Impfaufklärung – Was sagen RKI und das Gesetz?

Zum Bei­trag über das Urteil des Heil­bron­ner Land­ge­richts (»Es sei nicht so gewe­sen, dass die Impf­ärz­tin schon mit auf­ge­zo­ge­ner Sprit­ze beim Imp­fen gestan­den habe«) hier aus einem Doku­ment des RKI:

rki​.de
https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​b​g​b​/​_​_​6​3​0​e​.​h​tml

Die­se Infos ver­dan­ke ich wie so vie­le einem Kom­men­tar.

19 Antworten auf „Impfaufklärung – Was sagen RKI und das Gesetz?“

  1. Über die außer­or­dent­lich stren­gen Rechts­vor­schrif­ten der Impfaufklärung. 

    Damals..

    Schutz­imp­fun­gen: Auf­klä­rungs­pflicht aus juris­ti­scher Sicht (1997)

    " .. Der iso­lier­ten for­mu­lar­mä­ßi­gen Auf­klä­rung begeg­net der Bun­des­ge­richts­hof dem­entspre­chend mit erheb­li­cher Skep­sis. Die durch­ge­führ­te Auf­klä­rung ist in den Pati­en­ten­un­ter­la­gen vom imp­fen­den Arzt zu dokumentieren. 

    ..

    Um den immer stren­ger wer­den­den Anfor­de­run­gen der Recht­spre­chung an die ärzt­li­che Auf­klä­rungs­pflicht zu genü­gen, soll­te der Impf­arzt den Eltern eines Impf­lings oder dem zu imp­fen­den Erwach­se­nen grund­sätz­lich schon recht­zei­tig vor dem Impf­ter­min schrift­li­ches Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al über die beab­sich­tig­te Imp­fung zur Ver­fü­gung stel­len und die Impf­ent­schei­dung beim Impf­ter­min noch­mals mit den Betrof­fe­nen bespre­chen. Der Impf­arzt hat jeden­falls bei vor­beu­gen­den Rou­ti­ne­imp­fun­gen eine ganz außer­or­dent­lich streng zu bemes­sen­de Aufklärungspflicht. .."

    https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​a​r​c​h​i​v​/​6​9​1​4​/​S​c​h​u​t​z​i​m​p​f​u​n​g​e​n​-​A​u​f​k​l​a​e​r​u​n​g​s​p​f​l​i​c​h​t​-​a​u​s​-​j​u​r​i​s​t​i​s​c​h​e​r​-​S​i​cht

    Und heu­te…

    Impf­or­ga­ni­sa­ti­on (2023)

    " ..Ein Auf­klä­rungs­ge­spräch ist aber nicht zwin­gend erfor­der­lich; die zu imp­fen­de Per­son kann auch auf das ärzt­li­che Auf­klä­rungs­ge­spräch ver­zich­ten, wenn sie sich hin­rei­chend infor­miert fühlt. .."

    https://​www​.zusam​men​ge​gen​co​ro​na​.de/​f​a​q​s​/​s​p​e​z​i​f​i​s​c​h​e​-​p​e​r​s​o​n​e​n​g​r​u​p​p​e​n​/​i​m​p​f​o​r​g​a​n​i​s​a​t​i​on/

