Noch ein Prozeß wegen "falscher Maskenatteste"

Selbst Lothar Wieler (es gab da mal so einen Experten, der täg­lich, dann wöchent­lich, dann nicht mehr mit besorg­tem Gesicht von Verdoppelungszahlen, R‑Werten, Inzidenzen und Überlastung fabu­lier­te, s.u.) riet von FDP-2-Masken ab, wis­sen­schaft­lich ist die Maskenpflicht inzwi­schen als nutz­los bewie­sen, über Schädigungen wird wei­ter gestrit­ten. Dennoch häu­fen sich Verfahren gegen ÄrztInnen, die Menschen davor bewah­ren wollten:

»Falsche Maskenatteste ausgestellt? Jetzt steht ein Arzt aus Bayern vor einem Richter

LANDSBERG AM LECH – Wegen fal­scher Maskenatteste steht ein Arzt vor Gericht. Mitangeklagt sind zwei Frauen, die ihm gehol­fen haben sol­len. Zum Prozessauftakt äußer­ten sie sich nicht.

Ein 60 Jahre alter Arzt muss sich seit Mittwoch wegen mut­maß­lich fal­scher Maskenbefreiungen wäh­rend der Corona-Pandemie vor dem Landsberger Amtsgericht ver­ant­wor­ten. Mitangeklagt sind zwei Frauen, die ihm beim Ausstellen gehol­fen haben sol­len. Alle drei äußer­ten sich zum Auftakt des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft geht von min­de­stens 117 sol­cher Atteste aus, die aus­ge­stellt wur­den, ohne dass der Arzt die Empfänger über­haupt unter­sucht hat­te. Mehr als ein Dutzend Unterstützer der Angeklagten waren zum Prozess gekommen.

Der Arzt aus Kaufering sei als ent­schie­de­ner Kritiker der Corona-Politik regel­mä­ßig auch bei Demonstrationen auf­ge­tre­ten und habe die Maskenpflicht abge­lehnt, sag­te der Staatsanwalt. Da der Mediziner auf sei­ner Homepage auf die Maskenbefreiung hin­ge­wie­sen habe, sei es ihm schon bald nicht mehr mög­lich gewe­sen alle Anfragen, die aus ganz Deutschland ein­gin­gen, per­sön­lich zu bearbeiten.

Deshalb hät­ten die bei­den 54 und 45 Jahre alten Frauen schließ­lich mit­ge­hol­fen, die Blanko-Atteste aus­zu­fül­len und den Empfängern zuzu­sen­den, trug der Staatsanwalt in sei­ner Anklage vor. Insgesamt sol­len es sogar mehr über 4700 Atteste gewe­sen sein. Für das Attest wur­den laut Anklage 17 Euro berechnet.

Unter ande­rem waren bei einer Durchsuchung bei dem Arzt Blanko-Atteste sicher­ge­stellt wor­den, die die Richterin als Beweismittel auf­führ­te. Laut Staatsanwalt muss­ten nur noch Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Empfängers ein­ge­tra­gen wer­den – und eine "erfun­de­ne Diagnose", wie der Ankläger sagte.

Mehrfach gab es bereits Prozesse gegen Ärzte wegen Ausstellens unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse, so der straf­recht­li­che Vorwurf.«
nord​bay​ern​.de (1.3.23)


Wieler zu FFP‑2: »Um es kurz zu machen, das muß unter ärztlicher Aufsicht geschehen«

Weise Worte Wieler auf der Pressekonferenz des RKI vom 19.11.20, in der der Chef selbst vor den gesund­heit­li­chen Gefahren warnte:

YouTube pla­ziert auch hier den Hinweis:

Tatsächlich fin­det sich auf der RKI-Seite kei­ne gene­rel­le Empfehlung für FDP-2-Masken. Es gibt aber vie­le Warnungen. Und so folg­te die Politik der Wissenschaft:

ndr​.de (13.12.22)

