Zwar stammt die Stellungnahme der "Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina" aus dem Jahr 2017. Sie dürfte aber bereits 2002 Gültigkeit gehabt haben, dem Jahr, als Christian Drosten seine Dissertation einreichte:
»Die Promotion ist die eigenständige Durchführung eines wissenschaftlichen Projekts, das durch die Verleihung eines Doktorgrads dokumentiert wird. Das institutionelle Promotionsrecht ist durch staatliche Gesetze geregelt und sieht die Universitäten, gleichgestellte Hochschulen oder entsprechend akkreditierte Institutionen als den Titel verleihende Institutionen vor. Der Promotion liegt eine selbständige Forschungsleistung zugrunde, deren Ergebnis als Dissertation in schriftlicher Form öffentlich gemacht ist.«