  2. Ich ver­ste­he nicht, was der Arti­kel mir sagen will. Es wird mit dem Fin­ger auf Ärz­te gezeigt und "Impf­auf­klä­rung" geru­fen. Hää? Ein Arzt weiß nicht mehr über Vakzine+Corona als der Otto. Da er aber nun mal Arzt ist, hat er gefäl­ligst mehr dar­über zu erfah­ren. Und das holt er nicht in sei­nem Kel­ler mit Expe­ri­men­tier­rat­ten nach, son­dern er nutzt die bereits ver­füg­ba­re Infor­ma­ti­on. Dass die­se Infor­ma­ti­on bereits "ein­ge­färbt" wur­de, kann der Arzt ja nicht wis­sen. Wenn der Impf­stoff offi­zi­ell Neben­wir­kungs­frei ist, dann muss er das so wei­ter­ge­ben. Die offi­zi­el­le Höhe der Impf­kom­pli­ka­tio­nen war zu jedem Zeit­punkt so klein, dass jeder Impf­wil­li­ge sie igno­riert hät­te. Ich mei­ne, wie stellt ihr euch das vor? Die blo­ße Erwäh­nung von Myo­kar­di­tis macht den Otto ja nicht schlau­er. Jetzt muss man ihm auch noch erk­läh­ren, was es ist, wie es wirkt, wie es behan­del­bar ist, dazu irgend­wel­che Risi­ko­zah­len ken­nen? Da wird man in 2 Wochen nicht fer­tig. Man hat uns Coro­na als Not­la­ge ver­kauft. Ich kann mich an Bil­der von Kran­ken­haus­hin­ter­hö­fen vol­ler Lei­chen­sä­cke erinnern.
    Hand aufs Herz: in einer wirk­li­chen erns­ten Not­la­ge, wäre ich froh, wenn die Ärz­te es etwas unbü­ro­kra­tisch gehand­habt hät­ten und schnell geimpft hät­ten. Aber in einer erns­ten Not­la­ge hät­te es auch kei­ne Impf­ver­wei­ge­rer gegeben.

    1. @Joule: Das Wort "Ver­wei­ge­rer" ken­ne ich vor allem in Ver­bin­dung mit Kriegs­dienst. Da hat es bei vie­len Men­schen eine posi­ti­ven Klang.

    2. @ Joule

      Sie machen es sich ganz schön ein­fach. Als "Impf­arzt" wären sie ein Gewinn gewe­sen, für die Regie­rung, nicht für die Pati­en­ten, also Kun­den, ver­steht sich.

    3. "…er nutzt die bereits ver­füg­ba­re Infor­ma­ti­on. Dass die­se Infor­ma­ti­on bereits "ein­ge­färbt" wur­de, kann der Arzt ja nicht wis­sen. Wenn der Impf­stoff offi­zi­ell Neben­wir­kungs­frei ist, dann muss er das so weitergeben."

      O.k., und wie sieht heu­te die "Impf­auf­klä­rung" der Ärzte:innen aus, nach­dem doch etwas mehr bekannt ist?
      Sicher­lich wur­den die heu­te ca. 3.000 Tri­ple-Boos­ter-Aspi­ran­ten im Vor­feld der 28-Euro-Salär-The­ra­pie aus­führ­lich über sämtl. bekann­ten Neben­wir­kun­gen infor­miert, eben­so, dass die­se The­ra­pie ent­ge­gen urspr. Behaup­tun­gen nicht vor Anste­ckung, Wei­ter­ga­be, Erkran­kung und Tod schützt. Sehen Sie… .
      Dass heu­te ins­ges. nur noch ca. 8. 000 Ottos zum The­ra­peu­ten gekom­men sind liegt ganz sicher nicht dar­an, dass Ärz­te die "Imp­fun­gen" hin­ter­fragt haben.
      Die­ser Berufs­stand hat sich lei­der wei­test­ge­hend ethisch und medi­zi­nisch bla­miert und sich blind der Gold­grä­ber­stim­mung ange­schlos­sen, und das Wohl der Pati­en­ten hin­ten ange­stellt. So ehr­lich soll­te man schon sein.

    4. In einer erns­ten pan­de­mi­schen Not­la­ge kommt eine Imp­fung zu spät. Denn nach der Impf­theo­rie soll der Kör­per ja in Frie­dens­zei­ten die Abwehr eines kom­men­den Fein­des trai­nie­ren. Geimpft wer­den nur Gesun­de. Aber wenn die Pan­de­mie schon da ist, bricht das ech­te Virus womög­lich gera­de in das Trai­ning hin­ein und macht alles noch viel schlim­mer als ohne Training.
      – Jetzt mal ganz aus impfor­tho­do­xer Sicht überlegt.

