»In § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Entschädigungszahlung im Falle einer Quarantäne geregelt. Bisher galt, nur wer geimpft ist, hat Anspruch aufdiese Entschädigung für Verdienstausfall nach dem IfSG. Denn in § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG heisst es, dass eine Entschädigung nicht erhält, wer durch die Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung die Absonderung (Quarantäne) habe vermeiden können. Doch das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der Klage einer Arbeitnehmerin (19.09.2022) den umstrittenen Paragraphen auf den Prüfstand gestellt und ist zu einem bedeutenden Ergebnis gekommen:
„Es kann offenbleiben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung verfügte oder nicht. Denn jedenfalls hätte er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV‑2 Virus nicht vermeiden können.“
Damit hält das VG Aachen als eines der ersten Gerichte mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen Schritt und kommt zu dem Ergebnis, dass kein relevanter Fremdschutz durch die zur Verfügung stehenden monovalenten oder bivalenten Corona-Impfstoffe zu erwarten sind. ÄFI hatte darauf bereits in mehreren Stellungnahmen aufmerksam gemacht – beispielsweise für das Bundesverfassungsgericht und den Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Diese Erkenntnis hat mittlerweile auch schon Eingang in manche Rechtskommentare zum Infektionsschutzgesetz gefunden (z.B. Sangs/Eibenstein: IfSG, 2022, § 56 Rn 64). Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen ist deshalb zwar höchst erfreulich, aber gar nicht so überraschend.
Für Betroffene bedeutet dies konkret: Auch wer nicht geimpft ist, hat einen Anspruch auf Entschädigungszahlung für Verdienstausfall im Falle einer Quarantäne. Unter Berufung auf den Gerichtsbescheid des VG Aachen kann der Arbeitgeber bei der entsprechenden Behörde Antrag auf Erstattung für die Entschädigung des Arbeitnehmers stellen. Dies gilt für alle Fälle, die bis zu 24 Monate zurückliegen.
Entschädigungsberechtigt können auch Selbständige sein, wenn sie von einem quarantänebedingten Verdienstausfall betroffen sind. In einem solchen Fall müssen die betroffenen Selbständigen den Antrag auf Entschädigung direkt selbst bei der Behörde stellen.
Quellen:
Justiz-online, 19. September 2022
Kanzlei Rohring, 30. Oktober 2022«
individuelle-impfentscheidung.de( 31.10.22)
Ausgerechnet in der Stadt Karls des Großen wird dieses Urteil gefällt.
Warum kann nur der Arbeitgeber den Antrag stellen auf Erstattung stellen???
Der Arbeitnehmer hat doch kein Geld bekommen.
Ich verstehe die Logik nicht dahinter.
Er wird den Arbeitnehmer für diesen Zeitraum bezahlen müssen.
Das Urteil befriedet zwar erst mal die Diskriminierung von ungeimpften Arbeitnehmern, kann aber den Druck, dem viele und manche zu ihrem Schaden nachgegeben haben, nicht rückgängig machen.
Es löst auch nicht die entscheidende Frage: Darf ein "selbst schuld" im Gesundheitsbereich zu rechtlichen Nachteilen führen?
@Pusteblume:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/corona-impfstatus-arbeitnehmer-quarantaene-arbeitgeber-lohnfortzahlung-100.html
@Info
"wenn sie nicht freiwillig ungeimpft sind."
Was ist, wenn bei so einer (unfreiwilligen) Formulierung, jemand nicht freiwillig schlau draus wird?
@ Das Kleine im Großen und Ganzen:
So schwierig ist das doch wohl nicht!!!
https://www.youtube.com/watch?v=3hU1IPgjP4Q
Na also, geht doch.
https://www.youtube.com/watch?v=UKGOgP5W1dQ
Und hier ist ein schreckliches Beispiel von vor einem Jahr, WIE man oder besser: frau geschminkt, mit dezent-roten Lippen, braver Brille, gut gekämmten Haaren wissentlich Menschen mit Psy_Op oder verblendeter Ideologie in den Tod oder in den Rollstuhl treibt.
