Bayern-Wahl wirft Lichter voraus: Bußgelder sollen zurückerstattet werden

br​.de (30.11.22) Bildrechte: pic­tu­re alli­ance / SvenSimon | FrankHoermann

»Die wäh­rend der baye­ri­schen Corona-Ausgangs­beschränkung im Frühjahr 2020 ver­häng­ten Bußgelder soll­ten laut Justizminister Eisenreich zurück­ge­zahlt wer­den. In die­sem Punkt sei er sich mit Gesundheits­minister Holetschek einig, sag­te er dem BR.
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Mehr als 22.000 Bußgelder wur­den in Bayern vom 1. bis zum 19. April 2020 wegen Verstößen gegen die dama­li­ge stren­ge Ausgangsbeschränkung des Freistaats ver­hängt – vor gut einer Woche kipp­te das Bundesverwaltungsgericht die­se Corona-Regelung nach­träg­lich als unver­hält­nis­mä­ßig und unwirk­sam. Nachdem sich das baye­ri­sche Gesundheitsministerium zur Frage der Rückzahlung der Bußgelder zunächst zurück­hal­tend geäu­ßert hat­te, gab es nun offen­bar ein Umdenken in der Staatsregierung.

"Wenn Bürgerinnen und Bürger einen ent­spre­chen­den Antrag stel­len, dann bin ich der Meinung, dass in den Fällen, wo man die­ses Bußgeld nicht recht­mä­ßig hät­te erhe­ben kön­nen, dass das dann auch zurück­ge­zahlt wird", sag­te Justizminister Georg Eisenreich dem BR. Der CSU-Politiker füg­te hin­zu: "Der Gesundheitsminister und ich wir sind uns in die­sem Punkt einig."..

Wie reagieren die Kommunen?

Mehrere Kommunen hat­ten bis­her den Standpunkt ver­tre­ten, dass rechts­kräf­ti­ge Bußgeldbescheide nicht durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts berührt wür­den. So sag­te bei­spiels­wei­se ein Sprecher der Stadt Bamberg ver­gan­ge­ne Woche, es wer­de vor­aus­sicht­lich nicht zu Rückerstattungen kom­men. Eine ähn­li­che Prognose kam aus Nürnberg…

Das Verlassen der eige­nen Wohnung war im Freistaat nur mit "trif­ti­gen Gründen erlaubt". Dazu zähl­ten beruf­li­che Tätigkeiten und Arztbesuche, Einkäufe, der Weg zum Lebenspartner sowie Sport oder Bewegung an der fri­schen Luft, "aller­dings aus­schließ­lich allei­ne oder mit Angehörigen des eige­nen Hausstandes". Die Polizei war ange­hal­ten, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.

Tausende Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wur­den in dem kon­kre­ten Zeitraum ins­ge­samt 22.076 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung ver­hängt. Allein in München wur­den dem­nach 3.840 Bußgeldbescheide aus­ge­stellt, in Nürnberg etwa 1.300. Bei man­chen sei es neben Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung auch um Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen gegan­gen, hieß es.

Eine Ausgangsbeschränkung gab es in Bayern zwar schon vor­her und auch noch danach – im aktu­el­len Verfahren ging es kon­kret aber nur um den Zeitraum in der ersten April-Hälfte…«

15 Antworten auf „Bayern-Wahl wirft Lichter voraus: Bußgelder sollen zurückerstattet werden“

  1. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt es gute Gründe anzu­neh­men, dass die Bürger ein Recht auf die­se Rückerstattungen haben. Trotzdem wird so getan, als käme man dem Pöbel noch groß­zü­gig ent­ge­gen. Und erwar­tet als Belohnung womög­lich auch noch die Stimme bei den näch­sten Wahlen. Leider ist es nicht unwahr­schein­lich, dass die­se Taktik auch noch auf­ge­hen wird.

