»… Die ab Freitag geltende aktualisierte Corona-Schutzverordnung wird drei Stufen von Inzidenzwerten enthalten, die unterschiedliche Öffnungsschritte für die Kommunen vorsehen: Stufe 1 bei einer Neuinfektionsrate unter 35 gerechnet auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100. Für einige Angebote mit überregionalem Einzugsbereich – etwa Freizeitparks – kommt es auch auf die landesweite Inzidenz an. Für besonders infektionsgefährdete Veranstaltungen ist zudem ein frühestmögliches Öffnungsdatum vorgeschrieben: Ab 1. September dürfen Clubs und Diskotheken wieder mit einem genehmigten Konzept öffnen, wenn die Inzidenz landesweit unter 35 liegt.
In Kommunen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wird Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich. Voraussetzung ist, dass der Wert in den jeweiligen Gebieten fünf Werktage unter 100 liegt. Ab dem übernächsten Tag kann dann die Öffnung greifen. Umgekehrt gilt: Wenn ein Kreis oder eine Stadt drei Tage über einem Grenzwert liegt, gilt ab dem übernächsten Tag wieder die höhere Stufe.
Bei Stufe 3 bleibt es bei Außengastronomie mit Tests. In Stufe 2 gilt: außen ohne Test, drinnen mit. Bereits bei einer Inzidenz von stabil unter 100 gilt laut Gesundheitsministerium ab Freitag außen 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen; bei einer Inzidenz unter 50 auch innen 1,50 Meter Abstand.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Kommune stabil unter 50, darf wieder in Fitnessstudios trainiert werden. Auch alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen dann mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen. Wenn die landesweite Inzidenz unter 50 sinkt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen.
Im Kulturbereich sind Veranstaltungen draußen bei einer Inzidenz in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten zwischen 100 und 50 mit bis zu 500 Personen erlaubt. Zu Konzerten, Theater, Oper und auch in Kinos können bis zu 250 Personen mit negativem Testergebnis zugelassen werden. Sinkt die Inzidenz unter 50, dann sind bis zu 500 Personen erlaubt…«
rp-online.de (28.5.)
So geht es munter weiter.
Mal davon abgesehen, dass die gesamte neue NRW-Corona-Sch***-VO für den Allerwertesten ist: Konzerte können noch nicht mal im Freien sicher geplant werden und selbst da besteht Testpflicht.
Als Veranstalter werde ich letztere entweder nicht umsetzen, oder die Konzerte gar nicht durchführen. Wieder einmal wird es der Kulturbranche extra schwer gemacht, ist halt nicht systemrelevant.
@Georg: Die Kulturbranche könnte zur Abwechslung auch mal kreativ dagegen protestieren, anstatt Abweichler auszugrenzen, die sich nicht mit Auftritten vor Testzenten begnügen in der Hoffnung, dass die Politik vielleicht im Jahr 2023 vernünftige Rahmenbedingungen schafft, die Veranstaltungen planbar machen.
an Georg: Ich sehe das ähnlich (als Kunde) und Helge auch:
Helge Schneider: Wenn es so weitergeht, dann war's das
https://www.corodok.de/helge-schneider-wenn/
Warum merken eigentlich nur wenige, dass diese Verordnung auch keine wesentlichen Erleichterungen bringt?
Bei einer Inzidenz unter "35" ist Schluss! Weitere Maßnahmen, wenn zum Beispiel wie im letzten Sommer die Inzidenz unter "10" fällt, sind dort gar nicht mehr vorgesehen. Und man plant die hier enthaltenen Maßnahmen bereits bis in den Herbst, also an die Bundestagswahlen heran. Heißt im Klartext, man wird alles daran setzen, die Inzidenz mit der drohenden vierten "Urlaubs- oder Sommer"-Welle hochzuhalten. Auf das alles so bleibe, wie es ist.
Es wird wieder viele geben, die sich über solche "Erleichterungen" freuen und dabei in Wirklichkeit nach Strich und Faden nur weiterhin verarscht und vorgeführt werden. Und diese Idioten werden zum Dank dafür dann auch noch die Regierungsidioten wiederwählen.
Kann man diese hirnrissigen Verordnungen nicht noch etwas komplizierter gestalten. Je komplizierter, desto weniger wird auch dein Freund und Helfer diesen Schwachsinn verstehen. Zum Beispiel könnte man auch noch neben den Inzidenzen die Windstärke zu einem wichtigen Kriterium machen. Und das alles vom Wochentag abhängig machen. Also Inzidenz unter 100 bei starkem Wind ist Außengastronomie erlaubt, aber aber nur Montags und Donnerstags. Es sei denn, es handelt sichg um Feiertage. Dann ist die Mondphase ausschlaggebend. Bei abnehmenden Mond könnten Öffnungsperspektiven bestehen.
Nach der alten CoronaSchVO wäre in NRW in Kreisen oder Städten mit stabiler "Inzidenz" unter 50 so manches möglich gewesen: z.B. Kontaktsport (dazu zählt auch Tanzen) unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung, ohne Testnachweis, ohne Namenslisten. Am 21. Mai kam Münster als wohl erste Stadt in NRW in den Genuss der U50-Lockerungen. Da hätte man sich doch glatt mal draußen mit netten Menschen zum Tanz(sport) treffen können. Aber nur eine Woche lang, denn seit dem 28. Mai gilt die neue VO. Pünktlich zu den sinkenden "Infektionszahlen" heißt es nun selbst bei "Inzidenz" unter 35 Personenbegrenzung, Test- und Dokumentationspflicht. Das Wirrwar der neuen VO soll ganz offensichtlich vor allem verschleiern, dass die Lockerungen keine sind, sondern im Gegenteil Verschärfungen und die so inbrünstig gepredigten "Inzidenzen" nichts weiter als eine Möhre, die man uns Eseln beständig vor die Nase halten kann.
Man merkt auch hier wieder, Einkaufen ist viel ungefährlicher als Trainieren oder Saunieren.
Knast ist eben doch noch viel zu gut für diese Verbrecherbande.