Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Bei der verheißungsvollen Beruhigungsformulierung "gilt zunächst bis", stehen mir schon wieder die Haare zu Berge.
Die Frösche im Kochtopf ..
Obwohl, nach nunmehr über einem Jahr dieser feinen Behandlung, sollte man doch meinen ..
Ach ja, ist natürlich auch die Ausrede vor Gericht,
das das ja alles nur mal eben vorübergehend ist.
Freiheit ist der Schlachtruf der Westpropaganda. Die Steigerung ist Pressefreiheit. Und wie es mit der Reisefreiheit aussieht, sehen wir.
Danke Artur.
Hier einmal der komplette Text des Artikels:
Trotz schwerster verfassungsrechtlicher Bedenken hat die GroKo gestern den Bundes-Lockdown von Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) durchs Parlament gepeitscht.
Jetzt kommen Kontaktverbote, automatische Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 und Ladenschließungen ab 150 (siehe Kasten)!
342 Abgeordnete stimmten für die sogenannte „Notbremse“, 250 dagegen (64 Enthaltungen). Unter den Nein-Sagern waren unter anderem die Liberalen. Die Grünen, die demnächst immerhin Deutschland regieren wollen, hatten zu dem wichtigsten Gesetz der Pandemie gar keine Meinung: Sie enthielten sich geschlossen!
Eine schwarze Stunde für die Freiheit in Deutschland!
Corona-Lockdown: Was, wenn Steinmeier nicht unterschreibt?
Und wenn Steinmeier nicht unterschreibt? Wie der Bundeslockdown doch noch kippen kann
Der Bundestag hat Merkels „Notbremse“ beschlossen. Theoretisch gibt es drei Möglichkeiten, das Gesetz noch zu stoppen.
Und das, obwohl der automatische Lockdown bei vielen Staatsrechtlern auf große Bedenken stößt. Selbst unter GroKo-Abgeordneten ist die Skepsis groß! Eine Verfassungs-Beschwerde des SPD-Rechtsexperten Florian Post (39) ist bereits vorbereitet, soll vermutlich am Freitag im Eilverfahren an die Verfassungsrichter in Karlsruhe gesendet werden.
Post und viele seiner Kollegen aus SPD und Union haben Zweifel, ob die Pandemie das nächtliche Einsperren von gut 80 Mio. Bundesbürgern rechtfertigt.
Um so brachialer warnte CDU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (52) die Parlamentarier: „Wenn es heute kein Gesetz gibt, dann werden Menschen sterben.“ Brinkhaus: „Dieses Gesetz ist ein Gesetz fürs Leben. Stimmen Sie zu, stimmen Sie für das Leben!“
Es war die ultimative Angstmache: Wer dagegen votiert, stimmt für den Tod …
Viermal abgelehnt: Die FDP scheiterte an DIESEN Wahlurnen mit ihrem Versuch, die schlimmsten Lockdown-Folgen zu stoppen, an Gegenstimmen von Union und SPDFoto: Getty Images
Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (40, CDU) und SPD-Vizekanzler Olaf Scholz (62) legten sich für den Bundes-Lockdown ins Zeug: Man müsse „schnell und konsequent handeln“, so Scholz. Spahn sagte: „Wenn wir Leid vermeiden können, sollten wir es tun.“
FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus (61) konterte sachlich: „Ausgangssperren sind keine geeignete Maßnahme: Allein darauf zu hoffen, dass es etwas bringt, reicht nicht, um einen so schweren Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.“
Ähnlich klar auch das Urteil des Staatsrechtsexperten Prof. Dietrich Murswiek (72, Uni Freiburg), der für SPD-Politiker Post dessen Verfassungsklage führt: Kontaktverbote, Ausgangssperren „verletzen die Grundrechte“ der Bürger über das gebotene Maß hinaus, sind daher „unverhältnismäßig“ und „verfassungswidrig“, so Murswiek in seiner Klage.
Die Ausgangssperre sei gar „ein Schuss ins Blaue“. Deren Begründung „eine an den Haaren herbeigezogene Konstruktion“.
Weitere Top-Juristen wie Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio (67), der Berliner Verfassungsrichter Robert Seegmüller (52) oder Staatsrechtsexperte Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (83) haben ebenfalls juristische Einwände gegen das Gesetz. Die Chancen, den Automatisch-Lockdown in Karlsruhe zu stoppen, schätzen sie als groß ein.
„Unter Verfassungs-Experten umstritten“ sei besonders „die Verkürzung der Instanzen“, sagte Staatsrechtsexperte Walther Michl (36, Uni München) zu BILD: Betroffene könnten „nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen“.
„Rechtlich bedenklich“ nennt Michl auch die Ausgangssperre, „die der Polizei die Handhabe geben soll, anlasslose Kontrollen auf der Straße durchzuführen – lediglich in der Annahme, ein Bürger sei auf dem Weg zu einem verbotenen Treffen“.
Top-Anwalt Niko Härting nennt die Ausgangsbeschränkung eine „tiefgreifende Beschränkung der Grundrechte von zig Millionen Bürgerinnen und Bürger“, den Inzidenzwert als Auslöser der Ausgangssperre „willkürlich“. Zumal das Ziel völlig unklar sei.
