Impfaufklärung – Was sagen RKI und das Gesetz?

Zum Beitrag über das Urteil des Heilbronner Landgerichts (»Es sei nicht so gewe­sen, dass die Impfärztin schon mit auf­ge­zo­ge­ner Spritze beim Impfen gestan­den habe«) hier aus einem Dokument des RKI:

rki​.de
https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​b​g​b​/​_​_​6​3​0​e​.​h​tml

Diese Infos ver­dan­ke ich wie so vie­le einem Kommentar.

19 Antworten auf „Impfaufklärung – Was sagen RKI und das Gesetz?“

  1. Über die außer­or­dent­lich stren­gen Rechtsvorschriften der Impfaufklärung. 

    Damals..

    Schutzimpfungen: Aufklärungspflicht aus juri­sti­scher Sicht (1997)

    " .. Der iso­lier­ten for­mu­lar­mä­ßi­gen Aufklärung begeg­net der Bundesgerichtshof dem­entspre­chend mit erheb­li­cher Skepsis. Die durch­ge­führ­te Aufklärung ist in den Patientenunterlagen vom imp­fen­den Arzt zu dokumentieren. 

    ..

    Um den immer stren­ger wer­den­den Anforderungen der Rechtsprechung an die ärzt­li­che Aufklärungspflicht zu genü­gen, soll­te der Impfarzt den Eltern eines Impflings oder dem zu imp­fen­den Erwachsenen grund­sätz­lich schon recht­zei­tig vor dem Impftermin schrift­li­ches Informationsmaterial über die beab­sich­tig­te Impfung zur Verfügung stel­len und die Impfentscheidung beim Impftermin noch­mals mit den Betroffenen bespre­chen. Der Impfarzt hat jeden­falls bei vor­beu­gen­den Routineimpfungen eine ganz außer­or­dent­lich streng zu bemes­sen­de Aufklärungspflicht. .."

    https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​a​r​c​h​i​v​/​6​9​1​4​/​S​c​h​u​t​z​i​m​p​f​u​n​g​e​n​-​A​u​f​k​l​a​e​r​u​n​g​s​p​f​l​i​c​h​t​-​a​u​s​-​j​u​r​i​s​t​i​s​c​h​e​r​-​S​i​cht

    Und heu­te…

    Impforganisation (2023)

    " ..Ein Aufklärungsgespräch ist aber nicht zwin­gend erfor­der­lich; die zu imp­fen­de Person kann auch auf das ärzt­li­che Aufklärungsgespräch ver­zich­ten, wenn sie sich hin­rei­chend infor­miert fühlt. .."

    https://​www​.zusam​men​ge​gen​co​ro​na​.de/​f​a​q​s​/​s​p​e​z​i​f​i​s​c​h​e​-​p​e​r​s​o​n​e​n​g​r​u​p​p​e​n​/​i​m​p​f​o​r​g​a​n​i​s​a​t​i​on/

  2. Ich ver­ste­he nicht, was der Artikel mir sagen will. Es wird mit dem Finger auf Ärzte gezeigt und "Impfaufklärung" geru­fen. Hää? Ein Arzt weiß nicht mehr über Vakzine+Corona als der Otto. Da er aber nun mal Arzt ist, hat er gefäl­ligst mehr dar­über zu erfah­ren. Und das holt er nicht in sei­nem Keller mit Experimentierratten nach, son­dern er nutzt die bereits ver­füg­ba­re Information. Dass die­se Information bereits "ein­ge­färbt" wur­de, kann der Arzt ja nicht wis­sen. Wenn der Impfstoff offi­zi­ell Nebenwirkungsfrei ist, dann muss er das so wei­ter­ge­ben. Die offi­zi­el­le Höhe der Impfkomplikationen war zu jedem Zeitpunkt so klein, dass jeder Impfwillige sie igno­riert hät­te. Ich mei­ne, wie stellt ihr euch das vor? Die blo­ße Erwähnung von Myokarditis macht den Otto ja nicht schlau­er. Jetzt muss man ihm auch noch erk­läh­ren, was es ist, wie es wirkt, wie es behan­del­bar ist, dazu irgend­wel­che Risikozahlen ken­nen? Da wird man in 2 Wochen nicht fer­tig. Man hat uns Corona als Notlage ver­kauft. Ich kann mich an Bilder von Krankenhaushinterhöfen vol­ler Leichensäcke erinnern.
    Hand aufs Herz: in einer wirk­li­chen ern­sten Notlage, wäre ich froh, wenn die Ärzte es etwas unbü­ro­kra­tisch gehand­habt hät­ten und schnell geimpft hät­ten. Aber in einer ern­sten Notlage hät­te es auch kei­ne Impfverweigerer gegeben.

