»BfDI kritisiert Novelle des Bundespolizeigesetzes
Bonn/Berlin, 22. März 2021
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hält die geplante Neufassung des Bundespolizeigesetzes für verfassungsrechtlich bedenklich: Die Befugnisse der Bundespolizei sollen erweitert und den Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes angeglichen werden. Dabei wird verkannt, dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt. Sie soll Bahnhöfe, Flughäfen und die Landesgrenze schützen.
Zukünftig soll die Bundespolizei präventiv die Telekommunikation der Bürgerinnen und Bürger überwachen dürfen. Das betrifft auch Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht.
Hier wäre die Schwelle angesichts der Tiefe eines solchen Grundrechtseingriffs viel zu niedrig angesetzt. Außerdem soll der Bundespolizei eine sogenannte „Quellen-TKÜ“ ermöglicht werden, mit der letztendlich Smartphones und Laptops infiltriert und ausgespäht werden können. Problematisch daran ist, dass hierfür gezielt Sicherheitslücken ausgenutzt werden müssen. Das senkt das Sicherheitsniveau für alle digitalen Kommunikationsgeräte. Schließlich soll die Bundespolizei auch die Möglichkeit für eine „echte“ Online-Durchsuchung bekommen.
Die Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa das Abnehmen von Fingerabdrücken oder das Anfertigen von Fotos einer Person, soll mit dem neuen Entwurf auf Fälle noch gar nicht begangener Straftaten erweitert werden. Auch hier stellt sich die Frage, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingriffsschwelle einer möglichen verfassungsgerichtlichen Prüfung standhält. Die europäischen Vorgaben zu den wesentlichen Aufsichtsbefugnissen der Datenschutzbehörden werden im Entwurf nur ansatzweise umgesetzt. Damit werden dem BfDI unnötige Hürden für die Ausübung seiner Datenschutzkontrolle auferlegt. Das ist besonders problematisch, weil an anderer Stelle die bisher vorgesehene datenschutzrechtliche Vorabprüfung und Beratung durch die sogenannten Errichtungsanordnungen ersatzlos gestrichen worden ist: Das beschädigt den Rechtsstaat. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung meiner Befugnisse in nationales Recht halte ich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland für möglich.
Zur Novelle des Bundespolizeigesetzes hat sich der BfDI gegenüber dem Deutschen Bundestag unter anderem in einer schriftlichen Stellungnahme geäußert.«
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2021/06_Novelle-Bundespolizeigesetz.html
Auch um Proteste oder auch nur Debatten darüber zu ersticken, wollte man die Osterruhe. Der Industrie und dem Handel ist die Regierung jetzt entgegengekommen, das Demonstrationsrecht soll weiterhin unter der Knute bleiben.
Schreibt alle über Smartphone was ihr denkt und sprecht, dann ist das Problem gelöst…
Ihr müsst endlich eure verdammte Angst los werden.
Doch was tut ihr: Angst verbreiten; als ob man schweigen müsste, wenn man abgehört wird…
Eine bekannte bekam schon vor 4–5 Jahren vom Anbieter eine Nachricht sie solle das Foto(Nachrichten über Kriminelle)löschen!
Dazu ist z.B. auch folgender Link interessant
https://www.boxcryptor.com/de/blog/post/e‑evidence/?utm_medium=post&utm_source=newsletter&utm_campaign=de.newsletter.b2bb2c.politics.eevidence&utm_content=eu.eevidence
Ich plaudere mal aus dem Nähkästchen:
Vor etwa 10 Jahren hat mich eine Streife, völlig anlasslos, auf der Straße kontrolliert – unglücklicherweise hatte ich Gras für ca. 20 € in der Hosentasche.
In der Folge hatte ich das Vergnügen die erkennungsdienstliche Behandlung für Schwerverbrecher kennenlernen zu dürfen – natürlich inklusive Abnahme der Fingerabdrücke.
(mein Protest wurde unter Androhung von Zwang abgebügelt – die juristische Gegenwehr verlief natürlich im Sande).
Vermutlich wegen meines blütenweißen Führungszeugnisses wurde das entsprechende Verfahren von der Staatsanwaltschaft zügig eingestellt.
Es wäre für mich dennoch eine große Überraschung wenn die Fingerabdrücke, oder meine anderen Daten, aus der entsprechenden Datei entfernt worden wären.
Schon damals drängte sich mir der Eindruck auf, dass der Rechtsstaat respektive die gesetzlichen Vorgaben von der Exekutive recht frei interpretiert wurden …
Ein empfehlenswerter Flyer (28 übersichtliche Seiten)
Datenschutz –
meine Rechte
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Faltblaetter/Datenschutz_MeineRechte.pdf?__blob=publicationFile&v=16
Wir müssen bei jeder Gelegenheit unsere Datenschutzrechte einfordern und auf diese spürbare Art aufzeigen, dass Staat, Verwaltung und auch die Privatwirtschaft uns nicht schaden darf!
