»Es sei nicht so gewesen, dass die Impfärztin schon mit aufgezogener Spritze beim Impfen gestanden habe«

Auf swr​.de ist am 14.2.23 zu lesen:

»Heilbronner Landgericht: Klage gegen Corona-Impfärztin abgewiesen

Im Prozess um einen even­tu­el­len Impfschaden und angeb­lich man­gel­haf­te Impfaufklärung hat das Landgericht Heilbronn die Klage abge­wie­sen. Die Klägerin sei aus­rei­chend auf­ge­klärt worden.

Vor dem Heilbronner Landgericht hat eine Frau gegen ihre dama­li­ge Impfärztin geklagt und Schadensersatz gefor­dert, weil sie nicht rich­tig auf­ge­klärt wor­den sei und danach schwe­re Impfschäden ent­wickelt habe. Das Landgericht hat die­se Klage am Dienstag abge­wie­sen. Die Klägerin sei ord­nungs­ge­mäß auf­ge­klärt wor­den, hieß es. 

Für die Aufklärung habe das unter­schrie­be­ne Formular und die Möglichkeit für Fragen genügt, so das Gericht. Es sei nicht so gewe­sen, dass die Impfärztin schon mit auf­ge­zo­ge­ner Spritze beim Impfen gestan­den habe und kei­ne Nachfragemöglichkeit bestan­den habe, wie es die Klägerin vor­ge­bracht hat­te. Sie will in Berufung gehen, wie ihr Anwalt dem SWR nach der Verhandlung mitteilte.

Kein Urteil über mögliche Impfschäden

Das Gericht hat nach der Verhandlung im Januar jetzt dar­über ent­schie­den, ob die Klägerin aus­rei­chend auf­ge­klärt wur­de. Ob über­haupt ein Impfschaden auf­grund der Impfung ent­stan­den ist, hat das Gericht nicht wei­ter unter­sucht, das wäre erst im Falle einer man­gel­haf­ten Aufklärung Gegenstand des Prozesses geworden.

Berufung angekündigt

Wie der Anwalt der Klägerin, Ulrich Stegmüller, dem SWR mit­teil­te, will die­se gegen das Urteil in Berufung gehen. Die Initiative hät­te ganz klar von der Impfärztin aus­ge­hen müs­sen, so Stegmüller. "Sie hät­te von sich aus auf die Patientin zuge­hen und sagen müs­sen: 'Jetzt klä­re ich Sie über die mög­li­chen Impfrisiken auf.' Das ist nicht pas­siert." Das Gericht aber habe wohl die Klägerin in der Initiativpflicht gese­hen – nicht die Impfärztin, so der Anwalt. "Das hal­te ich für falsch." Auch Schadensersatzansprüche in Höhe von 340.000 Euro gegen Staat und Hersteller wol­le er par­al­lel verfolgen. 

Klägerin machte schwere Impfschäden geltend

Die Klägerin mach­te vor Gericht schwe­re Impfschäden gel­tend. Sie lei­de unter Lähmungserscheinungen, Kraftlosigkeit und Schmerzen. Der Klägerin zufol­ge habe kei­ne Möglichkeit bestan­den, vor der Impfung Fragen zu den Risiken zu stel­len. Auch fühl­te sich die Klägerin, eine ange­hen­de Pflegefachkraft, von ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt, damit sie das Formular zur Anerkennung der Risiken unter­zeich­net.«

20 Antworten auf „»Es sei nicht so gewesen, dass die Impfärztin schon mit aufgezogener Spritze beim Impfen gestanden habe«“

  1. " ..Für die Aufklärung habe das unter­schrie­be­ne Formular und die Möglichkeit für Fragen genügt, so das Gericht. .."

