Das ist nicht nur ein kalter, sondern ein uralter Hund.
Im Mai wurde hier berichtet:
Die Inzidenz fällt in den Keller, aber immer neue Geschäftsideen für Tests entstehen. Die Bundeswehr werkelt schon seit dem Herbst daran (s. Besser als PCR? Bundeswehrhunde spüren "Fälle" auf).
Oder auch FORSCHUNG. Die Corona-Spürhunde des Heeres sind bereit – für die nächste Pandemie oder Süß! Bienen können Corona riechen
In der Studie steht übrigens:
»Zusammenfassung
Zielsetzungen: Hunde können darauf trainiert werden, mehrere vom Menschen nicht nachweisbare Substanzen zu identifizieren, die spezifischen flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) entsprechen. Das Vorhandensein von VOCs, die durch eine SARS-CoV-2-Infektion ausgelöst werden, wurde im Schweiß von Long COVID-Patienten getestet. Patienten und Methoden: Eine Achselschweißprobe von Long-COVID-Patienten und von COVID-19-negativen, asymptomatischen Personen wurde zu Hause entnommen, um jeglichen Krankenhauskontakt zu vermeiden. Die Abstriche wurden nach dem Zufallsprinzip in Geruchserkennungskegel gelegt, und das Material wurde von mindestens zwei ausgebildeten Hunden erschnüffelt. Ergebnisse: Fünfundvierzig Long-COVID-Patienten, Durchschnittsalter 45 (6–71), 73,3 % weiblich, mit anhaltenden Symptomen, die sich im Durchschnitt seit 15,2 Monaten (5–22) entwickelten, wurden getestet. Die Hunde unterschieden 23/45 (51,1 %) Patienten mit langer COVID positiv von 0/188 (0 %) Kontrollpersonen (p<.0001). Schlussfolgerung: Diese Studie deutet darauf hin, dass eine Virusinfektion bei einigen langen COVID-Patienten fortbesteht und dass es möglich ist, einen einfachen, hochempfindlichen, nicht-invasiven Test zum Nachweis des Virus während der akuten und der längeren Phase von COVID-19 bereitzustellen.«
Lauterbach pflegt, wenn überhaupt, nur Zusammenfassungen zu lesen. Bis hier stimmen seine Ausführungen.
In der PDF-Datei zur Studie heißt es weiter:
»Merkmale der Population
Zwischen Mai und Oktober 2021 schickten 45 lange COVID-Patienten ihre Proben an ENVA.
Das Durchschnittsalter betrug 45 Jahre (6–71 Jahre) und 73,3 % der Patienten waren weiblich. Kein Patient war während der akuten Phase auf der Intensivstation aufgenommen worden.
Die anhaltenden Symptome hatten sich im Durchschnitt seit 15,2 Monaten entwickelt (Spanne: 5–22). Hauptsymptome der verlängerten Phase waren starke Müdigkeit (n=37, 82,2 %), neurokognitive Störungen wie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, unmittelbarer Gedächtnisverlust (n=24, 53,3 %), Myalgien/Arthralgien (n=22, 48,9 %), kardiopulmonale Symptome (Dyspnoe, Husten, Brustschmerzen, Herzklopfen) (n=21, 46. 7%), Verdauungssymptome (Durchfall, Bauchschmerzen, Reflux, Gastroparese…) (n=18, 40,0%), HNO-Beschwerden (Hyposmie, Parosmie, Tinnitus, nasale Obstruktion, entzündete Zunge, Dysphonie, Sinusitis) (n=18, 40,0%) (Tabelle 1). 11 (24,4) Patienten hatten mindestens eine positive SARS-CoV-2-Serologie vor einer Impfung, 29 (64,4%) hatten eine negative SARS-CoV-2-Serologie und 5 (11,1%) hatten keine serologischen Ergebnisse.
