Hier war berichtet worden, daß der Berliner Senat hochoffiziell die Untauglichkeit von PCR-Tests für die Erkennung einer Infektion feststellt. Es lohnt, sich die Aussagen des Senats im Wortlaut anzusehen. Das vollständige Dokument ist hier zu lesen.
»Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Trifft es zu, dass der Senat seine sogenannten „Corona-Verordnungen“ auf das IfSG stützt?
Zu 1.:
Die Ermächtigungsgrundlage für die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung findet sich in § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
2. Wie definiert das IfSG für die Zwecke dieses Gesetzes den Begriff der „Infektion“?
Zu 2.:
Gemäß § 2 Nr. 2 IfSG ist „Infektion“ im Sinne des IfSG die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.
3. Wie definiert das IfSG für die Zwecke dieses Gesetzes den Begriff des „Krankheitserregers“?
Zu 3.:
Gemäß § 2 Nr. 1 IfSG ist „Krankheitserreger“ im Sinne des IfSG ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.
4. Soweit es auf das Vorhandensein „vermehrungsfähiger Viren“ ankommt: ist ein sogenannter PCR-Test in der Lage, zwischen einem „vermehrungsfähigen“ und einem „nicht-vermehrungsfähigen“ Virus zu unterscheiden?
Zu 4.:
Nein.
5. Falls zu 4) richtigerweise „Nein“, weshalb stützt dann der Senat seine Überlegungen zum Infektionsschutz auf PCR-Test-Ergebnisse?
Zu 5.:
Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV‑2 Viren nachgewiesen wird. Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren. Diese Infektion ist relevant für die Überlegungen zum Infektionsschutz.
6. Ist es vor dem Hintergrund der Antworten zu 2) und 4) sachlich richtig, davon zu sprechen, dass sich die Zahl von SARS-CoV-2-„Infektionen“ anhand übermittelter Testergebnisse in einer bestimmten Weise entwickelt habe?
Zu 6.:
Ja
…
8. Kann der Senat ausschließen, dass die der Krankheit zu 7) zugeordneten Symptome andere Ursachen haben? Falls nein, welche Ursachen kommen in Betracht?
Zu 8.:
Nein, die einzelnen Symptome können wie bei allen Erkrankungen auch andere Ursachen haben. Solche differenzialdiagnostischen Betrachtungen sind als Bestandteil der Individualmedizin Aufgabe der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes.
9.) Wie erklärt der Senat, dass nur ein relativ kleiner Teil der festgestellten „Infektionen“ zu einer „Krankheit“ im medizinischen Sinne (Pschyrembel: „Störung der Lebensvorgänge in Organen oder im gesamten Organismus mit der Folge von subjektiv empfundenen und/oder objektiv feststellbaren körperlichen, geistigen oder seelischen Veränderungen“) führt und ein Gros der „Infizierten“ nicht krank im vorbezeichneten Sinne ist?
Zu 9.:
Der Senat nimmt zur Kenntnis, dass nur ein Teil der Infizierten erkrankt und bewertet die epidemiologische Gesamtsituation.«
„Zu 5.:
Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV‑2 Viren nachgewiesen wird. Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren. Diese Infektion ist relevant für die Überlegungen zum Infektionsschutz.“
Das ist eindeutig falsch, gerichtsfähig falsch. Der PCR-Test weist das Vorhandensein von genetischem Material von Viren nach, komplett oder in Bruchstücken. Ob ein Virus eine => intakte Eiweißhülle hat, also infektiös sein kann, oder nicht erkennt der Test nicht. Bei großen Mengen an Viren in einer Probe kann man begründet vermuten der Patient sei infektiös und ihn auffordern sich i nQuaratäne zu begeben. Ein Nachweis ist das aber nicht.
– Bewertung: hier hat jemand den Lauterbach geben wollen (gegenüber Reinhardt) und ist damit auf die Nase gefallen. Da ist hinter den Kulissen offebar Einiges passiert.
Ich glaube inzwischen, man hat hier wurde an so grundsätzlicher und offensichtlicher Stelle getäuscht, dass man nach dem Prinzip vorging:
Das ist so offensichtlich, dass jeder Fachmann denken wird: "Das ist schon anderen aufgefallen, dass ist ja offensichtlich. Dem brauch ich nicht nachgehen. Oder übersehe ich hier was? Ich will mich nicht öffentlich bloßstellen. Andere würden ja schon so stark gerügt, als sie Zweifel geübt haben".
Das ist exakt die Wirkweise des nackten Kaisers.
Das gleiche gilt auch für die wirklich basale Kritik am PCR Protokoll von Drosten, die Prof Kämmerer geübt hat: Annealing Temperature und GC-Gehalt. Das versteht jeder Molekularbiologe und Biochemiker.
