Ohne Test dürfen Schüler nicht die Schule betreten

Auf welt​.de ist am 23.3. über Zwangs­tests, die so nicht hei­ßen dür­fen, zu lesen:

»Wer sich nicht auf das Coro­na­vi­rus tes­ten las­sen will, hat mit Aus­nah­me von Grund­schü­lern kein Recht, eine Schu­le zu betre­ten. Das säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) hält eine ent­spre­chen­de Rege­lung in der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung für recht­mä­ßig. Die Tests berühr­ten nicht den Schutz­be­reich des Grund­rechts auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit, und die ver­bun­de­nen Ein­grif­fe sei­en auch ver­hält­nis­mä­ßig, teil­te das OVG am Diens­tag in Baut­zen mit.

Seit dem 15. März 2021 ist Per­so­nen der Zutritt auf das Gelän­de von Schu­len in Sach­sen unter­sagt, wenn sie kein nega­ti­ves Test­ergeb­nis nach­wei­sen kön­nen. Der Test darf längs­tens drei Tage, bei Schü­le­rin­nen und Schü­lern eine Woche alt sein. Auch ein Selbst­test ist dem­nach noch unmit­tel­bar nach Betre­ten des Gelän­des mög­lich. Aus­ge­nom­men von die­ser Rege­lung sind Grundschüler.

Das Gericht wies einen ent­spre­chen­den Eil­an­trag meh­re­rer Schü­ler zurück. Eine ande­re Maß­nah­me, die weni­ger stark in die Grund­rech­te ein­grei­fen wür­de, aber in glei­cher Wei­se die Aus­brei­tung der Pan­de­mie bei einem Prä­senz­be­trieb in Schu­len ver­hin­de­re, sei nicht erkenn­bar, begrün­de­te das Gericht sei­ne Ent­schei­dung. (Az.: 3 B 81/21)«

Sie­he dazu:

Fach­ver­bän­de der Jugend­me­di­zin war­nen vor Schnelltests
Coro­na: Test-Deba­kel an Gym­na­si­um – 28 von 29 posi­ti­ven Ergeb­nis­sen falsch
Test­ergeb­nis­se von allen 62 Kin­dern waren falsch
Unre­gel­mä­ßig­kei­ten bei Schnell­tests in Tübingen
Raz­zia in einem Lübe­cker Corona-Testzentrum
Aldi-Selbst­test: "Schum­meln denk­bar einfach"
Sta­tis­ti­ke­rin: Posi­ti­ve Schnell­tests sind meist falsch – selbst wenn sie Medi­zi­ner durchführen
und ande­re Bei­trä­ge mit dem Such­be­griff "Schnell­test"

65 Antworten auf „Ohne Test dürfen Schüler nicht die Schule betreten“

  1. Es ist es mir ein Rät­sel, wie das OVG die Mas­sen- Zwangs­tests per Ver­ord­nung erlau­ben kann. Wer z. B. einen Alko­hol- oder Dro­gen­test bei der Poli­zei ver­wei­gert, kann nicht ohne rich­ter­li­che Anord­nung zur Blut­ab­nah­me gezwun­gen werden.
    Natür­lich ist das nicht mit einem Spuck­test vergleichbar.
    Den­noch bleibt Fakt, dass man hier auf unbe­stimm­te Zeit anlass­los mas­sen­haft Men­schen zur Dul­dung einer Unter­su­chung zwingt, und die­ses auch noch mit zu hohen Zah­len begrün­det, wel­che gera­de dadurch noch wei­ter in die Höhe schnel­len werden.
    Will­kom­men in Absurdistan.

  2. Hin­ter der Test­pflicht muss die Schul­pflicht zurückstehen … 

    Die Ver­scho­nung der Grund­schü­ler ver­stößt sicht­lich gegen das Gebot der Gleich­be­hand­lung – wozu sich das Gericht nicht äußern brauch­te. Scha­de. Auf DIE Begrün­dung wäre ich gespannt.

  3. Zum The­ma Tes­ten in Kita und Schu­le und Eltern beant­wor­tet Prof. Schwab kon­kre­te Fra­gen ab ca. 2h:40min
    Wie immer inter­es­sant und lehr­reich; auch für NICHT-Juristen!

