"Overkill" und Y‑59.9!

Dieser Freud'sche Verschreiber ist seit heu­te mor­gen bei ntv zu bestau­nen und nie­mand merkt es – falls doch: hier ist die Sicherung.

Mit dem „Overkill“ sind kei­nes­wegs die lei­den­den „Impflinge“ gemeint, son­dern die lei­den­den Ärzte: „‚Wir wer­den wie­der im orga­ni­sa­to­ri­schen Overkill enden, wenn wir jedes Mal, wenn eine Biontech-Impfung not­wen­dig ist, ent­we­der schnell fünf wei­te­re Impflinge orga­ni­sie­ren, die Impfung ver­schie­ben oder fünf Impfdosen weg­schmei­ßen müs­sen‘, sag­te [die Vize-Verbandsvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands Nicola] Buhlinger-Göpfarth. Der Impfstoff wird dem Bericht zufol­ge in Fläschchen aus­ge­lie­fert, die sechs Dosen enthalten.“

Es sein zu las­sen wäre eine gute Alternative für alle Beteiligten. Anderenfalls sol­len Ärzte sich die­sen Abrechnungscode gut merken:

Und sich erin­nern an das, was ihnen ein Rechtsanwalt im Ärzteblatt schon 2021 über „SARS-CoV‑2: Meldepflichten bei Impfkomplikationen“ aus­führ­lich erklärt hat:

In Deutschland ist der Verdacht einer über das übli­che Ausmaß einer Impfreaktion hin­aus­ge­hen­den gesund­heit­li­chen Schädigung nament­lich zu mel­den (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG) – so sieht es die gesetz­li­che Meldepflicht vor (4, 5). Meldepflichtig ist die fest­stel­len­de Ärztin bezie­hungs­wei­se der fest­stel­len­de Arzt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8 IfSG). Die nament­li­che Meldung muss unver­züg­lich erfol­gen und dem zustän­di­gen Gesundheitsamt spä­te­stens 24 Stunden, nach­dem die oder der Meldende Kenntnis erlangt hat, vor­lie­gen (§ 9 Abs. 3 Satz 1 IfSG). Eine Meldung darf wegen ein­zel­ner feh­len­der Angaben nicht ver­zö­gert wer­den (§ 9 Abs. 3 Satz 2 IfSG). Unverzüglich heißt: ohne schuld­haf­tes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein Verstoß gegen die gesetz­li­che Meldepflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahn­det wer­den (§ 73 Abs. 2 Alt. 2 IfSG), weil ord­nungs­wid­rig han­delt, wer vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig ent­ge­gen § 6 IfSG eine Meldung nicht, nicht rich­tig, nicht voll­stän­dig, nicht in der vor­ge­schrie­be­nen Weise oder nicht recht­zei­tig macht (§ 73 Abs. 1 a Nr. 2 IfSG). Fahrlässigkeit ist bereits dann gege­ben, ‚wenn der Meldepflichtige Symptome […] wahr­nimmt, aber vor­werf­bar kei­nen Verdacht schöpft und des­halb die Meldung unter­lässt‘. Sofern ein mit der Übermittlung der Meldung beauf­trag­ter Dritte den Auftrag nicht aus­führt, han­delt der Meldepflichtige eben­falls fahr­läs­sig, sofern er sich nicht vom Zugang der Meldung ver­ge­wis­sert hat (6).
Zwei wesent­li­che Ausnahmen der gesetz­li­chen Meldepflicht ver­die­nen Erwähnung. Die Meldepflicht besteht nicht für Personen des Not- und Rettungsdienstes, wenn der Patient unver­züg­lich in eine ärzt­lich gelei­te­te Einrichtung gebracht wur­de (§ 8 Abs. 2 Satz 1 IfSG), weil die dort behan­deln­den Ärzte ihrer­seits mel­de­pflich­tig sind. Die Meldepflicht besteht fer­ner nicht, wenn dem Meldepflichtigen ‚ein Nachweis vor­liegt‘, dass die Meldung bereits erfolg­te und ande­re als die bereits gemel­de­ten Angaben nicht erho­ben wur­den (§ 8 Abs. 3 Satz 1 IfSG).
Berufsrechtliche Meldepflicht
Darüber hin­aus sehen die Berufsordnungen für die in Deutschland täti­gen Ärztinnen und Ärzte eine Meldepflicht vor: Hiernach besteht die Pflicht, die aus der ärzt­li­chen Behandlungstätigkeit bekannt­wer­den­den uner­wünsch­ten Wirkungen von Arzneimitteln (UAW) der Arzneimittelkommission der deut­schen Ärzteschaft (AkdÄ) mit­zu­tei­len (7). Wird die­se berufs­recht­li­che Meldepflicht nicht beach­tet, dürf­te die­ser ver­gleichs­wei­se harm­lo­se Verstoß in der Regel unsank­tio­niert blei­ben; eine dis­zi­pli­nar­recht­li­che Sanktionierung, zum Beispiel eine Warnung/Rüge und ein Verweis, ist aber nicht aus­ge­schlos­sen (8).
So dif­fe­ren­ziert und kom­plex die recht­li­chen Regelungen sein mögen, so ein­fach ist dage­gen das Meldeverfahren für die mel­de­pflich­ti­gen Ärzte aus­ge­stal­tet. Sowohl die Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als auch an die AkdÄ kann form­los – vor­zugs­wei­se aber online, per E‑Mail oder Fax – vor­ge­nom­men wer­den. Die ent­spre­chen­den Formulare fin­den sich auf den Webseiten des PEI (9, 10) und der AkdÄ (11). Auch wenn sowohl die Anzeigen an die AkdÄ als auch die Meldungen an das zustän­di­ge Gesundheitsamt – bei­de – an das PEI wei­ter­ge­lei­tet wer­den (§ 11 Abs. 4 IfSG), ersetzt weder die Nachricht an die eine Stelle die Meldung an die ande­re; bei­de Meldepflichten sind zu erfül­len. Das Deutsche Ärzteblatt hat über die Meldepflichten von UAW bereits in der Vergangenheit berich­tet (12, 13, 14).
