Klinikum lockert Fesseln etwas

»Askle­pi­os Kli­ni­kum Uckermark
Für Kli­nik­be­such kein Coro­na-Test mehr nötig
Besu­cher des Askle­pi­os Kli­ni­kum Ucker­mark in Schwedt benö­ti­gen kei­nen nega­vi­ten
[sic] Coro­na-Test mehr, wenn sie einen Pati­en­ten besu­chen möch­ten. Wei­ter­hin besteht aber laut der SARS-CoV-2-Infek­ti­ons­schutz-Basis­maß­nah­men­ver­ord­nung vom 12. August 2022 die Ver­pflich­tung, wäh­rend des gesam­ten Auf­ent­halts eine FFP2-Mas­ke zu tra­gen. Aus­nah­men hier­von sei­en nicht zuläs­sig, teil­te die Kli­nik mit…

Das Askle­pi­os Kli­ni­kum Ucker­mark bit­tet wei­ter­hin dar­um, auf Besuch mit Klein­kin­dern zu ver­zich­ten und die Anzahl der Per­so­nen auf maxi­mal zwei Besu­cher am Tag zu begren­zen…«
nord​ku​rier​.de (25.8.)

2 Antworten auf „Klinikum lockert Fesseln etwas“

  1. Das wird aber ein kur­zes Ver­gnü­gen. Denn ab 1. Okto­ber wer­den die Fes­seln schon wie­der ange­zo­gen, ob die Kli­nik will oder nicht.

    Denn das neue IfSG ent­hält eine bun­des­wei­te Test­pflicht für Besu­cher von Kli­ni­ken und Pflegeheimen.

    1. Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:

      Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen

      - Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.

      - Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

      Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

      https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/fortentwicklung-infektionsschutzgesetzes-ifsg.html

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