Auf swr.de ist am 14.2.23 zu lesen:
»Heilbronner Landgericht: Klage gegen Corona-Impfärztin abgewiesen
Im Prozess um einen eventuellen Impfschaden und angeblich mangelhafte Impfaufklärung hat das Landgericht Heilbronn die Klage abgewiesen. Die Klägerin sei ausreichend aufgeklärt worden.
Vor dem Heilbronner Landgericht hat eine Frau gegen ihre damalige Impfärztin geklagt und Schadensersatz gefordert, weil sie nicht richtig aufgeklärt worden sei und danach schwere Impfschäden entwickelt habe. Das Landgericht hat diese Klage am Dienstag abgewiesen. Die Klägerin sei ordnungsgemäß aufgeklärt worden, hieß es.
Für die Aufklärung habe das unterschriebene Formular und die Möglichkeit für Fragen genügt, so das Gericht. Es sei nicht so gewesen, dass die Impfärztin schon mit aufgezogener Spritze beim Impfen gestanden habe und keine Nachfragemöglichkeit bestanden habe, wie es die Klägerin vorgebracht hatte. Sie will in Berufung gehen, wie ihr Anwalt dem SWR nach der Verhandlung mitteilte.
Kein Urteil über mögliche Impfschäden
Das Gericht hat nach der Verhandlung im Januar jetzt darüber entschieden, ob die Klägerin ausreichend aufgeklärt wurde. Ob überhaupt ein Impfschaden aufgrund der Impfung entstanden ist, hat das Gericht nicht weiter untersucht, das wäre erst im Falle einer mangelhaften Aufklärung Gegenstand des Prozesses geworden.
Berufung angekündigt
Wie der Anwalt der Klägerin, Ulrich Stegmüller, dem SWR mitteilte, will diese gegen das Urteil in Berufung gehen. Die Initiative hätte ganz klar von der Impfärztin ausgehen müssen, so Stegmüller. "Sie hätte von sich aus auf die Patientin zugehen und sagen müssen: 'Jetzt kläre ich Sie über die möglichen Impfrisiken auf.' Das ist nicht passiert." Das Gericht aber habe wohl die Klägerin in der Initiativpflicht gesehen – nicht die Impfärztin, so der Anwalt. "Das halte ich für falsch." Auch Schadensersatzansprüche in Höhe von 340.000 Euro gegen Staat und Hersteller wolle er parallel verfolgen.
Klägerin machte schwere Impfschäden geltend
Die Klägerin machte vor Gericht schwere Impfschäden geltend. Sie leide unter Lähmungserscheinungen, Kraftlosigkeit und Schmerzen. Der Klägerin zufolge habe keine Möglichkeit bestanden, vor der Impfung Fragen zu den Risiken zu stellen. Auch fühlte sich die Klägerin, eine angehende Pflegefachkraft, von ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt, damit sie das Formular zur Anerkennung der Risiken unterzeichnet.«
" ..Für die Aufklärung habe das unterschriebene Formular und die Möglichkeit für Fragen genügt, so das Gericht. .."
Aufklärung vor Schutzimpfungen
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Aufklaerung/FAQ-Liste.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 630e Aufklärungspflichten
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html
@Info: Danke, werde es ergänzen. Ist rki.de gehackt? Ich kann keine Seite aufrufen.
@aa: vor ner Stunde war sie noch erreichbar
Rki.de is DOWN for everyone.
It is not just you. The server is not responding…
https://www.isitdownrightnow.com
ob gehackt, weiß nicht
@Info
Wieder ein Fall von Rechtsbeugung eines Richters. Das wird insgesamt noch ungemütlich.
@sv: (@info)
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung#Definition_des_Bundesgerichtshofs
Wär ja nett(?), wenn man – wie hier
https://www.corodok.de/weimarer-richter-masken/
schön dokumentiert – analog vorgehen würde.
Ein "man" ist aber nicht in Sicht.
Schöne Beispiele, wie Krähen miteinander umgehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung#Aufarbeitung_von_NS-Justizverbrechen
… es sei denn, es waren böse Krähen aus dem Nachbar-Horst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung#Aufarbeitung_von_DDR-Justizunrecht
Ich bin bei keiner meiner Impfungen über irgendwelche möglichen Impfschäden aufgeklärt worden, weder bei Tetanus, noch bei Hepatitis (noch mit dem alten Impfstoff) noch bei Frühsommer FSME, geschweige denn bei Tuberkulose, Gelbfieber etc welche ich aus beruflichen Gründen brauchte.