  4. "Wer sich nicht auf das Coro­na­vi­rus tes­ten las­sen will, hat mit Aus­nah­me von Grund­schü­lern kein Recht, eine Schu­le zu betreten": 

    Eine nicht unwich­ti­ge Fra­ge ist hier, ob es eine Prä­senz­pflicht gibt? Wenn ja, han­delt es sich zwar nicht um Zwangs­tests, wohl aber um Pflicht­tests für Schüler. 

    Gun­nar Kai­ser über die Fol­gen der Selbst­tests für Leh­rer und Schü­ler: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​3​2​G​q​S​D​2​O​5qI.

    Das Ver­bre­chen an unse­ren Kin­dern ist das schlimms­te von allen. Die Haupt­schul­di­gen dür­fen nicht ohne Gefäng­nis­stra­fe davonkommen.

  5. Ich wun­de­re mich, dass ihr euch nicht wundert.

    An vie­len Schu­len in Deutsch­land dür­fen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler sich nun mor­gens sel­ber testen.
    Leh­re­rin­nen und Leh­rer haben den Vor­gang anzu­lei­ten und zu beaufsichtigen,
    sowie die Ergeb­nis­se zu doku­men­tie­ren und test­po­si­ti­ve Pro­ban­den zu isolieren.
    Quel­le: Gun­nar Kai­ser, 17.03.2021
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​3​2​G​q​S​D​2​O​5qI

    Mei­ne Kurzzusammenfassung:
    – Test­ergeb­nis­se in MS-Teams
    (von Daten­schüt­zern EIGENTLICH verboten)
    – Tes­ten nur als Opt-out – NICHT statthaft
    – jeder Mit­schü­ler sieht an den Reak­tio­nen das "Test­ergeb­nis"
    – Posi­tiv-Getes­te­te müs­sen iso­liert wer­den bzw.
    sofort nach Hau­se (Maxi­mal­stress für alle Beteiligten)
    – Mobbing
    – Angst und Stress der Schüler
    – Pri­vat­sPhä­re qua­si abgeschafft
    – ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht qua­si abgeschafft
    – Daten­schutz qua­si abgeschafft
    (Schu­le erhält kon­kre­te Gesundheitsdaten)
    – Spal­tung gefördert
    – Diskriminierung

    Schu­le wird vom LERNORT zum
    – GEAHRENort
    – QUALort
    – BESTRAFUNGSort
    – ISOLATIONSort
    – ANGSTort
    – (UM-)ERZIEHUNGSort
    "wei­ter­ent­wi­ckelt"

    Da geht man als Kind doch dann ger­ne hin; gell?

    1. Schu­le ist schon immer:

      – QUAL­ort
      – BESTRAFUNGSort
      – ISOLATIONSort
      – ANGSTort
      – (UM-)ERZIEHUNGSort

      Nur jetzt wird es noch ein­mal beson­ders deut­lich sichtbar.

  6. Ohne Fackeln und Mist­ga­beln wird die­ser Wahn nicht enden. Da könnt ihr mich wie­der für kri­ti­sie­ren – unse­re Kin­der wer­den gequält und trau­ma­ti­siert und wir ver­sklavt; dem­nächst baut man den anti­vi­ra­len Schutz­wall und ver­bie­tet es den Men­schen, das Land zu ver­las­sen. Der Kana­da-Leak wird Rea­li­tät; in ein paar Wochen fährt hier die Bun­des­wehr Patrouil­le und erschießt jeden stand­recht­lich, der gegen die "Aus­gangs­sper­re" ver­stößt. Das ist ein Putsch der Eli­ten gegen die 99 %; rea­li­siert das bit­te endlich.

    1. @DS-pektiven: Bit­te nicht die gan­ze Nacht Hor­ror­fil­me sehen! Man sieht bei Bodo R., daß das nicht gut für die Ner­ven und das Den­ken ist.

  7. Schu­le wird heut­zu­ta­ge ohne­hin überschätzt.
    Wobei Sach­sen eigtl. noch eine rühm­li­che Aus­nah­me im Schul­ni­veau­lim­bo dar­stellt. Da lernt man in 12 Jah­ren Ganz­tags­schu­le noch fast so viel wie frü­her in 8 Jah­ren Volks­schu­le am Vormittag.
    In ande­re­r­en Regio­nen wird ja nicht ein­mal mehr der Stoff der ers­ten Klas­se beherrscht. Da kann man es gleich blei­ben lassen.