Wer sich das Video ansieht, dem könnte eventuell übel werden.
Wer "Impf"-Schäden hat, soll sich trotzdem GENAU DIESES VIDEO ansehen. Mit strahlendem, freundlichen Lächeln verkündete eine Frau vor laufender Kamera: Die Versuchskaninchen der mRNA-Produkte schützen sich und andere. Die Versuchskaninchen verhielten sich ihrer Meinung nach sozial, lieb und konform. Sie lobt alle unkritischen menschlichen Laborratten, dass sie ihr Leben der Allgemeinheit und vor allen Dingen der Pharmaindustrie zur Verfügung stellen. Sie tröstet die armen, auf die "Impfung" wartenden, dass leider noch nicht alle behandelt werden könnten und manche, oh weh, oh je, ach wie ärgerlich, sogar kritische Hausärzte hätten, die zur Vorsicht rieten, die bei Neigung zu Allergie oder anderen Vor-Erkrankungen vor dem Gift warnten. Die man aber gegen andere Ärztekollegen austauschen könne, no problem.
Echt. Zynismus? Blödheit? Was steckt dahinter? Solchen Leuten soll man vertrauen? Solcher super-freundlich-fürsorglich-Kreide-fressenden-doch-Gift-empfehlenden Alena soll ich weiter glauben? Strahlend lächelnd schickt sie die Leute in Krankheit oder sogar Tod. Strahlend lächelnd verkündet sie die Annehmlichkeiten, die "Impflinge" hätten.
Und jetzt? Jetzt kommt die Wahrheit ans Licht, jetzt kommt heraus – schützt die "Impfung" weder vor Ansteckung noch vor Krankheit.
Ich hoffe, sie kann NIE mehr, NIE MEHR, ohne zu weinen in ihren privaten Spiegel sehen, wenn sie sich ihre dezenten Lippenstiftfarben aufmalt und die intellektuelle Brille vor ihre blinden, verblendeten Augen setzt, weinen soll sie, wenn sie ihre blonden Haare im Spiegel betrachtet, zittern soll sie, wenn sie an alle geschädigten mRNA-Anwendungsopfer denkt. Ich wünsche ihr schlaflose Nächte, sie soll grübeln und sich selbst fragen, was sie angerichtet hat mit ihren Auftritten vor den Kameras.
Zitat aus dem Urteil:
„Es kann offenbleiben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung verfügte oder nicht. Denn jedenfalls hätte er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV‑2 Virus nicht vermeiden können.“
Ab Minute 4:18 sagt diese Person vor einem Jahr auf die lauernde Frage der Moderatorin:
„Sie haben im Gegensatz dazu gesagt, ja, IHRE Kinder würden Sie sofort impfen lassen. Ich glaube, die sind aber noch nicht im impffähigen Alter, oder?“
Antwort Buyx: „Genau, deswegen habe ich auch gesagt: Leider. Ha, ha, ha. Hä, hä, hä. Das geht noch gar nicht. Ich muss auch dazu sagen, ich dachte, wir würden doch deutlich mehr Impfstoff haben.“
Dazu grinst sie schadenfroh, grinst feixend, wissend, verächtlich in die Kamera, weil sie GENAU weiß, dass erst die so genannten „priorisierten Gruppen“ dran sind. Und ihre kostbaren Kinder muss sie folglich zum Glück nicht als Versuchskaninchen anbieten.
Und sie weiß auch, es wurden keine Tests bei "vor-erkrankten Testpersonen" durch die Firmen gemacht.
Ab Minute 6.01 gibt sie dann sogar ganz offen zu, dass die „Geimpften“ weltweit als Versuchskaninchen herhalten mussten.
