Goethe-Uni: Lies nach bei Leopoldina!

Zwar stammt die Stellungnahme der "Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina" aus dem Jahr 2017. Sie dürf­te aber bereits 2002 Gültigkeit gehabt haben, dem Jahr, als Christian Drosten sei­ne Dissertation einreichte:

»Die Promotion ist die eigen­stän­di­ge Durchführung eines wis­sen­schaft­li­chen Projekts, das durch die Verleihung eines Doktorgrads doku­men­tiert wird. Das insti­tu­tio­nel­le Promotionsrecht ist durch staat­li­che Gesetze gere­gelt und sieht die Universitäten, gleich­ge­stell­te Hochschulen oder ent­spre­chend akkre­di­tier­te Institutionen als den Titel ver­lei­hen­de Institutionen vor. Der Promotion liegt eine selb­stän­di­ge Forschungsleistung zugrun­de, deren Ergebnis als Dissertation in schrift­li­cher Form öffent­lich gemacht ist.«

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert