Dieser Freud'sche Verschreiber ist seit heute morgen bei ntv zu bestaunen und niemand merkt es – falls doch: hier ist die Sicherung.
Mit dem „Overkill“ sind keineswegs die leidenden „Impflinge“ gemeint, sondern die leidenden Ärzte: „‚Wir werden wieder im organisatorischen Overkill enden, wenn wir jedes Mal, wenn eine Biontech-Impfung notwendig ist, entweder schnell fünf weitere Impflinge organisieren, die Impfung verschieben oder fünf Impfdosen wegschmeißen müssen‘, sagte [die Vize-Verbandsvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands Nicola] Buhlinger-Göpfarth. Der Impfstoff wird dem Bericht zufolge in Fläschchen ausgeliefert, die sechs Dosen enthalten.“
Es sein zu lassen wäre eine gute Alternative für alle Beteiligten. Anderenfalls sollen Ärzte sich diesen Abrechnungscode gut merken:
Und sich erinnern an das, was ihnen ein Rechtsanwalt im Ärzteblatt schon 2021 über „SARS-CoV‑2: Meldepflichten bei Impfkomplikationen“ ausführlich erklärt hat:
„In Deutschland ist der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich zu melden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG) – so sieht es die gesetzliche Meldepflicht vor (4, 5). Meldepflichtig ist die feststellende Ärztin beziehungsweise der feststellende Arzt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8 IfSG). Die namentliche Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem zuständigen Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden, nachdem die oder der Meldende Kenntnis erlangt hat, vorliegen (§ 9 Abs. 3 Satz 1 IfSG). Eine Meldung darf wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden (§ 9 Abs. 3 Satz 2 IfSG). Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein Verstoß gegen die gesetzliche Meldepflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden (§ 73 Abs. 2 Alt. 2 IfSG), weil ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 IfSG eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht (§ 73 Abs. 1 a Nr. 2 IfSG). Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, ‚wenn der Meldepflichtige Symptome […] wahrnimmt, aber vorwerfbar keinen Verdacht schöpft und deshalb die Meldung unterlässt‘. Sofern ein mit der Übermittlung der Meldung beauftragter Dritte den Auftrag nicht ausführt, handelt der Meldepflichtige ebenfalls fahrlässig, sofern er sich nicht vom Zugang der Meldung vergewissert hat (6).
Zwei wesentliche Ausnahmen der gesetzlichen Meldepflicht verdienen Erwähnung. Die Meldepflicht besteht nicht für Personen des Not- und Rettungsdienstes, wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich geleitete Einrichtung gebracht wurde (§ 8 Abs. 2 Satz 1 IfSG), weil die dort behandelnden Ärzte ihrerseits meldepflichtig sind. Die Meldepflicht besteht ferner nicht, wenn dem Meldepflichtigen ‚ein Nachweis vorliegt‘, dass die Meldung bereits erfolgte und andere als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden (§ 8 Abs. 3 Satz 1 IfSG).
Berufsrechtliche Meldepflicht
Darüber hinaus sehen die Berufsordnungen für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte eine Meldepflicht vor: Hiernach besteht die Pflicht, die aus der ärztlichen Behandlungstätigkeit bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln (UAW) der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mitzuteilen (7). Wird diese berufsrechtliche Meldepflicht nicht beachtet, dürfte dieser vergleichsweise harmlose Verstoß in der Regel unsanktioniert bleiben; eine disziplinarrechtliche Sanktionierung, zum Beispiel eine Warnung/Rüge und ein Verweis, ist aber nicht ausgeschlossen (8).
So differenziert und komplex die rechtlichen Regelungen sein mögen, so einfach ist dagegen das Meldeverfahren für die meldepflichtigen Ärzte ausgestaltet. Sowohl die Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als auch an die AkdÄ kann formlos – vorzugsweise aber online, per E‑Mail oder Fax – vorgenommen werden. Die entsprechenden Formulare finden sich auf den Webseiten des PEI (9, 10) und der AkdÄ (11). Auch wenn sowohl die Anzeigen an die AkdÄ als auch die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt – beide – an das PEI weitergeleitet werden (§ 11 Abs. 4 IfSG), ersetzt weder die Nachricht an die eine Stelle die Meldung an die andere; beide Meldepflichten sind zu erfüllen. Das Deutsche Ärzteblatt hat über die Meldepflichten von UAW bereits in der Vergangenheit berichtet (12, 13, 14).
