

»Wir begrüßen die Entscheidungen des VG Ansbach ausdrücklich. Es ist für uns jedoch nach wie vor unergründlich, warum das Gesundheitsministerium trotz der Vielzahl der ergangenen stattgebenden Entscheidungen weiterhin an dieser rechtswidrigen Regelung zur Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate für ungeimpften Antragsteller festhält.…«
boegelein-axmann.com (1.3.)
Weitere Entscheidungen gibt es hier.
Update: Die Reaktion gibt nicht auf:
»OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf
In Eilverfahren eingereichte Klagen gegen die Verkürzung des Genesenenstatus müssen sich gegen eine konkrete Behörde wie ein Gesundheitsamt richten. Das stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg am Dienstag klar. Entsprechende Eilanträge, die sich allgemein gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, seien abzulehnen. Damit hob das OVG mehrere Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts auf, mit denen Kläger vor einigen Wochen erfolgreich gegen ihre Statusverkürzung vorgegangen waren.
Mitte Januar hatte das bundeseigene Robert-Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus nach einer Coronainfektion ohne vorherige Ankündigung oder Übergangsfrist von sechs auf drei Monate verkürzt. Das sorgte für Wirbel. Der Genesenenstatus spielt unter anderem für die Einstufung bei 2G- oder 3G-Regelungen eine Rolle. Inzwischen wurde entschieden, dem RKI die Kompetenz wieder zu entziehen. Über den Genesenenstatus entscheidet künftig das Gesundheitsministerium.
Nach der überraschenden Verkürzung klagten Betroffene vor mehreren Verwaltungsgerichten, in etlichen Fällen erhielten sie Recht. Im Fall der Berliner Verfahren richteten sich die Eilverfahren dabei aber gegen die Bundesrepublik Deutschland – und nicht etwa gegen ein bestimmtes Gesundheitsamt. Deshalb kassierte das OVG diese Entscheidungen per unanfechtbarem Beschluss. Die Bundesregierung hatte gegen die erstinstanzlichen Urteile Beschwerde eingelegt.
Laut Urteil sind verwaltungsrechtliche Eilschutzklagen, die sich auf die Rechtmäßigkeit einer Bundesverordnung beziehen, nur in eng umrissenen Ausnahmefällen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes erlaubt. Im Regelfall aber müsse diese Frage "mittelbar" in einem Verfahren geklärt werden, dass sich gegen die mit dem Vollzug der Verordnung betraute Behörde richte. Es gebe dazu bereits auch Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach erfüllten die fraglichen Eilanträge die notwendigen Voraussetzungen nicht.«
msn.com (1.3.)
Zur "Causa Lauterbach" hat Werner Rügemer in einem zweiteiligen Beitrag auf den Nachdenkseiten alles gesagt.
Die (Er-) Kenntnisse, das erworbene Wissen, muß jetzt nur noch in Handlungsalternativen umgesetzt werden.…
Schwierig in einer Gesellschaft, deren Maxime "Liberalisierung, Deregulierung und Privatisierung" lautet.
Persönliche Haltungen haben im Parlament noch nie eine Rolle gespielt. Das ist höchstens was für die Dummen die denken daß Rot/Grün irgendwas mit Politik zu tun hat. Oder ein Gesundheitsminister mit Gesundheit.
1. Der Genesenenstatus müsste nach fachlichen Erkenntnissen mindestens auf ein Jahr verlängert werden.
2. Es muss endlich allgemeine Tests zur Überprüfung des Immunstatus geben.
3. Die "G"-Regeln müssen sofort komplett abgeschafft werden.