»Asklepios Klinikum Uckermark
Für Klinikbesuch kein Corona-Test mehr nötig
Besucher des Asklepios Klinikum Uckermark in Schwedt benötigen keinen negaviten [sic] Corona-Test mehr, wenn sie einen Patienten besuchen möchten. Weiterhin besteht aber laut der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung vom 12. August 2022 die Verpflichtung, während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske zu tragen. Ausnahmen hiervon seien nicht zulässig, teilte die Klinik mit…
Das Asklepios Klinikum Uckermark bittet weiterhin darum, auf Besuch mit Kleinkindern zu verzichten und die Anzahl der Personen auf maximal zwei Besucher am Tag zu begrenzen…«
nordkurier.de (25.8.)
Das wird aber ein kurzes Vergnügen. Denn ab 1. Oktober werden die Fesseln schon wieder angezogen, ob die Klinik will oder nicht.
Denn das neue IfSG enthält eine bundesweite Testpflicht für Besucher von Kliniken und Pflegeheimen.
Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:
Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen
- Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.
- Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/fortentwicklung-infektionsschutzgesetzes-ifsg.html