15 Antworten auf „Noch ein Prozeß wegen "falscher Maskenatteste"“

  1. Kann die deutsche Justiz unter politischen Einfluss geraten wie in Ungarn oder Polen? Viele Richter und Staatsanwälte haben Bedenken sagt:

    Gewaltenteilung bedroht
    Aktualisiert: 25.02.2023, 05:30 | Lesedauer: 4 Minuten
    Jan Dörner und Christian Unger

    Kann die deut­sche Justiz unter poli­ti­schen Einfluss gera­ten wie in Ungarn oder Polen? Viele Richter und Staatsanwälte haben Bedenken.

    https://​www​.mor​gen​post​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​a​r​t​i​c​l​e​2​3​7​7​4​5​2​8​1​/​j​u​s​t​i​z​-​u​n​a​b​h​a​e​n​g​i​g​k​e​i​t​-​r​i​c​h​t​e​r​-​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​.​h​tml

    1. Ich habe den Eindruck, dass dieGeqaltenteilungiin derCorrona-Zeit nicht­be­drohht son­dern teil­wei­se­so­gar *AUFGEHOBEN* war. Indizien dafuer gab es genug: von der straf­rech­ti­chen Verfolgung von Aerzten und Richtern ueber die "Beweislastumkehr" bzgl. der "Maskeneignung" von Personen, das ein­sper­ren von gesun­den Menschen mit­po­si­ti­vem "Coronatest" (in den eige­nen 4 Waenden), dem Verbot, Parkbaenke bes­stim­mung­meaess zu benut­zen oder gar kom­plet­ten Ausgangssperren unter mehr als faden­schei­ni­gen Bgruendungen …

  2. Als dem Passauer Frauenarzt Dr. Ronny Weikl wegen angeb­lich falsch aus­ge­stell­ter Maskenatteste eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung, ein drei­jäh­ri­ges Berufsverbot und meh­re­re zehn­tau­send Euro Strafe auf­er­legt wur­den haben sich damals unse­re Qualitätsmedien mit der Berichterstattung über­schla­gen. Nahezu auf jedem Online-Portal wur­de aus­fuhr­lichst über das Urteil berichtet.
    Als Dr. Weikl ange­kün­digt hat in Berufung zu gehen, habe ich ihm spon­tan 600 Euro gespen­det um die ent­spre­chen­den Kosten etwas abzu­fe­dern. Prof. Sucharit Bhakdi hat­te damals sei­ne Bankverbindung veröffentlicht.
    In die­sem Berufungsprozess wur­de das Urteil dann deut­lich abge­mil­dert. Aber kein Journalist hat es inter­es­siert. Nirgendwo in der deut­schen Presselandschaft eine Meldung davon. Lediglich der BR hat dar­über berichtet.
    Ich habe mich sehr für Dr. Weikl gefreut.
    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​u​r​t​e​i​l​-​g​e​g​e​n​-​m​a​s​k​e​n​-​a​r​z​t​-​a​b​g​e​m​i​l​d​e​r​t​-​e​i​n​-​j​a​h​r​-​a​u​f​-​b​e​w​a​e​h​r​u​n​g​,​T​N​E​r​uL5

    1. Das Urteil wur­de abge­mil­dert, weil im Berufungsverfahren nur noch ein Bruchteil der ursprueng­lich bean­stan­de­ten Atteste ber­eck­sich­tigt wur­den. Der "alte" $278 StGB bezog sich ja nur auf Atteste, die zur Vorlage bei Aemter und/oder Versicherungen aus­ge­stellt wur­den. Deswegen redu­zier­te sich die Zahl der ange­klag­ten Atteste auf 24, denn die­se 24 Atteste wur­den Schuelern aus­ge­stellt, und man argu­men­tier­te, dass die­se Atteste damit zur Vorlage beim Schulamt (und damit einem Amt) aus­ge­stellt wur­den. Eigentlich eine juri­sti­sche Spitzfindigkeit, die nur dazu die­nen soll­te, dem ursprueng­li­chen Gedanken hin­ter die­sem Paragraphen zu widersprechen …