Konkrete Einzelfälle
[…] Impfschaden ist nach der Legaldefinition in § 2 Nr. 11 IfSG die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde (4, 15). Impfkomplikation ist jede nach einer Impfung aufgetretene Krankheitserscheinung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen ‚könnte‘ und die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht (10, 15, 16). Impfschäden und Impfkomplikationen sind – auch schon im Verdachtsfall – meldepflichtig, auch dann, wenn sie in den Fach- und Gebrauchsinformationen der Impfstoffe bereits aufgeführt werden.
Nicht meldepflichtig sind hingegen Impfreaktionen (10, 15, 16). Hierunter werden insbesondere kurzzeitige vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind, verstanden, zum Beispiel: Für die Dauer von einem bis drei Tagen (gelegentlich länger) anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle, Fieber unter 39,5 °C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten sowie im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer ‚Impfkrankheit‘ (ein bis drei Wochen nach der Impfung). Krankheitserscheinungen, denen offensichtlich‘ eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt, sind ebenfalls nicht meldepflichtig (10, 16). Für die Begründung des Verdachts einer Impfkomplikation genügt es aber, dass die Impfung für das Symptom nicht ausschließbar mitursächlich ist.
Nach alledem kommt es auf die Behandlungsbedürftigkeit nicht an, die weder notwendige noch hinreichende Bedingung der Verdachtsmeldung ist. […]
Aus den erwähnten Definitionen kann juristisch die Zweifelsregel ‚in dubio pro nuntio‘ abgeleitet werden, nach der im Zweifel eine Meldung dann angezeigt ist, wenn das Symptom oder die Erkrankung – aus Sicht eines Arztes – nicht sicher und ausschließlich einer anderen Ursache als der Impfung zugeschrieben werden kann. Der Arzt trägt die Verantwortung für die Meldung des Verdachts, nicht dafür, dass sich der Verdacht (wahrscheinlich) bestätigt.
Was tun, wenn das – aus epidemiologischen Gründen nachvollziehbarerweise recht enge – Zeitfenster der gesetzlichen Meldepflicht verstrichen ist und vielleicht monatelang (in Unkenntnis der Meldepflicht) versäumt wurde, eine Impfkomplikation zu melden? Da ein etwaiger Verbotsirrtum (§ 11 Abs. 2 OWiG) (21) in diesen Fällen regelmäßig vermeidbar gewesen sein dürfte, bleibt es beim Grundsatz ‚ignorantia legis non excusat‘: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis bietet es sich an – zumal beim Verdacht schwerer Impfkomplikationen –, die Meldung nachzuholen. Bisher ist kein Fall bekannt geworden, bei dem bei nicht rechtzeitiger Meldung einer Impfkomplikation der Melder belangt worden wäre, zumal die straffe Meldefrist weniger für Impfkomplikationen von Bedeutung ist als für die Verhinderung der Verbreitung meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger. Umgekehrt wird der zur Meldung Verpflichtete in arge Erklärungsnot kommen, wenn er eine Meldung nicht nur nicht rechtzeitig, sondern überhaupt nicht gemacht hat.“
Wie gesagt: es sein zu lassen wäre eine gute Alternative für alle Beteiligten, denen dadurch viel erspart bliebe.
- Hervorhebungen in blau von mir -
Der Sixpack ist der Rettungsring für die Mainzer Genklitsche. Dem Management der Genklitsche sei auch die Überlegung anheim gestellt, es mit einer Quasi-Nötigung zu probieren. Entweder die Kohle wächst rüber in die Goldgrube, oder aber der "Impfstoff" wird ausgeliefert und es wird durch uns großzügig in ein Nebenwirkungsmeldesystem investiert. Das Ganze könnte per SMS über Brüssel laufen. Die Erfahrungen technischer Natur sind dort vorhanden.
Konnte man schon vor über drei Jahren wissen, wie gefährlich die Gentherapie sein würde, so ist es heute fast unmöglich, dies zu ignorieren und sich zur Profitmaximierung der Pharmaindustrie zur Verfügung zu stellen.
