"Impfung": Druck auf Arbeitslose wird gesteigert

Noch sind es eher büro­kra­ti­sche Schi­ka­nen, die Arbeits­su­chen­de zur "Imp­fung" brin­gen sol­len. Spä­tes­tens, wenn in einem Monat Tests kos­ten­pflich­tig wer­den, geht es auch um finan­zi­el­len Druck. Nur ein Bei­spiel ist die Infor­ma­ti­on der "Agen­tur für Arbeit Mayen":

arbeits​agen​tur​.de

Sie­he auch Hartz 4: Gering­ver­die­ner ver­wei­gern Imp­fung beson­ders häu­fig.

16 Antworten auf „"Impfung": Druck auf Arbeitslose wird gesteigert“

  1. Da steht "bit­ten wir Sie" auf Amts­deutsch heißt das, dass wir kei­ne Rechts­grund­la­ge haben, es zu ver­lan­gen. Sonst wür­de es dort stehen!

  2. Der Teil mit der Mas­ke ist verpflichtend.

    Der Teil dar­un­ter mit der Bit­te nicht. Soll­ten einem dar­auf begrün­det der Ein­lass ver­wehrt wer­den, reicht ein Anruf oder Gang zum Anwalt für Sozi­al­recht (Kos­ten wer­den über­nom­men, genaue­res erklärt einem der Anwalt) und der haut dort auf den Tisch.

    Um sei­nen Anspruch gel­tend zu machen, reicht auch die Abga­be des Antrags an der Infor­ma­ti­on, dort reicht ja die Mas­ke und dort lässt man sich den Ein­gang bestä­ti­gen (oder Ein­sen­dung per Fax/Mail). Selbst wenn die Unter­la­gen unvoll­stän­dig wären, gilt der Anspruch trotz­dem rück­wir­kend ab Ein­gang, man kann die­se dann nachreichen.

    Das "Bera­tungs­ge­spräch" muss nie­mand wahr­neh­men, ob und wie und von wem man sich bera­ten lässt oder nicht, hat nichts mit dem tat­säch­li­chen recht­li­chen Anspruch und der behörd­li­chen Ver­pflich­tung die­sem in berech­tig­tem Fal­le nach­zu­ge­ben zu tun.

    1. Exakt. Außer­dem und noch wich­ti­ger viel­leicht: Man wird gebe­ten einen "nega­ti­ven Test" mit­zu­brin­gen. Nicht einen Test­nach­weis. Da kann man sich fra­gen, was das eigent­lich ist und im Zwei­fels­fall ja mal so einen (nega­ti­ven) Test für 1 Euro von LIDL ein­ste­cken und vor Ort ein biss­chen rum­po­peln oder wie man es halt macht…

      Ich fin­de auf Basis die­ser offe­nen For­mu­lie­rung wer­den hier die Getes­te­ten gegen­über den Geimpf­ten eher bevor­teilt. Es wäre ande­rer­seits ja auch ver­rückt, wenn die "eine Imp­fung" mit­brin­gen soll­ten. Also das wäre ja… 

      … wirk­lich absurd…

    2. @Lars
      Der Teil mit der Mas­ke ist genau­so wenig ver­pflich­tend wie der Rest. Da genau­so rechts­wid­rig. Egal, wie­vie­le 'Ver­ord­nun­gen' da noch 'erlas­sen' werden.

  3. Da könn­te ja jeder daher­ge­lau­fen­de Haus­arzt kom­men und Iver­mec­tin verschreiben:

    "New rest­ric­tions on pre­scrib­ing iver­mec­tin for COVID-19

    The­re is only one TGA appro­ved oral iver­mec­tin pro­duct, Stro­mec­tol iver­mec­tin 3mg tablet blis­ter pack which is indi­ca­ted for the tre­at­ment of river blind­ness (oncho­cer­cia­sis), thre­ad­worm of the intesti­nes (intesti­nal stron­gy­lo­id­ia­sis) and scabies.

