
Mit dieser Grafik will das RKI beweisen, daß ein hoher Anteil "Geimpfter" im Krankenhaus eine schöne Entwicklung darstellt.
Lassen wir das Versprechen außer Acht, daß die 'Impfung" eigentlich vor schweren Verläufen schützen soll, und betrachten die unteren Zahlen. Danach führt die Steigerung der "Impfquote" von 75 auf 90 Prozent dazu, daß nicht nur 42 "Geimpfte" im Krankenhaus behandelt werden müssen, sondern 50, jeweils bezogen auf 1 Million Menschen. Erfreulicherweise sinkt bei hoher "Impfquote" dagegen die Zahl der nicht "Geimpften" von 140 auf 56.
Die Rechnung beruht auf diesen magischen Voraussetzungen:
Auch hier sehen wir davon ab, daß das RKI ausweislich seines letzten Wochenberichts vom 13.1. von weniger als zwei Dritteln der "Fälle" überhaupt klinische Informationen besitzt und nur für vier von fünfen den "Impfstatus" kennt. Rufen wir uns statt dessen in Erinnerung, wie das RKI "Geimpfte" in den Krankenhäusern ermittelt:
»Ein Impfdurchbruch als ein COVID-19-Fall (Nachweis der Infektion mittels PCR oder Erregerisolierung) definiert, für den eine klinische Symptomatik und mindestens eine Grundimmunisierung angegeben wurde.«
Was darunter zu verstehen ist, erklärt das RKI so:
»COVID-19-Fälle galten als grundimmunisiert, wenn für sie in den übermittelten Daten entweder 2 Impfdosen eines COVID-19-Impfstoffes (Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) oder eine Kombination daraus) bzw. 1 Dosis des JanssenImpfstoffes (Johnson & Johnson) angegeben waren und das Datum der Gabe der letzten Impfdosis mindestens 14 Tage vor Erkrankungsbeginn lag oder mindestens 3 Dosen eines COVID-19-Impfstoffes bzw. mindestens 2 Dosen des Janssen-Impfstoffes angegeben waren und das Datum der Gabe der letzten Impfdosis maximal 6 Tage vor Erkrankungsbeginn lag.«
Beispielsweise für den Biontech-Stoff geht in obige Berechnung nur ein, wer vor seiner "Erkrankung" zweimal gespritzt war und dessen zweite Spritze mindestens 14 Tage zuvor gesetzt wurde und der dann im Krankenhaus landet. Alle anderen "Geimpften" zählen nicht als "Impfdurchbruch" und kommen in obiger Berechnung nicht vor.
Doch egal, wie mit den Zahlen jongliert wird: Laut den aktuellen Daten (KW 50/21 – 1/22) machen "grundimmunisierte" Erwachsene 33 Prozent der Zahl nicht "geimpfter" und "grundimmunisierter" Hospitalisierungen aus. Das ist deutlich mehr als die in der Grafik angegebene Zahl von 23 Prozent.
Zwei Drittel der "Omikron-Toten" "geimpft" und/oder geboostert
Noch höher ist der Anteil bei der Omikron-Variante: 72 Prozent (276 von 382) der im Krankenhaus behandelten Menschen waren "geimpft" oder sogar geboostert. Auf 15 der 23 in dem Zeitraum Verstorbenen trifft das ebenso zu:

Weitere Unwägbarkeiten entstehen aus der nicht genormten Art der Anwendung des PCR-Tests und dessen genereller Fragwürdigkeit.
Gerd Antes
@gerdantes
Wieso obliegt es eigentlich dem RKI .… ?
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Zitronengras
@ChristineSchpp1
· 1h
Replying to @ChristineSchpp1 and @gerdantes
https://pbs.twimg.com/media/FJZ6cDwWQAI1BC2?format=jpg&name=small
6:48 PM · Jan 18, 2022
https://twitter.com/gerdantes/status/1483511598740381698?cxt=HHwWhIC98Yz8vpYpAAAA
Die Rechnung geht vermutl. dann auf, wenn diejenigen, die an schweren "Impf"folgen leiden nicht im KH landen, sondern gleich zuhause tot umfallen. Ansonsten wird das wohl eher eine win win win Situation sein, verdienen an trotz Impfung Corona als auch längerfristige "Impf"folgen wie Autoimmunerkrankungen, Krebs, etc.
(am besten, wenn das nicht auf die Injektionen zurückgeführt werden kann)
Jan 16
+++ Eilmeldung +++
Bundesregierung verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate, will es aber nicht gewesen sein:
Delegation wichtiger Impf- und Fristentscheidungen (Genesenenstatus, Auffrischungsimpfungen und Impfintervalle) auf das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut
Bei Rechtsverordnungen
haben alle Gerichte eine eigene Verwerfungskompetenz und ‑pflicht,
wenn sie diese für verfassungswidrig halten.
Dies ist anders als bei formellen Gesetzen, für deren Prüfung allein die Verfassungsgerichte zuständig sind.
