Das Augsburger Labor, das mit 58 von 60 falsch-positiven Ergebnissen glänzte (s. Nochmal zu MVZ (58 von 60 falsch positiv). Olfert Land im Spiel), konnte den Hals wohl nicht voll genug bekommen. Fehlerquellen gab es schon immer.
Noch am 22.10. warb das Labor:
»Wenn Sie einen Test auf das Coronavirus im Rahmen des Bayerischen Testkonzeptes wünschen, so können Sie zur Abstrichentnahme auch direkt in unser Labor in Augsburg, August-Wessels-Straße 5, kommen…
Bitte beachten Sie:
Dieses Angebot gilt nur für asymptomatische Personen, die sich auf der Basis des Bayerischen Testkonzeptes testen lassen wollen und in Bayern wohnhaft sind. Die Probennahme im Labor ist nicht möglich, wenn Sie symptomatisch sind oder eine Warnmeldung von der Corona-App erhalten haben. In diesen Fällen bleiben Sie bitte zu Hause und wenden sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder kontaktieren Sie die 116117. Dieses Vorgehen dient dem Schutz der anderen Patienten und des Laborpersonals. Sollten Sie aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes unter Quarantäne stehen, organisiert das Gesundheitsamt die Abstrichentnahme. In diesen Fällen dürfen Sie den Ort der Quarantäne nicht verlassen.«
Am 26.10. hieß es dann:
»Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemiesituation haben sich die Anforderungszahlen noch einmal massiv erhöht. Begleitet von neuerlichen Lieferengpässen bedeutet das, dass sich die Ergebnismitteilung momentan erheblich verzögern kann.
Wir bitten Sie deshalb, auf eine anlasslose Testung symptomloser Personen komplett zu verzichten und die Testindikation auf symptomatische Patienten, enge Kontaktpersonen und Testungen in kritischen Bereichen (z. B. Altenheime) zu beschränken.«
Alles testen, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist
Dabei konnte man sich am 9.7. beste Renditen versprechen:
»Ab dem 01.07.2020 besteht für alle Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns auch ohne Symptome die Möglichkeit, sich auf das Coronavirus testen zu lassen…
Nutzen Sie das Angebot dieses Testkonzeptes mit Bedacht und lassen Sie sich von den Konsequenzen für die Testperson und deren Umgebung leiten. Trotz erheblich gesteigerter Testkapazitäten sind wir nicht in der Lage, jeden Einwohner Bayerns beliebig oft auf das Coronavirus zu testen.«
Einen Hinweis auf die wirkliche Ursache der falschen Testergebnisse liest man am 23.4.:
»Zwischenzeitlich haben wir weitere Testverfahren zur Bestimmung von Antikörpern gegen das SARS-Coronavirus 2 validiert. Von diesen wird der Test der Fa. DiaSorin ab dem 27.04.2020 zusätzlich zum bisherigen Test der Fa. Euroimmun zur Verfügung stehen…
Der Test von DiaSorin zielt nur auf IgG-Antikörper gegen SARS-CoV‑2, eine Bestimmung von IgA ist damit nicht möglich. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass IgA als Marker einer sehr kurz zurückliegenden Infektion in einigen Fällen die Spezifität eines schwach positiven IgG sichern kann. In anderen Fällen, in denen nur IgA aber nicht IgG positiv gemessen wurde, führt die geringere Spezifität des IgA-Testes jedoch zu Schwierigkeiten bei der Interpretation des Befundes, die sich auch durch Kontrolluntersuchungen nicht immer beseitigen lassen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Lieferschwierigkeiten beim IgA haben wir uns deshalb entschlossen, zukünftig auf die Bestimmung der IgA-Antikörper zu verzichten.«
So verwirklicht sich die Behauptung Drostens, sein Test sei validiert. Analog könnte sich jede Kfz-HalterIn den TÜV selbst verpassen.
Fehler mit Sicherheit
»Bitte beachten Sie:
Antikörpernachweise sind nicht zur Diagnose einer Akutinfektion mit SARS-CoV‑2 geeignet. IgG erscheinen durchschnittlich 2–3 Wochen nach Symptombeginn, meist erst dann, wenn keine Virus-RNA mehr nachweisbar ist. Eine Testung ist sinnvoll, um in anamnestisch begründeten Fällen eine vorausgegangene COVID19-Infektion aus der Retrospektive zu sichern, sofern keine PCR-Testung durchgeführt wurde oder der PCR-Test negativ war…
Die Spezifität des derzeit verwendeten IgG-Tests wird mit 98 % angegeben, d.h. in einem negativen Kollektiv sind 2 % der getesteten Patienten falsch positiv. Der Anteil ist höher bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen, Autoantikörpern und EBV-Infektion. Einsender interessiert aber der positive Vorhersagewert des Ergebnisses, d.h. wie viele der positiven Ergebnisse echt positiv sind. Testet man PCR-positive Patienten nach 4 Wochen auf Antikörper, werden (fast) alle Patienten (echt) positiv sein. Testet man nur Patienten, die garantiert keinen Kontakt zu SARS-CoV‑2 hatten, sind alle positiven Ergebnisse falsch positiv. Bei einer Vortest-Wahrscheinlichkeit von 2 % sind 2 von 4 IgG-Ergebnissen echt und 2 falsch positiv. Die Aussagekraft des Ergebnisses hängt also davon ab, welche Patienten getestet werden.«
Aufschlußreich ist es, daß für Beutelschneiderei mit Tests sehr wohl geworben werden darf, Informationen von Abtreibungs-ÄrztInnen aber unter Strafe stehen, nicht nur in Bayern.
Nicht nur das, es ist allgemein noch viel schlimmer:
Am 24.06. hat das RKI seinen Text geändert und aus dem Zwang zur Doppeltestung eine nachdrückliche Empfehlung gemacht:
Bei niedriger Prävalenz und niederschwelliger Testindikation (…) ist ein "Dual Target Test" im Hinblick auf die Spezifität die Methode der Wahl.
RKI
Die dritte und aktuelle Version ist nochmals aufgeweicht. Aus der ursprünglichen Doppeltest-Pflicht ist ein unverbindlicher Vorschlag geworden:
Bei niedriger Prävalenz und niederschwelliger Testindikation (einschließlich der Testung asymptomatischer Personen) werden an die Spezifität der Teste im Hinblick auf den positiven Vorhersagewert hohe Anforderungen gestellt. Dem tragen z.B. "Dual Target" Tests Rechnung. Unabhängig vom Testdesign sind jedoch grundsätzlich die für einen Test vorliegenden Daten zu den Leistungsparametern entscheidend.
RKI
gefunden in:
https://www.heise.de/tp/features/Reproduktionszahl-R-seit-zwei-Wochen-im-Ausbreitungsmodus-4860905.html?seite=2
Ich hoffe, es finden sich noch mehr Labore, die ähnliche Probleme offenlegen!
Vorsicht, nicht durcheinanderbringen!
Die hier erwähnten Antikörpertests sind keine PCR-Tests. PCR soll eine angeblich gerade vorhandene Infektion nachweisen, Antikörpernachweis zeigt nur an, daß man irgendwann man infiziert war.
Antikörpertest ist nicht der Drosten-Test.
@Jo: Das ist schon klar. Aber das Labor schreibt selbst, er wird verwendet, um "eine vorausgegangene COVID19-Infektion aus der Retrospektive zu sichern, sofern keine PCR-Testung durchgeführt wurde oder der PCR-Test negativ war."