  3. https://​www​.kran​ken​kas​sen​.de/​d​p​a​/​4​3​9​3​0​9​.​h​tml

    Zitat:

    Landsberg am Lech (dpa/lby) – Eine Gruppe Unterstützer ist gekom­men und füllt den Gerichtssaal, wie oft bei sol­chen Prozessen: Am Mittwoch star­te­te vor dem Landsberger Amtsgericht ein Verfahren gegen einen 60 Jahre alten Arzt aus Kaufering wegen mut­maß­lich fal­scher Maskenbefreiungen wäh­rend der Corona-Pandemie. Mitangeklagt sind zwei Frauen, die ihm beim Ausstellen gehol­fen haben sol­len. Schweigen auf der Anklagebank: Alle drei äußer­ten sich zum Auftakt des Prozesses nicht zu den Vorwürfen.

    Lange wird schon am Vormittag über neue Verhandlungstermine
    dis­ku­tiert. Der Prozess wird unter­bro­chen und letzt­lich setzt die
    Richterin das Verfahren aus. Es wur­de kein Termin gefun­den. Im Juni soll der Prozess neu star­ten. Das Verfahren war schon mehr­fach ver­scho­ben worden.

    ——–

    Zitat Ende

  4. Vor "Corona" war die Verpflichtung zum tra­gen von Masken (z.B. im Arbeitsleben) nur zulaes­sig, wenn vor­her durch aerzt­li­che Untersuchung fest­ge­stellt wur­de, dass die ent­spre­chen­de Person "gesund­heit­lich geeig­net" zum Masken tra­gen war. Ausserdem gal­ten strik­te Vorschiften zu maxi­ma­len Tragezeiten.

    Seit irgend wel­che *VOLLIDIOTEN* auf die Schnapsidee kamen, sol­che Masken ohne *jeg­li­chen* wis­sen­schaft­li­chen Beleg als "geeig­net zur Eindaemmung von Virusinfektionen" zu dekla­rie­ren, gab es eine Art von "Beweislastumkehr": nun muss­te durch eine Untersuchung bestae­tigt wer­den, dass eine Person *nicht* geeig­net war eine Maske zu tra­gen, und wer kein ent­spre­chen­des aerzt­lich­ess Attest vor­wei­sen konn­te, wur­de ein­fach als "mas­ken­ge­eig­ne­tes Individuum" definiert …

    Nur: sol­cher­lei "Definitionen" funk­tio­nie­ren in der Medizin nun ein­mal nicht. Niemand weiss, wie vie­le Menschen durch die­se Masken im Laufe der letz­ten 3 Jahre geschae­digt wurr­den (zum Teil auch schwer), und wer tat­saech­lich ein Attest vor­wei­sen konn­te, wur­de trotz­dem aus­ge­grenzt (ich durf­te ein­mal eine DHL Filliale trotz Attest *nicht* betre­ten, um ein Paket abzuholen).

    Aber weil das anschei­nend immer noch nicht reicht, wer­den jetzt alle Aerzte unter die Lupe genom­men, die sich edrei­ste­ten, sol­che Atteste aus­zu­stel­len, und zwi­schen­zeit­lich wur­de sogar ver­sucht, die aerzt­li­che Schweigepflicht zu unter­lau­fen, indem man for­der­te, die Diagnose auf den Maskenattesten mit anzu­ge­ben (angeb­lich, damit "Kontrolleure" die Richtigkeit ueber­prue­fen koenn­ten, wobei denen jedoch *jeg­li­che* Qualifikation dafuer fehl­te, im Gegensatz zu den aus­stel­len­den Aerzten).