    Aufklärung vor Schutzimpfungen

    https://​www​.rki​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​F​A​Q​/​I​m​p​f​e​n​/​A​u​f​k​l​a​e​r​u​n​g​/​F​A​Q​-​L​i​s​t​e​.​h​tml

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 630e Aufklärungspflichten

    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​b​g​b​/​_​_​6​3​0​e​.​h​tml

  2. Ich bin bei kei­ner mei­ner Impfungen über irgend­wel­che mög­li­chen Impfschäden auf­ge­klärt wor­den, weder bei Tetanus, noch bei Hepatitis (noch mit dem alten Impfstoff) noch bei Frühsommer FSME, geschwei­ge denn bei Tuberkulose, Gelbfieber etc wel­che ich aus beruf­li­chen Gründen brauchte.
    NICHT EIN EINZIGES MAL, außer…morgen kann der Arm weh tun und sie kön­ne Grippeähnliche Symptome haben.…

  3. Bei Finanzdienstleistungen gel­ten höhe­re Standards. Da will man, dass man nach jedem "Beratungsgespräch" 'nen Wisch unter­schreibt. Ich erin­ne­re mich, wie ich 2009 mein Depot bei der Volksbank eröff­ne­te. Der nor­ma­le Bürger – ich sehe mich als einer – dürf­te bei Finanzdingen doch eher intel­lek­tu­ell durch­stei­gen als bei sol­chen Medizinprodukten. Zudem geht's bei den Finanzprodukten nur um Geld, nicht um die eige­ne Gesundheit.

    1. Ich sehe auch vie­le Parallelen zwi­schen Anlagebetrug und Arzneibetrug. In bei­den Fällen drän­gen und beschwich­ti­gen einen vie­le Leute, die sagen, es sei alles ganz risi­ko­los und wenn der Schaden ein­tritt, ist kei­ner die­ser Leute mehr auffindbar.

  4. Wie soll­te denn die Klägerin die rich­ti­gen Fragen stel­len? Ich habe mit ein paar Ärzten direkt gespro­chen und mir wur­de klar, dass selbst die über­haupt nicht die Funktion der "Impfung" ver­stan­den haben, geschwei­ge denn, was die im Körper anstellt. "Proteine" hört man von denen. Guten Appetit.

    Auch die Erpressung durch den Arbeitgeber hal­te ich für einen wich­ti­gen Punkt. Die Ärztin hät­te sich aus mei­ner Sicht aktiv ver­si­chern müs­sen, dass ihre Impflinge nicht unter Druck gesetzt wur­den. Der Terror gegen die Bevölkerung, um sie zur Teilnahme an dem gen­tech­ni­schen Experiment zu zwin­gen, ist wohl dokumentiert.

    Wenn die Ärztin Menschen in einem gen­tech­ni­schen Experiment ein­setzt, und das war und ist die "Impfung", dann ist sie dazu ver­pflich­tet, sich zu ver­ge­wis­sern, dass nach­weis­lich (doku­men­tiert) ein infor­mier­tes Einverständnis vor­liegt und dass dies ohne Erpressung erfolgt.

    Was sind das nur für Richter am Heilbronner Landgericht?!

    PS: Die "Verträge" mit der EU Kommission und den Regierungen der Staaten hät­ten schon längst wegen Betrugs für ungül­tig erklärt wer­den müs­sen. Ich bezwei­fel, dass das je gesche­hen wird.

  5. Das Spritzen gesun­der Menschen ist halt etwas ande­res als ein Autokauf: Sensationsurteil: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Kläger kann sei­nen Vertrag wider­ru­fen, das Auto zurück­ge­ben und muss kei­ne wei­te­ren Darlehensraten bezah­len. https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​s​p​o​n​s​o​r​e​d​/​s​e​n​s​a​t​i​o​n​s​u​r​t​e​i​l​-​f​e​h​l​e​r​h​a​f​t​e​-​w​i​d​e​r​r​u​f​s​b​e​l​e​h​r​u​n​g​-​l​i​.​2​9​8​081

    "Aufklärung" vor Impfungen in einer Schule: vor­ge­legt wur­de den jun­gen Leuten zur Unterschrift ein Papier des RKI, das nur die Darstellung der Pharmafirmen ent­hielt. Selbst die im Sommer und Herbst 2021 schon exi­stie­ren­den Rote-Hand-Briefe bzw. deren Inhalt (v. a. Herzentzündungen bei jun­gen Männern) waren nicht Teil der Aufklärung. Die Schulleitung wei­ger­te sich, den Impfwilligen die Rote-Hand-Briefe mit­zu­ge­ben. Die jun­gen Leute, die zum Spritzen lie­fen, inter­es­sier­ten sich nicht dafür, womit sie "geimpft" werden.