    1. @ Joule

      Sie machen es sich ganz schön ein­fach. Als "Impfarzt" wären sie ein Gewinn gewe­sen, für die Regierung, nicht für die Patienten, also Kunden, ver­steht sich.

    2. "…er nutzt die bereits ver­füg­ba­re Information. Dass die­se Information bereits "ein­ge­färbt" wur­de, kann der Arzt ja nicht wis­sen. Wenn der Impfstoff offi­zi­ell Nebenwirkungsfrei ist, dann muss er das so weitergeben."

      O.k., und wie sieht heu­te die "Impfaufklärung" der Ärzte:innen aus, nach­dem doch etwas mehr bekannt ist?
      Sicherlich wur­den die heu­te ca. 3.000 Triple-Booster-Aspiranten im Vorfeld der 28-Euro-Salär-Therapie aus­führ­lich über sämtl. bekann­ten Nebenwirkungen infor­miert, eben­so, dass die­se Therapie ent­ge­gen urspr. Behauptungen nicht vor Ansteckung, Weitergabe, Erkrankung und Tod schützt. Sehen Sie… .
      Dass heu­te ins­ges. nur noch ca. 8. 000 Ottos zum Therapeuten gekom­men sind liegt ganz sicher nicht dar­an, dass Ärzte die "Impfungen" hin­ter­fragt haben.
      Dieser Berufsstand hat sich lei­der wei­test­ge­hend ethisch und medi­zi­nisch bla­miert und sich blind der Goldgräberstimmung ange­schlos­sen, und das Wohl der Patienten hin­ten ange­stellt. So ehr­lich soll­te man schon sein.

    3. In einer ern­sten pan­de­mi­schen Notlage kommt eine Impfung zu spät. Denn nach der Impftheorie soll der Körper ja in Friedenszeiten die Abwehr eines kom­men­den Feindes trai­nie­ren. Geimpft wer­den nur Gesunde. Aber wenn die Pandemie schon da ist, bricht das ech­te Virus womög­lich gera­de in das Training hin­ein und macht alles noch viel schlim­mer als ohne Training.
      – Jetzt mal ganz aus impfor­tho­do­xer Sicht überlegt.

  3. Die Forderung, dass Patienten die Gelegenheit gege­ben wer­den muss, Rückfragen zu stel­len, bedeu­tet für mich (als jemand, der u. a. im Bereich der Bildung tätig ist), dass die Patienten zuvor auf­grund der münd­li­chen Aufklärung ein Verständnis über die Impfung ent­wickeln müs­sen. Das kann nicht inner­halb weni­ger Minuten gesche­hen, schon gar nicht, wenn es um ein Spritzmittel geht, das zuvor nie an Menschen außer­halb von medi­zi­ni­schen Studien ein­ge­setzt wur­de. Wenn ich Richter oder Anwalt wäre, hät­te ich die Spritzärtzin zuerst mit nai­ven und dann mit sehr spe­zi­el­len Fragen zu der "Impfung" gegrillt, um ihr zu zei­gen, wie schwie­rig das Thema ist.

    Zu jeder Stunde Vorlesung an einer Universität gehö­ren zwi­schen drei bis fünf Stunden Vorbereitung. Das geht nur schrift­lich. Wenn es um die Gesundheit von Menschen geht, wür­de ich min­de­stens den­sel­ben Umfang an Vorbereitung von Ärzten erwar­ten. Ich wet­te, dass Juristen dazu etwas aus dem Ärmel zau­bern kön­nen, das man viel­leicht als Anwalt ver­wen­den kann. Ich kann nicht akzep­tie­ren, dass Ärzte Menschen unvor­be­rei­tet dem Spritzmittel aussetzen.

    Aus mei­ner Sicht schließt Paragraph 630e, Absatz 2, Punkt 2 die Abfolge von Begrüßung, Ansprache und Spritzmitteleinsatz durch Ärzte gegen­über Patienten in einem kur­zen Zeitintervall von weni­gen Minuten aus. Das wird unter ande­rem auch durch die Vorgaben für öffent­li­che Hinrichtungen 🙂 "Impftermine" bekräftigt.

