Hamburg plant Superspreader-Events

Man igno­riert mun­ter die Information des DIVI-Chefs:

»"Aktuell haben wir in Nordrhein-Westfalen 12 bis 13 Prozent der Covid-Patienten in den Kliniken mit Impfschutz. Diese Quote dürf­te auch der bun­des­wei­ten Quote ent­spre­chen", sag­te Karagiannidis. Die Mehrzahl wer­de auf den Normalstationen behan­delt, ein­zel­ne Fälle gebe es aber auch auf den Intensivstationen.«
t‑online.de (19.8.)

»Hamburg plant Angebote nur für Geimpfte und Genesene

Der Restaurant- oder Konzertbesuch könn­te bald in Hamburg nur noch für gegen Corona Geimpfte oder von dem Virus Genesene mach­bar sein. Veranstalter und Veranstalterinnen sowie Restaurantbetreibende könn­ten sich mit einem "2G-Modell" künf­tig dazu ent­schlie­ßen, Ungeimpfte nicht mehr ein­zu­las­sen – auch wenn die­se einen nega­ti­ven Corona-Test vorlegen.

Mehr Gäste und keine Maskenpflicht

Im Gegenzug sol­len dann Abstandsregeln fal­len, mehr Gäste zuge­las­sen und die Maskenpflicht auf­ge­ho­ben wer­den. Auch eine freie Platzwahl an den Tischen wäre wie­der mög­lich. Voraussetzung sind aller­dings ent­spre­chen­de Kontrollen durch die Veranstalterinnen und Veranstalter. "Ich den­ke, dass die Regelung '2G' für uns in Hamburg der rich­ti­ge Weg ist", sag­te Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) am Montag bei einem Termin im Universitätsklinikum Eppendorf.«

Neben die­sem Spiel mit dem Feuer wird der Druck auf Menschen ver­stärkt, die die Nebenwirkungen der "Impfung" ernst nehmen:

»Gültigkeit von Corona-Tests verkürzt

Beschlossene Sache ist bereits, dass die Corona-Tests nicht mehr so lan­ge gül­tig sind. Ein PCR-Test gilt ab sofort nur noch 48 Stunden, ein Schnelltest nur noch 24 Stunden. Davon befreit sind nur Kinder bis zur Vollendung des sieb­ten Lebensjahres sowie Schülerinnen und Schüler wäh­rend der Schulzeiten, da sie von den flä­chen­decken­den Testungen wäh­rend des Regelschulbetriebs profitieren.

Darüber hin­aus dür­fen Reiserückkehrende aus dem Ausland von Montag an laut Eindämmungsverordnung nach ihrer Einreise zehn Tage lang nur mit einem nega­ti­ven Corona-Test Schulgelände betre­ten oder schu­li­sche Veranstaltungen besu­chen.«
ndr​.de (23.8.)

Wenigstens beim letz­ten Punkt schei­nen auch "Geimpfte" die Gelackmeierten zu sein.

Dazu paßt die Meldung von tages​schau​.de:

»Impfungen für Schulpersonal in New York verpflichtend
Die Stadt New York ver­pflich­tet alle Lehrkräfte und ande­re Beschäftigte öffent­li­cher Schulen zu einer Impfung gegen das Coronavirus. In der bevöl­ke­rungs­reich­sten Stadt der USA wird mit der Anordnung erst­mals eine ech­te Impfpflicht für städ­ti­sche Bedienstete ver­hängt. Zuvor hat­te es noch gehei­ßen, Lehrkräfte müss­ten sich wie ande­re städ­ti­sche Mitarbeiter ent­we­der imp­fen oder wöchent­lich auf das Virus testen las­sen. In New York beginnt am 13. September das neue Schuljahr. Etwa 148.000 Schulbeschäftigte und Auftragnehmer in Schulen müs­sen bis zum 27. September min­de­stens ein­mal geimpft sein, wie es in der Ankündigung von Bürgermeister Bill de Blasio und den städ­ti­schen Gesundheits- und Bildungsbehörden heißt. Über Sanktionen oder mög­li­che Ausnahmen wur­de zunächst nichts mitgeteilt.«

15 Antworten auf „Hamburg plant Superspreader-Events“

  1. Wenn ich in der Journaille von irgend­wel­chen '2G-Diktaten' sei­tens pri­va­ter UnternehmerInnen (in z.B. Gastronomie und Veranstaltungsbranche) lese, weiß ich, dass es sich um Propaganda handelt.
    Auf 20–30% der erwach­se­nen Bevölkerung kön­nen die­se Unternehmen län­ger­fri­stig nicht ver­zich­ten (sofern es die­ses System frei­en Unternehmertums über­haupt noch län­ger­fri­stig geben wird, aber das ist ein ande­res Thema).

