Wie war das noch… mit der Entscheidung des EuGH über den Nachweis von Impfschäden?

Die Überschrift von CBS ist irre­füh­rend, das Urteil bemerkenswert:

»EU-Gericht: Impfstoffe können ohne Beweis für Krankheiten verantwortlich gemacht werden

LONDON – Das höch­ste Gericht der Europäischen Union ent­schied am Mittwoch, dass Gerichte prü­fen kön­nen, ob eine Impfung zu einer Erkrankung geführt hat, auch wenn es kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Beweise gibt.

Die Entscheidung erging am Mittwoch im Zusammenhang mit dem Fall eines Franzosen namens J. W., der Ende 1998/99 gegen Hepatitis B geimpft wur­de. Etwa ein Jahr spä­ter wur­de bei Herrn J.W. Multiple Sklerose dia­gno­sti­ziert. Im Jahr 2006 ver­klag­ten er und sei­ne Familie den Impfstoffhersteller Sanofi Pasteur, um für die Schäden ent­schä­digt zu wer­den, die er ihrer Meinung nach durch den Impfstoff erlit­ten hat­te. Herr J.W. starb 2011.

Das fran­zö­si­sche Berufungsgericht ent­schied, dass es kei­nen kau­sa­len Zusammenhang zwi­schen dem Hepatitis-B-Impfstoff und Multipler Sklerose gibt, und wies die Klage ab. Zahlreiche Studien haben kei­nen Zusammenhang zwi­schen der Hepatitis-B-Impfung und Multipler Sklerose festgestellt.

Nachdem der Fall an den fran­zö­si­schen Kassationsgerichtshof gegan­gen war, wur­de er vor die Europäische Union gebracht.

Am Mittwoch erklär­te das ober­ste Gericht der EU, dass ein Impfstoff trotz des feh­len­den wis­sen­schaft­li­chen Konsenses in die­ser Frage als feh­ler­haft ange­se­hen wer­den kann, wenn es "spe­zi­fi­sche und kon­si­sten­te Beweise" gibt, ein­schließ­lich des Zeitraums zwi­schen der Verabreichung eines Impfstoffs, des vor­he­ri­gen Gesundheitszustands der Person, des Fehlens einer fami­liä­ren Vorgeschichte der Krankheit und einer signi­fi­kan­ten Anzahl von gemel­de­ten Fällen der Krankheit, die nach der Impfung auf­tra­ten.

In einer Erklärung erklär­te das Gericht, dass sol­che Faktoren ein natio­na­les Gericht zu dem Schluss füh­ren könn­ten, dass die Verabreichung des Impfstoffs die plau­si­bel­ste Erklärung" für die Krankheit sei und dass der Impfstoff daher nicht die Sicherheit bie­te, die man erwar­ten dür­fe". Es hat sich nicht zu dem spe­zi­el­len fran­zö­si­schen Fall geäußert.

Sanofi Pasteur reagier­te nicht sofort auf Bitten um Stellungnahme.

Einige Impfexperten kri­ti­sier­ten das Urteil und erklär­ten, die Schwelle, ab der ein Impfstoff mit Nebenwirkungen in Verbindung gebracht wer­den kann, sei zu nied­rig…«
cbs​news​.com (21.6.2017)


Mertens von der Stiko wiegelt ab

Bereits damals war es Thomas Mertens, der nur weni­ge Tage spä­ter an vor­der­ster Front gegen das Urteil polemisierte:

»Nach Meinung des Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO), Thomas Mertens ein „äußerst pro­ble­ma­ti­sches“ Urteil, das zwar „mensch­lich nach­voll­zieh­bar“ sei aber „aus Sicht der Wissenschaft falsch“.

In dem Urteil des EuGH heißt es: Auch, wenn die Kausalität zwi­schen einem ver­ab­reich­ten Impfstoff und einem medi­zi­ni­schen Schaden „in der medi­zi­ni­schen Forschung weder nach­ge­wie­sen noch wider­legt ist“, so könn­ten „bestimm­te vom Kläger gel­tend gemach­te Tatsachen ernst­haf­te, kla­re und über­ein­stim­men­de Indizien dar­stel­len, die den Schluss auf das Vorliegen eines Fehlers des Impfstoffs sowie auf einen ursäch­li­chen Zusammenhang zwi­schen die­sem Fehler und der Krankheit zulas­sen.“ Das Deutsche Ärzteblatt hat letz­te Woche über das Urteil berichtet.
Das Urteil ver­su­che offen­sicht­lich, die Beweislast für Kläger zu redu­zie­ren, erklärt der Virologe vom Universitätsklinikum Ulm. „Es wird drin­gend erfor­der­lich sein, kon­ti­nu­ier­lich dar­auf hin­zu­wei­sen, dass die­ses Urteil kei­ne neue Evidenz schafft, son­dern dass aus­schließ­lich die Gewichtung von Indizien ohne Beweiskraft ver­än­dert wur­de“, erklärt Mertens sei­ne Einschätzung. Ein sol­ches Vorgehen ver­sto­ße ekla­tant gegen gute wis­sen­schaft­li­che Praxis und scha­de im spe­zi­el­len Fall der Akzeptanz einer Impfung, die bei welt­wei­ter Anwendung sogar das Potenzial hät­te, die Hepatitis B aus­zu­rot­ten.«
aerz​te​blatt​.de (27.6.17)
In völ­li­ger Verkennung des Wortlauts des Urteils erklär­te auch Cornelia Betsch, Wissenschaftliche Leiterin am Center for Empirical Research in Economics and Behavioral Sciences (!) an der Universität Erfurt:

»"Impfgegner könn­ten die­sen Fall als Präzedenzfall nut­zen und sich dar­auf beru­fen, dass es kei­ner Evidenz bedarf, um einen Impfschadensfall zu pro­kla­mie­ren.“ Dies kön­ne die Öffentlichkeit ver­un­si­chern und zu mehr Impfmüdigkeit führen.«

Betsch ist Professorin für Gesundheitskommunikation, aber kei­ne Medizinerin.

»Während der Covid-19-Pandemie initi­ier­te sie das regel­mä­ßi­ge COVID19 Snapshot Monitoring COSMO. Die Ergebnisse flos­sen auch in Beratungen der Bundes- und Landesregierungen inner­halb der Coronapandemie. 2022 wur­den sie und ihr Team für die­se Arbeiten mit dem Thüringer Forschungspreis ausgezeichnet.«
de​.wiki​pe​dia​.org

Das "Ärzteblatt" schloß 2018 sei­ne Ausführungen so:

»Was bedeutet das Urteil für Deutschland?

Auf die Haftung für Arzneimittel in Deutschland wirkt sich das Urteil nicht unmit­tel­bar aus. Denn hier­zu­lan­de wird nicht die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG (Art. 4) ange­wen­det, son­dern das Arzneimittelgesetz (§§84f.) bezie­hungs­wei­se das Infektionsschutzgesetz (§§60f.) Demzufolge erhält jemand, der auf­grund einer „öffent­lich emp­foh­le­nen“ Impfung einen Impfschaden erlit­ten hat, „auf Antrag Versorgung in ent­spre­chen­der Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes“. „Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursäch­li­chen Zusammenhangs.“ Als „wahr­schein­lich“ gilt hier, wenn mehr für die Kausalität spricht als gegen sie. «

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

17 Antworten auf „Wie war das noch… mit der Entscheidung des EuGH über den Nachweis von Impfschäden?“

  1. Beim Ärzteblättchen meint man ernst­haft, dass weder das Urteil des EuGH noch die Produkthaftungsrichtlinie rele­vant sei­en, weil es in Deutschland ein Infektionsschutzgesetz gäbe? Das wür­de bedeu­ten, dass ein EU Staat eine EU Richtlinie durch ein alter­na­ti­ves Gesetz ein­fach aus­he­beln könn­te. Ich bin zwar nur Naturwissenschaftler und kein Jurist, aber was das Ärzteblättchen ver­brei­tet, sieht für mich nach Qualitätsgeblubber aus. Für mich bedeu­tet das Urteil des EuGH, dass das deut­sche Infektionsschutzgesetz nicht EU Recht genügt und somit man­gel­haft ist. Was für ein Problem haben die Schwurbler des Ärzteblättchens mit den Worten "trotz des feh­len­den wis­sen­schaft­li­chen Konsenses" des EuGH?

  2. „Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursäch­li­chen Zusammenhangs.“ Als „wahr­schein­lich“ gilt hier, wenn mehr für die Kausalität spricht als gegen sie. «

    https://​www​.mdr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​s​c​h​a​e​d​e​n​-​a​n​e​r​k​e​n​n​u​n​g​-​1​0​0​.​h​tml

    Auszug:

    Kaum Aussicht auf Entschädigung

    Auch wenn es dar­um geht, für ihre Schäden nach einer Corona-Schutzimpfung ent­schä­digt zu wer­den, sind die Hürden für die Betroffenen extrem hoch.
    Denn Impfschäden wer­den nur aner­kannt, wenn die Symptome noch sechs Monate nach der Impfung anhalten.
    Und auch dann sei­en die Chancen bei den zustän­di­gen Versorgungsämtern der Bundesländer schlecht.
    Der Wiesbadener Anwalt Joachim Cäsar-Preller ver­tritt meh­re­re Impfgeschädigte.
    Die der­zei­ti­ge Entschädigungspraxis durch den Staat hält er für unver­ant­wort­lich: "Die Ablehnungsquoten sind hoch, es wird so gut wie alles abge­lehnt, alles von sich gewie­sen, und das passt so gar nicht dazu, dass man doch zum Impfen immer auf­for­dert und da auch Druck erzeugt.
    Aber man muss sich auch der Menschen anneh­men, die lei­der mit den Nebenwirkungen zu kämp­fen haben, die teil­wei­se schwer erkrankt sind und ihren Beruf nicht mehr aus­üben können."