Konkrete Einzelfälle
[…] Impfschaden ist nach der Legaldefinition in § 2 Nr. 11 IfSG die gesund­heit­li­che und wirt­schaft­li­che Folge einer über das übli­che Ausmaß einer Impfreaktion hin­aus­ge­hen­den gesund­heit­li­chen Schädigung durch die Schutzimpfung. Ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit ver­meh­rungs­fä­hi­gen Erregern geimpft und eine ande­re als die geimpf­te Person geschä­digt wur­de (4, 15). Impfkomplikation ist jede nach einer Impfung auf­ge­tre­te­ne Krankheitserscheinung, die in einem ursäch­li­chen Zusammenhang mit einer Impfung ste­hen ‚könn­te‘ und die über das übli­che Ausmaß einer Impfreaktion hin­aus­geht (10, 15, 16). Impfschäden und Impfkomplikationen sind – auch schon im Verdachtsfall – mel­de­pflich­tig, auch dann, wenn sie in den Fach- und Gebrauchsinformationen der Impfstoffe bereits auf­ge­führt werden.
Nicht mel­de­pflich­tig sind hin­ge­gen Impfreaktionen (10, 15, 16). Hierunter wer­den ins­be­son­de­re kurz­zei­ti­ge vor­über­ge­hen­de Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzu­se­hen sind, ver­stan­den, zum Beispiel: Für die Dauer von einem bis drei Tagen (gele­gent­lich län­ger) anhal­ten­de Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle, Fieber unter 39,5 °C (bei rek­ta­ler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regio­nä­ren Lymphknoten sowie im glei­chen Sinne zu deu­ten­de Symptome einer ‚Impfkrankheit‘ (ein bis drei Wochen nach der Impfung). Krankheitserscheinungen, denen offen­sicht­lich‘ eine ande­re Ursache als die Impfung zugrun­de liegt, sind eben­falls nicht mel­de­pflich­tig (10, 16). Für die Begründung des Verdachts einer Impfkomplikation genügt es aber, dass die Impfung für das Symptom nicht aus­schließ­bar mit­ur­säch­lich ist.
Nach alle­dem kommt es auf die Behandlungsbedürftigkeit nicht an, die weder not­wen­di­ge noch hin­rei­chen­de Bedingung der Verdachtsmeldung ist. […]
Aus den erwähn­ten Definitionen kann juri­stisch die Zweifelsregel ‚in dubio pro nun­tio‘ abge­lei­tet wer­den, nach der im Zweifel eine Meldung dann ange­zeigt ist, wenn das Symptom oder die Erkrankung – aus Sicht eines Arztes – nicht sicher und aus­schließ­lich einer ande­ren Ursache als der Impfung zuge­schrie­ben wer­den kann. Der Arzt trägt die Verantwortung für die Meldung des Verdachts, nicht dafür, dass sich der Verdacht (wahr­schein­lich) bestätigt.
Was tun, wenn das – aus epi­de­mio­lo­gi­schen Gründen nach­voll­zieh­ba­rer­wei­se recht enge – Zeitfenster der gesetz­li­chen Meldepflicht ver­stri­chen ist und viel­leicht mona­te­lang (in Unkenntnis der Meldepflicht) ver­säumt wur­de, eine Impfkomplikation zu mel­den? Da ein etwa­iger Verbotsirrtum (§ 11 Abs. 2 OWiG) (21) in die­sen Fällen regel­mä­ßig ver­meid­bar gewe­sen sein dürf­te, bleibt es beim Grundsatz ‚igno­ran­tia legis non excu­sat‘: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Soweit zumin­dest die Theorie. In der Praxis bie­tet es sich an – zumal beim Verdacht schwe­rer Impfkomplikationen –, die Meldung nach­zu­ho­len. Bisher ist kein Fall bekannt gewor­den, bei dem bei nicht recht­zei­ti­ger Meldung einer Impfkomplikation der Melder belangt wor­den wäre, zumal die straf­fe Meldefrist weni­ger für Impfkomplikationen von Bedeutung ist als für die Verhinderung der Verbreitung mel­de­pflich­ti­ger Krankheiten und Krankheitserreger. Umgekehrt wird der zur Meldung Verpflichtete in arge Erklärungsnot kom­men, wenn er eine Meldung nicht nur nicht recht­zei­tig, son­dern über­haupt nicht gemacht hat.“