  8. Das Urteil war vor­her­seh­bar. Und was nun? Was sol­len die Eltern jetzt machen, die ihre Kin­der die­sen Zwangs­tests nicht aus­set­zen wol­len? Nach den Oster­fe­ri­en wird es auch kein Home­schoo­ling mehr geben – statt des­sen sol­len die Schü­ler zwei­mal pro Woche in der Schu­le getes­tet wer­den. Straf­an­zei­ge stel­len? Gegen wen?

    1. Gegen den, der die Tes­te anordnet.
      Ich wür­de mei­ne Kin­der auf kei­nen Fall imp­fen lassen.
      Auch hier gilt:"Sagt nein !"

  9. Wenn sie das wei­ter­den­ken, bedeu­tet das, dass man ohne Test nir­gend­wo mehr reinkommt.
    Díe Schul­pflicht bis 15 ist damit de fac­to auf­ge­ho­ben, denn die Tests sind "frei­wil­lig".
    Frü­her dach­ten wir, wir könn­ten mit Schul­streik irgend­was bewir­ken. Jetzt wer­den wir aus­ge­sperrt in der Hoff­nung auf Streik­bre­cher, die brav testen.
    Ohne Soli­da­ri­tät wird da nichts gehen. Auch bei Restau­rants, Kon­zer­ten etc.

    1. Wei­ter­den­ken ist gut! Klar, dass man dem­nächst ohne Test nir­gends mehr rein­kommt. Sie­he Tübin­gen. Nächs­ter Schritt: Ohne Imp­fung kei­nen Zutritt. Sie­he Isra­el. Was man von der "Soli­da­ri­tät" von Ver­an­stal­tern & Co. erwar­ten darf, sieht man in Spanien/Ibiza: Dort for­dern sie, dass ohne Test/Impfung kei­ner mehr rein­darf. Damit hof­fen sie, den Tou­ris­mus zu retten.
      Die Kin­der wer­den gera­de ent­spre­chend erzo­gen: Ohne Test läuft in der Schu­le gar nichts. Wer nicht will, steht am Pran­ger. Wie viel braucht es noch, bis das Kon­zept erkannt wird?

      1. Test­pflicht ist nur Mit­tel zum Zweck der pri­va­ten, zen­tra­len Erfas­sung von jedem gesell­schaft­li­chen Kon­takt. Das feu­da­le Zen­tral­ko­mi­tee von Mer­kel und den Lan­des­fürs­ten hat doch in der Nacht das Test­re­gime beschlos­sen und dan­ke der Ablen­kung Oster­ru­he spricht kei­ner über das Test­re­gime. Bis wann soll die­se genutzt werden?

        Eine Deso­zia­li­sie­rung ist zu beob­ach­ten, und wenn man die Kon­takt­da­ten in pri­va­ten Hän­den sind, dann kann man die auch so nut­zen, dass Kon­takt mit wohl­ha­be­nen oder lini­en­treu­en posi­ti­ve Scores geben, und die Begeg­nung mit armen, kri­ti­schen oder engan­gier­ten Men­schen nega­ti­ve Scores geben. Kann man wun­der­bar mit AI. 

        Nach habe pau­scha­ler Angst vor mensch­li­chen Kon­tak­ten kommt habe Angst vor "Gre­at Reset" kri­ti­schen Men­schen. Wenn ich mit denen rede, könn­te ich ja selbst sozi­al geäch­tet wer­den. Ist bereits auf der Stra­ße im Ver­hal­ten zu beobachten.

    2. "Wenn sie das wei­ter­den­ken, bedeu­tet das, dass man ohne Test nir­gend­wo mehr reinkommt."
      Das war doch vorn vorn­her­ein abzu­se­hen. Oder haben Sie den Typen etwa geglaubt – egal wem?

  10. Ich habe gra­de den Lage­be­richt des RKI von Mitt­woch stu­diert und ver­ste­he nicht, war­um bei Aus­brü­chen in Schu­len und Kitas die Kur­ve schlag­ar­tig nach unten abknickt.
    Hat jemand eine Erklä­rung dafür?