Wer seine Rechte (lange Zeit) nicht einfordert, hat sie schon verloren!
P.S. Der Begriff DATENSCHUTZ ist bereits zerschlissen (worden).
Es geht um die INFORMATIONELLE SELBSTBESTIMMUNG
oder kurz darum:
Wer
weiß
was
von wem
zu welchem Zweck
und seit wann
über MICH?
Die einzige Chanche im Kampf um "das Datengold."
Zu T.T.
https://www.corodok.de/bundespolizei-telekommunikation-buergerinnen/#comment-31263
1. Erkennungsdienstliche Behandlung wird nicht nur bei 'Schwerbrechern' vorgenommen.
2. Eine unbegründete erkennungsdienstliche Behandlung kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden.
@Andreas Johannes Berchtold
Danke Ihnen, angesichts aktuellen der politischen Entwicklungen werde ich das ernsthaft in Betracht ziehen …
Es ist sogar so, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung fallen soll.
Das wäre ein Wahnsinn, aber es nicht so weit weg, wie man glauben könnte. Wie beschrieben, könnte man dazu die Endgeräte infizieren, um vor der Verschlüsselung schon den Klartext abzugreifen.
Tatsache ist, dass auch jetzt die als sicher geltenden Verschlüsselungen Lücken haben. Sollten die Zufallsgeneratoren manipuliert oder fehlerhaft sein, ist die beste Verschlüsselung nichts mehr wert.
Hinzu kommen noch andere grundlegende Denkfehler. Die beste Verschlüsselung hilft nichts, wenn ich mich mit einem mobilen Gerät in irgendein WLAN einwähle. Wie schwierig ist es dann noch, herauszufinden, wer und wo ich bin?
Wer kann alle Spuren verwischen, die er hinterlässt?
Dazu müsste man die alle erst einmal kennen…
In der IT ist nichts sicher, so viel ist sicher.
Die Menschen mit ihren smartphones sind wie Affen mit einem Maschinengewehr und unendlicher Munition.
Zum besseren Verständnis ein schon etwas älterer Link:
https://thehackernews.com/2016/10/nsa-crack-encryption.html
b. Quellen-TKÜ
Mit der sog. Quellen-TKÜ nach § 27d Abs. 2 BPolG‑E wird der bei der Telekommunikations-
überwachung ohnehin schon schwere Grundrechtseingriff noch einmal vertieft. Das Bun-
desverfassungsgericht hat auf die besonderen Risiken hingewiesen, die mit einer Quellen-
Telekommunikationsüberwachung verbunden sind. 5 Mit der Infiltration des Systems sei
„die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen.“
Sicherheitslücken
Diese Gefahren allerdings entstehen nicht nur durch das gezielte Auslesen des Systems
durch Ermittlungsbehörden, sondern auch durch abstrakte Gefährdungen. Sie können ent-
stehen, wenn eine Behörde Sicherheitslücken des betroffenen Systems gezielt ausnutzt
und eine Überwachungssoftware einschleust. Durch das Zurückhalten von Sicherheitslü-
cken wird das allgemeine IT-Sicherheitsniveau gesenkt. Es kann nicht ausgeschlossen wer-
den, dass auch Kriminelle oder ausländische Akteure (Nachrichtendienste etc.) diese Si-
cherheitslücken nutzen. Dieses Risiko ist in der Gesetzesbegründung nicht angemessen
bewertet worden.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Stellungnahmen/2021/StgN_Modernisierung-Rechtsgrundlagen-Bundespolizei.pdf?__blob=publicationFile&v=2
EU-Digitalpolitiker Voss:
"Keiner will den Datenschutz abschaffen"
Der CDU-Abgeordnete will die DSGVO verschlanken, da es nur "um den 100-prozentigen Datenschutz geht".
Er rüttele an den "Grundfesten", halten Kritiker entgegen.
Axel Voss (EVP) im Oktober 2020 bei einer Pressekonferenz im Europaparlament.
Von Stefan Krempl – 24.03.2021 18:14 Uhr
Heute Nacht um 2:25 Uhr auf der Agenda der Zentralregierung
https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=12&year=2021
Noch ein Tipp:
free21.org von Dirk Pohlmann u.a.
https://free21.org
Ich habe keine Angst, aber eine mittlerweile kaum noch kontrollierbare Wut auf das System.
Ratz
… und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung!
Glücklicherweise läuft ELSTER bereits auf vielen Rechnern und immer mehr Leute müssen es benutzen – zumindest interpretieren Finanzämter die Steuergesetze so, obwohl das da nicht so drinsteht. D.h. die trojanischen Staatspferde sind schon auf einer Vielzahl von Rechnern installiert und müssen nur noch scharfgeschaltet werden, falls sie es noch nicht sind.