  3. Die For­de­rung, dass Pati­en­ten die Gele­gen­heit gege­ben wer­den muss, Rück­fra­gen zu stel­len, bedeu­tet für mich (als jemand, der u. a. im Bereich der Bil­dung tätig ist), dass die Pati­en­ten zuvor auf­grund der münd­li­chen Auf­klä­rung ein Ver­ständ­nis über die Imp­fung ent­wi­ckeln müs­sen. Das kann nicht inner­halb weni­ger Minu­ten gesche­hen, schon gar nicht, wenn es um ein Spritz­mit­tel geht, das zuvor nie an Men­schen außer­halb von medi­zi­ni­schen Stu­di­en ein­ge­setzt wur­de. Wenn ich Rich­ter oder Anwalt wäre, hät­te ich die Spritz­ärt­zin zuerst mit nai­ven und dann mit sehr spe­zi­el­len Fra­gen zu der "Imp­fung" gegrillt, um ihr zu zei­gen, wie schwie­rig das The­ma ist.

    Zu jeder Stun­de Vor­le­sung an einer Uni­ver­si­tät gehö­ren zwi­schen drei bis fünf Stun­den Vor­be­rei­tung. Das geht nur schrift­lich. Wenn es um die Gesund­heit von Men­schen geht, wür­de ich min­des­tens den­sel­ben Umfang an Vor­be­rei­tung von Ärz­ten erwar­ten. Ich wet­te, dass Juris­ten dazu etwas aus dem Ärmel zau­bern kön­nen, das man viel­leicht als Anwalt ver­wen­den kann. Ich kann nicht akzep­tie­ren, dass Ärz­te Men­schen unvor­be­rei­tet dem Spritz­mit­tel aussetzen.

    Aus mei­ner Sicht schließt Para­graph 630e, Absatz 2, Punkt 2 die Abfol­ge von Begrü­ßung, Anspra­che und Spritz­mit­tel­ein­satz durch Ärz­te gegen­über Pati­en­ten in einem kur­zen Zeit­in­ter­vall von weni­gen Minu­ten aus. Das wird unter ande­rem auch durch die Vor­ga­ben für öffent­li­che Hin­rich­tun­gen 🙂 "Impf­ter­mi­ne" bekräftigt.

    Der Spritz­mit­tel­ein­satz gegen SARS-CoV‑2 war kei­ne gewöhn­li­che "Imp­fung". Es war und ist ein gen­tech­ni­sches Expe­ri­ment (offi­zi­ell min­des­tens bis Ende 2023). Es wur­den sogar glaub­wür­di­ge Aus­sa­gen gemacht, dass es kei­ne "Imp­fung" ist, son­dern eine Gen­the­ra­pie (ein aus mei­ner Sicht als Natur­wis­sen­schaft­ler schwam­mi­ger Begriff). Gibt es für die Teil­nah­me an sol­chen Expe­ri­men­ten beson­de­re Geset­ze oder sons­ti­ge Bestimmungen?

    Alle ande­ren oben zitier­ten Geset­ze und das Urteil des Heil­bron­ner Land­ge­richts zei­gen mir als Lai­en der Jus­tiz auf­grund des Berichts, dass die Rich­ter am Heil­bron­ner Land­ge­richt nicht in der Lage sind, die Geset­ze zu inter­pre­tie­ren, aus wel­chen Grün­den auch immer. Die schrift­li­che Begrün­dung des Urteils könn­te dar­über Auf­schluss lie­fern. Kön­nen wir die bekommen?

    1. Ja, es gibt den Nürn­ber­ger Kodex und der ver­bie­tet expli­zit, dass jemand zur Teil­nah­me an medi­zi­ni­schen Stu­di­en gezwun­gen, genö­tigt oder auch nur über­re­det wer­den darf. Das bedeu­tet: selbst die Brat­wurst mit der man die Impf­lin­ge zur Imp­fung über­re­det hat war schon fragwürdig.