Zitat:
„Und auf der anderen Seite der Waagschale liegt eben die Impfung, die JETZT (!) doch sehr gut untersucht ist. Auch inzwischen (!) bei Jugendlichen. Die USA haben jetzt, glaube ich, mehrere Millionen Jugendliche INZWISCHEN (!) geimpft. In Israel wurden die Abschlussklassen sehr früh geimpft. Also, es gibt da JETZT eine Datenbasis, das muss sich die Stiko angucken, da sind die natürlich die Profis.“
Es gab also, Stand 1.6.2021, erst eine Datenbasis aufgrund von Millionen ahnungslosen „Impflingen“, die es vorher nicht gab. Diese Millionen Versuchskaninchen führt sie als Argument an, sie gibt damit zu: ein nicht ausreichend getestetes Medikament wurde ahnungslosen Opfern verabreicht. Und erst, WEIL mehrere Millionen Jugendliche „geimpft“ wurden, sei das Medikament sicher für die nächsten Opfer.
Wie ekelerregend ist DAS denn!! So direkt in die Kamera zu grinsen und eiskalt zuzugeben, hey, wir haben Millionen gen-manipulierte, markierte GMOs, inzwischen Millionen brave Versuchskaninchen behandelt, reiht Euch gefälligst ein, Ihr Schafe, und macht mit.
"Denn jedenfalls hätte er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV‑2 Virus nicht vermeiden können.“
Hoppala! Da haben wohl wieder mal ALLE nicht richtig nachgelesen. Die schreiben da ganz deutlich "Absonderung". Das ist ein 'Fachbegiff', der etwas weiter gefasst ist als "Quarantäne". Diese Absonderung musste auch auf Eigeninitiative einsetzen wenn ein Mitbewohner positiv getestet wurde. Eine Quarantäne wird vom Amt angeordnet – vielleicht. Die haben mit diesem Urteil scheinbar klammheimlich die Entschädigungszahlungen auf diese kontaktbedingten Absonderungen ausgeweitet.
Solange die Isolationspflicht nur aufgrund eines einzigen positiven Tests verordnet wird, werden die "Arbeitgeber" genügend Druck ausüben, die hilflosen, unnützen und schädlichen Maßnahmen mitzutragen. Solange diese zweifelhalfte Diagnostik (die ja oftmals wiederum nur aufgrund der Bestimmungen durchgeführt wird) nicht juristisch gekippt wird, wird sich nichts ändern. Ich wundere mich garnicht, daß Lauterbach sich hartnäckig daran klammert.
„Es kann offenbleiben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung verfügte oder nicht. Denn jedenfalls hätte er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV‑2 Virus nicht vermeiden können.“
Nun bestätigen also auch schon Gerichte, dass die Impfungen nichts nutzen. Nur Kallemann der Größenwahnsinnige und Geschmierte der Pharmalobby behauptet noch das Gegenteil ‑und natürlich die entfremdeten Medien.
Jessica Hamed
@jeha2019
Erstaunlich ist, dass sich das Land wie folgt einließ:
„Auch die Landesregierung #NRW vertrete die Auffassung, dass man es mit einer „#PandemiederUngeimpften“ zu tun habe. Experten seien sich einig, dass das Impfen einen…wirksamen Schutz vor einer Ansteckung darstelle.“
1/2
Translate Tweet
Quote Tweet
Ephelides
@JennyB86654603
·
Oct 30
VG Aachen entscheidet, dass auch Ungeimpfte im Falle einer Quarantäne wegen SARS-COV-2-Infektion einen Anspruch auf Ausgleich des Verdienstausfalls haben. Merken! https://justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2022/7_K_1360_22_Gerichtsbescheid_20220919.html
11:13 PM · Oct 31, 2022
·Twitter for iPhone
129
Retweets
6
Quote Tweets
555
Likes
Jessica Hamed
@jeha2019
·
14h
Replying to
@jeha2019
Zur Entscheidung des VG Aachen vom 19.09.2022:
2/2
https://justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2022/7_K_1360_22_Gerichtsbescheid_20220919.html
https://pbs.twimg.com/media/FgbxVjUXEAMX40A?format=jpg&name=small
https://twitter.com/jeha2019/status/1587221268910280709?cxt=HHwWisC8lbXV-IYsAAAA