»Das E‑Rezept ist noch nicht da, wo es sein muss.«

EPA-pier­korb

"Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach ist mit dem der­zei­ti­gen Stand der E‑Rezept-Einführung nicht zufrie­den. »Das E‑Rezept ist noch nicht da, wo es sein muss. Da müs­sen wir noch nach­ar­bei­ten«, sag­te er gestern zum Auftakt eines Diskussions­prozesses mit Akteuren aus dem Gesundheitswesen in Berlin…

Herzstück des Vorhabens soll die elek­tro­ni­sche Patientenakte (EPA) wer­den…"
phar​ma​zeu​ti​sche​-zei​tung​.de (8.9.)

11 Antworten auf „»Das E‑Rezept ist noch nicht da, wo es sein muss.«“

  1. E‑Rezept: Sicherheit nicht ausreichend,
    Datenschutz mangelhaft
    2022-09-08 16:38:44, erdgeist

    Sicherheitsforscher des Chaos Computer Clubs (CCC) haben sich anläss­lich der Einführung des E‑Rezepts mit des­sen Technik aus­ein­an­der­ge­setzt. Was sie dabei ent­deck­ten: im Klartext gespei­cher­te medi­zi­ni­sche Gesundheitsdaten, Verfügbarkeit und Datenschutz man­gel­haft und beim Abruf des E‑Rezeptes nur ein Witz statt ordent­li­cher Sicherheit.

    In eini­gen Arztpraxen beginnt am Donnerstag die schritt­wei­se Einführung des E‑Rezepts. Bis zum Frühjar 2023 soll es den bekann­ten rot­ro­sa-far­bi­gen Papierzettel ver­pflich­tend erset­zen. Verantwortlich für das Konzept des E‑Rezeptes ist die gematik.

    Die gema­tik ist eine von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegrün­de­te Gesellschaft, deren Aufgabe die Entwicklung tech­ni­scher Spezifikationen der erfor­der­li­chen Datenformate, Dienste und Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) ist. Schon in der Vergangenheit muss­ten sich Mitglieder des CCC mit halb­ga­ren Lösungen der gema­tik aus­ein­an­der­set­zen. So attackier­te der Club erfolg­reich die Ausgabe der Praxisausweise und bemän­gel­te die elek­tro­ni­sche Gesundheitskarte (eGK) sowie die elek­tro­ni­sche Patientenakte (ePA).

    Auch eine aktu­el­le Analyse des E‑Rezeptes lässt die gema­tik nicht gut aus­se­hen, obwohl die Vorlaufzeit lang, die Kosten enorm sind und die Umsetzung nun unmit­tel­bar begin­nen soll. Dennoch krankt das E‑Rezept an vie­len Problemen:
    Mangelhafte Verfügbarkeit

    Experten des CCC kri­ti­sie­ren, dass sich Verfügbarkeitsanforderungen an den Sektor „Medikamentenversorgung“ der Kritischen Infrastrukturen (Kritis) mit dem vor­lie­gen­den E‑Rezept-System nicht rea­li­sie­ren las­sen: Bei einem Ausfall zen­tra­ler Dienste der Telematikinfrastruktur, wie zuletzt im Jahr 2020, wäre es wochen­lang unmög­lich, E‑Rezepte ein­zu­lö­sen. Ob bei einer wie geplant ver­pflich­ten­den Einführung des E‑Rezeptes die Papierverfahren für den Havarie- oder Katastrophenfall bestehen blei­ben, ist ungewiss.
    Unzureichendes Verständnis bei Verschlüsselung

    Zudem bemän­geln die CCC-Experten, dass beim E‑Rezept an zen­tra­ler Stelle medi­zi­ni­sche Daten im Klartext anfal­len. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie längst indu­strie­üb­lich ist, sieht die gema­tik beim E‑Rezept nicht vor. Stattdessen müht sie sich mit täu­schen­den Formulierungen, um genau die­sen Anschein zu erwecken:

    „Die E‑Rezepte wer­den von der Arztpraxis ver­schlüs­selt an einen zen­tra­len Dienst über­tra­gen, dort ver­schlüs­selt gespei­chert und ver­ar­bei­tet und wie­der ver­schlüs­selt von der Apotheke abge­ru­fen. Damit sind die E‑Rezepte vor unbe­fug­tem Zugriff geschützt.“