      Dem Impf­ling die­sen Zet­tel in die Hand zu drü­cken, ihn unter­schrei­ben zu las­sen und dann die Sprit­ze zu set­zen, scheint mir durch­aus üblich gewe­sen zu sein. Zumin­dest in den Impf­zen­tren, sonst hät­ten die über­haupt nicht so vie­le Per­so­nen imp­fen kön­nen. Bei mei­ner ehe­ma­li­gen Haus­ärz­tin war es ähn­lich. Schwie­ger­mut­ter woll­te unbe­dingt geimpft wer­den und die Ärz­tin hat in keins­ter Wei­se auf­ge­klärt. Die Bit­te nach Bestim­mung der D‑Dimere hat sie schlicht­weg abge­lehnt, das wür­de zu lan­ge dau­ern. Ich weiß nicht, was bei einer Blut­ab­nah­me zu lan­ge dauert.

      Ich habe sogar Ende 2021 mit einem Haus­arzt gespro­chen, der allen Erns­tes und vol­ler Über­zeu­gung behaup­te­te, dass die Imp­fun­gen regu­lär zuge­las­sen sei­en. Egal wie oft ich ihm erklärt habe, dass die­se nur eine beding­te Zulas­sung hät­ten, er wei­ger­te sich, dies anzuerkennen.

      Wie will so ein Arzt rich­tig auf­klä­ren? Ich gehe außer­dem stark davon aus, dass die meis­ten Impf­ärz­te nicht wis­sen, wie die­se soge­nann­te Imp­fung tat­säch­lich funk­tio­niert. Das wäre das ers­te, was der Rich­ter oder der Anwalt des Klä­gers hät­te erfra­gen müs­sen. Er hät­te die Ärz­tin bit­ten müs­sen, ihm zu erklä­ren, wie die­se soge­nann­te Imp­fung funk­tio­niert. ich wet­te, sie hät­te es nicht gekonnt, weil sie es nicht weiß.

      1. Behaup­tung und Gegen­be­haup­tung brin­gen gar nichts. Ich hät­te es mit einer Fra­ge pro­biert. Bei­spiels­wei­se: Wann wur­de der Piks regu­lär zugelassen?

  4. Ja, es gibt eine "Bera­tung" vor der Sprit­ze. Nur labert der Voll­stre­cker auch nur den­sel­ben Müll den der Pati­ent ohne­hin schon aus den Staats­me­di­en kennt.

    1. @Erfurt: Ohne den alber­nen Voll­stre­cker wäre ich geneigt zuzustimmewn.

      🙂

      PS: Die­se "Pan­de­mie" kann man ohne einen gele­gent­li­chen Scherz nicht aus­hal­ten, oder?

  5. Soweit die Theo­rie. Dass die­se Anfor­de­run­gen in der Pra­xis so gut wie nie erfüllt wer­den, ist auch klar.

    Aber ganz ehr­lich: Wie vie­le Men­schen hät­ten sich wohl doch noch gegen die "Imp­fung" ent­schie­den, auch wenn sie vom Arzt "nach dem aktu­el­len Stand der Wis­sen­schaft" über die Sprit­zen auf­ge­klärt wor­den wären? Selbst wenn man etwas von den gan­zen "sel­te­nen Neben­wir­kun­gen" gehört hät­te, hät­ten sich die meis­ten doch bestimmt ein­ge­re­det, dass sie es schon nicht tref­fen wird. Und sich trotz­dem "imp­fen" lassen.

    Die­se "Impf­stof­fe" hät­ten nie­mals zuge­las­sen wer­den dür­fen. Das ist doch der Punkt. In dem Moment, wo sie es sind, ver­las­sen sich sowohl Ärz­te als auch Pati­en­ten in ihrer Nai­vi­tät dar­auf, dass die­se Injek­tio­nen schon sicher sein wer­den. Erst Recht, wenn sie es in Dau­er­schlei­fe von den Medi­en erzählt bekommen.

    Und Auf­klä­rung setzt eben auch immer die Bereit­schaft des ande­ren vor­aus, sich über­haupt auf­klä­ren zu las­sen. Anstatt stur an dem fest­zu­hal­ten, was man ohne­hin schon zu wis­sen glaubt.