  11. Liebe/r Blogger/innen,
    seit lan­gem lese ich den Blog regel­mä­ßig, vie­len Dank für Eure Arbeit!
    Aus dem aktu­el­len RKI-Bericht geht her­vor, dass die Anzahl der Tests von Woche zu Woche zunimmt. Logi­scher­wei­se steigt wegen der eben­falls stark zuneh­men­den Schnell­tests, die ja bei posi­ti­vem Befund durch einen PCR-Test veri­fi­ziert wer­den müsen, der pro­zen­tua­le Anteil von posi­ti­ven Tests. So wird sicher­ge­stellt, dass wir auf Dau­er immer mehr "Posi­ti­ve" haben wer­den, die Inzi­denz­zahl kann somit gar nicht sinken!
    http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Maerz_2021/2021–03-24-de.pdf?__blob=publicationFile

  12. Stu­die zeigt:
    Schüler:innen lei­den stark unter dem Home­schoo­ling im Lock­down. Die erneut erfolg­te und fort­ge­setz­te Schul­schlie­ßung im Zuge der Bekämp­fung der SARS-CoViD-2-Pan­de­mie, die jetzt schon drei Mona­te andau­ert, war für uns Anlass, eine Stu­die über das E‑Learning wäh­rend des Schul-Lock­downs zu initiieren. 

    Laut UNICEF ste­hen wir inmit­ten der größ­ten Bil­dungs­kri­se der Neu­zeit. 95% der Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind welt­weit, so UNICEF, seit einem Jahr von Schul­schlie­ßun­gen betroffen. 

    168 Mil­lio­nen Kin­der wur­de dadurch laut des Anfang März ver­öf­fent­lich­ten UNICEF-Reports das Recht auf Bil­dung ganz genom­men, 234 Mil­lio­nen Kin­der hät­ten drei Vier­tel oder mehr des Unter­richts verpasst.
    Von Finn Jagow und Bernd Schoe­pe – 25. März 2021 um 8:54
    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​7​1​033

  13. Mer­kel­chen ges­tern laut Welt:
    „Es wer­den die 50‑, 60- und 70-Jäh­ri­gen in den Kran­ken­häu­sern lie­gen“, sag­te sie. Und dies sei­en Men­schen mit noch vie­len Jah­ren Lebens­er­war­tung. Zehn Pro­zent von ihnen wür­den laut Exper­ten­ein­schät­zung Coro­na-Lang­zeit­fol­gen davontragen."

    Es sei ein völ­lig neu­es Virus, eine neue Pan­de­mie. Dar­um müs­se jede Infek­ti­on ver­hin­dert werden.

    Jetzt weiss man end­lich per Klar­text wor­an man ist. Tat­säch­lich nur noch ver­blen­de­ter Coro­na­wahn, dys­funk­tio­na­ler Staat. Wer wür­de in solch einem Cha­os-Staat jemals ein Unter­neh­men grün­den und Arbeits­plät­ze schaf­fen? Ich sicher nicht mehr.

    1. "Es sei ein völ­lig neu­es Virus, eine neue Pan­de­mie. Dar­um müs­se jede Infek­ti­on ver­hin­dert werden."
      Und war­um macht man dann die Spielpät­ze am 30. April auf?
      Ich frag mich, wie man sich das über­haupt vorstellt.
      Ein dut­zend oder mehr klei­ne Kin­der in Schach zu halten.…
      Denen ver­geht das Spie­len doch nach 5 Minuten.

        1. Ja, das ist mög­lich. Ich bit­te um Entschuldigung.
          Ich habe wahr­schein­lich nur den 30.April gese­hen und sah schon rote Sternchen.

          1. @WeißerRabe: Dazu besteht nun wirk­lich kein Anlaß. Eigent­lich ist es mein Feh­ler. Ich habe meis­tens beim Datum das Jahr weg­ge­las­sen. Wahr­schein­lich konn­te ich mir sei­ner­zeit nicht vor­stel­len, daß der Unsinn mehr als ein Jahr dau­ern würde.