NICHT EIN EINZIGES MAL, außer…morgen kann der Arm weh tun und sie könne Grippeähnliche Symptome haben.…
Bei Finanzdienstleistungen gelten höhere Standards. Da will man, dass man nach jedem "Beratungsgespräch" 'nen Wisch unterschreibt. Ich erinnere mich, wie ich 2009 mein Depot bei der Volksbank eröffnete. Der normale Bürger – ich sehe mich als einer – dürfte bei Finanzdingen doch eher intellektuell durchsteigen als bei solchen Medizinprodukten. Zudem geht's bei den Finanzprodukten nur um Geld, nicht um die eigene Gesundheit.
Ich sehe auch viele Parallelen zwischen Anlagebetrug und Arzneibetrug. In beiden Fällen drängen und beschwichtigen einen viele Leute, die sagen, es sei alles ganz risikolos und wenn der Schaden eintritt, ist keiner dieser Leute mehr auffindbar.
Wie sollte denn die Klägerin die richtigen Fragen stellen? Ich habe mit ein paar Ärzten direkt gesprochen und mir wurde klar, dass selbst die überhaupt nicht die Funktion der "Impfung" verstanden haben, geschweige denn, was die im Körper anstellt. "Proteine" hört man von denen. Guten Appetit.
Auch die Erpressung durch den Arbeitgeber halte ich für einen wichtigen Punkt. Die Ärztin hätte sich aus meiner Sicht aktiv versichern müssen, dass ihre Impflinge nicht unter Druck gesetzt wurden. Der Terror gegen die Bevölkerung, um sie zur Teilnahme an dem gentechnischen Experiment zu zwingen, ist wohl dokumentiert.
Wenn die Ärztin Menschen in einem gentechnischen Experiment einsetzt, und das war und ist die "Impfung", dann ist sie dazu verpflichtet, sich zu vergewissern, dass nachweislich (dokumentiert) ein informiertes Einverständnis vorliegt und dass dies ohne Erpressung erfolgt.
Was sind das nur für Richter am Heilbronner Landgericht?!
PS: Die "Verträge" mit der EU Kommission und den Regierungen der Staaten hätten schon längst wegen Betrugs für ungültig erklärt werden müssen. Ich bezweifel, dass das je geschehen wird.
Das Spritzen gesunder Menschen ist halt etwas anderes als ein Autokauf: Sensationsurteil: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Kläger kann seinen Vertrag widerrufen, das Auto zurückgeben und muss keine weiteren Darlehensraten bezahlen. https://www.berliner-zeitung.de/sponsored/sensationsurteil-fehlerhafte-widerrufsbelehrung-li.298081
"Aufklärung" vor Impfungen in einer Schule: vorgelegt wurde den jungen Leuten zur Unterschrift ein Papier des RKI, das nur die Darstellung der Pharmafirmen enthielt. Selbst die im Sommer und Herbst 2021 schon existierenden Rote-Hand-Briefe bzw. deren Inhalt (v. a. Herzentzündungen bei jungen Männern) waren nicht Teil der Aufklärung. Die Schulleitung weigerte sich, den Impfwilligen die Rote-Hand-Briefe mitzugeben. Die jungen Leute, die zum Spritzen liefen, interessierten sich nicht dafür, womit sie "geimpft" werden.
Die Vorgehensweise beim Impfaufklärungsformular ist doch nichts anderes, als dies mit der Aufklärung über die DSGVO und meist auch die AGBs. Ebenso bei der Unterschrift für die Zahlungsabwicklung bei der Kartenzahlung. Die Beispiele können nahezu unendlich fortgeführt werden. Formal genügen sie immer den gesetzten Anforderungen, die Beweislast liegt regelmäßig beim dies Unterzeichnenden. Wer nimmt sich schon beim Arzt, beim Wocheinkauf oder gar bei einer Bestellung im Internet die Zeit, die kleingedruckten Dokumente zu lesen. Und exakt so läuft auch die Aufklärung und Einwilligung zur "Impfung" gegen irgendetwas in verbindung mit dem ominösen Coronavirus ab.
Davon abgesehen: Mancher Arzt mag seltsam schauen, wenn jemand tatsächlich eine Frage stellt oder gar ein Medikament ablehnt oder Alternativen diskutieren möchte. Ausprobieren! Es setzt natürlich voraus, dass man vorher ein paar Dinge zum Fragen bereit hat und die Grundzüge verstanden hat, um was es geht. Man kann tatsächlich "Experten" zum Stottern bringen (und gar zur Verzweiflung). Und manchmal auch zu einem vernünftigen Gespräch.
@Clarence O'Mikron: Es fehlt auf jeden Fall eine "14 Tage Widerrufsrecht"-Klausel.
Corona-Schutzimpfung in Arztpraxen
https://www.zusammengegencorona.de/faqs/spezifische-personengruppen/impforganisation/
Und eine Geld-zurück-Garantie.
