Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, daß Ansteckungsverdächtige, die der Quarantäne-Anordnung nicht nachkommen, zwangsweise in einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses oder einer anderen geeigneten Einrichtung "abgesondert" werden können. Das ist sicher eine geeignete Maßnahme, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern. Allerdings sind von diesen Maßnahmen Menschen sehr unterschiedlich betroffen.
Eine Zielgruppe, die es besonders hart trifft, sind Geflüchtete. Der Flüchtlingsrat Brandenburg informierte gestern: „Zwangs-Quarantäne – wen trifft es?“ weiterlesen