    Der ent­schei­den­de Teil – die Verarbeitung – erfolgt unver­schlüs­selt. Die gema­tik ver­spricht, die Daten in einer „ver­trau­ens­wür­di­gen Ausführungsumgebung“ (VAU) zu ver­ar­bei­ten. Überprüfen lässt sich dies als Anwenderin jedoch nicht, bei einem gut design­ten System muss sie dem Server nicht blind ver­trau­en. Zudem han­delt es sich bei die­ser VAU um eine ver­al­te­te und mehr­fach erfolg­reich ange­grif­fe­ne Technologie mit dem Namen „Intel SGX“ , die pri­mär für Kopierschutz ein­ge­setzt wird.

    Damit sitzt die zu 51 Prozent dem Staat gehö­ren­de gema­tik auf einem rie­si­gen Berg Daten, und alles was die­se Daten schützt, ist das Prinzip Hoffnung und ver­al­te­te Intel-Technologie. Da die gema­tik die Soft- und Hardware sel­ber spe­zi­fi­ziert, könn­te durch eine ent­spre­chen­de Anpassung auf die­se Daten zuge­grif­fen wer­den, etwa nach einer Gesetzesänderung. „Wo ein Trog ist, sam­meln sich die Schweine“, lehrt uns das Bundesverfassungsgericht, lei­der viel­fach die Vergangenheit und zuletzt erneut die Realität: So klagt der CCC zusam­men mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die zen­tra­le Sammlung von Gesundheitsdaten durch das neue Digitale-Versorgungs-Gesetz.
    Nicht aus Versehen: Sicherheitsniveau inakzeptabel

    Um das E‑Rezept mit der elek­tro­ni­schen Gesundheitskarte (eGK) in einer Apotheke abzu­ru­fen, reicht die Krankenversichertennummer. Das kri­ti­sie­ren die CCC-Forscher als nicht akzep­ta­bel. „Das ist ein Sicherheitsniveau, wie wir es vor fünf­zehn Jahren bei Kreditkarten hat­ten und das dort inzwi­schen sogar ver­bo­ten wur­de“, sag­te Fabian „fluep­ke“ Luepke, ein Sicherheitsforscher des CCC. Die Präsenz der eGK wird nur im Frontend und somit nur unzu­rei­chend geprüft, wie selbst die gema­tik offen in ihrer Spezifikation eingesteht:

    „Der E‑Rezept-Fachdienst kann daher weder die Integrität noch die Authentizität eines Prüfungsnachweise über­prü­fen. Es liegt in der Verantwortung des AVS [Apothekenverwaltungssystems], die Abläufe […] gemäß den Anforderungen der gema­tik umzusetzen.“

    Holm Diening, „Chief Security Officer“ der gema­tik, recht­fer­tigt das Vorgehen, Prüfungen nur im Frontend zu voll­zie­hen. Das sei gar Absicht:

    „Logisch, dass sol­che Maßnahmen im Client bei Vorsatz über­wind­bar sind. […] Wir ver­la­gern also von Prävention zu Detektion + Reaktion. Nicht aus Versehen, son­dern bewusst.“

    Es wird also ganz bewusst auf Prüfungen im Backend – also auf dem zen­tra­len Datenlager der gema­tik – ver­zich­tet und sich ledig­lich dar­auf ver­las­sen, dass die (Online-)Apotheke die Präsenz der eGK schon irgend­wie prüft. „Nach die­ser Logik bräuch­te die gema­tik ihre Rechenzentren nicht abzu­schlie­ßen, weil Einbruch ja ver­bo­ten ist“, so Luepke weiter.

    Selbst für simp­le Betrügereien sind Tür und Tor offen: Ein Mitarbeiter aus dem Bereich der Online-Versandapotheken kann bei­spiels­wei­se bei bekannt gewor­de­nen Versichertennummern Prominenter Zugriff auf deren Verschreibungen neh­men und sie an die Boulevardpresse verkaufen.

    Es gibt zwar ein Auditlog, was Patientinnen mög­li­cher­wei­se eine miss­bräu­li­che Datenabfrage durch Apotheken auf­zei­gen könn­te. Dieses regel­mä­ßig zu prü­fen, bedeu­tet jedoch erheb­li­chen Aufwand und setzt ein tech­ni­sches Verständnis vor­aus. Welche Strafe Apotheken droht und ob sie sich ein­fach mit einem Angriff auf ihre Systeme ent­schul­di­gen kön­nen, ist unklar.
    Forderungen

    Die gema­tik muss sich klar zu einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beken­nen, die die­sen Namen ver­dient. Die mün­di­ge Patientin soll die (selbst erzeug­ten) Schlüssel für ihre Gesundheitsdaten in die Hand bekommen.

