Man könnte sagen, Frau Schwesig wollte schon so einiges, wie überhaupt wenig Bestand hat, was die MPs beschließen. Dennoch klingt die Nachricht auf nordkurier.de vom 4.5. bedrohlich, vor allem der letzte Satz.
»SCHWERIN · Mecklenburg-Vorpommern will die rund 60.000 Schüler ab einem Alter von zwölf Jahren bis zum Beginn des neuen Schuljahres gegen das Coronavirus impfen. Das kündigte Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am Dienstag in Schwerin an.
Das neue Schuljahr beginnt am 2. August. Die Kinder und Jugendlichen sollen bis dahin die erste Impfung bekommen haben. „Das hängt natürlich davon ab, dass uns weiterhin dieser Impfstoff zur Verfügung steht, der jetzt doch in deutlich höherer Anzahl kommt“, sagte der Minister.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) prüft derzeit einen Antrag der Hersteller Biontech und Pfizer auf eine EU-Zulassung ihres Corona-Impfstoffes auch für Kinder ab zwölf Jahren. Glawe sagte: „Die grundsätzliche Entscheidung scheint gefallen zu sein.“…«
Entscheidend wird sein, wie viele Eltern bereit sind, ihre Kinder einem gentechnischen Großexperiment zur Verfügung zu stellen. Es ist zu hoffen, daß die Schwesigs hier den Bogen überspannen.
Die Menschen in diesem Land sind noch viel kaputter, als ich es vor einem Jahr angenommen habe, sodass ich wenig Hoffnung für die Kinder habe.
Leider gibt es in dieser Welt keine angemessenen Strafen für die Verantwortlichen.
@ fabianus I
Wie sollte man auch die Verantwortlichen bestrafen können?
Sehr vereinfacht geschätzt gehören zu jedem Kind größtenteils 2 Elternteile. Bei 60.000 Kindern sind das also ca. 120.000 Mütter und Väter. Geht man davon aus, dass diese 60.000 Kinder durchschnittlich 1 weiteres, ebenfalls schulpflichtiges Geschwister mit denselben 2 Elternteilen haben, bleiben immer noch ca. 60.000 Erwachsene, die, und nur die, die Verantwortung für ihre Kinder tragen.
Wie sollen in MeckPom so schnell ca. 60.000 Menschen angemessen bestraft werden? Und vor allem, von wem?
@Kirsten
Ich meinte eher die Zulassungsbehörden, Ärzte und Politiker.
Die Eltern sind größtenteils einfach durch Propaganda fehlinformiert, feige und dumm.
Gott allein kann sie strafen, meine ich als Agnostiker.
Werte/r fabianus I, seien Sie sicher: Gott straft nicht, denn er ist gütig. Die Handelnden bestrafen sich letzten Endes selbst, denn sie ernten, was sie aussenden. Und obwohl ich es ihnen aufgrund meiner christlichen Einstellung ganz sicher nicht wünsche, werden sie es irgendwann schmerzlich erfahren.
Zu den Fehlinformationen der Eltern durch Propaganda: Damit kann sich niemand herausreden. Jeder hat die Möglichkeit, über den Mainstream-Tellerrand hinauszusehen, wenn er nur will.
@Horst Schmitt
Ich bin psychologisch einigermaßen gebildet (theologisch nicht sehr) und muss Ihnen leider sagen: von "jeder" kann überhaupt nicht die Rede sein. Das können nur ganz wenige. Ich wünschte, es wäre anders.
Auch hier nun die (rhetorische) Frage, wo sind die Mistgabeln?
Nö, das trifft nicht für die Ecke von MV zu, in der ich wohne. Hier sind die Leute sehr entspannt und glauben nicht jeden Mist. Deshalb hoffe ich, dass die auch ihre Kinder nicht ausliefern werden.
Erst der Kanzlerin das quälen von Kindern nahelegen und jetzt selber 60.000 Kinder mit zu wenig erforschten und riskanten Impfstoffen versorgen wollen?
Verstehe einer den Sinneswandel mancher Entscheidungsträger.
Ich würde gerne wissen was in deren Köpfen vor sich geht.
Und welche Bedrohungslage hinter den Kulissen abgeht.
Ich weiß gar nicht, wie oft ich schon fassungslos und sprachlos war seit Beginn der neuen Abnormality.
Wenn dieses Verbrechen an den Kindern tatsächlich begangen wird und Eltern ihre Schutzbefohlenen wie die Lemminge diesem Irrsinn ausliefern, verliere ich wahrscheinlich das letzte bißchen Hoffnung auf Vernunft und Verstand in der Bevölkerung.
Das geht mir genauso.
Was ich auch nicht verstehe: Normalerweise wird bei der Grippeimpfung der Wirkstoff jedes Jahr angepasst, weil Viren mutieren. Auch Coroa-Viren mutieren, trotzdem soll ein Impfstoff, der Anfang 2020 entwickelt wurde noch aktuell sein?
