»Vorläufige Außervollzugsetzung der Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen« ist eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am 11.3. überschrieben. Dort ist zu lesen:
»Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 12 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) und die darin bestimmte Verpflichtung, in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Gleiches gilt für § 4 Abs. 1 Satz 1 Corona-VO, allerdings nur soweit darin auch das Tragen einer medizinischen Maske als Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen geregelt ist (Az.: 14 MN 171/22)…
[Die Regelung] … erweise sich als unangemessen. Denn der Verordnungsgeber habe ohne nachvollziehbaren Grund keine Ausnahmen von der Maskenpflicht, z. B. zum Konsum von Getränken und Speisen oder zum Rauchen von Shisha-Pfeifen, geregelt…
Die Außervollzugsetzung der Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.
Der Beschluss ist unanfechtbar…«
Wie gut, daß es in Schilda eine unabhängige Rechtsprechung gibt.
@aa ich bewundere Sie! Es war mir unmöglich den Ausschnitt bis zum Ende zu hören, mir war schon nach der Hälfte übel….
Danke für die Infos und ihr Durchhaltevermögen!
Meinten Sie, Marianne Schuster, einen anderen Thread? Den mit Karl Lauterbach im Video? Da wäre Ihre Abneigung verständlich.
Aber dass die Lüneburger OVG Richter / Richterinnen / Ehrenamtliche Richter erkannt haben, die Maskenpflicht ist NICHT angebracht und total obsolet in Clubs, Discos und wirklich sehr hinderlich beim Shisha-Rauchen, ist doch eher ein Grund zur Freude!! Weil mit dem Urteil gesunde, realistische Urteilskraft sichtbar geworden ist. Ich bin keine Shisha-Raucherin, aber freue mich sehr, dass alle Shisha-Raucher jetzt frei atmen oder besser: frei rauchen können.
Wenn sich ähnliche Klagen jetzt auch noch gegen das sinnlose Maskentragen von Kindern und gegen das Maskentragen von allen anderen gesunden Menschen richten und solche Möglichkeiten der Verordnung FÜR IMMER beenden, hätte das Urteil des OVG Lüneburg natürlich wegweisenden Charakter. Denn schon aufgrund der Gleichbehandlung müssen Kinder und Jugendliche genauso behandelt werden wie erwachsene Club-Besucher oder auch Fitness-Club-Besucher.
Auch das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln? Wozu dient das? Ich habe vor zwei Jahren schon per Email bei der deutschen Bahn nachgefragt, ob sie eventuell für ängstliche Menschen separate Masken-Wagen zur Verfügung stellen können. Mein Vorschlag damals:
Wer einen Sitzplatz reserviert, bucht dann Nicht-Raucher, Fensterplatz, OHNE MASKE, 1. Klasse.
Oder er bucht: Masken verpflichtet, Raucher, 2. Klasse
Dann würde man schon anhand der Buchungszahlen für Nicht-Masken-Plätze sehen, wie hoch das Interesse ist, normal und frei und bequem zu reisen oder wie stark die Masken-Wagen gefragt sind.
Die Antwort per Email des DB-Service damals war sinngemäß:
"Leider müssen wir uns an die Vorgaben des RKI halten und können Ihnen solche unterschiedlichen Ticket-Optionen nicht anbieten."
Es geht darum, jeder, der solch eine grässliche, beklemmende, entstellende, behindernde, sogar krank machende Vermummung FREIWILLIG tragen will, SOLL das tun. Immer und so oft und überall, wo er oder wo sie will. Nur niemand, wirklich NIEMAND darf jemals wieder zu so etwas Abartigem per Verordnung gezwungen werden!
Per Hausrecht könnten Krankenhäuser oder spezielle Pflegeeinrichtungen von schwer kranken Patienten eventuell eine eigene Maskenverordnung für Besucher, Personal oder Patienten einrichten, das könnte ich mir gerade noch als akzeptabel vorstellen.
Ansonsten: Weg mit der Maskenpflicht für gesunde Menschen! Weg damit!
Der neue Senat führt die Linie des alten fort, wer hätte das gedacht. Muss wohl ein Nest sein in Lüneburg.
Bei dieser Meldung fehlt die Pointe:
Dumpfbacke Weil hatte dem 13. Senat vorsorglich die Zuständigkeit
für Corona entzogen .
Das Manöver hat, zumindest in diesem Fall, nicht viel genutzt – hier hat
der neue 14. Senat entschieden …
Interessant. Leider finde ich die Pressemeldung des Niedersächsischen OVG nicht mehr, welche ich zu Dokumentationszwecken abgespeichert hatte, worin zu entnehmen war, dass der 13. Senat aufgelöst und mit einem anderen Senat zusammengelegt wurde und einen neuen Richter erhält. Handelte es sich um den 14. Senat, der neu gegründet wurde?