          2. Ich habe den Bei­trag wie­der­ge­fun­den. Er ist von 2020. Wür­de mich nach all dem Unsinn aber auch nicht wun­dern, wenn die das jetzt beschlos­sen hätten.
            Kön­nen sie ja genau­so schnell wie­der zurücknehmen.
            Mir wird Angst und Ban­ge, was man inzwi­schen den Men­schen antut – vor allem, den Kindern.

  14. Ob man mehr aktu­el­le chi­ne­si­sche Test­stra­te­gien (anal swabs) auch in den hie­si­gen Schu­len imple­men­tie­ren soll­te, gemäß der ergeb­nis­ori­en­tier­ten gas­tro­en­te­ro­lo­gi­schen Faustregel:
    Wich­tig ist, was hin­ten rauskommt?

  15. Zur Abstim­mung ste­hen 2 Redeweisen:

    "Per Astra ad Seneca!"
    (Ziel­punkt: Gefühlsabtötung)

    "Per Zene­ca ad astram!"
    (Ziel­punkt: … wird nach Stu­di­en­en­de retro­spek­tiv ermit­telt werden)

    1. @Latein für Ange­ber: Unter uns Klug­schei­ßern: Müß­te es nicht Sene­cam hei­ßen? Oder gil­det das nicht für Eigen­na­men? Fragt ein Viertelwissen-Lateiner.

      1. War mit nicht bekannt, dass auch Eigen­n­na­men im Latei­ni­schen dekli­niert wer­den müssen.

        Ver­fehl­tes klei­nes Lati­num schuld!

        Nicht ich!!

  16. Die Schü­ler soll­ten alle zuhau­se blei­ben. Das ist erfah­rungs­ge­mäß die ein­zi­ge Sache, die in Behör­den irgend­was in Bewe­gung bringt.

  17. off topic oder viel­leicht auch nicht in Bezug an die absicht­li­che Gewöh­nung an Zutritt per Test (sie­he auch Herr Gün­ther im Saarland):
    Oval­me­dia Robert Cibis inter­view mit Klaus Stöhr
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​U​R​t​d​s​l​C​O​HNg
    Klaus Stöhr – der ist "Main­stream" – gibt hier eine Men­ge zu, unter ande­rem den Unsinn der Inzi­denz­wer­te, im Wider­spruch dazu behaup­tet er, der Unter­schied der Inzi­denz­wer­te zwi­schen den ein­zel­nen Bun­des­län­dern, wäre "nicht kli­ma­tisch, son­dern läge im Ver­hal­ten der Menschen"
    Wie kann er sich da sicher sein? Das gro­ße Ziel, dem alles geop­fert wird, ist Verhaltensänderung?

  18. Gera­de Gau­lands Replik auf Mer­kel­chens Regie­rungs­er­klä­rung gese­hen, sie lässt mich ja plötz­lich zum glü­hen­den Fan sei­ner Par­tei wer­den: https://​you​tu​.be/​4​t​j​l​y​J​9​m​ayo
    Er scheint ja einen glas­kla­ren Blick auf die Miss­stän­de zu haben.
    Wäh­rend der Rede des Ver­tre­ters der Oppo­si­ti­on zutiefst unde­mo­kra­ti­sches Ver­hal­ten der Staats­rats­vor­sit­zen­den: sie ver­gügt sich am Smart­phone. Can­dy Crush?

  19. Das wür­de ich als Eltern kol­lek­tiv gericht­lich klä­ren lassen.
    Wenn das beim ers­ten Anlauf schei­tert, dann durch alle Instanzen!

  20. Hier in RLP darf man drau­ßen Kaf­fee trin­ken mit tages­ak­tu­el­lem nega­ti­vem Schnelltests.
    Mei­nes Erach­tens ist das das Ein­falls­tor für die Impfungen. 

    Die Test­zah­len stei­gen ins uner­messmli­che und damit auch die "Inzi­denz" womit die tota­le Aus­gangs­sper­re zum Ende die­ser "3.Welle" doch noch Rea­li­tät wer­den kann.
    Wir müs­sen das kip­pen sonst wachen wir in drei Mona­ten in Ver­hält­nis­sen wie Isra­el auf.
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​W​M​s​n​0​b​j​_​P6o
    Out­cry to the World

  21. VGH Kas­sel

    In dem Verwaltungsrechtsstreit
    wird ein­dring­lich dar­um ersucht, dass der Senat nach­dem inzwischen
    mehr als ein Monat nach Ein­rei­chung des Eil­an­trags am 16.02.2021 ver­gan­gen ist, unver­züg­lich entscheidet.
    Das Ver­ständ­nis der Antrag­stel­le­rin ist erschöpft. 