    Die Versorgungsämter arbei­ten dem­nach nicht nach den Richtlinien des EuGH
    Man braucht also einen Anwalt, um zu sei­nem Recht zu kommen

    Das beste Deutschland, …

      1. @aa

        Lach. Staat zahlt an Staat. Strafzahlungen, haha pas­sen Sie auf daß Sie sich nicht auf die Zunge bei­ßen beim Lachen 😉

        Gehirn ein­schal­ten!

        PS: Natürlich zah­len die: Kapitalexport!

      2. @ aa: Vollkommen zutref­fend. Allerdings kann dies auch pri­ma per­ver­tiert wer­den: Für was wer­den die Strafzahlungen ver­wen­det, die erst in den EU-Haushalt und dann in kon­kre­te Projekte wan­dern? Zum Gesundheitsschutz vor Corona? Zur Förderung der Impfstoffindustrie? Muss nicht so sein, aber kann durch­aus. Und wür­de dies wirk­lich erstaunen?

  3. Eine Frau in Kärnten soll mehr­fach gegen die Quarantänepflicht ver­sto­ssen und dadurch einen Nachbarn mit Corona ange­steckt haben. Der Senior starb und trug laut Ärzten den glei­chen Virus-Stamm in sich wie die Frau. Nun ermit­telt der Staatsanwalt wegen Totschlag: https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​s​t​a​a​t​s​a​n​w​a​l​t​s​c​h​a​f​t​-​e​r​m​i​t​t​e​l​t​-​w​e​g​e​n​-​g​r​o​b​-​f​a​h​r​l​a​e​s​s​i​g​e​r​-​t​o​e​t​u​ng/

  4. Ulrike Guérot
    @ulrikeguerot
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    Süddeutsche Zeitung
    @SZ

  5. Noch was zu die­ser bür­ger­li­chen Gesetzgebung. Es gibt sogar Fälle, da wer­den wis­sen­schaft­li­che Gutachten, die Experten erstellt haben (!) vom Gericht ignoriert.

    Es ist also nichts Neues, daß sich Gerichte über die Wissenschaft erhe­ben. Auch in Deutschland. Mithin kann man auch fest­stel­len daß Paragraphen dehn­bar sind wie Gummiringe.

  6. Es scheint in Europa noch Gerichte zu geben, die 1 und 1 zusam­men­zäh­len kön­nen. In Deutschland gibt es anschei­nend über­wie­gend Richter, die vor einem Urteilsbeschluß zum Hörer grei­fen und in Berlin oder Karlsruhe nach­fra­gen, wie das Urteil aus­se­hen soll.

  7. Zwei Suizide von Ärzten, die sich gehetzt fühlten/waren, soll­ten als Aufruf zum In-sich-gehen aller Beteiligten ver­stan­den werden.

    Ein tra­gi­scher und aktu­el­ler Fall in Austria:

    https://​www​.focus​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​w​e​l​t​/​t​r​a​g​o​e​d​i​e​-​i​n​-​o​e​s​t​e​r​r​e​i​c​h​-​b​e​d​r​o​h​t​e​-​i​m​p​f​-​a​e​r​z​t​i​n​-​t​o​t​-​i​n​-​i​h​r​e​r​-​p​r​a​x​i​s​-​a​u​f​g​e​f​u​n​d​e​n​_​i​d​_​1​2​5​5​8​9​5​3​1​.​h​tml

    Schon etwas her, ein poli­tisch wohl anders gela­ger­ter Fall eines deut­schen Arztes: 

    https://​www​.pres​se​team​-austria​.at/​s​e​l​b​s​t​m​o​r​d​-​j​e​n​s​-​b​e​n​g​en/

    Eine Erinnerung, dass jeder an sei­ne Belastbarkeitsgrenzen kom­men kann…
    Frühzeitig soll­ten Betroffene Hilfe suchen.

  8. "In Spanien ist ein Mensch an den Affenpocken gestor­ben. Es ist der erste bekann­te Todesfall durch die Krankheit in Europa."

    -> Es kann nur erahnt wer­den, wel­che Killerpockenvirus-Phantasien vom der­zei­ti­gen "Gesundheits"minister mit allem was dar­aus und dar­auf fol­gen könn­te los­ge­tre­ten werden…

    https://​www​.bild​.de/​n​e​w​s​/​2​0​2​2​/​n​e​w​s​/​e​r​s​t​e​r​-​m​e​n​s​c​h​-​i​n​-​e​u​r​o​p​a​-​a​n​-​a​f​f​e​n​p​o​c​k​e​n​-​g​e​s​t​o​r​b​e​n​-​8​0​8​5​4​7​2​4​.​b​i​l​d​.​h​tml

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