Kein Verfahren gegen corodok wegen Beleidigung

Mehrfach wur­de hier berich­tet über die Strafanzeige einer Ärztin, die sich durch einen Kommentar auf coro­dok belei­digt sah. Er bezog sich auf einen Beitrag, in wel­chem ein Video doku­men­tiert wur­de, in dem die Ärztin im Herbst 2021 ver­meint­li­che Falschinformationen zu „Coronaschutzimpfungen“ rich­tig­zu­stel­len mein­te. Allerdings stell­te letzt­lich nicht eine Klärung die­ser Frage den Streitgegenstand dar, son­dern, wie erwähnt, die Interpretation der Ärztin, sie sei in einem Kommentar belei­digt worden.

Während ich ein Interesse am ersten Thema habe, das zwei­te aber für nach­ran­gig hal­te, habe ich mich unter Aufrechterhaltung unse­rer bei­der­sei­ti­gen Rechtsstandpunkte auf einen Vergleich ein­ge­las­sen, der die Löschung aller Berichte zu dem Video und der Ärztin sowie der Kommentare dazu umfasst. Zusätzlich habe ich mich bereit erklärt, eine Geldzahlung an den Deutschen Kinderschutzbund zu lei­sten und für den vor­lie­gen­den Beitrag die Kommentierung abzu­schal­ten. Im Gegenzug ver­zich­tet die Ärztin auf jeg­li­che juri­sti­sche Schritte gegen coro­dok bzw. mich. Das Vorgehen wur­de mit mei­ner Anwältin Jessica Hamed abge­spro­chen, der ich an die­ser Stelle aus­drück­lich für ihre kom­pe­ten­te und pro­fes­sio­nel­le Vertretung dan­ken möch­te. Über die Verwendung der Spenden, die mich freund­li­cher­wei­se zu die­sem Verfahren erreicht haben, wer­de ich Rechenschaft able­gen, sobald eine Endabrechnung vorliegt.