Erkennung der Hunde
23 der 45 langen COVID-Proben (51,1 %) wurden positiv erkannt, während keine der 188 Proben (0 %) unter den Kontrollproben erkannt wurde (p<.0001). Es gab keinen signifikanten Unterschied in der Rate der positiven Erkennung zwischen Personen mit positiver SARS-CoV-2-Serologie (4/11, 36,4 %) und solchen mit negativer Serologie (16/29, 55,2 %) (p=0,478).…
Wir anerkennen auch einige Einschränkungen aufgrund der relativ kleinen Stichprobengröße unserer Population und der möglichen Heterogenität der Selbstbeprobung durch die Patienten zu Hause, die zur Existenz von falsch-negativen Hundegeruchsnachweisen führen kann (was die Testempfindlichkeit minimiert).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Ergebnisse die hohe Wahrscheinlichkeit einer viralen Persistenz von SARS-CoV‑2 zumindest bei einigen Long-COVID-Patienten bestätigen, wobei sich das Virus möglicherweise aktiv repliziert. Sie zeigen auch den begrenzten Nutzen serologischer Tests, die während Long-COVID durchgeführt wurden. Diese Schlussfolgerungen sind von großer Bedeutung für das Management künftiger Versuche zur Behandlung von Long-COVID. Mit einer besseren Charakterisierung der nachgewiesenen VOCs, einer Verbesserung der Geruchsprobenahmeverfahren und der Entwicklung von Point-of-Care-Instrumenten könnte dieser Nachweis durch Hunde auch dazu beitragen, geruchsbasierte Tests für andere wichtige menschliche Krankheitserreger einzuführen.«
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Long-COVID Patienten mit negativer Serologie? Vor Corona hießen die noch Hypochonder.
Hunde. Geruchssensibel. Die Olfaktorik der Pandemie kennt überhaupt jede Menge Überraschungen! – In diesem Zusammenhang wäre unbedingt zu klären: Was ist eigentlich aus den chinesischen Analabstrichen geworden? Im März 2021 wurde kolportiert, dass die Chinesen damit japanische Einreisende drangsaliert haben sollen. (*) Japaner sind ja sowieso die Lieblingsasiaten der Chinesen.
(*) https://nypost.com/2021/03/03/china-makes-covid-19-anal-swabs-mandatory-for-foreigners/
1)
OVG Koblenz zu "Corona-Spaziergängen":
Verbote könnten rechtswidrig sein
von Dr. Markus Sehl
10.01.2022
Eilantrag gegen 'Montagsspaziergangs'-Verbot erfolglos:
Sperrt eine Spezialregelung im Infektionsschutzgesetz das Verbot von Versammlungen?
Auch das erste OVG sieht ein Problem im Verhältnis zum Versammlungsgesetz – und stellt Hilfsüberlegungen an.
Dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz die Eilentscheidung der Vorinstanz zum Verbot sogenannter Corona-Spaziergänge bestätigt hat, geht in der Pressemitteilung von Montag fast als Nebensache unter (Beschl. v. 03.01.2022, Az. 7 B 10005/22.OVG).
Auffälliger sind dagegen die Ausführungen zu einer aktuellen, besonderen Problematik, denn zum ersten Mal hat sich ein Obergericht mit dem Verbot der Spaziergänge beschäftigt. Und es bestätigt den Eindruck des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße:
Es könnte da ein Problem bei den Verboten geben.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-rheinland-pfalz-7b1000522-corona-spaziergang-verbot-infektionsschutz-versammlung-vg-neustadt/print.html
PM des OVG-Koblenz
10.01.2022 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Eilantrag gegen Verbot von „Montagsspaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße erfolglos
Pressemitteilung Nr. 2/2022
Seien die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren demnach als offen zu betrachten, so falle die gebotene Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers aus,
nachdem die Kreisverwaltung erklärt habe, dass
eine Verlängerung des Versammlungsverbots
über den 3. Januar 2022 hinaus
nicht
geplant sei.
Beschluss vom 3. Januar 2022, Aktenzeichen: 7 B 10005/22.OVG
https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/eilantrag-gegen-verbot-von-montagsspaziergaengen-im-landkreis-suedliche-weinstrasse-erfolglos/
2)
Pressemeldungen der Stadt Koblenz
Stadt Koblenz verbietet sogenannte Corona-Spaziergänge
Die Stadt Koblenz hat sich in enger Abstimmung mit der Polizei dazu entschlossen, die sogenannten Corona-Spaziergänge ab Samstag, 15. Januar zu verbieten.
Dies betrifft nicht nur die Versammlungen an Samstagen und Montagen, sondern gilt
allgemein
für alle nicht angemeldeten Versammlungen
bis zum Ablauf des 31. Januars.
Das Verbot stützt sich auf das Versammlungsgesetz (VersG), wonach die zuständige Behörde eine Versammlung oder einen Aufzug verbieten kann, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist.
Unter öffentlicher Sicherheit wird der Schutz zentraler Rechtsgüter wie das Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstanden. Dazu zählen auch die Gefahren, die vom derzeit sprunghaft gestiegenen Infektionsgeschehen ausgehen (7 Tage-Inzidenz am 13.01.2022: 464,8).