    Und wir 20–30% wer­den mit jedem gebro­che­nen "Impf"-Versprechen mehr.
    Denn auch die nun 2x "Geimpften" begrei­fen – mit jeder "Booster-Kampagne" (und all den dage­gen gerich­te­nen Stimmen nun sogar im Mainstream, s. https://​www​.coro​dok​.de/​w​h​o​-​c​h​e​f​-​b​o​o​s​t​er/) – ein Stück weit mehr, wie gna­den­los sie betro­gen wor­den sind.

    PS: Ich geste­he: Auch mich machen sol­che "2G-Alarme" in den Propaganda-Medien immer erst ein­mal etwas kurzatmig.
    Zumal an Tagen wie die­sen: Einer Kollegin von mir wur­de mit­ge­teilt, dass ihr Honorarvertrag nach Ablauf der aktu­ell ver­ein­bar­ten Leistung (irgend­wann im September) nicht ver­län­gert wer­den wird, weil sie sich nicht "imp­fen" lässt.
    Sie hat dar­auf­hin zu über­mor­gen den Vertrag gekün­digt. – Chapeau!

    1. "Auf 20–30% der erwach­se­nen Bevölkerung …"
      Der Anteil auf den es ankommt dürf­te noch viel gerin­ger sein, da die weit­ge­hend durch­ge­impf­ten Bewohner von Alten- und Pflegeheimen eher nicht zu den Umsatztreibern der betrof­fe­nen Unternehmen zählen.

  2. Ein Restaurant oder Veranstalter, der sein Geld nur mit Gentherapierten ver­die­nen möch­te (und ein paar Genesenen, bei der gerin­gen Infektionsquote), braucht die paar Cent der Ungeimpften nicht. Und umge­kehrt gilt: Ich ver­zich­te ger­ne auf die Finanzierung eines solch oppor­tu­ni­stisch (oder gar ideo­lo­gisch) han­deln­den Unternehmers/ Veranstalters. Ich wün­sche die­sen Unternehmern und Veranstaltern, dass sie die Abstandsregeln bei einer über­schau­ba­ren Zahl an geimpf­ten und gene­se­nen Gästen/ Kunden/ Zuschauern etc. mühe­los ein­hal­ten kön­nen. Mindestens. Vielleicht kann man trotz­dem noch eine Popelpflicht für Geimpfte/ Genesene an der Pforte zwecks not­wen­di­ger Belästigung in Erwägung zie­hen. Sicher ist sicher.

  3. "'Handeln Sie nicht aus Angst … recher­chie­ren Sie selbst': Podiumsteilnehmer ant­wor­ten auf Fragen zu 'VAXXED II

    Children's Health Defense ver­an­stal­te­te letz­te Woche eine Live-Fragestunde, in der ein Team von Diskussionsteilnehmern die Fragen der Zuschauer von "VAXXED II: The People's Truth" beant­wor­te­te. .." (Übersetzer)

    https://childrenshealthdefense.org/defender/childrens-health-defense-panel-discussion-vaxxed‑2/
    https://t.me/s/childrenshd/868

    Vaxxed & Vaxxed 2 sind Dokus aus der Zeit vor Corona. Viele Betroffene von Impfschäden kom­men zu Wort und berich­ten vor der Kamera über ihre Erfahrungen. 

    Vaxxed

    https://hdfilme.cx/filme1/vaxxed-die-schockierende-wahrheit-2017–6212-stream/deutsch

    Vaxxed 2:

    https://odysee.com/@Spirit:6/VAXXED‑2—DEUTSCH:b

  4. Ohne G (g)ehts auch 🙂

    "..Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, unter­sagt, Menschen wegen bestimm­ter Merkmale oder Tatsachen ungleich zu behan­deln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung ein­zel­ner führt, ohne dass es dafür eine sach­li­che Rechtfertigung gibt. .."