Bei anderen medizinischen Eingriffen läuft es doch nicht anders: Man bekommt seinen Wisch zum unterschreiben. Und wenn man das nicht gleich tut, sondern das ganze erstmal durchlesen will, wird meistens schon genervt mit den Augen gerollt. Wenn man Glück hat, sieht man den Arzt vor der Behandlung nochmal kurz und wird gefragt, ob man noch Fragen hat. Meistens will man die Behandlung aber nur schnell hinter sich bringen und verneint die Frage.
Ich meine, es gab immerhin genug Möglichkeiten, sich im Vorfeld über diese „Impfungen“ zu informieren. Und sich dagegen zu entscheiden, bevor man einen Termin in einer Arztpraxis macht. Und selbst wenn die Klägerin ausführlich über die angeblich „sehr seltenen Nebenwirkungen“ aufgeklärt worden wäre, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass sich die Frau trotzdem hätte „impfen“ lassen.
Sollte es wirklich einen starken Druck zur „Impfung“ vom Arbeitgeber gegeben haben, würde ich diesen eher in der Verantwortung sehen. Und natürlich den Gesetzgeber, der mit der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht den Arbeitgebern dieses Druckmittel überhaupt erst ermöglicht hat.
Nun hat die Frau aber einen „Impfschaden“ erlitten. Und versucht nun natürlich verständlicherweise dafür wenigstens eine finanzielle Entschädigung zu bekommen. Es dabei bei der Ärztin zu versuchen, wurde von ihrem Anwalt vermutlich für am aussichtsreichsten gesehen. Für mich hätten aber andere mehr verdient, hier zur Kasse gebeten zu werden.
Ich verstehe nicht – wie kann es einen "Impf"schaden geben, wenn die "Impfung" nebenwirkungsfrei ist? Entweder ist der Schaden Hauptwirkung – oder die arme Ärztin war falsch informiert. Ach…ihr Schafe
Ergänzung: Die Dame (36) war in einem Pflegeheim angestellt und die beiden Gentherapien erfolgten im Jan., bzw. Feb. 2021 (Heilbronner Stimme).
Ich war bei mehreren "Massenimpfungen" anwesend: Pflegeheim, "Impfzentrum", "Impftruck" (alle Feb. – Mai 2021). Explizit im Pflegeheim habe ich 0 Aufklärung seitens des "Impfteams" bemerkt. Es war die Zeit, in der viele Leute die segensreiche, nebenwirkungsfreie, schützende, solidarische "Impfung" gar nicht schnell genug bekommen konnten.
Rechtsanwältin Holzeisen meint, daß diese Versuchsstoffe verschreibungspflichtig seien. Es würde also ein Rezept vorgelegen haben müssen. Es wurde ja auch in Apotheken geimpft. Das gilt soweit mir bekannt jedoch nur bis zur standardisierten Zulassung. Es wäre evtl. ein Ansatz, die gesamte Impfkampagne juristisch anzugreifen, da keine Verschreibungen durchgeführt wurden.
Wenn die Ärztin ehrlich aufgeklärt hätte, wäre sie ihren Job unmittelbar los gewesen – eine Tatsache, die ihre Schuld natürlich trotzdem nicht verringert. Aber was sage ich denn da? Sie ist doch an gar nix schuld…
Jessica Hamed Retweeted
Pi
@groovy_rebel
Am 15. März beginnt am Landgericht Frankfurt am Main "der erste Zivilprozess gegen […] #Biontech." Eine 57-jährige Frau hat wohl "durch die Impfung mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty einen Herzschaden erlitten". 1/3 #Impfschäden #Impfpflicht https://welt.de/wirtschaft/article243832431/Zivilklagen-eingereicht-Erster-Impfprozess-in-Deutschland-gegen-Biontech-beginnt-im-Maerz.html?source=puerto-reco-2_ABC-V20.B_test
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2:56 PM · Feb 18, 2023
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Pi
@groovy_rebel
·
21h
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@groovy_rebel
"Weitere Zivilprozesse gegen #Biontech wegen behaupteter #Impfschäden finden […] Ende März in Frankenthal, im Mai in Düsseldorf und im August in München statt." 2/3
Pi
@groovy_rebel
·
21h
"Auch gegen die Bundesregierung ist nach Informationen von WELT AM SONNTAG eine erste Feststellungsklage eingebracht worden, die klären will, ob die entsprechende Gesetzesverordnung für die Beschaffung der Impfstoffe rechtens ist." #Impfschäden #Spahn #Lauterbach #Merkel #Scholz
https://twitter.com/groovy_rebel/status/1626958837008793600?cxt=HHwWgIC8gaecj5QtAAAA
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Corona Realism
@holmenkollin
Ioannidis, DER Epidemiologie-Statistiker schlechthin, reicht Papier zur Pandemie-Übersterblichkeit ein.
Er korrigiert bisher unberücksichtigte Faktoren und Fehler, betont Unsicherheiten.
Fazit: Großteil der Übersterblichkeit ist womöglich NICHT Covid! https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4342889
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5:16 PM · Feb 18, 2023
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