Ob denn die "Nordcorona Schüler" das wollen?
Nordcorona hat doch Nachbarländer, Schweden, Dänemark und Norwegen.
Frau Schwesig sollte unbedingt über den nördlichen Tellerrand schauen…unbedingt!
Christian Kreiß fragt sich, ob wir hier nicht einfach die Lust am Quälen erleben:
https://www.rubikon.news/artikel/die-lust-am-unterdrucken
Nordcorona will die ultimative Unterwerfungsgeste.
Kennt man ja schon aus der Bibel.
Opfert die Kinder dem höheren Ziel.
Die Frage ist ob man auch herabsteigt und sagt, danke die Geste reicht. Ziegen sind auch ganz OK.
(Sarkasmus)
Monika Gruber zum Umgang mit Kindern in der Pandemie:
https://www.facebook.com/MonikaGruber01/videos/kinder-und-corona/834350007437377/
"Kindeswohl oder Nötigung? – Pensionierter Richter über Maskenpflicht, Abstand und Corona-Tests an Schulen"
https://www.epochtimes.de/society/kindeswohl-oder-noetigung-pensionierter-richter-ueber-maskenpflicht-abstand-und-corona-tests-an-schulen-a3505504.html
Auszug:
"Im Hinblick auf die Bestrebungen, Impfungen auch bei Minderjährigen zu empfehlen oder gar durch konkret versprochene Vorteile indirekt durchzusetzen, hat sich Deutschland in Artikel 4 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl 1973 II 1553) verpflichtet, auch im Falle eines öffentlichen Notstandes Artikel 7 nicht außer Kraft zu setzen:
Dort heißt es:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden."
"Lehrer und Lehrerinnen möchte ich auf eine Vorschrift hinweisen, die bisher von der Öffentlichkeit ausgeblendet oder nicht zu Ende gelesen worden ist: Im Beamtenstatusgesetz gibt es den Paragrafen 36 zu der persönlichen Verantwortung eines Beamten für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen. Darin heißt es:
Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“
Das muss man erst mal sacken lassen. Auf diesem Hintergrund kann sich aus meiner Sicht niemand herausreden, dass er nur die Anweisung ausgeführt hat, wenn er ein Kind misshandelt und ihm beispielsweise die Luftzufuhr durch Masken, die nicht einmal von Berufshaftpflichtversicherungen anerkannt sind, absperrt."
Als Beamter – dies gilt ohne Weiteres auch für Angestellte entsprechender privater Organisationen – muss ich bei Dienstanweisungen die Rechtmäßigkeit der von mir verlangten Tätigkeit selbst überprüfen. Ich habe Bedenken unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen und die Umsetzung der Anordnungen schlicht zu verweigern, wenn und soweit die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 Satz 4 vorliegen.
Bei der Vorschrift in Absatz 2 hören die meisten mit Satz 3 „…Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit“ auf zu lesen. Dabei wird es danach erst richtig spannend. Satz 4 nämlich macht staubtrocken klar: Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist…“.
Auch in Absatz 3 wird auf diese Ausführungen hingewiesen. Mit anderen Worten: Wenn mir etwas angeordnet oder befohlen wird, was die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist, mach ich das nicht! Jeder Beamte muss sein Handeln verantworten, denn es kann noch dicker für ihn kommen: Er haftet persönlich! Wenn Lehrern erzählt wird, dass sie aus der Haftung raus sind, wenn sie remonstrieren, also ihre Bedenken bei Vorgesetzten melden, ist das einfach nicht korrekt.
Auf dem Hintergrund der eigenen Ausbildung sollte jeder Lehrer bei diesen Corona-Maßnahmen, bei denen Kinder die Leidtragenden sind, in der Lage sein, die Folgen der Anordnungen bei Kindern zu vermuten, wenn nicht gar wahrzunehmen. Dann kann durchaus die Gefahr bestehen, dass Eltern für ihre Kinder gegen die Lehrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Paragraf 253 BGB geltend machen."
Dementsprechend ist das Handeln der Richter aus Weimar und Weilheim nicht angreifbar, es entspricht sogar genau dieser verfassungsrechtlichen Grundlage!
2.
"Inzwischen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Zuständigkeit des Familiengerichts ausdrücklich bestätigt und ein Verfahren, in dem das Familiengericht Pforzheim sich für unzuständig erklärt hatte, zurückverwiesen (20 WF 70/21 = 6 F 42/21 AG Pforzheim)."
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/oberlandesgerichts-karlsruhe-stuetzt-sensationsurteil-aus-weimar-a3506138.html
https://www.epochtimes.de/assets/uploads/2021/05/Beschluss-des-Oberlandesgericht-Karlsruhe-vom-28.04.2021_online_2.pdf