Radio München -
COLLATERAL – eine Stimme für Geschädigte – heute Julia (05.09.2023)
"Getriggert durch Angst, getrieben von Solidaritätsaufrufen, überzeugt von der Aussage „wirksam und sicher“ aus berufenen Mündern, unterzogen sich Millionen von Menschen einer Gentherapie, die ihnen als Impfung verkauft wurde. Viele tragen nun massive Schäden davon. Aber sie werden nicht gesehen und nicht gehört. Mit wenigen Ausnahmen kommen sie in der Öffentlichkeit nicht zu Wort. Nicht nur in der breiten Gesellschaft, auch bei Ärzten, in medizinischen Einrichtungen, an Arbeitsplätzen, im Freundeskreis oder in der Familie glaubt man ihnen oft nicht. Eine transparente Berichterstattung über Folgeschäden der sogenannten Impfung ist dringend erforderlich. Mit einer Reihe von sehr persönlichen, künstlerischen Foto- und Film- Portraits gibt die Gruppe COLLATERAL den Geschädigten und Ungesehenen Stimme und Gesicht. .."
https://www.youtube.com/watch?v=-b_rKalaLYc
[eingefügt:
Geht die Panikmache wieder los?]
————————————————–
Besucher werden gebeten, nicht zu kommen
Corona-Ausbruch in einem Seniorenheim in der Eifel
STAND 4.9.2023, 12:42 Uhr
Christian Altmayer
Mindestens zehn Bewohner eines Seniorenheims in Bettingen haben sich mit dem Corona-Virus infiziert.
Die Infektionszahlen in den Einrichtungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm steigen auch andernorts wieder.
…
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/corona-ausbruch-im-seniorenheim-in-bettingen-in-der-eifel-100.html
s.a.
Droht eine neue Infektionswelle durch Variante Pirola?
Wieder mehr Corona-Fälle in RLP – Das müssen Sie wissen
STAND 5.9.2023, 17:24 Uhr
Das Coronavirus ist zuletzt aus dem Bewusstsein gerückt. Doch seit ein paar Wochen nehmen die Infektionszahlen wieder zu. Wie ist der Stand und was gilt es aktuell zu beachten? Unser FAQ klärt auf.
…
STAND 5.9.2023, 17:24 Uhr
Autor: SWR
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/corona-faq-september-2023–100.html
die wertlosen Betrugs PCR Tests, die keinerlei Infektion anzeigen können
Israel setzt wieder PCR-Testpflicht ein
5. September 2023von Thomas Oysmüller
https://tkp.at/2023/09/05/israel-setzt-wieder-pcr-testpflicht-ein/
US Gesundheitsbehörde:
Höheres Covid-Risiko für Geimpfte als für Ungeimpfte
5. September 2023von Dr. Peter F. Mayer
https://tkp.at/2023/09/05/us-gesundheitsbehoerde-hoeheres-covid-risiko-fuer-geimpfte-als-fuer-ungeimpfte/
US-Regierung macht Tempo bei digitaler ID
5. September 2023von Thomas Oysmüller1,9 Minuten Lesezeit
Die US-Regierung setzt weitere Schritte, um die eigene digitale ID voranzubringen.
Wie auch in der EU kommt man der heißen Phase immer näher.
https://tkp.at/2023/09/05/us-regierung-macht-tempo-bei-digitaler-id/
Corona-Maßnahmen und Impfkampagne entgegen dem Lehrbuchwissen:
Absicht oder Dummheit?
4. September 2023von Dr. Peter F. Mayer
https://tkp.at/2023/09/04/corona-massnahmen-und-impfkampagne-entgegen-dem-lehrbuchwissen-absicht-oder-dummheit/
Immer mehr Beweise für die Schäden durch C19-“Impfungen”
5. September 2023von Dr. Peter F. Mayer4,1 Minuten Lesezeit
Voriges Wochenende hat TKP über eine neue Möglichkeit berichtet, zwischen dem angeblichen Long Covid und dem wesentlich häufigeren lange andauernden Impfschaden, verniedlichend Post-Vacc-Syndrom genannt, zu unterscheiden.
Die Methode ermöglicht recht einfach den Unterschied zwischen Virus- und Impf-Spikes festzustellen, wie Em.O.Univ.Prof. Dr. med. Hartmut Glossmann berichtete.