Durch die hier besprochene Verordnungsänderung wird der Inhalt von Vorschriften, die extrem bedeutsam sind für die Ausübung von Grundrechten und auch für ihre Beschränkung bzw. ihren Entzug,
an die genannten Einrichtungen delegiert.
Es wird zu prüfen sein, ob dies auch mit Blick auf den Parlamentsvorbehalt noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist.
Hierzu ist jede Richterin und jeder Richter in Deutschland berufen. Auch die Beamtinnen und Beamten sollten die auf der Hand liegende Frage der Verfassungsmäßigkeit im Rahmen ihrer Remonstrationspflicht prüfen.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf diese Normen keinerlei Bescheide, Bußgeldbescheide oder Urteile mehr stützen lassen.
Abgesehen vom Parlamentsvorbehalt gilt dies auch wegen der bereits bekannten Problematik der Bestimmtheit von Normen angesichts solcher Blankettvorschriften und Verweisungsketten. Weiterhin ist es höchst zweifelhaft, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz „nulla poena sine lege scripta“ (keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz) erfüllt ist (Art. 103 Abs. 2 GG), wenn zur Schaffung von Ordnungswidrigkeits- oder Straftatbeständen lediglich auf eine dynamische(!) Internetseite verwiesen wird, die binnen Minuten ohne Dokumentation und Nachweis geändert werden kann. Dieses – soweit ersichtlich bislang nicht gelöste – Problem hat sich bereits bei der Ausweisung ausländischer Risikogebiete durch das RKI und der hieran anknüpfenden Verpflichtung zur Quarantäne von Reiserückkehrern gestellt.
Es ist daher unverantwortlich, dass die Bundesregierung diesen verfassungsrechtlich zweifelhaften Zustand schafft. Hunderttausende, vielleicht sogar mehrere Millionen Maßnahmen werden auf diesen Regelungen beruhen. Sollten sie Gerichte als verfassungswidrig bewerten, werden diese Maßnahmen rechtswidrig sein und die diesbezügliche Behördentätigkeit zum Erliegen kommen.
https://netzwerkkrista.de/2022/01/16/eilmeldung-bundesregierung-verkuerzt-genesenenstatus-auf-drei-monate-will-es-aber-nicht-gewesen-sein-delegation-wichtiger-impf-und-fristentscheidungen-genesenenstatus-auffrischungsimpfung/
Die Zusammensetzung des Biontech-Impfstoffs wird demnächst geändert und soll dann länger im Kühlschrank haltbar sein. Es wäre interessant, welche Zusatzstoffe Biontech für die längere Haltbarkeit hinzugegeben hat.
https://www.kbv.de/html/1150_56535.php
Die Mathematik kann nix dafür und wrd ja weitgehend OK angewandt.
Dreist sind aber (fast) alle angegebenen "Annahmen" (und z.T. Quellen).
a) wo auch immer diese 1% Annahme kommt (R‑Werte aus 5 Jahrhunderten?)
b) kommt vermutlich auch aus den RKI-Wochenberichten (wo bei den symptomlosen Fällen von um die 20% ausgegangen wird) – während z.B. in Spanien über 80% der "positiv Getesteten" innerhalb von 14 Tage symptomlos bleiben.
c) bitte den vertrauenswürdigen Hersteller fragen. Können deren Stoffe lügen?
d) die Königsklasse der Manipulation: dividiert man die Anzahl der Hospitalisierungen (laut angegebener Quelle) durch die Anzahl der positiven Tests (im Nenner) so ergeben sich nämlich nicht 7% sondern 5%. Durch die Bedingung "symptomatische Infektion" verkleinert man den Nenner und schiebt den Prozentsatz in die Nähe der 7%
e) wie c)
Die Methode ist leider RKI-symptomatisch
Ich bin schlecht in Mathe, und diese Gehirnakrobatik überfordert mich völlig.
Deshalb halte ich es mit dem Ober aus dem berühmten Loriot-Sketch, der bezeugen soll, dass die kleinere, bzw. absolut gleich große Hälfte des Kosakenzipfels…
"Diesen Kosakenzipfel habe ich vorhin serviert und den hier gerade eben."
So bizarr ist die Mathematik an sich nicht. Es sind weniger Ungempfte bei Variante 2 im Krankenhaus, weil sich die Aufteilung der Grundgesamtheit verändert und es nur noch 100.000 statt 250.000 Ungeimpfte gibt. Wichtig ist dem RKI eben die Gesamtzahl der KH-Aufentahlte, die sich bei dieser Modellrechnung mit höherer Impfquote verringert.
Das RKI weiß also tatsächlich, was eine Grundgesamtheit ist und was passiert, wenn sich diese in ihrer Zusammensetzung verändert. Das finde ich umso erstaunlicher, als dass es diese Thematik bei der Frage der Tests komplett außer Acht lässt.
Vor allem auf dieser Außerachtlassung des RKI basiert die Schätzung der Impfeffektivität.