    All medi­cal prac­ti­tio­ners can con­ti­nue to pre­scri­be oral iver­mec­tin for the appro­ved indi­ca­ti­ons. Howe­ver, pre­scrib­ing of oral iver­mec­tin for indi­ca­ti­ons that are not appro­ved is now limi­t­ed to cer­tain specialists."

    https://​www​.tga​.gov​.au/​m​e​d​i​a​-​r​e​l​e​a​s​e​/​n​e​w​-​r​e​s​t​r​i​c​t​i​o​n​s​-​p​r​e​s​c​r​i​b​i​n​g​-​i​v​e​r​m​e​c​t​i​n​-​c​o​v​i​d​-19

  4. Haha­ha Ö ist euch ne Nase voraus:

    "Das AMS nimmt die Situa­ti­on um das neu­ar­ti­ge Coro­na-Virus und die Maß­nah­men der Bun­des­re­gie­rung sehr ernst. Wir wer­den best­mög­lich dazu bei­tra­gen, dass sich die Krank­heit nicht wei­ter ver­brei­tet. Es gibt in Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus eini­ge Punk­te, die für Sie wich­tig sind.

    AMS-Kur­se in Zei­ten von Coro­na (Covid-19)

    Die 2. COVID-19-Öff­nungs­ver­ord­nung trat am 1.7.2021 in Kraft. Dem­nach sind Teilnehmer_innen von AMS-Kur­sen nicht mehr ver­pflich­tet, im Kurs eine Mas­ke zu tra­gen, einen "3G-Nach­weis" zu erbrin­gen und einen Min­dest­ab­stand zu ande­ren Per­so­nen ein­zu­hal­ten. Den­noch ersu­chen wir alle Teilnehmer_innen, Hygie­ne- und ande­re Schutz­maß­nah­men (z.B. Test­mög­lich­kei­ten bei den Schu­lungs­in­sti­tu­ten) ein­zu­hal­ten, um sich selbst und ande­re Per­so­nen vor einer Infek­ti­on zu schützen.

    Zudem sind die Rege­lun­gen in den Haus­ord­nun­gen der Schu­lungs­in­sti­tu­te zu beachten.

    Die Teil­nah­me an Schu­lun­gen ist wei­ter­hin verpflichtend.

    Unse­re Geschäfts­stel­len sind wei­ter­hin von Mon­tag – Frei­tag von 8:00 bis 12 :00 Uhr geöff­net. Kom­men Sie bit­te nur per­sön­lich zu uns, wenn Sie einen Ter­min von Ihrer Bera­te­rin / Ihrem Bera­ter bekom­men haben.

    Wich­tig: In unse­ren Geschäfts­stel­len besteht die Ver­pflich­tung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tra­gen. Beach­ten Sie bit­te auch die Rege­lun­gen unse­rer Hausordnung."

    😎
    Der Ösi

  5. Bis heu­te konn­te mir noch nie jemand schlüs­sig erklä­ren, wor­an der regie­rungs­kon­for­me Gene­se­nen-Sta­tus fest­ge­macht wird.
    Durch Nach­weis von IgM, IgA, IgE, IgG???
    Das wäre ja logisch, aber nie­mand redet davon. Weiß denn der Herr Wie­her davon nichts? Der muss doch in sei­nem 1000-Mann-Betrieb einen Immu­no­lo­gen haben, den er mal fra­gen kann.
    Aber ich glau­be ja, die ver­ste­cken sich an jedem Tag, wenn der Chef sich anschickt, das nächs­te Geseie­re rauszublasen.

    1. Man muss einen posi­ti­ven PCR-Test gehabt haben. Danach ist man 6 Mona­te "Gene­se­ner". Das ist ja das Unge­heu­er­li­che und zeigt, wie wenig Angst die Regie­rung vor Covid19 hat. Wäre es anders, wür­de man ja kon­trol­lie­ren, ob die Betrof­fe­nen wirk­lich erkrankt waren und Anti­kör­per haben.

  6. Es ist nahe­lie­gend, dass Hartz-IV-Emp­fän­ge­rin­nen den Druck (noch) nicht so zu spü­ren bekom­men. Und Ver­zicht auf Din­ge, die sich ande­re öfter leis­ten kön­nen, ist auch eher die Regel.

    Wer Hartz IV bekommt, ist in vie­len Fäl­len schon vom gesell­schaft­li­chen Leben aus­ge­schlos­sen und ist geübt, sich zurück­zu­hal­ten. "Hartz IV" und "Coro­na" pas­sen in der Hin­sicht, und nicht nur in der, ganz gut zusammen.