https://tkp.at/2023/09/05/immer-mehr-beweise-fuer-die-schaeden-durch-c19-impfungen/
@Immer mehr…: Kühne These, aber gerne genommen, der Unterschied "zwischen dem angeblichen Long Covid und dem wesentlich häufigeren lange andauernden Impfschaden, verniedlichend Post-Vacc-Syndrom genannt". Bei der Begründung geht man ähnlich lässig um mit Studien wie Karl Lauterbach. So untersucht die im zweiten Link angegebene Studie eine Gruppe von Krankhausbeschäftigten, die einen Booster der Firma Moderna erhielten. Dabei wurde bei 22 Personen von 777 eine "Impfstoff-assoziierte Myokardschädigung" festgestellt, allerdings auch erwähnt: "Es wurde kein definitiver Fall von Myokarditis gefunden." 20 der 22 ermittelten Geschädigten waren Frauen, so daß der Verweis von "Dr. Peter F. Mayer" auf umfallende männliche Sportler in diesem Zusammenhang nicht recht passen will. Die AutorInnen der Studie sind auch wesentlich zurückhaltender, sprechen von "milden und vorübergehenden" Fällen und legen eine lange Liste von Limitationen vor. Dennoch belegt die Untersuchung, daß das Gerede von der nebenwirkungsfreien "Impfung" schon immer verlogen war. Es ist gar nicht nötig, sie derart aufzublasen.
Unsauber ist es, aus einer weiteren Studie (https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/prca.202300048, der Artikel selbst zeigt nur auf die Kurzfassung) lediglich eine von drei genannten Hypothesen zu zitieren, nämlich „Es ist möglich, dass die mRNA-Sequenzen aus dem Impfstoff in einige Zellen integriert oder umgeschrieben werden”. Eine unnötige Verkürzung ist es, unpräzise davon zu sprechen, "Mehr als die Hälfte der geimpften Probanden wiesen das PP-Spike-Protein während der gesamten Studiendauer von bis zu sechs Monaten auf", wo die AutorInnen angeben: "Das Spike-Fragment wurde in 50 % der untersuchten biologischen Proben gefunden… Der Mindestzeitpunkt für den Nachweis von PP-Spike war 69 Tage nach der Impfung, während der Höchstzeitpunkt bei 187 Tagen lag." Auch hier ließen sich Fragen stellen, die Aussage ist aber nicht die gleiche. "Mayer" braucht aber diesen Satz, um weitere Spekulationen anzuschließen: »Angesichts des vermuteten Zusammenhangs zwischen Herzmuskelschäden und dem Spike-Protein deutet dies auf die kontinuierliche Produktion eines Herztoxins durch einige genetisch veränderte Zellen bei einem hohen Anteil der geimpften Personen hin. Da die Studie nach sechs Monaten abgebrochen wurde, ist es durchaus möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass die Wirkung über sechs Monate hinaus anhält.« Mehr Konjunktiv kann auch Lauterbach nicht.
Auszug
Moderna says updated COVID vaccine is effective against newer variant
By Patrick Wingrove
September 6, 202311:18 AM UTCUpdated 14 min ago
…
While it is important to monitor the variant, several experts told Reuters it is unlikely to cause a wave of severe disease and death because of immune defenses built up worldwide from mass vaccination and prior infection.
[eingefügt, übersetzt mit deepl.com
Es ist zwar wichtig, die Variante zu überwachen, aber mehrere Experten erklärten gegenüber Reuters,
dass es unwahrscheinlich ist,
dass sie eine Welle schwerer Erkrankungen und Todesfälle auslöst,
da die Immunabwehr weltweit durch Massenimpfungen und frühere Infektionen aufgebaut wurde. ]
…
https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/moderna-says-updated-covid-vaccine-is-effective-against-newer-variant-2023–09-06/
Tonix's long COVID drug fails to meet mid-stage trial goal
Reuters
September 5, 20231:46 PM UTCUpdated a day ago
https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/tonixs-long-covid-drug-fails-meet-mid-stage-trial-goal-2023–09-05/
s.a.
https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/
https://www.t‑online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/coronavirus/id_100238266/corona-ist-zurueck-wirken-die-impfstoffe-gegen-die-neue-pirola-variante-.html#focus‑0
Das Foto! Das ist wieder mal herrlich!! Guckt Euch den vermummten Astronauten mit Visier, Maske und Spritze und Handschuhen an. Und der Text, der Brüller!!
Jetzt mal wirklich, was sollen all diese Satirenummern?! Soll ich mich von so einer bis zur Unkenntlichkeit verhüllten Person anfassen, behandeln, "impfen", testen, ja auch nur im Entferntesten berühren lassen?!
🙂
HILFE!!
Nein, nein, und nochmals NEIN. Das wirkt so derart abschreckend, also wirklich, der Schuss ging nach hinten los!