    Um das Projekt kurz­fri­stig noch zu ret­ten, soll­te auf einen Upload des E‑Rezeptes gänz­lich ver­zich­tet wer­den und statt­des­sen der Patientin eine voll­stän­di­ge Version des E‑Rezepts men­schen- und maschi­nen­les­bar aus­ge­hän­digt wer­den. Im Gegensatz dazu ver­linkt der bis­he­ri­ge QR-Code ledig­lich auf die zen­tral gespei­cher­te Vollversion des Rezepts.

    Auch bei einem Ausfall eines zen­tra­len Systems soll­ten Rezepte wei­ter­hin ein­ge­löst wer­den kön­nen. Das mehr­fa­che Einlösen eines Rezeptes kann unter­bun­den wer­den, ohne dabei Inhalte der Verschreibung an einen zen­tra­len Dienst zu über­tra­gen. Missbräuliches Verhalten der Patientin kann leicht im Nachhinein detek­tiert und sank­tio­niert werden.

    Das BSI und der BfDI soll­ten künf­tig die Spezifikationen kri­ti­scher begut­ach­ten und sich nicht von Formulierungen wie „durch­gän­gig ver­schlüs­selt“ täu­schen lassen.

    Strukturell soll­te sich die gema­tik dahin­ge­hend wan­deln, Patientinneninteressen bes­ser bereits wäh­rend der Entscheidungsfindung zu reprä­sen­tie­ren. Denn das E‑Rezept ist nur eins von vie­len Beispielen, bei denen die gema­tik ver­meint­lich kryp­to­gra­phisch siche­re Verfahren durch schlech­te bis bös­ar­ti­ge Spezifikationen auf­ge­weicht hat.
    Links und wei­ter­füh­ren­de Informationen

    CCC dia­gno­sti­ziert Schwachstellen im deut­schen Gesundheitsnetzwerk
    Der Chaos Computer Club erklärt die Elektronische Gesundheitskarte
    CCC: Geplantes Patientendaten-Schutz-Gesetz schützt Patientendaten nicht
    Klage gegen die Sammlung von Gesundheitsdaten aller 73 Millionen gesetz­lich Versicherter

    https://​www​.ccc​.de/​u​p​d​a​t​e​s​/​2​0​2​2​/​e​r​e​z​e​p​t​-​m​a​n​g​e​l​h​aft

    1. Wer ist schon so blöd und lässt sich die Elektronische Patientenakte überhelfen?

      Die C‑Impfungen waren ledig­lich ein vor­her statt­fin­den­der Intelligenztest um die Massentauglichkeit und unkri­ti­sche Umsetzungsbereitschaft der Bevölkerung gegen­über schwach­sin­ni­gen bis schäd­li­chen Empfehlungen zu erproben.

      Für die finan­zi­el­len Profiteure ein gro­ßer Erfolg…

  2. Flüpke seziert TI-Architektur
    E‑Rezept: Testurteil „Nicht so geil“
    APOTHEKE ADHOC, 08.09.2022 12:30 Uhr

    Flüpke vom Chaos Computer Club (CCC) hat sich kri­tisch zum E‑Rezept geäußert.
    Berlin -

    Neben der Architektur des Fachdienstes kri­ti­siert er Sicherheitslücken beim Zugriff der Apotheken.
    Testurteil „Nicht so geil“, so sein Fazit bei der Zukunftskonferenz VISION.A powered by APOTHEKE ADHOC.

    Flüpke: „Das ist ein Sicherheitsniveau wie bei Kreditkarten vor zehn Jahren, das wir mitt­ler­wei­le ver­bo­ten haben.“

    Er skiz­zier­te meh­re­re Lösungswege:

    E‑Rezept nicht hochladen
    Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
    E‑Rezept auf der Karte speichern

    Allerdings sei ihm durch­aus klar, dass der wich­tig­ste Vorteil der Abruf von E‑Rezepten ohne Praxisbesuch sei.