    Statt die Aerzte soll­te man die­je­ni­gen vor Gericht stel­len, die die­sen hirn­ver­brann­ten Unfug gegen *JEDE* wis­sen­schaft­li­che Evidenz beschlos­sen hat­ten: wegen Noetigung, viel­fa­cher (moeg­li­cher­wei­se sogar schwe­rer) Koerperverletzung in mit­tel­ba­rer Taeterschaft und eini­gem mehr, dass mir momen­tan nicht ein­faellt. Aber die­se Idioten und Flachpfeiifen blei­ben bis heu­te unbe­hel­ligt. Mehr noch: sie wer­den noch immer als "Gesundheitsexperten" ver­ehrt und man hoert ihh­nen noch zu, statt sie ein­zu­sper­ren und den Schluessel wegzuwerfen …

    Noch ein Link zu einem Video aus Tirol aus dem Jahr 2020, indem die CO2 Rueckatmung unter derMaske in einer nahe­zu opti­ma­len Testumgebung unter­sucht wur­de. Wie die ein­ge­blen­de­te Grafifk ab ca. 2:40 zeigt, ist die CO2 Rueckatmung bei Erwachsenen unter der Maske um bis zu Faktor 19 erhoeht (bei Kindern duerf­te der Effekt sogar *noch* staer­ker sein, was aber nie­man­den davon abhielt, sie ueber vie­le Stunden die­se Dinger tra­gen zu las­sen, *JEDEN* (Schul-) Tag!).

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​i​O​6​nE3

    1. https://​www​.you​tube​.com/​i​m​g​/​d​e​s​k​t​o​p​/​u​n​a​v​a​i​l​a​b​l​e​/​u​n​a​v​a​i​l​a​b​l​e​_​v​i​d​e​o​.​png

      Bei Youtube sehe ich nur ein bun­tes Bild, aber kei­nen Film? Ist das mei­ne Schuld oder ist das mein Browser? Sorry, dum­me Frage, es kann nur mein Browser sein.

      🙂

      Man soll­te es mit den Schuldgefühlen auch nicht übertreiben …
      Schönen Abend für Alle!

    2. Ja, vor Gericht muss Jens Spahn. FFP2-Masken dür­fen aus gutem Grund nur 1,5 h getra­gen wer­den. Dann ist eine halb­stün­di­ge Pause fäl­lig. Steht so im Arbeitsschutzgesetz. Grund: erhöh­ter Atemwege wider­stand. Und aus­ge­rech­net die­se Masken ver­schenk­te Jens Spahn Ende 2020 an Rentner, aus­ge­führt durch Apotheken. Dabei spiel­te es offen­bar kei­ne Rolle, ob eine Herzinsuffizienz oder COPD vor­lag. Vollidiot oder Verbrecher?

  5. Lübecker Arzt wegen gefälsch­ter Impfzertifikate verurteilt
    …Nach kur­zer Beratung kam das Schöffengericht zu dem Urteil von zwei Jahren Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung, der Arzt muss bin­nen einer Woche sei­ne Approbation bei der Ärztekammer abge­ben, die Prozesskosten tra­gen, die für die fal­schen Zertifikate ein­ge­nom­me­nen 27 201 Euro zurück­ge­ben und 120 000 Euro an die Staatskasse zah­len. Das Gericht sah es als erwie­sen an, dass die Ausstellung der fal­schen Impfzertifikate gewerbs­mä­ßig, kon­spi­ra­tiv und gut vor­be­rei­tet erfolg­te. Spangenberg: „Sie sind dem Gericht zu alt fürs Gefängnis. Wenn Sie jün­ger wären, wäre eine Freiheitsstrafe unver­meid­bar gewesen.“

    https://​www​.ln​-online​.de/​l​o​k​a​l​e​s​/​l​u​e​b​e​c​k​/​l​u​e​b​e​c​k​e​r​-​a​r​z​t​-​w​e​g​e​n​-​g​e​f​a​e​l​s​c​h​t​e​r​-​i​m​p​f​n​a​c​h​w​e​i​s​e​-​v​e​r​u​r​t​e​i​l​t​-​N​L​S​J​5​D​O​5​F​R​A​L​D​O​R​R​M​2​I​G​W​D​6​M​K​M​.​h​tml

  6. Naja, die soge­nann­ten „Nazis“ (= Querdenker, Corona-Leugner, Impfgegner, etc.) kom­men jetzt halt vor Gericht. Welche ande­re Art der Aufarbeitung haben wir denn erwartet?

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