    https://​ani​map​.info/

    1. "sach­li­che Rechtfertigung" ist der Nervus Knacktus oder so. Derzeit wird näm­lich argu­men­tiert, dass unge­impf­te sich bei geimpf­ten und unter­ein­an­der in den Räumlichkeiten eines Dienstleisters mit einem Schnupfen (von dem wir alle wis­sen, dass der über kurz oder lang unwei­ger­lich vom Tode gefolgt wird) anstecken könn­ten und dar­auf­hin die­sen Dienstleister dafür ver­ant­wort­lich machen könn­ten – der hat näm­lich die Pflicht, dafür zu sor­gen, dass von sei­nen Räumlichkeiten kei­ne syste­ma­ti­sche Gefahr für die Gäste ausgehet.
      Na und solan­ge das alles sich nur im Bereich pri­va­ter Vertragsfreiheit abspielt, kann so ein Dienstleister nun­mal selbst ent­schei­den, mit wem er Verträge schließt und mit wem nicht.
      Anders sähe es aus, wenn der Staat per Verordnung oder Gesetz ohne eine exak­te und sach­li­che Rechtfertigung in Verordnung oder Gesetz zu schrei­ben, die­se Diskreminierung direkt von den Unternehmern for­dert und viel­leicht gar mit Bußgeldern bewehrt. Dann könn­ten die Unternehmer den Staat wegen Eingriffs in die Vertragsfreiheit in Anspruch neh­men und die benach­tei­lig­ten eben mit dem Antidiskriminierungsgesetz kommen.
      Deises Antidiskriminierungsgesetz deckt ja nur Fälle ab, in denen sich Menschen in einer Zwangslage befin­den und dort dis­ki­mi­niert wer­den. "Ich will in die Kneipe" ist kei­ne Zwangslage son­dern optio­nal. "Ich will mei­nen Job machen" oder "Ich muss im Supermarkt (Grundversorger) das Abendbrot für die Family schie­ßen" sind Zwangslagen.

      1. Die Einschläge kom­men immer näher:
        https://​www​.cos​mo​po​li​tan​.de/​c​o​r​o​n​a​-​s​c​h​o​c​k​-​w​a​r​u​m​-​i​m​m​e​r​-​m​e​h​r​-​g​e​i​m​p​f​t​e​-​a​n​-​c​o​r​o​n​a​-​s​t​e​r​b​e​n​-​1​1​1​1​6​6​.​h​t​m​l​?​u​t​m​_​m​e​d​i​u​m​=​r​e​f​e​r​r​a​l​&​u​t​m​_​s​o​u​r​c​e​=​u​p​day

        Corona-Schock: Warum immer mehr Geimpfte an Corona sterben
        Cosmopolitan
        COSMOPOLITAN
        18.08.2021, 10:38 Uhr
        Es häu­fen sich die Fälle, bei denen dop­pelt Geimpfte an COVID-19 ster­ben. Was sagt das über die Schutzwirkung der Corona-Impfung aus?

        Man glaubt aber immer noch den Werbesprechen der Hersteller und spinnt sich so eine Erklärung zusam­men, so dass es dazu passt:

        Seit Beginn der welt­wei­ten Impfkampagne wei­sen Wissenschaftler:innen dar­auf hin, dass Impfstoffe wie Corminaty von Biontech/Pfizer oder Spikevax von Moderna mit über 95 Prozent einen sehr soli­den Impfschutz auf­bau­en kön­nen. Aber selbst ein 99-pro­zen­ti­ger Impfschutz wäre kei­ne 100-pro­zen­ti­ge Garantie gegen eine Ansteckung oder einen schwe­ren bezie­hungs­wei­se töd­li­chen Krankheitsverlauf.

  5. Israel: 62 % der Bevölkerung geimpft.
    Von den kri­tisch Erkrankten sind 60% geimpft. Nachzulesen bei tkp​.at
    Das zeigt ganz klar, dass der Impfstoff kei­ne nen­nens­wer­te Wirkung hat. Hätte er ueber­haupt kei­ne Wirkung, dann könn­te man erwar­ten, dass unter den kri­tisch erkrank­ten 62% Geimpfte sind. Nun sind es nur 60%. Der Schutz ist marginal.
    Wenn 2D umge­setzt wird und den Wirten im Gegenzug erlaubt wird eine grö­sse­re Publikums dich­te zuzu­las­sen, ist das Ergebnis vor­pro­gram­miert: Die Geimpften wer­den sich gegen­sei­tig anstecken, wäh­rend die Ungeimpften fru­striert aber gesund zu Hause bleiben.
    Man kann nur hof­fen, dass ADE sich in Grenzen hält.

  6. wann kommt es in den alter­na­ti­ven Medien an?

    die tat­säch­lich gefähr­li­chen Spreader sind "mRNA-Injizierte" … und das kann jeder Hausarzt und Internist feststellen.