Die dort verwendete Farrington-Methode ist für Covid nicht geeignet. Die Farrington-Methode im Rohzustand berücksichtigt nämlich keine Unterschiede in der Verteilung der Tests zwischen Geimpften und Ungeimpften. Und da das RKI nicht angibt, dass hierfür eine Korrekturfunktion angeflanscht wurde, muss man davon ausgehen, dass sie den Rohzustand verwendet.
Mit anderen Worten: man produziert einen kompletten Datenschrott, bunte Bilder hin oder her.
Eine ganz nette Beschreibung der Farrington-Methode im Rahmen eines Anwendungsbeispiels und eine durchaus kritische Betrachtung findet sich hier:
https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0041785
Insgesamt beruht die Methode sehr stark auf Schätzungen und kann schon bei kleinen "Fehleinschätzungen" (im Falle des RKI also absichtliche Manipulation) bei den Parametern zu sehr variablen Ergebnissen kommen.
Was viel wichtiger ist, wackerer AA, ist Ihr Hinweis auf die Tabelle 5. Hier haben wir nämlich (noch) eine sehr viel bessere Darstellung der Realität, da wegen Winter und Omikron mehr Tests auch bei Geömpften durchgeführt werden.
Was sich im Bericht der letzten Woche schon angedeutet hat, verfestigt sich: die symptomatisch Erkrankten und die Hospitalisierten verteilen sich etwa so in der Bevölkerung, wie es den Bevölkerungsanteilen der Geimpften, Geboosterten und Ungeimpften entspricht. Die anderen Zahlen (Intensiv/Verstorben) sind so klein, dass allenfalls das RKI hier eine Einschätzung abgeben würde, aber kein seriöser Forenschreiber.
Wenn die Tests bei Geömpften und Geboosterten wieder zurückgehen werden auch die entsprechenden Anteile sinken. Und begeistert wird man verkünden, wie gut doch die Ömpfsuppe nach der Boosterung auch bei Omikron funktioniert.
Solche Taschenspielertricks waren schon vor 25 Jahren ein alter Hut, aber für den Bildungsbürger von heute und insbesondere die Öffentlich-Schlechtlichen Journalisten reicht es offensichtlich immer noch.
Wer hat es bemerkt?
Die "Symptomatischen Infektionen" werden bei Geimpften und Ungeimpften anders rechnerisch erzeugt.
Bei Geimpften sind laut Grafik 0,2% der Geimpften symptomatisch, bei Ungeimpften sind 0,8% der Ungeimpften symptomatisch. Und das unabhängig davon, ob man eine Impfquote von 75% oder 90% hat (einfach mal nachrechnen: 1500 symptomatische Infektionen geteilt durch 750.000 Geimpfte ergibt 0,2%. 2000 symptomatische Infektionen geilt durch 250.000 Ungeimpfte ergibt 0,8%.
–> Es wird also pauschal bei den Ungeimpften mit einem anderen Faktor der Symptomausbrüche gerechnet. Wenn man aber als Input für eine Statistik schon den Wert vorgibt, den man am Ende raushaben möchte, hat das mit Statistik nichts mehr zu tun, sondern ist Betrug.
Den Rest der Überprüfung dieser witzlosen 'Statistik' habe ich mir gespart. Ich empfehle dem RKI einen Grundkurs in statistischen Berechnungen und journalistischer Kommunikation – oder auch nur, intelligenteres oder weniger verfrorenes Personal einzusetzen.
Die Kernkompetenz des Robert-Koch-Studio ist, Zahlensuppe zu kredenzen:
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Wer so pfuscht, hat`s nötig.
Die Daten aus England, Schottland, Australien, Israel und Süd-Afrika sind aufschlußreich.
tkp, 14.01.2022
Daten von Public Health Scotland zeigen totales Impfdesaster
Coronatransition, 10.01.2022
Grossbritannien: Omikron-Ansteckungsrisiko für Geimpfte mehr als doppelt so hoch
tkp, 19.01.2022
Australien: totaler Flop der Impfkampagne
tkp,23.12.2021
The BMJ Artikel zu Omicron: Daten aus Südafrika bestätigen Immunflucht aber geringere Gefährlichkeit
Selbst die "Frankfurter Rundschau" meldet am 18.01.2021
Omikron-Variante: Studie zu vierter Corona-Impfung aus Israel ernüchternd
Und wie ist die Reaktion in Deutschland darauf?
Man nimmt nun den Genesenen, den J&J- Geimpften und den zu allererst Doppelt-Gespritzten die Privilegien weg, in der Hoffnung, daß diese nicht mehr darauf verzichten wollen und sich (erneut) eine Impfung geben lassen.
Damit erhöht man den Pool der Ungeimpften, um die Statistiken des RKI und der DIVI zu schönen und die Menschen in die Impfzentren zu treiben
Ein interessanter Bericht hierzu von RT.DE, 18.01.2022
DIVI-Bericht zu COVID-19-Intensivpatienten wirft Fragen auf
Eigentlich wäre die Formel ganz einfach:
Kein Eigenschutz, kein Fremdschutz -> Spaltung der Gesellschaft ist beendet -> keine Impfpflicht
Leider gibt es die Geo-Politik.