    1. @King Nothing: Bayern gehört zu den Bundesländern, in denen man (seit Jahren) immer den glei­chen Einheitsbrei wählt; unab­hän­gig davon, wel­che Politik gemacht wird. Ich behaup­te, dass man dort einen Besen auf­stel­len könn­te, dem man ein CSU-Schild umhängt. Der Besen wür­de gewählt! Frei nach dem Motto: „Was soll man denn auch sonst wäh­len?“ oder: „Das haben wir doch schon immer so gemacht.“ Die Aussicht auf 3,50 € Rückerstattung ändert dar­an gar nichts.

      1. @Anne Helga: Bei einem Besen bin ich skep­tisch. Der kann kei­ne Sprüche klop­fen. Aber ein selbst­ver­lieb­ter Gockel wür­de bestimmt (wie­der) gewählt. 😉

    2. Da irrst nicht nur du dich. Die Bürger haben gera­de kein Recht auf Rückerstattung, weil in Deutschland die Bestandskraft von Verwaltungsakten höher gewich­tet wird als die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit der die­sen zugrun­de lie­gen­den Regelungen. Das ist so im VwVfG gere­gelt und ent­spricht auch der höchst­ge­richt­li­chen "Rechtsprechung". Ich hat­te hier­zu schon vor län­ge­rer Zeit was getippt:

      https://​www​.ds​-pek​ti​ven​.de/​?​p​=​1​0​670

      Und das war eben schon lan­ge "vor Corona" der Fall. Also für all jene, die mei­nen, dass wir zumin­dest bis 2020 so etwas wie einen "Rechtsstaat" gehabt hät­ten. 😉 Man schafft per Verordnungen "Regeln", gegen die du dich im Eilverfahren nicht effek­tiv weh­ren kannst, über­zieht dich mit Bußgeldern – und wenn dann nach weit über 2 Jahren ein Höchstgericht ent­schei­det, dass die­se "Regeln" rechts- oder ver­fas­sungs­wid­rig waren, sagt man: Ätschibätsch! "Der Rechtsfrieden" müs­se schließ­lich gewahrt bleiben."

      Die ein­zi­gen, die von die­sem (im Übrigen inhalt­lich anson­sten voll­kom­men kon­tra­pro­duk­ti­ven) BVerwG-Urteil pro­fi­tie­ren sind jene, deren Verfahren noch nicht abge­schlos­sen ist, weil sie selbst Widerspruch ein­ge­legt oder pro­zes­siert (und die Sache aus­rei­chend in die Länge gezo­gen) haben.

      1. @DS-pektiven: Danke für die Infos. Dann also doch ein Gnadenakt mei­ner groß­her­zi­gen, baye­ri­schen Regierung. Da ja trotz­dem jeder wohl einen sepe­ra­ten Antrag auf Rückerstattung stel­len muss, wird sich der Andrang wohl ohne­hin in Grenzen halten.

  2. ot
    Für Sie, wer­ter Herr Aschmoneit, wenn die Heizung mal wie­der aus­fal­len soll­te. Damit Sie uns erhal­ten blei­ben. Danke, für die kri­ti­sche Begutachtung der Beiträge, und das Augenzudrücken für mei­ne schlech­te Rechtschreibung und Grammatik. Auch als Paradebeispiel, dass man sich nicht unbe­dingt in allem einig sein muß und trotz­dem anstän­dig mit­ein­an­der kom­mui­ka­ti­fi­zie­ren 😉 kann. 🙂

    "Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.1975
    – 7 O 80/74 -
    Heizungsausfall wäh­rend der Wintermonate – 100 % Mietminderung
    Unbeheizbare Räume sind in Herbst und Winter prak­tisch unbe­nutz­bar – Mietminderung unab­hän­gig von Verschulden des Vermieters"
    https://​www​.kosten​lo​se​-urtei​le​.de/​L​G​-​H​a​m​b​u​r​g​_​7​-​O​-​8​0​7​4​_​H​e​i​z​u​n​g​s​a​u​s​f​a​l​l​-​w​a​e​h​r​e​n​d​-​d​e​r​-​W​i​n​t​e​r​m​o​n​a​t​e​-​1​0​0​-​P​r​o​z​e​n​t​-​M​i​e​t​m​i​n​d​e​r​u​n​g​.​n​e​w​s​1​1​1​2​4​.​htm