    1. Bin zwar kein Hart­zer, aber auch kein Par­ty­gän­ger. Mache aber viel Sport. Wir haben bis­lang noch nie die Regeln kor­rekt umge­setzt. Schon im Juni 2020, als die Sport­hal­len wie­der öff­ne­ten, wur­den umfang­rei­che Regu­la­ri­en ein­ge­rich­tet, abhän­gig von Qua­drat­me­ter­zahl der Hal­le und hät­te man sich um jeden einen Kreis mit Radi­us von 2,5 m zie­hen gedank­lich zie­hen müs­sen. Jeder hät­te sei­nen Kreis exklu­siv haben müs­sen. So einen Schmarrn haben wir nie umge­setzt, son­dern von Anfang an Kon­takt­sport betrieben. 

      Es gab auch Rege­lun­gen, wonach man die Sitz­bän­ke in der Hal­le hät­te des­in­fi­zie­ren müs­sen bzw. jeder bringt sich ein Hand­tuch mit, das er auf die Bank legt und sich dar­auf setzt. Mit so einem Unsinn bin ich seit Juni 2020 immer wie­der kon­fron­tiert. Heu­te will man nichts mehr von Beschrän­kun­gen wis­sen, abhän­gig von der Qua­drat­me­ter­zahl. Was die Regel­än­de­rung bewirkt hat, ist nicht nachvollziehbar.

      Mal sehen, wann man uns wie­der die Duschen sperrt. Man ist der Mei­nung, es ist der Gesund­heit abträg­lich, wenn man sich nach dem Sport duscht, anstatt durch­ge­schwitzt nach Hau­se zu gehen, ganz beson­ders zwi­schen Okto­ber und April. Bei uns ist das Pro­blem, dass sich Legio­nel­len bil­den, wenn die Duschen lan­ge nicht benutzt wer­den und dann sind die Duschen aus ech­ten nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den gesperrt. 

      Wegen der Duschen gab es auch in der letz­ten Sai­son Clinch mit dem Ver­band, weil wir bei Aus­wärts­spie­len fest­stel­len durf­ten, dass die aus­wär­ti­gen Gemein­den die Duschen gesperrt hat­ten. Und dann hät­te man 150 km durch­ge­schwitzt zurück­fah­ren müs­sen, was vie­le aus ver­ständ­li­chen Grün­den nicht woll­ten. Der Ver­band war da gna­den­los und hat Spiel­ab­sa­gen mit Buß­gel­dern belegt. In nor­ma­len Zei­ten müss­te man als Heim­ver­ein Buß­gel­der zah­len, gäbe es kei­ne funk­tio­nie­ren­den Duschen.

    2. an Lothar:
      Sehr richtig.
      Ein ande­rer Aspekt:
      Es gibt auch Leis­tungs­be­zie­her, die in Hartz4 gezwun­gen wur­den, weil sie sich nicht ins Sys­tem inte­grie­ren können.
      Manch­mal aus ethi­schen und mora­li­schen Gründen.

  7. Bei Behör­den­deutsch heißt, wir bit­ten sie, kanns­te ignorieren.
    Even­tu­ell gibt es Dis­kus­sio­nen aber mehr nicht.
    Ein Groß­teil der Mit­ar­bei­ter in Behör­den hat sel­ber kei­nen Bock auf den gan­zen Quatsch.

  8. Ich habe alle Job­cen­ter in Deutsch­land per Mail befragt und von vie­len die Ant­wort erhal­ten, dass "es der­zeit kei­ne Mel­de­pflich­ten gibt, die an "3G" Regeln gebun­den sind" – es gibt vie­le Alter­na­ti­ven, anträ­ge ein­zu­rei­chen oder auch Gesprä­che zu füh­ren, sei­ne Mel­de­pflicht zu erfül­len, ohne dass man ver­bind­lich über sei­ne Gesund­heits­da­ten Aus­kunft geben oder sich einer Kon­troll- ("Test") oder Prä­ven­ti­ons­be­hand­lung ("Imp­fung") unter­zie­hen und sel­bi­ges nach­wei­sen muss:

    https://​gerichts​ver​fah​ren​und​kla​ge​pro​zes​se​.blog​spot​.com/​2​0​2​1​/​0​9​/​f​r​a​g​e​-​b​a​-​s​i​n​d​-​d​e​r​z​e​i​t​-​t​e​r​m​i​n​e​-​m​i​t​-​r​f​b​.​h​tml

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