    Sie darf seit fast vier Mona­ten nicht mehr in die Schu­le gehen und die ein­zi­ge Mög­lich­keit sich hier­ge­gen zur Wehr zu set­zen und ihr Recht
    auf Bildung,
    auf eine Lebens­per­spek­ti­ve und
    auf ein gesun­des Heranwachsen
    mit sozialen
    Kon­tak­ten und
    einem struk­tu­rier­ten, nicht iso­lier­ten All­tag zu
    verteidigen,
    ist die Anru­fung die­ses Gerichts.
    Es ist Ihre Auf­ga­be, hoher Senat, das – nach hie­si­ger Ansicht evi­dent rechts­wid­ri­ge – Han­deln der Regierung
    recht­lich zu überprüfen.
    Um es
    deut­lich zu sagen:
    das Schick­sal der Antragstellerin
    und tausender
    hes­si­scher Schüler*innen, die unter der Iso­la­ti­on des nicht enden
    wol­len­den Lock­downs lei­den, liegt in Ihrer Hand.
    Ob Sie wol­len oder nicht.

    https://​www​.ckb​-anwael​te​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​S​s​_​V​G​H​_​K​a​s​s​e​l​-​_​1​9​.​0​3​.​2​0​2​1​.​pdf
    Quelle:
    https://​www​.ckb​-anwael​te​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​f​a​h​r​en/

  22. Coro­na-Ver­ord­nung:
    Eine Klat­sche für die hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung vom Ver­wal­tungs­ge­richt Frankfurt

    WS/ März 26, 2021/ alle Bei­trä­ge, Daten­schutz in Zei­ten von Coro­na, EU-Daten­schutz, Hes­si­sche Landespolitik/ 

    „Die hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung ist daher nicht ermäch­tigt, Akte der euro­päi­schen Gesetz­ge­bung pau­schal für nicht anwend­bar zu erklä­ren. Die­se Erkennt­nis ist als Acte clair der­art all­ge­mein, dass es für sie – unab­hän­gig davon, dass sie hier in einem nur vor­läu­fi­gen Rechts­schutz­ver­fah­ren erfolgt – nicht der Anru­fung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs bedarf.”
    https://​ddrm​.de/​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​e​i​n​e​-​k​l​a​t​s​c​h​e​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​h​e​s​s​i​s​c​h​e​-​l​a​n​d​e​s​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​v​o​m​-​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​-​f​r​a​n​k​f​u​rt/

  23. OVG NRW zur Miss­ach­tung der Corona-Regeln
    Beschäf­ti­gungs­verbot für Alten­heimlei­terin rechtmäßig 

    Das Gesund­heits­amt traf die als Ein­rich­tungs­lei­te­rin und Pfle­ge­fach­kraft beschäf­tig­te Frau bei wie­der­hol­ten Besu­chen im Alten­heim ohne Dienst­klei­dung an.
    Außer­dem wur­de die strik­te Tren­nung des Pfle­ge­per­so­nals für die Wohn­be­rei­che von Infi­zier­ten und Gesun­den nicht eingehalten.
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-12-b-198–21-beschaeftigungsverbot-leiterin-altenheim-versto-corona-regeln/

  24. VG Saar­land zur Impfpriorität
    Gym­na­sial­lehrer sind kei­ne Grundschullehrer
    29.03.2021
    Leh­rer an Grund­schu­len dür­fen sich schon jetzt gegen das Coro­na­vi­rus imp­fen lassen.
    Für Gyma­si­al­leh­rer gilt die­se hohe Prio­ri­tät nicht. Die­se Dif­fe­ren­zie­rung beruht auf sach­li­chen Erwä­gun­gen, so das VG des Saarlandes.
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-saarland-6-l-295–21-corona-impfung-bei-lehrern-priorisierung/

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