Wie gesagt: es sein zu las­sen wäre eine gute Alternative für alle Beteiligten, denen dadurch viel erspart bliebe.

- Hervorhebungen in blau von mir -

16 Antworten auf „"Overkill" und Y‑59.9!“

  1. Der Sixpack ist der Rettungsring für die Mainzer Genklitsche. Dem Management der Genklitsche sei auch die Überlegung anheim gestellt, es mit einer Quasi-Nötigung zu pro­bie­ren. Entweder die Kohle wächst rüber in die Goldgrube, oder aber der "Impfstoff" wird aus­ge­lie­fert und es wird durch uns groß­zü­gig in ein Nebenwirkungsmeldesystem inve­stiert. Das Ganze könn­te per SMS über Brüssel lau­fen. Die Erfahrungen tech­ni­scher Natur sind dort vorhanden. 

    Konnte man schon vor über drei Jahren wis­sen, wie gefähr­lich die Gentherapie sein wür­de, so ist es heu­te fast unmög­lich, dies zu igno­rie­ren und sich zur Profitmaximierung der Pharmaindustrie zur Verfügung zu stellen.

  2. Radio München -
    COLLATERAL – eine Stimme für Geschädigte – heu­te Julia (05.09.2023)

    "Getriggert durch Angst, getrie­ben von Solidaritätsaufrufen, über­zeugt von der Aussage „wirk­sam und sicher“ aus beru­fe­nen Mündern, unter­zo­gen sich Millionen von Menschen einer Gentherapie, die ihnen als Impfung ver­kauft wur­de. Viele tra­gen nun mas­si­ve Schäden davon. Aber sie wer­den nicht gese­hen und nicht gehört. Mit weni­gen Ausnahmen kom­men sie in der Öffentlichkeit nicht zu Wort. Nicht nur in der brei­ten Gesellschaft, auch bei Ärzten, in medi­zi­ni­schen Einrichtungen, an Arbeitsplätzen, im Freundeskreis oder in der Familie glaubt man ihnen oft nicht. Eine trans­pa­ren­te Berichterstattung über Folgeschäden der soge­nann­ten Impfung ist drin­gend erfor­der­lich. Mit einer Reihe von sehr per­sön­li­chen, künst­le­ri­schen Foto- und Film- Portraits gibt die Gruppe COLLATERAL den Geschädigten und Ungesehenen Stimme und Gesicht. .."

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​-​b​_​r​K​a​l​a​LYc

  3. [ein­ge­fügt:
    Geht die Panikmache wie­der los?]
    ————————————————–
    Besucher wer­den gebe­ten, nicht zu kommen
    Corona-Ausbruch in einem Seniorenheim in der Eifel

    STAND 4.9.2023, 12:42 Uhr
    Christian Altmayer 

    Mindestens zehn Bewohner eines Seniorenheims in Bettingen haben sich mit dem Corona-Virus infiziert.
    Die Infektionszahlen in den Einrichtungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm stei­gen auch andern­orts wieder.

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​t​r​i​e​r​/​c​o​r​o​n​a​-​a​u​s​b​r​u​c​h​-​i​m​-​s​e​n​i​o​r​e​n​h​e​i​m​-​i​n​-​b​e​t​t​i​n​g​e​n​-​i​n​-​d​e​r​-​e​i​f​e​l​-​1​0​0​.​h​tml

    s.a.

    Droht eine neue Infektionswelle durch Variante Pirola?
    Wieder mehr Corona-Fälle in RLP – Das müs­sen Sie wissen

    STAND 5.9.2023, 17:24 Uhr

    Das Coronavirus ist zuletzt aus dem Bewusstsein gerückt. Doch seit ein paar Wochen neh­men die Infektionszahlen wie­der zu. Wie ist der Stand und was gilt es aktu­ell zu beach­ten? Unser FAQ klärt auf.

    STAND 5.9.2023, 17:24 Uhr
    Autor: SWR
    https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/corona-faq-september-2023–100.html

  4. wieder PCR-Testpflicht in Israel - Höheres Covid-Risiko für Geimpfte als für Ungeimpfte - US-Regierung macht Tempo bei digitaler ID sagt:
  5. Immer mehr Beweise für die Schäden durch C19-“Impfungen”
    5. September 2023von Dr. Peter F. Mayer4,1 Minuten Lesezeit

    Voriges Wochenende hat TKP über eine neue Möglichkeit berich­tet, zwi­schen dem angeb­li­chen Long Covid und dem wesent­lich häu­fi­ge­ren lan­ge andau­ern­den Impfschaden, ver­nied­li­chend Post-Vacc-Syndrom genannt, zu unterscheiden. 

    Die Methode ermög­licht recht ein­fach den Unterschied zwi­schen Virus- und Impf-Spikes fest­zu­stel­len, wie Em.O.Univ.Prof. Dr. med. Hartmut Glossmann berichtete.

    https://​tkp​.at/​2​0​2​3​/​0​9​/​0​5​/​i​m​m​e​r​-​m​e​h​r​-​b​e​w​e​i​s​e​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​s​c​h​a​e​d​e​n​-​d​u​r​c​h​-​c​1​9​-​i​m​p​f​u​n​g​en/