  6. Die Vorgehensweise beim Impfaufklärungsformular ist doch nichts ande­res, als dies mit der Aufklärung über die DSGVO und meist auch die AGBs. Ebenso bei der Unterschrift für die Zahlungsabwicklung bei der Kartenzahlung. Die Beispiele kön­nen nahe­zu unend­lich fort­ge­führt wer­den. Formal genü­gen sie immer den gesetz­ten Anforderungen, die Beweislast liegt regel­mä­ßig beim dies Unterzeichnenden. Wer nimmt sich schon beim Arzt, beim Wocheinkauf oder gar bei einer Bestellung im Internet die Zeit, die klein­ge­druck­ten Dokumente zu lesen. Und exakt so läuft auch die Aufklärung und Einwilligung zur "Impfung" gegen irgend­et­was in ver­bin­dung mit dem omi­nö­sen Coronavirus ab. 

    Davon abge­se­hen: Mancher Arzt mag selt­sam schau­en, wenn jemand tat­säch­lich eine Frage stellt oder gar ein Medikament ablehnt oder Alternativen dis­ku­tie­ren möch­te. Ausprobieren! Es setzt natür­lich vor­aus, dass man vor­her ein paar Dinge zum Fragen bereit hat und die Grundzüge ver­stan­den hat, um was es geht. Man kann tat­säch­lich "Experten" zum Stottern brin­gen (und gar zur Verzweiflung). Und manch­mal auch zu einem ver­nünf­ti­gen Gespräch.

  7. Bei ande­ren medi­zi­ni­schen Eingriffen läuft es doch nicht anders: Man bekommt sei­nen Wisch zum unter­schrei­ben. Und wenn man das nicht gleich tut, son­dern das gan­ze erst­mal durch­le­sen will, wird mei­stens schon genervt mit den Augen gerollt. Wenn man Glück hat, sieht man den Arzt vor der Behandlung noch­mal kurz und wird gefragt, ob man noch Fragen hat. Meistens will man die Behandlung aber nur schnell hin­ter sich brin­gen und ver­neint die Frage.

    Ich mei­ne, es gab immer­hin genug Möglichkeiten, sich im Vorfeld über die­se „Impfungen“ zu infor­mie­ren. Und sich dage­gen zu ent­schei­den, bevor man einen Termin in einer Arztpraxis macht. Und selbst wenn die Klägerin aus­führ­lich über die angeb­lich „sehr sel­te­nen Nebenwirkungen“ auf­ge­klärt wor­den wäre, hal­te ich es für sehr wahr­schein­lich, dass sich die Frau trotz­dem hät­te „imp­fen“ lassen. 

    Sollte es wirk­lich einen star­ken Druck zur „Impfung“ vom Arbeitgeber gege­ben haben, wür­de ich die­sen eher in der Verantwortung sehen. Und natür­lich den Gesetzgeber, der mit der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Nachweispflicht den Arbeitgebern die­ses Druckmittel über­haupt erst ermög­licht hat.

    Nun hat die Frau aber einen „Impfschaden“ erlit­ten. Und ver­sucht nun natür­lich ver­ständ­li­cher­wei­se dafür wenig­stens eine finan­zi­el­le Entschädigung zu bekom­men. Es dabei bei der Ärztin zu ver­su­chen, wur­de von ihrem Anwalt ver­mut­lich für am aus­sichts­reich­sten gese­hen. Für mich hät­ten aber ande­re mehr ver­dient, hier zur Kasse gebe­ten zu werden.