Falls ja, dann freut es mich auch sehr, dass dieser offenbar immer noch kritisch arbeitet!!!
Wenn nun selbst in Diskotheken, wo man eng tanzt, keine Maske getragen werden muss, warum dann im Einzelhandel? Vielleicht sollten noch mehr Menschen aus Niedersachsen klagen und hoffen, dass sie bis zum OVG durchkommen. Ich hatte allerdings in Erinnerung, dass es damals der VG (nicht OVG, also eine ebene tiefer) Lüneburg war, der recht kritisch entscheidet, kann mich aber auch irren. Die Region im Lüneburg ist als Region mit selbstdenkenden Menschen bekannt, unter anderem früher freie Republik Wendland, viele Endlagerproteste, viele etwas kauzige Leute, ist ja auch quasi damals fast Grenzland zur DDR gewesen und hat offenbar Eigenbrödler angezogen usw. Ich bin mir nicht sicher, ob das in anderen Landesteilen von Niedersachen auf der Ebene der VG (Hannover, Oldenburg, Braunschweig) auch funktioniert hätte. Göttingen vielleicht noch oder doch gerade nicht.
Persönlich nutzt mir das Urteil leider erstmal nichts, da ich ungeimpft und ungetestet ja eh in keinen Club oder Bar dürfte. Aber natürlich trotzdem sehr gut, dass es erkämpft wurde! Hoffentlich fällt diese schwachsinnige Maskenpflicht bald überall und 2G und 3G und die verdammten elektronischen Pässe mit dazu.
@Getriebesand: OVG Lüneburg: Entlastung oder Entlassung?
@aa
Vielen herzlichen Dank für den Link. Ich habe darüber nun auch wieder die Pressemitteilung vom OVG gefunden:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/ein-neuer-senat-ein-neuer-senatsvorsitzender-und-drei-planungssenate-am-nds-oberverwaltungsgericht-207183.html
Diese habe ich mir erneut abgespeichert, falls in Zukunft alles mal aufgearbeitet wird und Beweise benötigt werden. Außerdem dokumentiere ich es für mich, damit ich nicht den Verstand verliere, sondern schwarz auf weiß sehen kann, was tatsächlich in diesem Land passiert. 🙁 Ich könnte jeden Tag heulen deswegen.
@aa
Beim 14. Senat findet offenbar ein ständiges Kommen und Gehen statt. Dem Geschäftsverteilungsplan kann man entnehmen, dass seit 01.02.22 eine Beisitzerin abgeordnet wurde und es stattdessen eine neue Beisitzerin gibt. Ob diese allerdings für das Urteil mitverantwortlich ist, kann ich nicht entnehmen, da ich keine Kenntnis über die Arbeitsweise von Senaten habe.
Sind alles Damen am 14. Senat mittlerweile. Vielleicht hatte man sich erhofft, dass die strammer auf Linie laufen als die Männer, aber dem obigen Urteil nach ja weit gefehlt.
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/gericht/geschaeftsverteilung/geschaeftsverteilungsplan-des-niedersaechsischen-oberverwaltungsgerichts-101018.html
Hier eine interessante Info zur Arbeitsweise des OVG in Niedersachsen:
"In Niedersachsen entscheiden die Senate des Oberverwaltungsgerichts bei Urteilen aufgrund einer mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei hauptberuflichen und zwei ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern. Dabei sind die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in gleichem Maße unabhängig wie die Berufsrichterinnen und ‑richter und haben gleiches Stimmrecht.
Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern können Personen berufen werden, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich."
War mir unbekannt, d. h. immerhin 2 der 5 Richterstimmen auch für das obige Urteil stammen von ganz normalen Bürgern!
Es wäre mal interessant, ob das auch in anderen Bundesländern so abläuft. Ich wüsste mal gerne, was man tun muss, um ehrenamtlicher Richter zu werden. Leute aus der "Querdenker-Szene" sind bestimmt nicht gerne gesehen 😀
Edit: Offenbar haben die ehrenamtlichen Richter nur bei MÜNDLICHEN Verhandlungen etwas zu melden. Trotzdem eine interessante Sache.
… dabei liesse sich doch mit Masken in Shisha-Bars ein ganzz neues Marktsegment eroeffnen:
Masken mit "shisha-Ventil", das ausgeatmete Luft blockiert, aber eingeatmete Luft durchlaesst, sobald ein "Shisha-Adapter" (der einerseits auf das Shisha-Mundstueck, andererseit auf "shisha-Ventil" aufgesteckt wird) an der Maske steckt. Diese Technik koennte dann "Coronaverordnungskonformen Shisha-Genuss" ermoeglichen. Vielleicht kommt ja unser Panikminister auch noch auf diese grandiose Idee (und laesst sich den "shisha-Adaper womoeglich sogar patentieren)?