    1. @Immer mehr…: Kühne These, aber ger­ne genom­men, der Unterschied "zwi­schen dem angeb­li­chen Long Covid und dem wesent­lich häu­fi­ge­ren lan­ge andau­ern­den Impfschaden, ver­nied­li­chend Post-Vacc-Syndrom genannt". Bei der Begründung geht man ähn­lich läs­sig um mit Studien wie Karl Lauterbach. So unter­sucht die im zwei­ten Link ange­ge­be­ne Studie eine Gruppe von Krankhausbeschäftigten, die einen Booster der Firma Moderna erhiel­ten. Dabei wur­de bei 22 Personen von 777 eine "Impfstoff-asso­zi­ier­te Myokardschädigung" fest­ge­stellt, aller­dings auch erwähnt: "Es wur­de kein defi­ni­ti­ver Fall von Myokarditis gefun­den." 20 der 22 ermit­tel­ten Geschädigten waren Frauen, so daß der Verweis von "Dr. Peter F. Mayer" auf umfal­len­de männ­li­che Sportler in die­sem Zusammenhang nicht recht pas­sen will. Die AutorInnen der Studie sind auch wesent­lich zurück­hal­ten­der, spre­chen von "mil­den und vor­über­ge­hen­den" Fällen und legen eine lan­ge Liste von Limitationen vor. Dennoch belegt die Untersuchung, daß das Gerede von der neben­wir­kungs­frei­en "Impfung" schon immer ver­lo­gen war. Es ist gar nicht nötig, sie der­art aufzublasen.

      Unsauber ist es, aus einer wei­te­ren Studie (https://​online​li​bra​ry​.wiley​.com/​d​o​i​/​1​0​.​1​0​0​2​/​p​r​c​a​.​2​0​2​3​0​0​048, der Artikel selbst zeigt nur auf die Kurzfassung) ledig­lich eine von drei genann­ten Hypothesen zu zitie­ren, näm­lich „Es ist mög­lich, dass die mRNA-Sequenzen aus dem Impfstoff in eini­ge Zellen inte­griert oder umge­schrie­ben wer­den”. Eine unnö­ti­ge Verkürzung ist es, unprä­zi­se davon zu spre­chen, "Mehr als die Hälfte der geimpf­ten Probanden wie­sen das PP-Spike-Protein wäh­rend der gesam­ten Studiendauer von bis zu sechs Monaten auf", wo die AutorInnen ange­ben: "Das Spike-Fragment wur­de in 50 % der unter­such­ten bio­lo­gi­schen Proben gefun­den… Der Mindestzeitpunkt für den Nachweis von PP-Spike war 69 Tage nach der Impfung, wäh­rend der Höchstzeitpunkt bei 187 Tagen lag." Auch hier lie­ßen sich Fragen stel­len, die Aussage ist aber nicht die glei­che. "Mayer" braucht aber die­sen Satz, um wei­te­re Spekulationen anzu­schlie­ßen: »Angesichts des ver­mu­te­ten Zusammenhangs zwi­schen Herzmuskelschäden und dem Spike-Protein deu­tet dies auf die kon­ti­nu­ier­li­che Produktion eines Herztoxins durch eini­ge gene­tisch ver­än­der­te Zellen bei einem hohen Anteil der geimpf­ten Personen hin. Da die Studie nach sechs Monaten abge­bro­chen wur­de, ist es durch­aus mög­lich, wenn nicht sogar wahr­schein­lich, dass die Wirkung über sechs Monate hin­aus anhält.« Mehr Konjunktiv kann auch Lauterbach nicht.