    Dr. Wodarg hat auf einen Fakt hin­ge­wie­sen, der unter den Teppich bis­her gekehrt wur­de, und zwar das gene­rell "Geimpfte" Teile des Impfstoffes oder Folgeprodukte durch die Injektion aus­schei­den und damit "Ungeimpfte" anstecken/infizieren können.

    Dieser Vorgang "ver­selb­stän­di­gen­de Impfungen" ist der Pharma, Wissenschaft und Teils der Ärzte bekannt, nur wird es nicht erforscht.

    Also … jeder Arzt kann anhand von Speichel, Urin, Scheidensekret, Sperma, Blut, Schweiss fest­stel­len, ob und wie­vie­le Nanolipid-Partikel und Spikes vom "mRNA-Injizierten" aus­ge­schie­den werden.

    Wer also ist der wah­re Spreader?
    Wie wol­len sich nun Nicht-Injizierte schützen?
    Warum erlei­den "nicht-inji­zier­te" Schwangere und Frauen nach engem Kontakt mit mRNA-Injizierten Partner mas­si­ve Menstruationsprobleme?

    Wann wird dar­auf end­lich hingewiesen?

    Verstehen wir jetzt end­lich, was man vor hatte?
    Erst eine Furcht erzeu­gen vor einem Schatten
    Dann eine Injektion durch­set­zen, wel­che dann den Schatten erzeugt, den man dann als "Seuche" verkauft

    wake up!

    1. @danny
      Hm – so ganz kann ich die Argumentation noch nicht nach­voll­zie­hen. Die Ausscheidung ja, aber die Aufnahme durch einen anderen?

      Die erzeug­ten Spikes sind ja für sich noch kei­ne kom­plet­ten Viren und damit auch nicht in der Lage, sich so zu ver­hal­ten und in Zellen ein­zu­drin­gen und sich zu ver­viel­fäl­ti­gen. Wenigstens hof­fe ich das, anson­sten hie­ße es ja, dass die Gentherapierten neue Viren pro­du­zie­ren und aus­schei­den wür­den. Dann müss­te ja noch ein ganz ande­res Fass auf­ge­macht werden.

      Und ein ein­fa­ches Ausscheiden von Teilen des Medikamentes mit Übertragung auf einen ande­ren sehe ich als nicht so wahr­schein­lich an, wenn man bedenkt, mit wel­chem Aufwand das Zeug über­haupt erst durch die Spritze mit den gan­zen Zusatzstoffen in die Zellen gebracht wer­den muss, und wie emp­find­lich es auf jede klei­ne Störung reagie­ren soll.

      Aber – das ist rei­ne Spekulation mei­ner­seits. Ich bin dies­be­züg­lich kein Experte.

  7. Auf mich dür­fen die dis­kri­mi­nie­ren­den Unternehmer, Vereine und Verbände gern verzichten.
    Wenn die "Geimpften" auf­grund vor­an­ge­gan­ge­ner "Impfung" und der Schäden aus vor­an­ge­gan­ge­ner "Impfung" nicht mehr leben, kon­su­mie­ren die nicht mehr, neh­men die nicht mehr am Vereins- und Verbandsleben teil, wie an allen Veranstaltungen in der Öffentlichkeit.

  8. Die Politik gibt den 2G-Rahmen vor und behaup­tet dann, es wäre die freie unter­neh­me­ri­sche Entscheidungen der Selbständigen, kei­ne Ungespritzten mehr einzulassen.
    Auf der Dreistigkeitsskala ist wirk­lich nicht mehr viel Platz nach oben.

  9. Was , also, ist ein "Superspreader-Event"? Wenn es sich dabei um ein Event han­delt, dass "Mehr Gäste und kei­ne Maskenpflicht" beinhal­tet, plä­die­re ich stark für eine staat­li­che Zählweise, wie, bei­spiels­wei­se, auf Demos, bei­spiels­wei­se im direk­ten Nachbarland, üblich. (Ob das bra­ve Virus mit­de­mon­striert oder ein­fach nur lieb zuschaut, ist nicht bekannt.)
    "Weltweite Proteste gegen den grü­nen Gesundheitspass – allein in Frankreich in 200 Städten" (23.08.2021)
    https://​www​.trans​pa​renz​test​.de/​p​o​s​t​/​w​e​l​t​w​e​i​t​e​-​p​r​o​t​e​s​t​e​-​g​e​g​e​n​-​d​e​n​-​g​r​u​e​n​e​n​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​p​a​s​s​-​a​l​l​e​i​n​-​i​n​-​f​r​a​n​k​r​e​i​c​h​-​i​n​-​2​0​0​-​s​t​a​e​d​ten

  10. 24.08.2021 13:32 Uhr 

    Corona: Hamburg führt "2G-Regelung" ab Sonnabend ein 

    Der Hamburger Senat hat die Einführung einer "2G-Regelung" beschlos­sen. Publikumseinrichtungen wie Restaurants oder Theater erhal­ten ab Sonnabend die Möglichkeit, Angebote aus­schließ­lich für Geimpfte und Genesene anzubieten. 