    [Anmerkung zum "Vorteil":
    aus­ge­hend von i.d.R. unsi­che­ren Nutzersystemen (Smartphone, PC o.ä.)

    https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e‑rezept/e‑rezept-testurteil-nicht-so-geil/

  3. hen­ning rosenbusch
    @rosenbusch_
    Japan: Neu gemel­de­te Todesfälle sind um 1.447 % gestiegen: 

    ein neu­er Rekord, seit u.a. Bloomberg schrieb, dass das bra­ve Tragen von Masken und hohe Impfraten sie zu einem „Modell für die Welt“ bei der Bekämpfung von COVID gemacht haben…

    http://t.me/Rosenbusch
    Image
    5:20 AM · Sep 9, 2022
    ·

  4. Udo Vetter
    Strafverteidiger

    Auto-Poser freu­en sich aufs Wochenende

    Die Stadt Düsseldorf und die ört­li­che Polizei gehen seit län­ge­rem gegen Auto-Poser vor.
    Gerade im Zentrum rund um die Königsallee fin­den regel­mä­ßig Schaulaufen PS-star­ker Fahrzeuge statt. 

    Allerdings schoss das Ordnungsamt offen­bar teil­wei­se über das Ziel hinaus.
    Das Verwaltungsgericht erklär­te jetzt ein ange­droh­tes Zwangsgeld für den Fahrer eines Mercedes AMG C63 für unwirksam.

    Der 27-jäh­ri­ge Besitzer des Wagens soll im März 2021 mit heu­len­dem Motor an der Heinrich-Heine-Allee los­ge­fah­ren sein, um Passanten aner­ken­nen­de Blicke abzugewinnen.
    Dafür erhielt er ein Posing-Verbot, ver­bun­den mit der Androhung eines Zwangsgelds von 5.000 Euro.

    Vom Gericht muss­te sich die Stadt aller­dings dar­über beleh­ren las­sen, dass auch sie an gel­ten­des Recht gebun­den ist.
    Nämlich die Straßenverkehrsordnung.
    Diese unter­sagt in § 30 StVO, Fahrzeugmotoren unnö­tig lau­fen zu las­sen und Fahrzeugtüren über­mä­ßig laut zu schließen. 

    Das vor­ge­se­he­ne Bußgeld beträgt 80,00 bis 100,00 € – und eben nicht die von der Behörde in Aussicht gestell­ten 5.000,00 €.
    Auch Punkte in Flensburg sind für Auto-Poser nicht vorgesehen.

    Der Straßenverkehr ist in Deutschland durch Bundesrecht gere­gelt, so das Verwaltungsgericht.
    Deshalb kön­ne eine Stadt kei­ne eige­nen Verkehrsverbote nach Landesrecht erlas­sen, auch nicht unter Berufung auf ord­nungs­recht­li­che Generalklauseln.
    Das Gericht hat aller­dings Berufung oder Sprungrevision zugelassen.
    Am Wochenende ist in Düsseldorf schö­nes Wetter ange­sagt. Es könn­te also lustig wer­den… (Aktenzeichen 6 K 472/21).

    https://​www​.law​blog​.de/​a​r​c​h​i​v​e​s​/​2​0​2​2​/​0​9​/​0​2​/​a​u​t​o​-​p​o​s​e​r​-​f​r​e​u​e​n​-​s​i​c​h​-​a​u​f​s​-​w​o​c​h​e​n​e​n​de/

    aus
    https://​www​.law​blog​.de/

    aus
    https://​twit​ter​.com/​u​d​o​v​e​t​ter
    [Anmerkung:
    5.000 Euro ist auch m.W. bei vie­len "Corona-Strafen" qua­si Standard?]

  5. Udo Vetter
    Strafverteidiger

    Zwei Drittel der Bürger hal­ten den Staat für überfordert
    2.9.2022

    Das Vertrauen der Bürger in den Staat nähert sich einem histo­ri­schen Tiefststand.
    Dies ist das Ergebnis einer reprä­sen­ta­ti­ven Umfrage, die der Deutsche Beamtenbund in Auftrag gege­ben hat.
    Zwei Drittel der Menschen hal­ten den Staat der­zeit für über­for­dert, im Vorjahr war es ziem­lich genau die Hälfte. 2019, also vor Corona, lag der Wert bei ledig­lich 34 Prozent.
    ..
    Die Studie lässt sich hier
    [Link eingefügt:
    https://​www​.dbb​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​u​s​e​r​_​u​p​l​o​a​d​/​g​l​o​b​a​l​e​_​e​l​e​m​e​n​t​e​/​p​d​f​s​/​2​0​2​2​/​f​o​r​s​a​_​2​0​2​2​.​pdf ]
    abrufen. 