  6. Auszug
    Moderna says updated COVID vac­ci­ne is effec­ti­ve against newer variant
    By Patrick Wingrove
    September 6, 202311:18 AM UTCUpdated 14 min ago

    While it is important to moni­tor the vari­ant, seve­ral experts told Reuters it is unli­kely to cau­se a wave of seve­re dise­a­se and death becau­se of immu­ne defen­ses built up world­wi­de from mass vac­ci­na­ti­on and pri­or infection.
    [ein­ge­fügt, über­setzt mit deepl​.com
    Es ist zwar wich­tig, die Variante zu über­wa­chen, aber meh­re­re Experten erklär­ten gegen­über Reuters,
    dass es unwahr­schein­lich ist,
    dass sie eine Welle schwe­rer Erkrankungen und Todesfälle auslöst,

    da die Immunabwehr welt­weit durch Massenimpfungen und frü­he­re Infektionen auf­ge­baut wurde. ]

    https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/moderna-says-updated-covid-vaccine-is-effective-against-newer-variant-2023–09-06/

  7. https://www.t‑online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/coronavirus/id_100238266/corona-ist-zurueck-wirken-die-impfstoffe-gegen-die-neue-pirola-variante-.html#focus‑0

    Das Foto! Das ist wie­der mal herr­lich!! Guckt Euch den ver­mumm­ten Astronauten mit Visier, Maske und Spritze und Handschuhen an. Und der Text, der Brüller!!

    Jetzt mal wirk­lich, was sol­len all die­se Satirenummern?! Soll ich mich von so einer bis zur Unkenntlichkeit ver­hüll­ten Person anfas­sen, behan­deln, "imp­fen", testen, ja auch nur im Entferntesten berüh­ren lassen?!

    🙂

    HILFE!!

    Nein, nein, und noch­mals NEIN. Das wirkt so der­art abschreckend, also wirk­lich, der Schuss ging nach hin­ten los!

    🙂

    Und nein, auch die Mainstream-Presse-Fotos mit ster­ben­den Patienten auf Intensivstationen, mit ver­ka­bel­ten Patienten, umge­ben von eben­so ver­mumm­ten Austronauten könnt Ihr Euch spa­ren. Sie bewir­ken GENAU das GEGENTEIL, jeden­falls bei mir. Nämlich Aversion gegen alles, was mit Ärzten, Krankenhäusern, Krankenschwestern, medi­zi­ni­schen Apparaten, Pillen, Spritzen, sogar mit Verbandsmaterial zu tun hat. Nein, ich sehe mir auch nicht den Verbandskasten im Auto eines lie­ben Menschen an, der nach DIN irgend­was da drin liegt. Soll der Kasten da hin­ten im Kofferraum lie­gen, aus­ge­stat­tet mit FFP2-Maske. Soll er. Ich fah­re vorn als Beifahrerin mit und genie­ße den Ausblick auf den Sonnenuntergang. Oder wor­auf auch immer.

    Wir müs­sen ein­fach DAGEGEN antex­ten, was die Dame "Braunsdorf" und ihre Kollegen, Kolleginnen so hervorbringen. 

    Interessiert mich alles nicht die Bohne! Ich lache über Euch! Klar?!

    PS: Bei X habe ich auch was Witziges gefun­den, was aber mit "Corona-Panik" eher weni­ger zu tun hat, nämlich:

    https://​twit​ter​.com/​S​t​e​f​a​n​L​e​h​n​b​e​r​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​9​6​4​2​4​3​9​2​4​2​1​4​6​2​263

    So nied­lich, die Fahrer! Die sind süß, die wol­len mich auch nicht "imp­fen" … die fah­ren da nur so rum .…

    🙂

    ~ ~ ~

    1. https://www.t‑online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/coronavirus/id_100238512/corona-ist-zurueck-expertin-90-prozent-der-infizierten-sind-nicht-erfasst.html

      ————-
      Zitat, Pharmaportal T‑Online:

      Doch uns muss klar sein: Einen 100-pro­zen­ti­gen Schutz gibt es nicht, trotz­dem ist die Impfung unse­re wirk­sam­ste Waffe. 

      Ende Zitat.

      Die "Impfung" als Waffe. Als Waffe! Sie ver­wen­den phar­ma­zeu­ti­sche Produkte als Waffen, das geben die "Impf"-Befürworter ganz offen­sicht­lich zu. Das muss hier fest­ge­hal­ten und doku­men­tiert wer­den. Biowaffe? Die "Impfung" als Waffe!