„Geht es um überlastete Krankenhäuser? Warum dann Beschränkungen nicht nur dort, wo es tatsächlich eine Überlastung gibt?“, fragt Härting in BILD. „Oder will man mit aller Macht Ansteckungen vermeiden? Das wäre gewiss kein Ziel, das verfassungsrechtlich flächendeckende Ausgangssperren rechtfertigen kann.“
Medizin- und Staatsrechtler Josef-Franz Lindner (54) sagte zu BILD: „Das Gesetz ist eindeutig anfechtbar.“ Wenn ausschließlich der Inzidenzwert über Ausgangssperren entscheide und es keine Ausnahme für Geimpfte gebe, sei das „verfassungsrechtlich hoch problematisch“.
Auch die pauschale Schließung der Außengastronomie sei „verfassungsrechtlich kaum haltbar“, da da im Freien ist die Ansteckungsgefahr sehr gering sei.
Kasten:
Mit diesen Begründungen dürfen Sie noch raus
Tritt die Ausgangssperre in Kraft, dürfen Bürger nach 24 Uhr nur im AUSNAHMEFALL auf die Straße. Heißt: um ins Büro, Krankenhaus oder zu pflegebedürftigen Verwandten zu kommen.
Top-Anwalt Niko Härting warnt in BILD: „Es wird stichpunktartige Kontrollen geben. Polizisten werden nicht unbedingt glauben, dass Bürger auf dem Weg zur Arbeit sind, wenn sie nachts um 2 Uhr auf der Straße angetroffen werden.“
Deshalb müssen Bürger bei Polizeikontrollen „glaubhaft machen“, dass sie aus einem „triftigen Grund“ unterwegs sind. Was „glaubhaft“ ist, entscheiden die Polizisten im Einzelfall.
Dafür hätten die Beamten ein „gutes Gespür“, heißt es bei der Polizei Hamburg. Die Schutzleute könnten „weitere Fragen stellen, um die Glaubwürdigkeit zu überprüfen, und notfalls handeln“.
Heißt: Gibt ein Passant an, auf dem Weg zu seiner pflegebedürftigen Großmutter zu sein, könnten Polizisten sich z.B. nach Alter, Adresse der vorgeblichen Großmutter erkundigen, um die Begründung auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen.
Kasten Ende
Was bringt die Ausgangssperre wirklich?
Es ist die große Frage: Senken Ausgangssperren wirklich die Infektionszahlen?
In ganz Baden-Württemberg durften die Menschen im Winter zwischen 20 Uhr und 5 Uhr nicht mehr auf die Straße, in NRW gab es nur in einzelnen Orten solche Ausgangssperren.
Doch die Inzidenzen entwickelten sich dennoch nahezu identisch (siehe Grafik). Im Februar kippte dann ein Gericht die Ausgangssperre im Ländle.
7‑Tages Inzidenzen BaWü vs. NRW
Ein Blick ins Ausland wirft sogar die Frage auf, welchen Einfluss Anti-Corona-Maßnahmen überhaupt auf das Infektionsgeschehen haben. Seit Herbst verzeichnet Schweden (anteilig pro Einwohner gerechnet) ca. genauso viele Corona-Tote wie Deutschland. Trotz offener Schulen und Gaststätten, ohne strenge Maskenpflicht.
Die Schweiz verzeichnet seit Januar sogar weniger Tote pro Einwohner als Deutschland. Auch dort waren Schulen stets offen. Seit Wochen dürfen sich bis zu 15 Menschen draußen treffen, drinnen zu zehnt.
Leider kann ich die Grafiken hier nicht hinterlegen.
Falls das nicht schon jemand hier eingestellt hat:
Wer wie abgestimmt hat, kann hier (PDF)
https://www.bundestag.de/resource/blob/836490/e63837d2aa7a4f2cba9a4e61359c6226/20210421_6-data.pdf
heruntergeladen werden.
Überrascht hat mich dabei, daß sich die GrünInnen erstmal ins Gebüsch verdrückt und überwiegend einer Meinung enthalten haben!
Hätte da mehr von "Vorwärts in die Diktatur" erwartet.
Ich würde eher sagen "A..kriecher" waren die schon immer. Wollen nur mehr Wählerstimmen. Enthalten tut nicht so weh, wie eine Meinung zu haben.
Nun heute hat der Bundespräsi ja unterschrieben.
Claus Pinkerneil
https://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Pinkerneil
22.04.2021 t‑online
Klage gegen Notbremse bei Verfassungsgericht eingereicht
Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien. Pinkerneil sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfassungsbeschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt habe. Das Verfassungsgericht könnte die Unterzeichnung durch Steinmeier stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen.
https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/id_89893758/corona-notbremse-erste-klage-in-karlsruhe-eingereicht.html
Das zeigt die Notwendigkeit einer zwingenden Verpflichtung zur öffentlichen Entscheidung für Ja ODER Nein ohne Enthaltung ( die muß mit Beendigung der Bezüge und Ausschluß von Entscheidungen verbunden sein !!).
Und GesetzesTexte sind nur zur Abstimmung möglich, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem Abstimmungs-Termin UNVERÄNDERBAR vorliegen. Sonst keine Chance auf gültige Genehmigung. Natürlich anders im Bombenhagel mit Bergen von Leichen…