    Der Spritzmitteleinsatz gegen SARS-CoV‑2 war kei­ne gewöhn­li­che "Impfung". Es war und ist ein gen­tech­ni­sches Experiment (offi­zi­ell min­de­stens bis Ende 2023). Es wur­den sogar glaub­wür­di­ge Aussagen gemacht, dass es kei­ne "Impfung" ist, son­dern eine Gentherapie (ein aus mei­ner Sicht als Naturwissenschaftler schwam­mi­ger Begriff). Gibt es für die Teilnahme an sol­chen Experimenten beson­de­re Gesetze oder son­sti­ge Bestimmungen?

    Alle ande­ren oben zitier­ten Gesetze und das Urteil des Heilbronner Landgerichts zei­gen mir als Laien der Justiz auf­grund des Berichts, dass die Richter am Heilbronner Landgericht nicht in der Lage sind, die Gesetze zu inter­pre­tie­ren, aus wel­chen Gründen auch immer. Die schrift­li­che Begründung des Urteils könn­te dar­über Aufschluss lie­fern. Können wir die bekommen?

    1. Ja, es gibt den Nürnberger Kodex und der ver­bie­tet expli­zit, dass jemand zur Teilnahme an medi­zi­ni­schen Studien gezwun­gen, genö­tigt oder auch nur über­re­det wer­den darf. Das bedeu­tet: selbst die Bratwurst mit der man die Impflinge zur Impfung über­re­det hat war schon fragwürdig.

      Dem Impfling die­sen Zettel in die Hand zu drücken, ihn unter­schrei­ben zu las­sen und dann die Spritze zu set­zen, scheint mir durch­aus üblich gewe­sen zu sein. Zumindest in den Impfzentren, sonst hät­ten die über­haupt nicht so vie­le Personen imp­fen kön­nen. Bei mei­ner ehe­ma­li­gen Hausärztin war es ähn­lich. Schwiegermutter woll­te unbe­dingt geimpft wer­den und die Ärztin hat in kein­ster Weise auf­ge­klärt. Die Bitte nach Bestimmung der D‑Dimere hat sie schlicht­weg abge­lehnt, das wür­de zu lan­ge dau­ern. Ich weiß nicht, was bei einer Blutabnahme zu lan­ge dauert.

      Ich habe sogar Ende 2021 mit einem Hausarzt gespro­chen, der allen Ernstes und vol­ler Überzeugung behaup­te­te, dass die Impfungen regu­lär zuge­las­sen sei­en. Egal wie oft ich ihm erklärt habe, dass die­se nur eine beding­te Zulassung hät­ten, er wei­ger­te sich, dies anzuerkennen.

      Wie will so ein Arzt rich­tig auf­klä­ren? Ich gehe außer­dem stark davon aus, dass die mei­sten Impfärzte nicht wis­sen, wie die­se soge­nann­te Impfung tat­säch­lich funk­tio­niert. Das wäre das erste, was der Richter oder der Anwalt des Klägers hät­te erfra­gen müs­sen. Er hät­te die Ärztin bit­ten müs­sen, ihm zu erklä­ren, wie die­se soge­nann­te Impfung funk­tio­niert. ich wet­te, sie hät­te es nicht gekonnt, weil sie es nicht weiß.

      1. Behauptung und Gegenbehauptung brin­gen gar nichts. Ich hät­te es mit einer Frage pro­biert. Beispielsweise: Wann wur­de der Piks regu­lär zugelassen?

  4. Ja, es gibt eine "Beratung" vor der Spritze. Nur labert der Vollstrecker auch nur den­sel­ben Müll den der Patient ohne­hin schon aus den Staatsmedien kennt.

    1. @Erfurt: Ohne den alber­nen Vollstrecker wäre ich geneigt zuzustimmewn.

      🙂

      PS: Diese "Pandemie" kann man ohne einen gele­gent­li­chen Scherz nicht aus­hal­ten, oder?

  5. Soweit die Theorie. Dass die­se Anforderungen in der Praxis so gut wie nie erfüllt wer­den, ist auch klar.

    Aber ganz ehr­lich: Wie vie­le Menschen hät­ten sich wohl doch noch gegen die "Impfung" ent­schie­den, auch wenn sie vom Arzt "nach dem aktu­el­len Stand der Wissenschaft" über die Spritzen auf­ge­klärt wor­den wären? Selbst wenn man etwas von den gan­zen "sel­te­nen Nebenwirkungen" gehört hät­te, hät­ten sich die mei­sten doch bestimmt ein­ge­re­det, dass sie es schon nicht tref­fen wird. Und sich trotz­dem "imp­fen" lassen.