    Im Gegenzug ent­fal­len dann dort Beschränkungen in Bezug auf Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnung, wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag auf der Landespressekonferenz erläuterte. 

    Sechswöchige Ausnahme für Kinder und Jugendliche 

    Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren kön­nen laut Tschentscher zunächst unab­hän­gig von ihrem Impfstatus an sol­chen "2G-Angeboten" teil­neh­men. Diese Ausnahme gel­te aber nur sechs Wochen lang, weil dann auch alle Jüngeren die Chance zur Impfung gehabt hät­ten. Keine Ausnahmen gibt es für erwach­se­ne Menschen, die sich wegen einer Vorerkrankung oder etwa einer Schwangerschaft nicht imp­fen lassen. 

    Betreiber müs­sen 2G-Option anmelden 

    Die neu­en Corona-Regeln tre­ten ab Sonnabend in Kraft, Veranstalter und Gastronomiebetreibende müs­sen sich online anmel­den, wenn sie das 2G-Optionsmodell nut­zen wol­len. Und sie müs­sen dann kon­trol­lie­ren, ob Gäste einen Impf- oder Genesenen-Nachweis plus Ausweis mit sich füh­ren. Verstoßen sie gegen die Bestimmungen, dro­hen Bußgelder im Rahmen von 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro. 

    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​h​a​m​b​u​r​g​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​C​o​r​o​n​a​-​H​a​m​b​u​r​g​-​f​u​e​h​r​t​-​2​G​-​R​e​g​e​l​u​n​g​-​a​b​-​S​o​n​n​a​b​e​n​d​-​e​i​n​,​c​o​r​o​n​a​8​6​0​2​.​h​tml

    Corona-News-Ticker: 2G-Regelung gilt in Hamburg ab Sonnabend 

    13:37 Uhr

    Hamburg stellt neue 2G-Regelung vor

    Der rot-grü­ne Senat hat die neue Regelung heu­te beschlos­sen. Damit könn­ten unge­impf­te Getestete von Veranstaltungen aus­ge­schlos­sen wer­den – selbst mit nega­ti­vem Test. Im Gegenzug ent­fal­len für Geimpfte mit vol­lem Schutz und Genesene dann Beschränkungen in Bezug auf Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnung. Wie Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sag­te, soll die 2G-Regelung eine zusätz­li­che Option für Anbieter von Veranstaltungen sein. Die Bedingungen müss­ten strikt kon­trol­liert wer­den. Der Zugang kön­ne nur mit einem Nachweis (Impfpass, Genesenen-Nachweis) in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gewährt wer­den. Die Zugangskontrolle müss­ten die Betreiber, Veranstalter bzw. Dienstleistungserbringer sicher­stel­len. Die Nachweispflicht gilt auch für die im Betrieb Beschäftigten. 

    Für eine Übergangszeit von sechs Wochen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der 2G-Regel aus­ge­nom­men. Sie dür­fen sol­che Angebote also wahr­neh­men, auch wenn sie noch kei­nen voll­stän­di­gen Impfschutz haben. Außerdem wur­de beschlos­sen, dass ab kom­men­dem Sonnabend die Pflicht zur (digi­ta­len) Kontaktnachverfolgung im gesam­ten Hamburger Einzelhandel entfällt. 

    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​i​n​f​o​/​C​o​r​o​n​a​-​N​e​w​s​-​T​i​c​k​e​r​-​2​G​-​R​e​g​e​l​u​n​g​-​g​i​l​t​-​i​n​-​H​a​m​b​u​r​g​-​a​b​-​S​o​n​n​a​b​e​n​d​,​c​o​r​o​n​a​l​i​v​e​t​i​c​k​e​r​1​2​3​2​.​h​tml

  11. Man soll­te von den Moskauern ler­nen, die haben sich nicht aus­ein­an­der­di­vi­die­ren las­sen und haben die Geschäfte geschlos­sen boy­kot­tiert. Die Geschäftswelt hat dann die Bürgermeisterin auf den Topf gesetzt. Das hat gereicht.

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