­ne Impfpflicht eine hin­rei­chen­de Grundimmunisierung der Bevölkerung erreicht, so wird zumin­dest mit­tel­fri­stig die Notwendigkeit zur wei­te­ren Anordnung kon­takt­be­schrän­ken­der Schutzmaßnahmen nach §§ 28, 28a, 28b IfSG zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ent­fal­len, die mit erheb­li­chen Eingriffen in die Freiheitsgrundrechte der Bürgerinnen und Bürger ver­bun­den sind. 

    3. Der Normgeber darf – aus­ge­hend von den der­zeit vor­lie­gen­den wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnissen – von der Eignung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht zur Erreichung die­ser Zielsetzungen aus­ge­hen. Dem steht nicht ent­ge­gen, dass eine COVID-19-Impfung die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch geimpf­te Personen ledig­lich (wenn auch signi­fi­kant) redu­ziert, aber nicht voll­stän­dig aus­schließt. Durch eine all­ge­mei­ne Impfpflicht soll kei­ne umfas­sen­de „Herdenimmunität“, son­dern eine hin­rei­chen­de Grundimmunität in der Bevölkerung erreicht wer­den, die zu einer weit­ge­hen­den Reduzierung der Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene führt. Zur Förderung der Erreichung die­ser Zielsetzung ist die nach­weis­lich über­tra­gungs­re­du­zie­ren­de Wirkung einer COVID-19-Impfung ausreichend. 

    4. Eine all­ge­mei­ne Impfpflicht erweist sich auch als erfor­der­lich. Mildere, zur Zielerreichung gleich wirk­sa­me Mittel sind nicht ersichtlich. 

    (…)

    Kompetenz zur Regelung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 

    1. Die Regelung all­ge­mei­ner Impfpflichten gegen COVID-19 ist dem Kompetenztitel des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG zuzu­ord­nen. Demnach ver­fügt der Bund über eine kon­kur­rie­ren­de Gesetzgebungskompetenz. Er kann des­halb eine all­ge­mei­ne Impfpflicht gegen COVID-19 durch ein Bundesgesetz regeln. 

    2. Eine all­ge­mei­ne Impfpflicht gegen COVID-19 kann nicht durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ange­ord­net werden. (…) 

    https://​www​.baden​-wuert​tem​berg​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​r​e​d​a​k​t​i​o​n​/​d​a​t​e​i​e​n​/​P​D​F​/​C​o​r​o​n​a​i​n​f​o​s​/​2​1​1​2​0​2​_​G​u​t​a​c​h​t​e​r​l​i​c​h​e​_​S​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​_​z​u​_​I​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​e​n​.​pdf

    22.11.2021 / 22. November 2021
    RKI—Robert Koch-Institut 

    COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland (COVIMO)

    Report 8

    ( Datenerhebung: 15.09.2021—18.10.2021 )

    Zusammenfassung

    Seit Januar 2021 wird vom Robert Koch-Institut ein Monitoring zu COVID-19 Impfquoten sowie zur COVID-
    19 Impfbereitschaft und ‑akzep­tanz mit­tels tele­fo­ni­scher Befragungen in Deutschland durch­ge­führt. In diesem
    Bericht wer­den die Ergebnisse der 8. Befragung zusammengefasst.
    COVIMO eig­net sich als Surveystudie unter ande­rem dazu, Impfquotenschätzungen für Bevölkerungsgruppen
    vor­zu­neh­men, die aus der offi­zi­el­len Statistik nicht hervorgehen. (…) 

    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​P​r​o​j​e​k​t​e​_​R​K​I​/​C​O​V​I​M​O​_​R​e​p​o​r​t​s​/​c​o​v​i​m​o​_​s​t​u​d​i​e​_​b​e​r​i​c​h​t​_​8​.​pdf

    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​P​r​o​j​e​k​t​e​_​R​K​I​/​C​O​V​I​M​O​_​R​e​p​o​r​t​s​/​c​o​v​i​m​o​_​s​t​u​d​i​e​_​b​e​r​i​c​h​t​_​8​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile

    STOP COVAX

  6. Ja, im November belo­gen die SPD-Noskes die Menschen ja noch (ver­gleich Noske-Scholz aus­sa­gen nun: "Mit mei­nerrr Parrrtei gibt es kei­ne rrro­ten Linien mehrrrr!"):

    20.11.2021:
    SPD: „Die (Impfpflicht) wird’s nicht geben“ – Ampel-Politiker schlie­ßen all­ge­mei­ne Impfpflicht aus.
    Nach der Ankündigung einer all­ge­mei­nen Corona-Impfpflicht im Nachbarland Österreich schlie­ßen deut­sche Politiker der Ampel-Parteien eine sol­che Regelung für Deutschland aus. „Die wird’s nicht geben“, sag­te der SPD-Politiker und Bundesaußenminister Heiko Maas dem TV-Sender Bild Live über eine all­ge­mei­ne Corona-Impfpflicht. „Weil wir es nicht für not­wen­dig hal­ten, weil wir es auch aus ver­fas­sungs­recht­li­chen Gesichtspunkten für schwie­rig hal­ten.“ https://​www​.epocht​i​mes​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​a​m​p​e​l​-​p​o​l​i​t​i​k​e​r​-​s​c​h​l​i​e​s​s​e​n​-​a​l​l​g​e​m​e​i​n​e​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​w​i​e​-​i​n​-​o​e​s​t​e​r​r​e​i​c​h​-​a​u​s​-​a​3​6​4​8​4​6​7​.​h​tml

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