      Als wirk­sam­ste Waffe! Eine Waffe, die auch töten kann, rich­tig? Eine Waffe, die töten soll? Auf jeden Fall ist es eine waffe

  8. umge­ben von eben­so ver­mumm­ten Austronauten könnt Ihr Euch sparen. 

    Tippfehler:

    Ich kor­ri­gie­re mich: ver­mumm­ten Astronauten.

    ———

    https://​www​.kran​ken​kas​sen​.de/​d​p​a​/​4​4​3​0​3​9​.​h​tml

    Dieser Artikel ist kuri­os und ich fin­de, er gehört auch hier dazu.

    Da gibt es also eine "Impf"-Geschädigte. So weit, so trau­rig. Eine von vie­len, eine von unzähligen!

    Aber eben die­se Frau, die durch MOD-rna-Produkte geschä­digt und schwer krank ist, lässt sich sogar IN DER REHA, aus­ge­löst durch die "Impfung", noch ein drit­tes Mal "imp­fen", sprich: mit genau den glei­chen Stoffen wie­der behandeln.

    Zitat aus dem Artikel:

    Für Alexander Klöckner gibt es «eine gesell­schaft­li­che und poli­ti­sche Verantwortung» auf Entschädigung. «Ich bin weder ein Impfgegner noch ein Skeptiker. Wir sind alle drei­fach geimpft. Auch Mandy. Sie hat im Krankenhaus ihre zwei­te Impfung bekom­men mit Biontech und in der Reha die dritte.» 

    Zitat Ende.

    Frage: Was soll ich davon hal­ten? Sie lässt sich behan­deln mit Produkten, die Schaden ver­ur­sacht haben und nimmt wenig spä­ter das­sel­be Produkt eines ande­ren Herstellers noch mal.

    ~ ~ ~

    1. https://​twit​ter​.com/​S​H​o​m​b​u​r​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​7​0​0​3​8​1​2​3​5​3​7​6​2​5​1​376

      Den Artikel gibt es auch im Focus. Grauenhaft, ein trau­ri­ges Schicksal und trotz­dem – bei der näch­sten "Pandemie" mit einem wie-auch-immer-gear­te­ten Atemwegsvirus wer­den GENAU die­se Art Leute wie­der die ersten sein, die im "Impf"-Zentrum anste­hen. Man kann das nicht ver­hin­dern, sie glau­ben und ver­trau­en den so genann­ten "Autoritätspersonen", die ihnen wer weiß was vom Pferd, vom Affen, von Affenpocken, von Fieber, vom Ersticken, und vor allem von Nebenwirkungsfreiheit ihrer Spritzen erzäh­len, mehr als ihrer eige­nen, inne­ren war­nen­den Stimme. Sie ver­trau­en nicht ihrer Intuition. 

      Darauf wie­der­um spe­ku­lie­ren die hin­ter­häl­ti­gen Psychologinnen und Psychologen, um ihre näch­sten Opfer in die Psycho-Falle zu locken. "Du willst doch dazu gehö­ren, nicht wahr? Das willst Du doch? Du willst doch, dass nie­mand DEINETWEGEN krank wird, wenn Du hustest – mit dem Schuldgefühl könn­test Du nicht leben, oder?"

      Sollten jene Psy_OP-Gangster das nicht mal die Hersteller gefähr­li­cher, poten­ti­ell sogar töd­li­cher "Impf"-Produkte fra­gen? Sollten sie nicht fra­gen, kön­nen Sie als Produzenten eigent­lich noch ruhig schla­fen? Sie sind doch auch Menschen, wie gehen Sie mit Ihrer per­sön­li­chen Schuld, mit Ihrer Verantwortung um? Wenn Sie sol­che tra­gi­schen Fälle sehen?

  9. https://​ru​.law/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​m​e​d​i​e​n​b​e​r​i​c​h​t​e​-​z​u​m​-​t​h​e​m​a​-​i​m​p​f​n​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​en/

    Das ist krass. Ich will kei­ne Werbung für eine Anwaltskanzlei machen, aber die haben sehr viel Impfschädenberichte auf ihrer Seite zusam­men gefasst, logisch, das ist auch in deren Interesse. 

