Zwangs-Quarantäne – wen trifft es?

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, daß Ansteckungsverdächtige, die der Quarantäne-Anordnung nicht nach­kom­men, zwangs­wei­se in einem abge­schlos­se­nen Teil eines Krankenhauses oder einer ande­ren geeig­ne­ten Einrichtung "abge­son­dert" wer­den kön­nen. Das ist sicher eine geeig­ne­te Maßnahme, um eine unkon­trol­lier­te Ausbreitung des Virus zu ver­hin­dern. Allerdings sind von die­sen Maßnahmen Menschen sehr unter­schied­lich betroffen.

Eine Zielgruppe, die es beson­ders hart trifft, sind Geflüchtete. Der Flüchtlingsrat Brandenburg infor­mier­te gestern: „Zwangs-Quarantäne – wen trifft es?“ weiterlesen

Fake und Wahrheit

Fake ist:
Ein brau­ner Kanzleramtssprecher hat ver­spro­chen, daß zu Führers Geburtstag (20. April) alles wie­der gut wird.

Wahrheit ist:
"Kanzleramtschef Helge Braun hat klar­ge­stellt, dass es vor dem 20. April kei­ne Lockerungen der bestehen­den Einschränkungen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie geben werde."

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