    "Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.07.1977
    – 1 S 426/76 -
    Erhebliche Beeinträchtigung der Heizmöglichkeit berech­tigt zu einer Mietminderung
    Minderungsquote von 100 % gerechtfertigt"
    https://​www​.kosten​lo​se​-urtei​le​.de/​L​G​-​W​i​e​s​b​a​d​e​n​_​1​-​S​-​4​2​6​7​6​_​E​r​h​e​b​l​i​c​h​e​-​B​e​e​i​n​t​r​a​e​c​h​t​i​g​u​n​g​-​d​e​r​-​H​e​i​z​m​o​e​g​l​i​c​h​k​e​i​t​-​b​e​r​e​c​h​t​i​g​t​-​z​u​-​e​i​n​e​r​-​M​i​e​t​m​i​n​d​e​r​u​n​g​.​n​e​w​s​1​4​8​5​6​.​htm

    "Landgericht Berlin, Urteil vom 20.10.1992
    – 65 S 70/92 -
    Keine Heizung im Winter: 100 % Mietminderung
    Wohnung ist im Gebrauchswert erheb­lich beeinträchtigt"
    https://​www​.kosten​lo​se​-urtei​le​.de/​L​G​-​B​e​r​l​i​n​_​6​5​-​S​-​7​0​9​2​_​K​e​i​n​e​-​H​e​i​z​u​n​g​-​i​m​-​W​i​n​t​e​r​-​1​0​0​-​P​r​o​z​e​n​t​-​M​i​e​t​m​i​n​d​e​r​u​n​g​.​n​e​w​s​1​2​5​8​2​.​htm

    Hier las­sen sich noch wei­ter Urteile fin­den, mit 75%, 70%, usw.%
    "Mietminderungstabelle 2022"
    https://​miet​min​de​rungs​ta​bel​le​.de/

    "Mietmängel
    10 wich­ti­ge Tipps zur Mietminderung
    Wann man die Miete min­dern kann und was bei der Mietminderung zu beach­ten ist"
    https://​www​.anwalts​re​gi​ster​.de/​R​e​c​h​t​s​r​a​t​g​e​b​e​r​/​1​0​_​w​i​c​h​t​i​g​e​_​T​i​p​p​s​_​z​u​r​_​M​i​e​t​m​i​n​d​e​r​u​n​g​.​d​6​2​1​.​h​tml

  3. Ich hielt es für einen Scherz. Einen sehr schlech­ten dazu. Kann man Stimmenkauf offe­ner zeigen? 

    Wenn ein Gericht die Rückzahlung anord­net, sehr gut. Aber aus oppor­tu­ni­sti­schen Erwägungen her­aus kurz vor einer Wahl, um die Verfassungsbrüche ver­ges­sen zu machen? Nein, dan­ke. Es mag den einen oder ande­ren hart tref­fen, aber dies ist ver­gleich­bar dem Stimmenkauf in anti­ken Zeiten und in man­chen Gegenden der Welt noch heute.

  4. Zunächst ein­mal könn­ten alle noch lau­fen­den Bußgeldverfahren ein­ge­stellt wer­den, ins­be­son­de­re die gegen die Allgemeinverordnung (Verbot von "Spaziergängen").
    In München wur­de die Allgemeinverfügung zwei mal in erster Instanz im Eilverfahren gekippt, die­se Entscheidungen wur­de dann jeweils in 2. Instanz inner­halb von weni­gen Stunden wie­der revi­diert, offen­sicht­lich poli­ti­sche Entscheidungen, in der der jewei­li­ge Richter m.M.n. gar kei­ne Zeit hat­te, sich ernst­haft mit der Sachlage zu beschäf­ti­gen. Soweit ich weiß, ist ein Hauptsacheverfahren noch offen (viel­leicht mal in einem Jahr oder so) und dürf­te nach obi­ger Entscheidung gute Aussichten haben.

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