    https://​www​.law​blog​.de/​a​r​c​h​i​v​e​s​/​2​0​2​2​/​0​9​/​0​2​/​z​w​e​i​-​d​r​i​t​t​e​l​-​d​e​r​-​b​u​e​r​g​e​r​-​h​a​l​t​e​n​-​d​e​n​-​s​t​a​a​t​-​f​u​e​r​-​u​e​b​e​r​f​o​r​d​e​rt/

  6. Udo Vetter
    Strafverteidiger
    Bierchen im Park blei­ben erlaubt
    5.9.2022

    In städ­ti­schen Parks darf Alkohol getrun­ken wer­den – auch nachts. 

    Mit die­ser Begründung hob
    das Verwaltungsgericht Berlin jetzt ein bis zum 11. September ange­ord­ne­tes nächt­li­ches Alkoholverbot
    im Monbijoupark und dem James-Simon-Park durch einen Eilbeschluss vor­zei­tig auf.

    Laut der städ­ti­schen Anordnung durf­te zwi­schen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol in den Parks mehr kon­su­miert werden. 

    Selbst das Mitführen alko­ho­li­scher Getränke war untersagt.
    Als Begründung nann­ten die Behörden „wil­de Feiern“, die­se hät­ten zu Schäden an den Grünanlagen geführt.

    Laut dem Gericht ent­hält das Berliner Grünanlagengesetz aber kei­ne Vorschriften, wie Besucher in den Parks Erholung suchen dürfen. 

    Alkoholgenuss sei nicht grund­sätz­lich ver­werf­lich – solan­ge die Menschen gegen­sei­tig Rücksicht nähmen. 

    Lärm, Vermüllung, wil­des Urinieren und rück­sichts­lo­ses Verhalten sei­en bereits jetzt verboten. 

    Allerdings, so das Gericht, wür­den die­se bereits bestehen­den Verbote nicht kon­se­quent durchgesetzt.
    Jedenfalls gegen­über Parkbesuchern, die nur Bierchen trin­ken und dabei ande­re nicht stö­ren, sei das umfas­sen­de Verbot unver­hält­nis­mä­ßig (Aktenzeichen 24 L 163/22).

    https://​www​.law​blog​.de/​a​r​c​h​i​v​e​s​/​2​0​2​2​/​0​9​/​0​5​/​b​i​e​r​c​h​e​n​-​i​m​-​p​a​r​k​-​b​l​e​i​b​e​n​-​e​r​l​a​u​bt/

  7. Udo Vetter
    @udovetter
    Vielleicht soll­te man bei den staat­li­chen Maßnahmen der Soforthilfe ("nicht hun­gern, nicht frie­ren") als flan­kie­ren­de Maßnahme auch über ein Moratorium für die abseh­ba­re Sperrung der belieb­te­sten Pornoportale nachdenken.

    spie​gel​.de
    Pornhub, YouPorn und Mydirtyhobby:
    Verbot gegen Pornoportale bestätigt
    Ohne ein Jugendschutzsystem nach deut­schen Standards dür­fen Porno-Anbieter hier­zu­lan­de nicht tätig sein.
    Ein aktu­el­les Urteil stützt eine Entscheidung von Jugendschützern. Neue Netzsperren werden…
    2:41 PM · Sep 8, 2022

    https://​twit​ter​.com/​u​d​o​v​e​t​t​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​6​7​8​8​5​8​1​1​0​0​0​9​5​0​7​8​6​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​I​C​y​0​d​H​1​n​8​I​r​A​AAA

  8. Er halt ein Herz für die Industrie, – nicht nur die Pharma, auch die Digitalbrache wird von ihm bedacht.

    Mit Nacharbeiten, meint er wahr­schein­lich eine buß­geld­be­wehr­te Pflicht. Vielleicht klappts ja dies­mal mit dem Zwang. Als Sozialdemokrat kennt er sich damit ja aus, der Herr Gesundheits-"Ökonom". Was beim Impfen nicht geklappt hat, kann mit der EP-Akte ja noch werden.

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