    Diese "Impfstoffe" hät­ten nie­mals zuge­las­sen wer­den dür­fen. Das ist doch der Punkt. In dem Moment, wo sie es sind, ver­las­sen sich sowohl Ärzte als auch Patienten in ihrer Naivität dar­auf, dass die­se Injektionen schon sicher sein wer­den. Erst Recht, wenn sie es in Dauerschleife von den Medien erzählt bekommen.

    Und Aufklärung setzt eben auch immer die Bereitschaft des ande­ren vor­aus, sich über­haupt auf­klä­ren zu las­sen. Anstatt stur an dem fest­zu­hal­ten, was man ohne­hin schon zu wis­sen glaubt.

    1. Ja, das könn­te etwa pas­sen, außer der Abschnitt "Aber ganz ehr­lich: …", da bin ich etwas ande­rer Auffassung.
      In der ganz frü­hen Phase, also evlt. bis Herbst 2021 gehe ich noch mit.
      Aber für 2022 möch­te ich das so nicht mehr gel­ten las­sen, denn es geht ja nicht nur um die Aufklärung bzgl. Nebenwirkungen, son­dern auch dar­um, dass die­se "Impfung" sehr gerin­gen Schutz bie­tet und dass v.a. Jüngere und unvor­be­la­ste­te kaum durch das Virus beson­ders gefähr­det sind. Oder dass eine bereits über­stan­de­ne Infektion rel. guten Schutz bie­tet und es nicht beson­ders sinn­voll ist, sich dann noch­mals oder zusätz­lich "Impfen" zu las­sen. Das hät­te aus mei­ner Sicht ja eben­so zu einer umfas­sen­den Aufklärung gehört.
      Dass der Stoff für die mitt­ler­wei­le mutier­te (und harm­lo­se­re) Virusvariante mög­li­cher­wei­se über­haupt nicht taugt, las­sen wir mal außen vor.

      1. @Letzter, von 110: Die mei­sten Ärzte ver­ste­hen sich heu­te aber lei­der in erster Linie als Unternehmer. Und man hat nun mal lei­der genug finan­zi­el­le Anreize zum „Impfen“ geschaf­fen. Ich den­ke, da soll­te es einen nicht wun­dern, dass für die mei­sten Ärzte der Sinn in einem „Aufklärungsgespräch“ eher dar­in besteht, den Patienten zum Impfen zu über­re­den. Und nicht, ihn objek­tiv zu infor­mie­ren. Für ein Aufklärungsgespräch, das nicht zu einer „Impfung“ führt, kann der Arzt außer­dem weni­ger bei der Kasse abrech­nen. Die Ärzte haben hier also ein­sei­ti­ge Interessen. Das soll­ten Menschen immer im Kopf behal­ten. Oder wer wür­de ana­log dazu von sei­nem Metzger erwar­ten, dass er ihm dazu rät, kein Fleisch mehr zu essen? 😉

        1. Leider haben Sie wahr­schein­lich recht. Ich ken­ne zwar Ausnahmen, bei denen es sich aber wohl um eine kl. Minderheit han­deln wird; schade.

  6. Wie muss man sich so einen Ausnahmefall vor­stel­len, in dem eine Aufklärung ent­behr­lich sein könn­te? Frau Bahner hat in ihrem Buch zutref­fend fest­ge­stellt, dass eine Impfung kei­ne Akutbehandlung ist, die läuft einem nicht davon. Also hat man alle Zeit zur Aufklärung und Abwägung. Und eigent­lich soll­ten Menschen rou­ti­ne­mä­ßig zwei Termine ver­ein­ba­ren: Einen für die Aufklärung und einen wei­te­ren für den Piks, falls der dann noch gewünscht wird.

  7. Man ist auch bis­lang nicht auf­ge­klärt wor­den, wenn man sich imp­fen ließ. Als Erwachsene war ich regel­mä­ßig für Impfungen beim Arzt, aber nie, wirk­lich nie hat mir irgend­je­mand auch nur irgend­et­was gesagt. Weder zu Inhaltsstoffen, noch sah ich je eine Packungsbeilage des Impfstoffs, kurz: kei­ner­lei Aufklärung. Null. Nada. Nix.
    Spritze rein (fast immer von der Arzthelferin und nicht vom Arzt!), Stempel in den Impfpaß und das war's.

    Und die­ses Mal hät­te es anders sein sol­len? Soll das hyste­ri­sche Lachanfälle aus­lö­sen oder was?

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