    Und TROTZDEM – trotz all die­ser Schäden!! – sol­len Leute ab 18. September sich wei­ter damit behan­deln las­sen? Oder zumin­dest wird es so genann­ten vul­ner­ablen Gruppen "emp­foh­len".

    Ich soll mich, falls ich dazu gehö­re, tat­säch­lich mit Produkten behan­deln las­sen, wo es extrem viel Schadenfälle gibt? 

    Das wäre wie: Kaufen Sie unse­re Autos, wir garan­tie­ren Ihnen, Sie wer­den damit einen Unfall nach dem ande­ren haben! Unsere Autos brin­gen Sie ins Grab, ins Krankenhaus, in den Rollstuhl, in die ReHA, aber nicht an Ihr Ziel!! Schauen Sie mal, hier fin­den Sie alle Unfallopfer, die mit unse­ren Autos schon gefah­ren sind! Bitte rei­hen Sie sich ein, machen Sie mit, gön­nen Sie sich eins unse­rer Modelle – unse­re Autos sind TODSICHER. Seien Sie soli­da­risch, fah­ren Sie in den Abgrund, ande­re vor Ihnen haben es auch getan. Warum wol­len Sie das eigent­lich nicht?! Möchten Sie denn nicht dazu gehö­ren? Möchten Sie nicht Teil einer gro­ßen Community sein?

    ?????

    ~ ~ ~

  10. 09.03.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung—Antwort—hib 175/2023
    Regierung: Gründungen in Lebenswissenschaften erleichtern

    Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung will 

    Gründungen in den Lebenswissenschaften

    mit einer Neuauflage der
    Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio) fördern. 

    Wie aus einer Antwort (20/5871) auf eine Kleine Anfrage (20/5448) der CDU/CSU-Fraktion her­vor­geht, bil­det die 

    GO-Bio ein „wich­ti­ges Element der Start-up-Strategie zur Förderung von Gründungen in den Lebenswissenschaften.“

    Neben GO-Bio soll nach Angaben der Bundesregierung 

    die Fördermaßnahme „KMU-inno­va­tiv: Biomedizin“ 

    zu bes­se­ren Rahmenbedingungen für Risikokapitalgeber in den Lebenswissenschaften beitragen. 

    Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion hat­ten nach einer Einjahresbilanz der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger (FDP), gefragt, ins­be­son­de­re nach der Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der Lebenswissenschaften.

    Als Schwerpunkte der Förderung wer­den unter ande­rem die 

    Erforschung und Therapie von Volkskrankheiten und
    alters­ab­hän­gi­gen Erkrankungen,
    die Potenziale der Digitalisierung für die Gesundheitsforschung
    und der Ausbau der Biotechnologie genannt.

    In der ersten Hälfte die­ses Jahres soll ein Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vor­ge­legt wer­den, Anfang 2024 soll das Gesetz in Kraft tre­ten, wie aus der Antwort hervorgeht. 

    Das GDNG soll die wis­sen­schaft­li­che Nutzung von Gesundheitsdaten in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung bringen.

    Die Abgeordneten hat­ten zudem gefragt, was die Bundesforschungsministerin im Rahmen der G7-Präsidentschaft zur Stärkung der glo­ba­len Gesundheit erreicht habe. Die Bundesregierung ant­wor­tet, dass sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemein­sam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und ande­ren Ressorts erfolg­reich dafür ein­ge­setzt habe, dass die G7-Staaten ihre Aktivitäten zur Bekämpfung der Antimikrobiellen Resistenz (AMR) verstärken. 

    In die­sem Zusammenhang habe das BMBF im Jahr 2022 sei­ne Beteiligung an der inter­na­tio­na­len Partnerschaft 

    „Global Antibiotic Research and Development Partnership“ 

    um wei­te­re 50 Millionen Euro erhöht.
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