🙂
Und nein, auch die Mainstream-Presse-Fotos mit sterbenden Patienten auf Intensivstationen, mit verkabelten Patienten, umgeben von ebenso vermummten Austronauten könnt Ihr Euch sparen. Sie bewirken GENAU das GEGENTEIL, jedenfalls bei mir. Nämlich Aversion gegen alles, was mit Ärzten, Krankenhäusern, Krankenschwestern, medizinischen Apparaten, Pillen, Spritzen, sogar mit Verbandsmaterial zu tun hat. Nein, ich sehe mir auch nicht den Verbandskasten im Auto eines lieben Menschen an, der nach DIN irgendwas da drin liegt. Soll der Kasten da hinten im Kofferraum liegen, ausgestattet mit FFP2-Maske. Soll er. Ich fahre vorn als Beifahrerin mit und genieße den Ausblick auf den Sonnenuntergang. Oder worauf auch immer.
Wir müssen einfach DAGEGEN antexten, was die Dame "Braunsdorf" und ihre Kollegen, Kolleginnen so hervorbringen.
Interessiert mich alles nicht die Bohne! Ich lache über Euch! Klar?!
PS: Bei X habe ich auch was Witziges gefunden, was aber mit "Corona-Panik" eher weniger zu tun hat, nämlich:
https://twitter.com/StefanLehnberg/status/1696424392421462263
So niedlich, die Fahrer! Die sind süß, die wollen mich auch nicht "impfen" … die fahren da nur so rum .…
🙂
~ ~ ~
https://www.t‑online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/coronavirus/id_100238512/corona-ist-zurueck-expertin-90-prozent-der-infizierten-sind-nicht-erfasst.html
————-
Zitat, Pharmaportal T‑Online:
Doch uns muss klar sein: Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht, trotzdem ist die Impfung unsere wirksamste Waffe.
Ende Zitat.
Die "Impfung" als Waffe. Als Waffe! Sie verwenden pharmazeutische Produkte als Waffen, das geben die "Impf"-Befürworter ganz offensichtlich zu. Das muss hier festgehalten und dokumentiert werden. Biowaffe? Die "Impfung" als Waffe!
Als wirksamste Waffe! Eine Waffe, die auch töten kann, richtig? Eine Waffe, die töten soll? Auf jeden Fall ist es eine waffe
umgeben von ebenso vermummten Austronauten könnt Ihr Euch sparen.
Tippfehler:
Ich korrigiere mich: vermummten Astronauten.
———
https://www.krankenkassen.de/dpa/443039.html
Dieser Artikel ist kurios und ich finde, er gehört auch hier dazu.
Da gibt es also eine "Impf"-Geschädigte. So weit, so traurig. Eine von vielen, eine von unzähligen!
Aber eben diese Frau, die durch MOD-rna-Produkte geschädigt und schwer krank ist, lässt sich sogar IN DER REHA, ausgelöst durch die "Impfung", noch ein drittes Mal "impfen", sprich: mit genau den gleichen Stoffen wieder behandeln.
Zitat aus dem Artikel:
Für Alexander Klöckner gibt es «eine gesellschaftliche und politische Verantwortung» auf Entschädigung. «Ich bin weder ein Impfgegner noch ein Skeptiker. Wir sind alle dreifach geimpft. Auch Mandy. Sie hat im Krankenhaus ihre zweite Impfung bekommen mit Biontech und in der Reha die dritte.»
Zitat Ende.
Frage: Was soll ich davon halten? Sie lässt sich behandeln mit Produkten, die Schaden verursacht haben und nimmt wenig später dasselbe Produkt eines anderen Herstellers noch mal.
~ ~ ~
https://twitter.com/SHomburg/status/1700381235376251376
Den Artikel gibt es auch im Focus. Grauenhaft, ein trauriges Schicksal und trotzdem – bei der nächsten "Pandemie" mit einem wie-auch-immer-gearteten Atemwegsvirus werden GENAU diese Art Leute wieder die ersten sein, die im "Impf"-Zentrum anstehen. Man kann das nicht verhindern, sie glauben und vertrauen den so genannten "Autoritätspersonen", die ihnen wer weiß was vom Pferd, vom Affen, von Affenpocken, von Fieber, vom Ersticken, und vor allem von Nebenwirkungsfreiheit ihrer Spritzen erzählen, mehr als ihrer eigenen, inneren warnenden Stimme. Sie vertrauen nicht ihrer Intuition.