    1. Ja, das könn­te etwa pas­sen, außer der Abschnitt "Aber ganz ehr­lich: …", da bin ich etwas ande­rer Auffassung.
      In der ganz frü­hen Pha­se, also evlt. bis Herbst 2021 gehe ich noch mit.
      Aber für 2022 möch­te ich das so nicht mehr gel­ten las­sen, denn es geht ja nicht nur um die Auf­klä­rung bzgl. Neben­wir­kun­gen, son­dern auch dar­um, dass die­se "Imp­fung" sehr gerin­gen Schutz bie­tet und dass v.a. Jün­ge­re und unvor­be­las­te­te kaum durch das Virus beson­ders gefähr­det sind. Oder dass eine bereits über­stan­de­ne Infek­ti­on rel. guten Schutz bie­tet und es nicht beson­ders sinn­voll ist, sich dann noch­mals oder zusätz­lich "Imp­fen" zu las­sen. Das hät­te aus mei­ner Sicht ja eben­so zu einer umfas­sen­den Auf­klä­rung gehört.
      Dass der Stoff für die mitt­ler­wei­le mutier­te (und harm­lo­se­re) Virus­va­ri­an­te mög­li­cher­wei­se über­haupt nicht taugt, las­sen wir mal außen vor.

      1. @Letzter, von 110: Die meis­ten Ärz­te ver­ste­hen sich heu­te aber lei­der in ers­ter Linie als Unter­neh­mer. Und man hat nun mal lei­der genug finan­zi­el­le Anrei­ze zum „Imp­fen“ geschaf­fen. Ich den­ke, da soll­te es einen nicht wun­dern, dass für die meis­ten Ärz­te der Sinn in einem „Auf­klä­rungs­ge­spräch“ eher dar­in besteht, den Pati­en­ten zum Imp­fen zu über­re­den. Und nicht, ihn objek­tiv zu infor­mie­ren. Für ein Auf­klä­rungs­ge­spräch, das nicht zu einer „Imp­fung“ führt, kann der Arzt außer­dem weni­ger bei der Kas­se abrech­nen. Die Ärz­te haben hier also ein­sei­ti­ge Inter­es­sen. Das soll­ten Men­schen immer im Kopf behal­ten. Oder wer wür­de ana­log dazu von sei­nem Metz­ger erwar­ten, dass er ihm dazu rät, kein Fleisch mehr zu essen? 😉

        1. Lei­der haben Sie wahr­schein­lich recht. Ich ken­ne zwar Aus­nah­men, bei denen es sich aber wohl um eine kl. Min­der­heit han­deln wird; schade.

  6. Wie muss man sich so einen Aus­nah­me­fall vor­stel­len, in dem eine Auf­klä­rung ent­behr­lich sein könn­te? Frau Bah­ner hat in ihrem Buch zutref­fend fest­ge­stellt, dass eine Imp­fung kei­ne Akut­be­hand­lung ist, die läuft einem nicht davon. Also hat man alle Zeit zur Auf­klä­rung und Abwä­gung. Und eigent­lich soll­ten Men­schen rou­ti­ne­mä­ßig zwei Ter­mi­ne ver­ein­ba­ren: Einen für die Auf­klä­rung und einen wei­te­ren für den Piks, falls der dann noch gewünscht wird.

  7. Man ist auch bis­lang nicht auf­ge­klärt wor­den, wenn man sich imp­fen ließ. Als Erwach­se­ne war ich regel­mä­ßig für Imp­fun­gen beim Arzt, aber nie, wirk­lich nie hat mir irgend­je­mand auch nur irgend­et­was gesagt. Weder zu Inhalts­stof­fen, noch sah ich je eine Packungs­bei­la­ge des Impf­stoffs, kurz: kei­ner­lei Auf­klä­rung. Null. Nada. Nix.
    Sprit­ze rein (fast immer von der Arzt­hel­fe­rin und nicht vom Arzt!), Stem­pel in den Impfpaß und das war's.

    Und die­ses Mal hät­te es anders sein sol­len? Soll das hys­te­ri­sche Lach­an­fäl­le aus­lö­sen oder was?

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