Schlüsseln wir das mal genau auf:
Unter Punkt 5 behauptet der Senat: "Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren." Wie ließe sich diese Behauptung beweisen? Der Senat scheint sich diese Frage nicht gestellt zu haben, er beantwortet sie auf jeden Fall nicht:
Unter Punkt 2 heißt es, eine Infektion sei "die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus". Unter Punkt 4 lesen wir aber, ein PCR-Test könne nicht "zwischen einem 'vermehrungsfähigen' und einem 'nicht-vermehrungsfähigen' Virus zu unterscheiden".
Die unter Punkt 5 behauptete Korrelation zwischen dem Vorhandensein des Virus und seiner Vermehrungsfähigkeit kann folglich nicht mit dem PCR-Test festgestellt werden.
Wie aber ginge das ohne PCR-Test? Wohl nur durch eine ärztliche Diagnose im Fall des Vorliegens von Symptomen.
Unter Punkt 8 meint der Senat aber: "Nein, die einzelnen Symptome können wie bei allen Erkrankungen auch andere Ursachen haben. " Das Vorhandensein von Symptomen beweist also nicht, dass es SARS-CoV‑2 ist, das sich vermehrt hätte.
Folglich bleibt die Senatsbehauptung unter Punkt 4, "Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren", unbewiesen, oder anders gesagt: ein Schlag in die Luft, eine leere Spekulation.
Von alledem abgesehen fragt sich noch, ob der PCR-Test überhaupt das Vorhandensein eines Virus nachweisen kann, sei es nun vermehrungsfähig oder auch nicht. Unter Experten gilt das wohl als mindestens umstritten.
Und auch noch das:
"Zu 5.:
Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV‑2 Viren nachgewiesen wird."
Erwiesenermaßen mehrfach-falsch: a) wegen falsch-positiv-Tests, b) wegen Kreuzreaktionen, also falsch-positiv wegen der Anwesenheit anderer Viren und c) wie hier schon genannt: überhaupt keine Viren nachgewiesen werden sondern RNA-Stücke. Diese können angeflogen gekommen sein (siehe Tönnies, oder siehe Drosten, sinngemäß: "Virus rutscht über Krankenschwester"), können aus früherer, längst auskurierter Erkankung stammen, oder die Überreste einer aktuell wirksamen, erfolgreichen Immunabwehr sein, vielleicht sogar ganz andere Spezies, zB Exosome.
"Das Vorhandensein dieser Viren [gemeint ist: positiver PCR-Test] korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren."
Das ist eine ziemlich billge Behauptung, denn Korrelation bedeutet ja nichts weiter als "Zusammentreffen". Die behauptete Korrelation besteht ja darin: unter den diagnostizierten Covid-19-Patienten befänden sich überdurchschnittlich viele PCR-Test-Positive. Diese Aussage ist der glatte Hohn, da die Mehrzahl der Covid-19-Patienten ja AUFGRUND DES TESTS als Covid-19-Patienten eingestuft werden.
Die Aussage ist also ebenso sinnvoll wie die Aussage, dass die Anzahl der positiv Getesteten mit der Anzahl der positiv Getesteten korreliert. Ja klar, wie wahr, wie wahr, kann man da nur ausrufen! Nur, wo ist der Sinn?
"Diese Infektion ist relevant für die Überlegungen zum Infektionsschutz."
Und da beißt sich die Maus in den Schwanz. Welche Infektion denn, bitte?
@Albrecht Storz: Dazu noch die Möglichkeit der Kontamination im Labor. Das wurde ebenfalls von Prof. Dr. Osten selbst angesprochen (irgendwo auf Video oder von Artur festgehalten):. Je höher der Ct-Wert der Tests, je mehr Testzyklen also, desto mehr Viren oder Virenschnipsel im Labor, und desto größer die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination.
@Albrecht Storz: "Ja klar, wie wahr, wie wahr, kann man da nur ausrufen! Nur, wo ist der Sinn?"
Ja, das R in PCR steht für Tautologie 🙂
"R" für "reaction" steht für Tautologie? komme da leider nicht mit.
Bimetall weist auch nur indirekt die Temperatur nach, schließlich geht es um Effekte der Brownschen Molekularbewegungen, die selbst ein Feldelektronenmikroskop nur indirekt nachweisen würde, genauso wie temperaturempfindliche Zellen in der Haut Temperatur nicht direkt nachweisen. Was soll also der Bullshit?
Die Häufigkeit einer Schwangerschaft korreliert mit dem Flug der Störche.
Ist nachgewiesen, aber kein kausaler zusammenhang vorhanden.