Sie verfügt in ihrem Strafgesetzbuch über
»Art. 258 StGB vom 2020
Art. 258 Schreckung der Bevölkerung
Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.«
Echt wahr!
Die haben aber auch
Art. 231 StGB-CH
Wer aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft.
Von Schweizer Anwälten ist derzeit leider nichts zu vernehmen, dass die sich engagieren würden. Weshalb auch immer…
Endlich mal was Gutes.
Leider hat sich die Regierung im Schatten der Pandemie abgesichert und ein neues Anti-Terrorgesetz gemacht, das es, sofern das Referendum keinen Erfolg hat, ihrem Exekutivorgan Polizei bald erlaubt, jeden über 15-jährigen bei dem "Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung" z.B. durch "Verbreitung von Furcht und Schrecken" festgestellt werden, bis zu neun Monate unter Hausarrest zu stellen, ohne Gerichtsurteil.
"Die Schweiz wäre damit die einzige westliche Demokratie, die eine willkürliche Freiheitsberaubung kennt. Es gibt nur eine Ausnahme: Die USA mit ihren Lagern in Guantanamo", schreibt der Verein Freunde der Verfassung, der für das Referendum eintritt.
https://verfassungsfreunde.ch/Der-Polizeistaat-schleicht-sich-an-Was-konnen-wir-tun
@Katharina
Danke für den Hinweis. Das ist wirklich erschreckend, leider gar nicht mehr überraschend, zeigt aber – wieder einmal – dass sich die wahren Staatsterroristen hinter vermeintlicher Terrorabwehr verstecken.
Aktueller Überblick über die politische Situation in der Schweiz bzgl. Corona-Politik, ich empfehle auch die angegebenen Quellen zu lesen: https://corona-transition.org/das-politische-erdbeben-hat-begonnen-magdalena-martullo-blocher-lanciert-einen
Könnte also doch jetzt interessant werden…
Findet § 81 StGB keine Anwendung?
Ich wollte letztes Jahr bezüglich des österreichischen "Panikpapiers" eine Strafanzeige schreiben, bis ich bemerkte, dass der entsprechende Paragraph bequemerweise 2015 gestrichen wurde. Natürlich reiner Zufall.
Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte
§ 276. (1) Wer ein Gerücht, von dem er weiß (§ 5 Abs. 3), daß es falsch ist, und das geeignet ist, einen großen Personenkreis zu beunruhigen und dadurch die öffentliche Ordnung zu gefährden, absichtlich verbreitet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Hat die Tat
1. eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens,
2. eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens oder
3. den Tod eines Menschen oder die schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden,
so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Hat die Tat aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
@ ars cogitandi
Ach, da finden sich sicher Lösungen. In den RAF-Prozessen wurden auch Gesetze angewendet, die es zum Tatzeitpunkt noch gar nicht gab.
10.2.21, "Covid-19 – Offener Brief von Ärzten, Wissenschaft, Unternehmern und Angehörigen der
Gesundheitsberufe der Schweiz. An alle Mitglieder von Bundesrat, Nationalrat, Ständerat,
Regierungsräte, sowie an das BAG und die Kantonsärztinnen und ‑ärzte. …"
https://aletheia-scimed.ch/IMG/pdf/offener-brief-hp-20210212.pdf
22.2.21, "Die Entzauberung der Covid-19 Task Force
Jetzt müssen die Experten nur noch wegen Schreckung angeklagt werden.
Die westschweizer Journalistinnen Catherine Riva und Serena Tinari haben ganze Arbeit geleistet. Die Covid-19 Task Force ist eine private Idee von vier Professoren, sie verletzt andauernd ihr Mandat, sie führt keine Protokolle und produziert immer wieder Hochrechnungen, mit denen die Bevölkerung unnötigerweise in Angst und Schrecken versetzt wird. Sie haben monatelang recherchiert und präsentieren ihren Befund in einem ausgezeichneten Text, der hier zu finden ist": https://www.re-check.ch/wordpress/fr/wissenschaft-pandemie-task-force/
https://corona-transition.org/15-die-entzauberung-der-covid-19-task-force
21,1,21, Ueli Maurer, Finanzminister (SVP), der wegen Maskenpflicht vor einer Schule demonstrierende Eltern vor ca. 2 Monaten in Schutz genommen hatte, wird von der Impfkommission kritisiert: "Der Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, Christoph Berger, hat die Äusserungen von Finanzminister Ueli Maurer kritisiert. «Es ist wichtig, dass die Behörden klar und konsistent zu den Impfungen kommunizieren», sagte Berger gegenüber dem «Tages-Anzeiger» … Mit dem Verzicht auf die zweite Dosis gehe Maurer ein unnötiges Risiko ein. Berger forderte den Finanzminister auf, die zweite Impfung durchzuführen: «Wir können während einer Pandemie nicht auf unseren Finanzminister verzichten.» … Ueli Maurer hatte in einem Video-Livestream seiner Partei erklärt, auf die zweite Impfung verzichtet zu haben. «Ich bin zäh» führte er als Begründung an."
(siehe hier: https://www.20min.ch/story/schade-dass-sich-ein-magistrat-so-verhalten-muss-923351633797)
Zur Taskforce: Am Sonntag ging durch die Presse, daß Marcel Salathé, Epidemiologe von der ETH Lausanne (wo auch einer der Schockpapier-Autoren studiert oder lehrt), die Taskforce verlässt: "Die Pandemie habe ihm aufgezeigt, wie rückständig die Schweiz in vielen technologischen Bereichen sei – insbesondere in der Digitalisierung, sagte Salathé in einem Interview mit der «Sonntagszeitung». «Wir sind im Daten-Blindflug; statt mit schnellen IT-Systemen versuchen wir, rasanten Entwicklungen mit Fax-Übermittlung beizukommen» … Dem will Salathé mit der neuen Organisation entgegenwirken: «Unsere Hauptaufgabe sehen wir darin, technisches Know-how überall dort zu fördern, wo es der Gesellschaft als Ganzes nützt». Die neue Organisation mit dem Namen CH++ solle zudem aufzeigen, wo öffentliche Institution technologisch im Rückstand seien."
Quelle für beides: https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/marcel-salathe-verlaesst-covid-taskforce-593688.html
Am 7. März steht die Abstimmung zum Referendum an: Ja oder "NEIN, der digitale Schweizer Pass gehört nicht in die Hände von privaten Unternehmen!"
https://www.e‑id-referendum.ch/