  8. Ich ver­ste­he nicht – wie kann es einen "Impf"schaden geben, wenn die "Impfung" neben­wir­kungs­frei ist? Entweder ist der Schaden Hauptwirkung – oder die arme Ärztin war falsch infor­miert. Ach…ihr Schafe

  9. Ergänzung: Die Dame (36) war in einem Pflegeheim ange­stellt und die bei­den Gentherapien erfolg­ten im Jan., bzw. Feb. 2021 (Heilbronner Stimme).

    Ich war bei meh­re­ren "Massenimpfungen" anwe­send: Pflegeheim, "Impfzentrum", "Impftruck" (alle Feb. – Mai 2021). Explizit im Pflegeheim habe ich 0 Aufklärung sei­tens des "Impfteams" bemerkt. Es war die Zeit, in der vie­le Leute die segens­rei­che, neben­wir­kungs­freie, schüt­zen­de, soli­da­ri­sche "Impfung" gar nicht schnell genug bekom­men konnten.

  10. Rechtsanwältin Holzeisen meint, daß die­se Versuchsstoffe ver­schrei­bungs­pflich­tig sei­en. Es wür­de also ein Rezept vor­ge­le­gen haben müs­sen. Es wur­de ja auch in Apotheken geimpft. Das gilt soweit mir bekannt jedoch nur bis zur stan­dar­di­sier­ten Zulassung. Es wäre evtl. ein Ansatz, die gesam­te Impfkampagne juri­stisch anzu­grei­fen, da kei­ne Verschreibungen durch­ge­führt wurden.

  11. Wenn die Ärztin ehr­lich auf­ge­klärt hät­te, wäre sie ihren Job unmit­tel­bar los gewe­sen – eine Tatsache, die ihre Schuld natür­lich trotz­dem nicht ver­rin­gert. Aber was sage ich denn da? Sie ist doch an gar nix schuld…

  12. Jessica Hamed Retweeted
    Pi
    @groovy_rebel
    Am 15. März beginnt am Landgericht Frankfurt am Main "der erste Zivilprozess gegen […] #Biontech." Eine 57-jäh­ri­ge Frau hat wohl "durch die Impfung mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty einen Herzschaden erlit­ten". 1/3 #Impfschäden #Impfpflicht https://​welt​.de/​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​a​r​t​i​c​l​e​2​4​3​8​3​2​4​3​1​/​Z​i​v​i​l​k​l​a​g​e​n​-​e​i​n​g​e​r​e​i​c​h​t​-​E​r​s​t​e​r​-​I​m​p​f​p​r​o​z​e​s​s​-​i​n​-​D​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​g​e​g​e​n​-​B​i​o​n​t​e​c​h​-​b​e​g​i​n​n​t​-​i​m​-​M​a​e​r​z​.​h​t​m​l​?​s​o​u​r​c​e​=​p​u​e​r​t​o​-​r​e​c​o​-​2​_​A​B​C​-​V​2​0​.​B​_​t​est
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    2:56 PM · Feb 18, 2023
    ·2,777 Views 17 Retweets 49 Likes
    Pi
    @groovy_rebel
    ·
    21h
    Replying to
    @groovy_rebel
    "Weitere Zivilprozesse gegen #Biontech wegen behaup­te­ter #Impfschäden fin­den […] Ende März in Frankenthal, im Mai in Düsseldorf und im August in München statt." 2/3
    Pi
    @groovy_rebel
    ·
    21h
    "Auch gegen die Bundesregierung ist nach Informationen von WELT AM SONNTAG eine erste Feststellungsklage ein­ge­bracht wor­den, die klä­ren will, ob die ent­spre­chen­de Gesetzesverordnung für die Beschaffung der Impfstoffe rech­tens ist." #Impfschäden #Spahn #Lauterbach #Merkel #Scholz
    https://​twit​ter​.com/​g​r​o​o​v​y​_​r​e​b​e​l​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​6​9​5​8​8​3​7​0​0​8​7​9​3​6​0​0​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​8​g​a​e​c​j​5​Q​t​A​AAA

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