Somit sind grundsätzlich auch Versammlungsverbote geboten, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Polizei und Verwaltung haben seit Mitte Dezember 2021 feststellen müssen, dass die montags und samstags stattfindenden „Spaziergänge“ der Corona-Maßnahmen-Kritiker mit jeweils 1.000 bis 3.000 Teilnehmenden, die gemeinschaftlich mit Parolen sowie Musikbeiträgen durch das Stadtgebiet zogen, erkennbar gut organisiert waren, da für diese „Spaziergänge“ über Messenger-Dienste und soziale Plattformen mit erheblichem zeitlichen Vorlauf aktiv zu einer Teilnahme aufgerufen wird.
Ferner ist festzustellen, dass der überwiegende Teil der Demonstrierenden sich nicht an die geforderten Abstände noch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gehalten haben. Wenn die Ordnungsbehörden dagegen eingeschritten sind, waren aus dem Kreis der Teilnehmenden in gesteigertem Maß aggressive Handlungen registriert worden.
Es besteht grundsätzlich das Erfordernis, dass eine öffentliche Versammlung im Sinne von § 14 VersG spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzumelden ist. Das Anmeldeerfordernis trägt dem Umstand Rechnung, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden einen zeitlichen Vorlauf brauchen, um zu prüfen, ob von der Durchführung der Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Die nun erlassene Verfügung dient dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter (Leib und Leben). Es besteht die Möglichkeit, Versammlungen rechtzeitig anzuzeigen und – soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erwarten sind unter Auflagen durchzuführen.
Bei Zuwiderhandlungen können gegen Personen die zu einer Versammlung aufrufen Freiheits- oder Geldstrafen verhängt werden. Gegen Teilnehmende an einer verbotenen Versammlung sind Geldbußen bis zu 500 Euro möglich.
https://www.koblenz.de/rathaus/verwaltung/pressemeldungen/220113-stadt-koblenz-verbietet-sogenannte-corona-spaziergaenge/
[Anmerkung:
Die oben angekündigte Allgemeinverfügung existiert aktuell
(13.01.2022 22.00 Uhr)
NICHT auf der Homepage der Stadt]
3)
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/koblenz-verbot-unangemeldeter-corona-demos-100.html
https://www.corodok.de/nun-prof-karl/?unapproved=109713&moderation-hash=d04ccdf41e485a4ccf55df2db15d5bc4#comment-109713
Kann da jetzt ein Hund meinen Genesenenstatus bestätigen, auch ohne PCR? Wird man jetzt verhaftet wenn man auf der Straße mit Hunde-Leckerlies angetroffen wird, oder der Hund kommt wieder in den Zwinger wegen Ausstellens eines falschen Gesundheitszeugnisses?
Und was haben die Hunde erschnüffelt? Den Virus, bzw. seine RNA?
Lauterbach scheint es ja bereit zu wissen, aber geben die Versuche das wirklich her?
Ich habe auch persi…, persit…, na eben andauernde Übelkeit, jedesmal wenn sich Herr Lb zu Wort meldet.
Die Hunde sind in Allem, was sie aussagen könnten, genauso wenig zuverlässig wie ein PCR-Test, oder beherrschen die Hunde sogar auch die seit Corona ganz verstaubte Kunst der Differentialdiagnostik inklusive Multiplex-Test, bei generell eh völlig sinnfreier Erregerbestimmung?
Last sie doch also deshalb lieber einfach etwas anderes spielen.
Interessant. Wie viele genau waren geimpft? Vielleicht kommt jetzt endlich die lustige Reverse Transkriptase in Spiel… die RNA in DNA verwandelt.. und es dann, wie schon gezeigt wurde, u.U. zu Insertionen ins Genom kommen kann.
Mit was wurden die Hunde eigentlich trainiert? Ahh! DA ist das echte Isolat also!
Kalle ist nach 22 Monaten auch soweit trainiert, dass er nicht vorhandene Gefahren erschnüffeln kann. Er hat lange dafür trainiert. Und auch den einen oder anderen Sturz hingelegt. Und wenn er eine nicht vorhandene Gefahr erschnüffelt hat, gibt er Laut. Zur Belohnung gibt's als Leckerli eine Teilnahme als Gast in einer Talkshow.
Ich vertraue nur meinem zertifizierten Wünschelrutengänger.