Darauf wiederum spekulieren die hinterhältigen Psychologinnen und Psychologen, um ihre nächsten Opfer in die Psycho-Falle zu locken. "Du willst doch dazu gehören, nicht wahr? Das willst Du doch? Du willst doch, dass niemand DEINETWEGEN krank wird, wenn Du hustest – mit dem Schuldgefühl könntest Du nicht leben, oder?"
Sollten jene Psy_OP-Gangster das nicht mal die Hersteller gefährlicher, potentiell sogar tödlicher "Impf"-Produkte fragen? Sollten sie nicht fragen, können Sie als Produzenten eigentlich noch ruhig schlafen? Sie sind doch auch Menschen, wie gehen Sie mit Ihrer persönlichen Schuld, mit Ihrer Verantwortung um? Wenn Sie solche tragischen Fälle sehen?
https://ru.law/aktuelle-medienberichte-zum-thema-impfnebenwirkungen/
Das ist krass. Ich will keine Werbung für eine Anwaltskanzlei machen, aber die haben sehr viel Impfschädenberichte auf ihrer Seite zusammen gefasst, logisch, das ist auch in deren Interesse.
Und TROTZDEM – trotz all dieser Schäden!! – sollen Leute ab 18. September sich weiter damit behandeln lassen? Oder zumindest wird es so genannten vulnerablen Gruppen "empfohlen".
Ich soll mich, falls ich dazu gehöre, tatsächlich mit Produkten behandeln lassen, wo es extrem viel Schadenfälle gibt?
Das wäre wie: Kaufen Sie unsere Autos, wir garantieren Ihnen, Sie werden damit einen Unfall nach dem anderen haben! Unsere Autos bringen Sie ins Grab, ins Krankenhaus, in den Rollstuhl, in die ReHA, aber nicht an Ihr Ziel!! Schauen Sie mal, hier finden Sie alle Unfallopfer, die mit unseren Autos schon gefahren sind! Bitte reihen Sie sich ein, machen Sie mit, gönnen Sie sich eins unserer Modelle – unsere Autos sind TODSICHER. Seien Sie solidarisch, fahren Sie in den Abgrund, andere vor Ihnen haben es auch getan. Warum wollen Sie das eigentlich nicht?! Möchten Sie denn nicht dazu gehören? Möchten Sie nicht Teil einer großen Community sein?
?????
~ ~ ~
09.03.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung—Antwort—hib 175/2023
Regierung: Gründungen in Lebenswissenschaften erleichtern
Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung will
Gründungen in den Lebenswissenschaften
mit einer Neuauflage der
Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio) fördern.
Wie aus einer Antwort (20/5871) auf eine Kleine Anfrage (20/5448) der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht, bildet die
GO-Bio ein „wichtiges Element der Start-up-Strategie zur Förderung von Gründungen in den Lebenswissenschaften.“
Neben GO-Bio soll nach Angaben der Bundesregierung
die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biomedizin“
zu besseren Rahmenbedingungen für Risikokapitalgeber in den Lebenswissenschaften beitragen.
Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion hatten nach einer Einjahresbilanz der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger (FDP), gefragt, insbesondere nach der Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der Lebenswissenschaften.
Als Schwerpunkte der Förderung werden unter anderem die
Erforschung und Therapie von Volkskrankheiten und
altersabhängigen Erkrankungen,
die Potenziale der Digitalisierung für die Gesundheitsforschung
und der Ausbau der Biotechnologie genannt.
In der ersten Hälfte dieses Jahres soll ein Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgelegt werden, Anfang 2024 soll das Gesetz in Kraft treten, wie aus der Antwort hervorgeht.
Das GDNG soll die wissenschaftliche Nutzung von Gesundheitsdaten in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung bringen.
Die Abgeordneten hatten zudem gefragt, was die Bundesforschungsministerin im Rahmen der G7-Präsidentschaft zur Stärkung der globalen Gesundheit erreicht habe. Die Bundesregierung antwortet, dass sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und anderen Ressorts erfolgreich dafür eingesetzt habe, dass die G7-Staaten ihre Aktivitäten zur Bekämpfung der Antimikrobiellen Resistenz (AMR) verstärken.
In diesem Zusammenhang habe das BMBF im Jahr 2022 seine Beteiligung an der internationalen Partnerschaft
„Global Antibiotic Research and Development Partnership“
um weitere 50 Millionen Euro erhöht.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-937344
Zufallsfund nach
https://www.bundestag.de/services/suche?suchbegriff=GDNG